11.05.2018, 14:46
Was sollte das mit dem Statement des Sohnes zur Gebrechlichkeit des Alten?
11.05.2018, 14:47
11.05.2018, 14:56
War bei euch nicht die Schlägerei in der Kneipe mit alle KV-Delikten??:s
11.05.2018, 14:56
Hattet ihr ne andere Klausur als ich? In NRW ging es um ne Kneipenschlägerei/Mittäterexzess...
11.05.2018, 14:58
A-Gutachten zum Schluss nur noch in Stakkato Hebezentren, unmöglich sonst fertig zu werden, jedenfalls für mich.
Jemand mal über versuchten Totschlag nachgedacht?
Jemand mal über versuchten Totschlag nachgedacht?
11.05.2018, 15:00
(11.05.2018, 14:58)Nrw-lein schrieb: A-Gutachten zum Schluss nur noch in Stakkato Hebezentren, unmöglich sonst fertig zu werden, jedenfalls für mich.
Jemand mal über versuchten Totschlag nachgedacht?
Jup, im zweiten Tatkomplex kurz angeprüft und dann am Tatentschluss scheitern lassen.
Beweisverwertungsverbot ging nicht durch oder? Sie hat ja verschwiegen, dass sie die Verlobte ist.
11.05.2018, 15:29
Heute in Hessen S1: Anklage , Begleitverfügung, 2 Beschuldigte.
Grober SV: B2 will Geschädigten einen Denkzettel verpassen , wegen vorangegangen Reibereien. Er ruft seinen Kumpel an B1 der ist Boxer und hat Quarzhandschuhe . Sie begeben sich zu ihm ( Ort : Örtlichkeit vor einer Kneipe) Schlagen und schubsen ihn zusammen. Der B1 schlägt gegen Kopf und Kniekehle. Danach flüchtet der Typ in die Kneipe. Der B1 hinterher voll in Rage nimmt er ihn . Der B2 hält andere vor dem Eingreifen ab. Meint jedoch er hätte schon den Denkzettel bekommen. Ihm war das nicht so Recht. Der B1 schmettert den Geschädigten gegen die Wand . Er wird bewusstlos und er hat bleibende Schäden ( spastische Lähmung und Gedächtnisleitsungsdefizit)
Danach begibt sich der B1 in Rage weg , seine Freundin hinterher, auf ner Brücke steile Treppe trifft er auf einen Alten Mann Jahrgang 1935 oder so rum. Und macht ihn an nachdem er ihn nur hinweisen wollte das seine Freundin hinter ihm ist. Der B1 stößt ihn mit Vorwarnung die Treppe runter. Genickbruch . Die Freundin wird vom Ermittlungsrichter vernommen, verschweigt Verlobung . Anwalt beruft sich bzgl B1 auf Verwertungsverbot .
Beide in U-Haft
Lösung: Getrennt geprüft da später Zurechnung nach § 25 II StGB
Vor der Kneipe: B1:
223, 224 I Nr 2, 3, 5 +
In der Kneipe:
212,22,23 - Hemmschwellentheorie bisschen gelabert aber abgelehnt wegen restriktiver Auslegung etc:
223,224 I Nr. 2 - Wand = kein gefährliches Werkzeug
Nr3 + und Nr 5 +
226 I + Lähmung etc + Gefahrenzusammenhang + geschwafelt
226 III - weil nicht wissentlich/absichtlich
Geschehen auf der Brücke:
212 I + Tötungsvorsatz/Hemmschwelle diskutiert +
B2:
Vor der Kneipe:
223,224 I Nr, 2 ,3,5 , 25 II StGB + gemeinsamer Tatplan
In der Kneipe:
226 ? Zurechnung 25 II -->der schweren Folge / Mittäterexzess . Hab ihm es zugerechnet , da er trotzdem noch mitwirkte( Hat heute abgehalten)
B Gutachten : Anklage gemeinsam vor Schwurgericht
PflichtV für B2 140 I U Haft
Keine Abtrennung nach § 2 StPO
114 d II 2 Stpo Ausfertigung Anklage an JVA , da in dieser Sache in U-Haft und Mistra nicht gilt . Da Haftkontrolle wechselt , formlos Ermittlungsrichter benachrichtigen
112 StPo Antrag auf Haftfortdauer Vss geprüft +
Dann Begleitverfügung mit Übersendungsverfügung gefertigt .
Materiell rechtlich nichts besonderes aber sehr viel und umfangreich Zeitmanagement war das A und O
Wie wars bei euch ?
Grober SV: B2 will Geschädigten einen Denkzettel verpassen , wegen vorangegangen Reibereien. Er ruft seinen Kumpel an B1 der ist Boxer und hat Quarzhandschuhe . Sie begeben sich zu ihm ( Ort : Örtlichkeit vor einer Kneipe) Schlagen und schubsen ihn zusammen. Der B1 schlägt gegen Kopf und Kniekehle. Danach flüchtet der Typ in die Kneipe. Der B1 hinterher voll in Rage nimmt er ihn . Der B2 hält andere vor dem Eingreifen ab. Meint jedoch er hätte schon den Denkzettel bekommen. Ihm war das nicht so Recht. Der B1 schmettert den Geschädigten gegen die Wand . Er wird bewusstlos und er hat bleibende Schäden ( spastische Lähmung und Gedächtnisleitsungsdefizit)
Danach begibt sich der B1 in Rage weg , seine Freundin hinterher, auf ner Brücke steile Treppe trifft er auf einen Alten Mann Jahrgang 1935 oder so rum. Und macht ihn an nachdem er ihn nur hinweisen wollte das seine Freundin hinter ihm ist. Der B1 stößt ihn mit Vorwarnung die Treppe runter. Genickbruch . Die Freundin wird vom Ermittlungsrichter vernommen, verschweigt Verlobung . Anwalt beruft sich bzgl B1 auf Verwertungsverbot .
Beide in U-Haft
Lösung: Getrennt geprüft da später Zurechnung nach § 25 II StGB
Vor der Kneipe: B1:
223, 224 I Nr 2, 3, 5 +
In der Kneipe:
212,22,23 - Hemmschwellentheorie bisschen gelabert aber abgelehnt wegen restriktiver Auslegung etc:
223,224 I Nr. 2 - Wand = kein gefährliches Werkzeug
Nr3 + und Nr 5 +
226 I + Lähmung etc + Gefahrenzusammenhang + geschwafelt
226 III - weil nicht wissentlich/absichtlich
Geschehen auf der Brücke:
212 I + Tötungsvorsatz/Hemmschwelle diskutiert +
B2:
Vor der Kneipe:
223,224 I Nr, 2 ,3,5 , 25 II StGB + gemeinsamer Tatplan
In der Kneipe:
226 ? Zurechnung 25 II -->der schweren Folge / Mittäterexzess . Hab ihm es zugerechnet , da er trotzdem noch mitwirkte( Hat heute abgehalten)
B Gutachten : Anklage gemeinsam vor Schwurgericht
PflichtV für B2 140 I U Haft
Keine Abtrennung nach § 2 StPO
114 d II 2 Stpo Ausfertigung Anklage an JVA , da in dieser Sache in U-Haft und Mistra nicht gilt . Da Haftkontrolle wechselt , formlos Ermittlungsrichter benachrichtigen
112 StPo Antrag auf Haftfortdauer Vss geprüft +
Dann Begleitverfügung mit Übersendungsverfügung gefertigt .
Materiell rechtlich nichts besonderes aber sehr viel und umfangreich Zeitmanagement war das A und O
Wie wars bei euch ?
11.05.2018, 15:33
In NRW haben die Teil 2 draußen gelassen und dafür mit prozessualen Problemen aufgeladen..
Habe Part 1 aber so wie du. Exzess auch zugerechnet, aber bei 226 Nr. 3 statt Nr.1.
Habe Part 1 aber so wie du. Exzess auch zugerechnet, aber bei 226 Nr. 3 statt Nr.1.
11.05.2018, 15:34
Habe noch vergessen § 252 StPO diskutiert über 3 Seiten und Verwertung angenommen bei § 212 I StGB , da Ermittlungsrichter Zeuge vom Hörensagen.
11.05.2018, 15:34
Hätte ich genau so wenn ich fertig geworden wäre :s
Ärgerlich das Ganze, gerade weil eigtl nur wenige echte Probleme dabei wären.
Ärgerlich das Ganze, gerade weil eigtl nur wenige echte Probleme dabei wären.