25.07.2021, 13:52
Hey,
wie sieht es bei euren Arbeitgebern mit Home Office nach Corona aus?
Hier: Angesehene Mk. Home Office wird von den Partner sehr kritisch gesehen. Nach Corona nur noch flexibel im Einzelfall. Ein Home Office Anspruch darf auf keinen Fall in den Vertrag. Bei Bewerbungsgesprächen wollen sie ausweichend auf die Frage antworten.
Grüßli
wie sieht es bei euren Arbeitgebern mit Home Office nach Corona aus?
Hier: Angesehene Mk. Home Office wird von den Partner sehr kritisch gesehen. Nach Corona nur noch flexibel im Einzelfall. Ein Home Office Anspruch darf auf keinen Fall in den Vertrag. Bei Bewerbungsgesprächen wollen sie ausweichend auf die Frage antworten.
Grüßli
25.07.2021, 14:01
Große MK. Home Office ohne Einschränkungen so oft und wann man möchte.

25.07.2021, 14:02
Bundesverwaltung. Angeblich soll Homeoffice auch nach Corona problemlos möglich sein. In Realität wird es wohl ein ziemlicher Krampf sein zumindest 1-2 Homeofficetage/Woche durchzusetzen. Und dabei sehr vom jeweiligen Vorgesetzten abhängen. Die älteren Kollegen finden es absolut unverständlich, dass man nicht 5 Tage/Woche im Büro rumhängen will ...
25.07.2021, 14:27
GK Immorecht Düsseldorf, Homeoffice komplett abgeschafft seit Anfang Juli. 5 die Tage die Woche im Büro. Das sagt alles.
25.07.2021, 14:30
(25.07.2021, 13:52)guga schrieb: Hey,
wie sieht es bei euren Arbeitgebern mit Home Office nach Corona aus?
Hier: Angesehene Mk. Home Office wird von den Partner sehr kritisch gesehen. Nach Corona nur noch flexibel im Einzelfall. Ein Home Office Anspruch darf auf keinen Fall in den Vertrag. Bei Bewerbungsgesprächen wollen sie ausweichend auf die Frage antworten.
Grüßli
Was heißt "darf auf keinen Fall in den Vertrag"?
Auf Basis welcher Regelung bist du aktuell im HO? Habt ihr da eine auflösende Bedingung vereinbart?
25.07.2021, 14:45
GK, 2 Tage HO möglich, im Einzelfall auch mehr.
25.07.2021, 15:06
(25.07.2021, 14:30)Gast schrieb:(25.07.2021, 13:52)guga schrieb: Hey,
wie sieht es bei euren Arbeitgebern mit Home Office nach Corona aus?
Hier: Angesehene Mk. Home Office wird von den Partner sehr kritisch gesehen. Nach Corona nur noch flexibel im Einzelfall. Ein Home Office Anspruch darf auf keinen Fall in den Vertrag. Bei Bewerbungsgesprächen wollen sie ausweichend auf die Frage antworten.
Grüßli
Was heißt "darf auf keinen Fall in den Vertrag"?
Auf Basis welcher Regelung bist du aktuell im HO? Habt ihr da eine auflösende Bedingung vereinbart?
Ich verstehe die Frage nicht. Aktuell ist man im Einzelfall nach Absprache im HO. Im Arbeitsrecht gibt es mehr als nur den Arbeitsvetrag. U.a. das Direktionsrecht.
25.07.2021, 21:59
(25.07.2021, 15:06)guga schrieb:(25.07.2021, 14:30)Gast schrieb:(25.07.2021, 13:52)guga schrieb: Hey,
wie sieht es bei euren Arbeitgebern mit Home Office nach Corona aus?
Hier: Angesehene Mk. Home Office wird von den Partner sehr kritisch gesehen. Nach Corona nur noch flexibel im Einzelfall. Ein Home Office Anspruch darf auf keinen Fall in den Vertrag. Bei Bewerbungsgesprächen wollen sie ausweichend auf die Frage antworten.
Grüßli
Was heißt "darf auf keinen Fall in den Vertrag"?
Auf Basis welcher Regelung bist du aktuell im HO? Habt ihr da eine auflösende Bedingung vereinbart?
Ich verstehe die Frage nicht. Aktuell ist man im Einzelfall nach Absprache im HO. Im Arbeitsrecht gibt es mehr als nur den Arbeitsvetrag. U.a. das Direktionsrecht.
Mal unabhängig davon, dass die "Prä-Corona-Rspr" eine einseitige Anordnung von HO nicht vom Direktionsrecht gedeckt angesehen hat:
Wenn ich mit meinem Arbeitgeber eine Vereinbarung treffe ins HO zu gehen, dann ist das uU keine Weisung, sondern eine vertragliche Vereinbarung.
Wenn der Arbeitgeber mich nun wieder zurück ins Office holen möchte, braucht er wieder meine Zustimmung, da er Verträge ja nicht einseitig ändern kann.
Dafür, dass standardmäßig keine Weisung, sondern tatsächlich eine Vereinbarung vorliegt, spricht auch § 28b VII IfSG: "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen [...]. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit [...]".
25.07.2021, 22:04
Puh, die Erklärung des AG dürfte aber doch relativ eindeutig so zu verstehen sein, dass das Angebot nur für die Pandemie gilt, was auch immer das dann sein soll!?
25.07.2021, 22:12
(25.07.2021, 22:04)HerrKules schrieb: Puh, die Erklärung des AG dürfte aber doch relativ eindeutig so zu verstehen sein, dass das Angebot nur für die Pandemie gilt, was auch immer das dann sein soll!?
Schwierig, da "nur für die Pandemie" nicht mal ansatzweise ein klares Kriterium ist. Manche Arbeitgeber wollen schon seit mehreren Monaten wieder Präsenz, andere Arbeitgeber sind selbst bei einer einstelligen Inzidenz noch komplett im HO.
Staat, EU und WHO sind ebefalls noch im Pandemie-Modus und haben bisher keinerlei Kriterien vorgelegt, ab wann die Pandemie als beendet angesehen werden kann.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden wir Corona sowieso nie wieder los. Also selbst wenn der AG einen solchen Vorbehalt wirksam einbezogen hat: Der Fall, dass Corona tatsächlich für beendet erklärt wird, dürfte niemals eintreten.