17.05.2018, 15:25
17.05.2018, 15:49
Stimmt das angegebene Urteil mt der heutigen Klausur überein? Ich wünsche allen eine erholsame Zeit.
Viele Grüße
Viele Grüße
17.05.2018, 16:02
17.05.2018, 16:17
Wie habt ihr es denn gemacht?
Ich hab 80 V geprüft, dort dann die angegebene EGL, bei der ich dann im Ermessen wegen Sachfremder Erwägungen der Behörde ausgestiegen bin - also danach vfg rw.
Dann 14 obg - Austausch der egl wäre hier grds möglich. Danach vfg rm.
Wegen des begehrens des Mandanten Zeit zu schinden hab ich dann vorgeschlagen 80er Antrag bei Gericht zu stellen inkl hängebschluss um zumindest bis zur Entscheidung über den Antrag Maßnahmen seitens der Behörde zu verhindern. In der Zweckmäßigkeit hab ich dann noch erörtert dass die Möglichkeit des Austausches des egl natürlich nicht in den Schriftsatz ans Gericht gehört sondern nur begründet werden soll das Maßnahme so wie sie jetzt ist nach BNatSchG rw.
Mandant muss natürlich auf alle Risiken dieses Vorgehens hingewiesen werden, aber er will ja unbedingt Zeit gewinnen. Das wär dafür der einzige Weg.
Ich hab 80 V geprüft, dort dann die angegebene EGL, bei der ich dann im Ermessen wegen Sachfremder Erwägungen der Behörde ausgestiegen bin - also danach vfg rw.
Dann 14 obg - Austausch der egl wäre hier grds möglich. Danach vfg rm.
Wegen des begehrens des Mandanten Zeit zu schinden hab ich dann vorgeschlagen 80er Antrag bei Gericht zu stellen inkl hängebschluss um zumindest bis zur Entscheidung über den Antrag Maßnahmen seitens der Behörde zu verhindern. In der Zweckmäßigkeit hab ich dann noch erörtert dass die Möglichkeit des Austausches des egl natürlich nicht in den Schriftsatz ans Gericht gehört sondern nur begründet werden soll das Maßnahme so wie sie jetzt ist nach BNatSchG rw.
Mandant muss natürlich auf alle Risiken dieses Vorgehens hingewiesen werden, aber er will ja unbedingt Zeit gewinnen. Das wär dafür der einzige Weg.
17.05.2018, 16:40
Zuerst Zulässigkeit Anfechtungsklage, Wiedereinsetzung ging durch, danach 42 BNatSchG ivm 14 OBG, dort alles rauf und runter geprüft, zum Ende noch OWIG geprüft, rauf und runter -> Klage unbegründet
Daher 80 V -> unbegründet
Zweckmäßigkeit auf Tausch und Rücknahme der Klage eingegangen und dann Mandantenschreiben angefertigt.
Daher 80 V -> unbegründet
Zweckmäßigkeit auf Tausch und Rücknahme der Klage eingegangen und dann Mandantenschreiben angefertigt.
17.05.2018, 18:35
(17.05.2018, 16:02)NRW18 schrieb:(17.05.2018, 15:49)Interessierter Zuschauer schrieb: Stimmt das angegebene Urteil mt der heutigen Klausur überein? Ich wünsche allen eine erholsame Zeit.
Viele Grüße
Ja,tut es.
Ich denke es ist eher dieses Urteil... passt inhaltlich besser (und ist neuer)
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/...id:8045167
18.05.2018, 12:59
Ich habe ein schlechtes Gefühl in diesem Vorgang. Empfand die Klausuren als sehr voll, z.T. exotisch. Der Zeitdruck war enorm. Ich glaube kaum, dass ein Praktiker in 5 Stunden hier entsprechende Lösungen abliefern würde.
18.05.2018, 13:35
Ich hoffe einfach, dass diese Menschen wohlwollend korrigieren...
18.05.2018, 14:03
(17.05.2018, 18:35)Gast schrieb:(17.05.2018, 16:02)NRW18 schrieb:(17.05.2018, 15:49)Interessierter Zuschauer schrieb: Stimmt das angegebene Urteil mt der heutigen Klausur überein? Ich wünsche allen eine erholsame Zeit.
Viele Grüße
Ja,tut es.
Ich denke es ist eher dieses Urteil... passt inhaltlich besser (und ist neuer)
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/...id:8045167
In NRW war die Zuständigkeit laut Bearbeitervermerk gegeben, ich glaube nicht, dass es daher maßgeblich auf das Problem ankam...
18.05.2018, 17:18
(17.05.2018, 18:35)Gast schrieb:(17.05.2018, 16:02)NRW18 schrieb:(17.05.2018, 15:49)Interessierter Zuschauer schrieb: Stimmt das angegebene Urteil mt der heutigen Klausur überein? Ich wünsche allen eine erholsame Zeit.
Viele Grüße
Ja,tut es.
Ich denke es ist eher dieses Urteil... passt inhaltlich besser (und ist neuer)
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/...id:8045167
Ich bekomme nur eine Fehlermeldung, welches Az.?