19.07.2021, 13:28
(17.07.2021, 19:41)Gast schrieb:Zitat:Worum geht es denn da so? Fristen verpennt?
Fachanwalt für Erbrecht: HAT DAS FORMERFORDERNIS ÜBERSEHEN?!?!?!?! Habe mich bei diesem Anwalt aber sowieso an der einen oder der anderen Stelle gefragt, ob der das nicht mit Absicht macht. Auch so ein lächerliches Gelaber in den Schriftsätzen, mit dem man vielleicht einen Laien auf der gegenseite zum Einknicken bringen kann, aber doch niemanden mit juristischer Minimalbildung? Die Rezensionen zu ihm bei Google lassen aber erahnen, dass er wirklich des öfteren einen Haftungsfall produziert. Wirklich ein Phänomen.
Zu Diesel: Ja, durch die Automatisierung und auch die inhaltliche Schwäche der einzelnen Textbausteine dürften hier übermäßig viele Fehler produziert werden. Meiner Vermutung nach wirken die sich aber eher nicht aus. Der eigentliche Fehler ist oft schon die Klageerhebung. Aber wenn der Mandant die unbedingt will?
Die Fehler dürften bei Diesel eher vorgerichtlich passieren. Da wird meinem Eindruck nach den Dieselfahrer sinngemäß erklärt, bei absolut jedem Dieselfahrzeug knne man jetzt klagen und Geld bekommen. Die Klageschriften sind dann dünn und hochspekulativ, gründen insbesondere auf der These, dass VW jetzt eine sekündare Darlegungslast inklusive Anscheinsbeweis zu absolut jedem Dieselmotor treffe. Die Klagen gehen verloren. Aber im Hintergrund stehen oft RSV, die offenbar alles abnicken.
Bei was anderem aus dem bereich von "Legal Tech" und Massenklagen habe ich auch gehört, dass die Klage ohne Vollmacht erheben. Die warten vermutlich einfach auf Daten von Betroffenen und legen dann los.
Formerfordernis für was?
Ansonsten sehe ich da jetzt keine streitwertintensiven Sache, von denen man als Anwalt leben könnte, selbst wenn man die Kollegen verklagt.
19.07.2021, 13:53
(19.07.2021, 13:28)Gast schrieb: Ansonsten sehe ich da jetzt keine streitwertintensiven Sache, von denen man als Anwalt leben könnte, selbst wenn man die Kollegen verklagt.
Wenn es um ganz kleine Streitwerte im Ausgangsstreit ging und Anwalt #1 zur aussichtlosen Klage geraten hat, dann ist der Streitwert im Haftungsfall die gesamten Prozesskosten inklusive Steuern. Bis zu einem bestimmten Wert lohnt sich der Haftungsfall also eher als der Ausgangsfall.
Der Schaden kann ja aber auch noch in etwas anderem Bestehen als den Prozesskosten. Zum Beipsiel eine nicht rechtzeitig eingeklagte Forderung. Oder ein Schaden durch Falschberatung im Kautelarbereich.
19.07.2021, 14:04
Streitwerte in meinen Sachen sind 5.000 EUR bis 3.000.000 EUR mit einer auffälligen Häufung im Bereich 20.000 EUR bis 50.000 EUR. Drunter wird das Thema auf Klägerseite wohl ungern angefasst ;) Klagen, die sich alleine auf die Prozesskosten beziehen habe ich eher weniger.