05.08.2021, 06:59
(04.08.2021, 21:53)Praktiker schrieb:(04.08.2021, 20:57)Gast schrieb: Weiß jemand hier, wie das ist, wenn ich mich aus der Justiz entlassen und wo anders direkt neu verbeamten lasse, um nicht auf eine Versetzung zu warten? Geht das, wird die Zeit dann angerechnet auf Erfahrungsstufe und/oder Probezeit?
Würde ich nicht machen. Wie bist Du dazwischen krankenversichert? Und bei Entlassung wirst Du in die Rentenversicherung nachversichert. Und dann doch wieder verbeamtet. Das ist doch ziemlich kompliziert. Unter Umständen wirst Du auch aus R1 schon in A14 einsteigen (OK, nicht bei 6 Monaten), da gibt es nämlich Umrechnungsregelungen in den Beamtengesetzen. Dort werden auch Deine Fragen zur Probezeit und Erfahrungsstufe beantwortet werden.
Man kann es auch schlimmer darstellen als es ist.
Ausstieg aus dem Beamtenverhältnis bedeutet auch recht zum Ausstieg aus der PKV, dh man ist entspannt GKV versichert. Man kann sogar die PKV ruhend stellen (kostet so 10€ pM) und muss bei neueinstieg keine neue Gesundheitsprüfung machen.
Nachversicherung macht einem selbst 0,0 Arbeit, man wird halt automatisch nachversichert. Wenn man dann wieder verbeamtet wird hat man halt was gutes für die Dt RV getan.
Zeiten werden auf Erfahrungsstufen angerechnet. Bzgl Probezeit kommts drauf an.
Wechsel In A14 wäre theoretisch bereits ab Tag 1 möglich, § 51 Abs 3 LVO NRW. Wird allerdings auch nach 1,5 Jahren nicht praktiziert (habs versucht).
Also alles mega easy.
Beachte nur: wenn du ausscheidest hast du ggf. keinen Anspruch auf ALG 1, da du in den letzten 2 Jahren insgesamt 12 Monate beitragspflcihtig gearbeitet haben muss. Insofern kann eine schnelle Entlassung sinnvoll sein, wenn das zb zu einem Zeitpunkt erfolgt, indem man noch auf die 12 Monate kommt. Wegen ref oder einer anderen Arbeit vor der Justiz...
05.08.2021, 09:56
(04.08.2021, 20:57)Gast schrieb: Weiß jemand hier, wie das ist, wenn ich mich aus der Justiz entlassen und wo anders direkt neu verbeamten lasse, um nicht auf eine Versetzung zu warten? Geht das, wird die Zeit dann angerechnet auf Erfahrungsstufe und/oder Probezeit?
Ich habe den selben Plan (Justiz nach einem Jahr verlassen, direkt am nächsten Tag in einem Ministerium anfangen) und wusste nicht, dass das so kompliziert ist.
Wenn ich mich zB zum 31.8. entlassen lasse und zum 1.9. ne neue Stelle mit A13 anfange, wieso sollte es da Probleme mit der PKV geben? Ist doch ein nahtloser Übergang.
Andere Frage: kann man auf eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung bestehen? Wäre ja eine nettere Lösung, aber macht der Dienstherr sicher nicht mit, wenn man erst nen knappes Jahr Richter ist.
05.08.2021, 10:16
(05.08.2021, 09:56)Gast schrieb:(04.08.2021, 20:57)Gast schrieb: Weiß jemand hier, wie das ist, wenn ich mich aus der Justiz entlassen und wo anders direkt neu verbeamten lasse, um nicht auf eine Versetzung zu warten? Geht das, wird die Zeit dann angerechnet auf Erfahrungsstufe und/oder Probezeit?
Ich habe den selben Plan (Justiz nach einem Jahr verlassen, direkt am nächsten Tag in einem Ministerium anfangen) und wusste nicht, dass das so kompliziert ist.
Wenn ich mich zB zum 31.8. entlassen lasse und zum 1.9. ne neue Stelle mit A13 anfange, wieso sollte es da Probleme mit der PKV geben? Ist doch ein nahtloser Übergang.
Andere Frage: kann man auf eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung bestehen? Wäre ja eine nettere Lösung, aber macht der Dienstherr sicher nicht mit, wenn man erst nen knappes Jahr Richter ist.
Ich bin der Vorposter, genau so hab ich mir das auch gedacht mit dem nahtlosen Übergang, weil ich mir auch nicht vorstellen konnte, dass die Justiz einer Abordnung/Versetzung so früh zustimmt. Mal sehen. Zu wann hast du es vor?
05.08.2021, 19:04
Wie funktioniert ein Ausstieg praktisch, wenn ich mich parallel einfach bei anderen Behörden bewerbe zB Finanzamt, JVA, Polizei, Gemeinde, Bezirksregierung. Wird man dann einfach dort ernannt und die Richterschaft endet oder stellt man vorher einen Antrag auf Entlassung? Nur, dann müsste man wahrscheinlich nochmal zum Amtsarzt?
05.08.2021, 19:05
(05.08.2021, 06:59)DMOWMYH schrieb:(04.08.2021, 21:53)Praktiker schrieb:(04.08.2021, 20:57)Gast schrieb: Weiß jemand hier, wie das ist, wenn ich mich aus der Justiz entlassen und wo anders direkt neu verbeamten lasse, um nicht auf eine Versetzung zu warten? Geht das, wird die Zeit dann angerechnet auf Erfahrungsstufe und/oder Probezeit?
Würde ich nicht machen. Wie bist Du dazwischen krankenversichert? Und bei Entlassung wirst Du in die Rentenversicherung nachversichert. Und dann doch wieder verbeamtet. Das ist doch ziemlich kompliziert. Unter Umständen wirst Du auch aus R1 schon in A14 einsteigen (OK, nicht bei 6 Monaten), da gibt es nämlich Umrechnungsregelungen in den Beamtengesetzen. Dort werden auch Deine Fragen zur Probezeit und Erfahrungsstufe beantwortet werden.
Man kann es auch schlimmer darstellen als es ist.
Ausstieg aus dem Beamtenverhältnis bedeutet auch recht zum Ausstieg aus der PKV, dh man ist entspannt GKV versichert. Man kann sogar die PKV ruhend stellen (kostet so 10€ pM) und muss bei neueinstieg keine neue Gesundheitsprüfung machen.
Nein, ist man eben nicht. Es seidenn man steigt schnell aus und hat noch Rest-Anspruch auf ALG I aus dem Ref.
05.08.2021, 20:37
(05.08.2021, 19:04)Gast schrieb: Wie funktioniert ein Ausstieg praktisch, wenn ich mich parallel einfach bei anderen Behörden bewerbe zB Finanzamt, JVA, Polizei, Gemeinde, Bezirksregierung. Wird man dann einfach dort ernannt und die Richterschaft endet oder stellt man vorher einen Antrag auf Entlassung? Nur, dann müsste man wahrscheinlich nochmal zum Amtsarzt?
Mit der Ernennung zum Beamten endet das Richterdienstverhältnis. Deshalb ist mir nicht klar, warum man nicht einfach so lange Richter bleibt, bis man anderswo ernannt ist, nachdem das doch offenbar bevorsteht.
05.08.2021, 20:56
(05.08.2021, 20:37)Praktiker schrieb:(05.08.2021, 19:04)Gast schrieb: Wie funktioniert ein Ausstieg praktisch, wenn ich mich parallel einfach bei anderen Behörden bewerbe zB Finanzamt, JVA, Polizei, Gemeinde, Bezirksregierung. Wird man dann einfach dort ernannt und die Richterschaft endet oder stellt man vorher einen Antrag auf Entlassung? Nur, dann müsste man wahrscheinlich nochmal zum Amtsarzt?
Mit der Ernennung zum Beamten endet das Richterdienstverhältnis. Deshalb ist mir nicht klar, warum man nicht einfach so lange Richter bleibt, bis man anderswo ernannt ist, nachdem das doch offenbar bevorsteht.
Weiß jetzt nicht wie es bei dem anderen Fragesteller ist, habe eher allgemein gefragt. Also geht man einfach ein anderes Beamtenverhältnis auf Probe ein und sagt vorher im Gericht Bescheid oder wie?
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
05.08.2021, 21:33
Das firmiert unter dem Stichwort „Raubernennung“ - auch wenn sich dem Juristen bei der Verwendung des Begriffs „Raub“ die Nackenhaare aufstellen, weil es ja natürlich eine räuberische Erpressung ist
05.08.2021, 21:54
(05.08.2021, 19:05)Gast schrieb:(05.08.2021, 06:59)DMOWMYH schrieb:(04.08.2021, 21:53)Praktiker schrieb:(04.08.2021, 20:57)Gast schrieb: Weiß jemand hier, wie das ist, wenn ich mich aus der Justiz entlassen und wo anders direkt neu verbeamten lasse, um nicht auf eine Versetzung zu warten? Geht das, wird die Zeit dann angerechnet auf Erfahrungsstufe und/oder Probezeit?
Würde ich nicht machen. Wie bist Du dazwischen krankenversichert? Und bei Entlassung wirst Du in die Rentenversicherung nachversichert. Und dann doch wieder verbeamtet. Das ist doch ziemlich kompliziert. Unter Umständen wirst Du auch aus R1 schon in A14 einsteigen (OK, nicht bei 6 Monaten), da gibt es nämlich Umrechnungsregelungen in den Beamtengesetzen. Dort werden auch Deine Fragen zur Probezeit und Erfahrungsstufe beantwortet werden.
Man kann es auch schlimmer darstellen als es ist.
Ausstieg aus dem Beamtenverhältnis bedeutet auch recht zum Ausstieg aus der PKV, dh man ist entspannt GKV versichert. Man kann sogar die PKV ruhend stellen (kostet so 10€ pM) und muss bei neueinstieg keine neue Gesundheitsprüfung machen.
Nein, ist man eben nicht. Es seidenn man steigt schnell aus und hat noch Rest-Anspruch auf ALG I aus dem Ref.
Wieso sollte man denn nicht? Also ich habs hinter mir und ging vollkommen problemlos.
Zudem: müsste man als Richter nicht einfach am letzten Arbeitstag in die GKV wechseln können, man verdient doch wenig genug
05.08.2021, 22:11
(05.08.2021, 21:54)DMOWMYH schrieb:(05.08.2021, 19:05)Gast schrieb:(05.08.2021, 06:59)DMOWMYH schrieb:(04.08.2021, 21:53)Praktiker schrieb:(04.08.2021, 20:57)Gast schrieb: Weiß jemand hier, wie das ist, wenn ich mich aus der Justiz entlassen und wo anders direkt neu verbeamten lasse, um nicht auf eine Versetzung zu warten? Geht das, wird die Zeit dann angerechnet auf Erfahrungsstufe und/oder Probezeit?
Würde ich nicht machen. Wie bist Du dazwischen krankenversichert? Und bei Entlassung wirst Du in die Rentenversicherung nachversichert. Und dann doch wieder verbeamtet. Das ist doch ziemlich kompliziert. Unter Umständen wirst Du auch aus R1 schon in A14 einsteigen (OK, nicht bei 6 Monaten), da gibt es nämlich Umrechnungsregelungen in den Beamtengesetzen. Dort werden auch Deine Fragen zur Probezeit und Erfahrungsstufe beantwortet werden.
Man kann es auch schlimmer darstellen als es ist.
Ausstieg aus dem Beamtenverhältnis bedeutet auch recht zum Ausstieg aus der PKV, dh man ist entspannt GKV versichert. Man kann sogar die PKV ruhend stellen (kostet so 10€ pM) und muss bei neueinstieg keine neue Gesundheitsprüfung machen.
Nein, ist man eben nicht. Es seidenn man steigt schnell aus und hat noch Rest-Anspruch auf ALG I aus dem Ref.
Wieso sollte man denn nicht? Also ich habs hinter mir und ging vollkommen problemlos.
Zudem: müsste man als Richter nicht einfach am letzten Arbeitstag in die GKV wechseln können, man verdient doch wenig genug
Läuft das nicht unter dem Stichwort "Statuswechsel"? Glaube auch dass man automatisch in die GKV kommt...denn es ist ja nicht vergleichbar mit der Konstellation, in der ein Angestellter in die PKV geht. Da kommt man tatsächlich nicht mehr so leicht zurück (allerdings auch unter gewissen Voraussetzungen).