15.07.2021, 10:37
Hallo,
ich habe im Termin 2021/1 erfolgreich mein erstes Staatsexamen (BY) abgelegt. Nun stellt sich mir schon länger die Frage, ob ich denn sofort ins Referendariat starten oder zunächst mal außerhalb von Bayern befristet vor Beginn des Referendariats ein Jahr lang juristisch arbeiten soll. Mein Beginn des Referendariats wäre entsprechend erst im OKtober 2022.
Inwiefern ist denn eine solche Tätigkeit gewinnbringend für den Lebenslauf bzw für einen selbst? Oder kräht da irgendwann kein Hahn mehr nach? Vorliegend wäre es eine Tätigkeit im Öffentlichen Dienst befristet auf ein Jahr.
Danke und LG
ich habe im Termin 2021/1 erfolgreich mein erstes Staatsexamen (BY) abgelegt. Nun stellt sich mir schon länger die Frage, ob ich denn sofort ins Referendariat starten oder zunächst mal außerhalb von Bayern befristet vor Beginn des Referendariats ein Jahr lang juristisch arbeiten soll. Mein Beginn des Referendariats wäre entsprechend erst im OKtober 2022.
Inwiefern ist denn eine solche Tätigkeit gewinnbringend für den Lebenslauf bzw für einen selbst? Oder kräht da irgendwann kein Hahn mehr nach? Vorliegend wäre es eine Tätigkeit im Öffentlichen Dienst befristet auf ein Jahr.
Danke und LG
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
15.07.2021, 12:15
lass das sein
15.07.2021, 12:56
Ich kann diese Überlegung sehr gut nachvollziehen. Bei mir war nach dem ersten Examen auch erst einmal die Luft raus. Für mich war eine einjährige Pause in der ich als WissMit gearbeitet habe die beste Entscheidung. Du musst aber schauen, dass du in dieser Zeit etwas im Stoff bleibst.
Willst du dein Ref dann aber auch in Bayern machen? Wenn du nicht gerade zwingende Gründe hast dort zu bleiben würde ich mir das nochmal genau überlegen. Im Vergleich zu meinen Kollegen in Hessen und BW war das Ref für mich in Bayern nochmal deutlich verschulter und zeitintensiver. Auch der Stoffumfang ist in Bayern nochmal signifikant höher
Willst du dein Ref dann aber auch in Bayern machen? Wenn du nicht gerade zwingende Gründe hast dort zu bleiben würde ich mir das nochmal genau überlegen. Im Vergleich zu meinen Kollegen in Hessen und BW war das Ref für mich in Bayern nochmal deutlich verschulter und zeitintensiver. Auch der Stoffumfang ist in Bayern nochmal signifikant höher
15.07.2021, 14:03
(15.07.2021, 12:56)jk94 schrieb: Ich kann diese Überlegung sehr gut nachvollziehen. Bei mir war nach dem ersten Examen auch erst einmal die Luft raus. Für mich war eine einjährige Pause in der ich als WissMit gearbeitet habe die beste Entscheidung. Du musst aber schauen, dass du in dieser Zeit etwas im Stoff bleibst.
Willst du dein Ref dann aber auch in Bayern machen? Wenn du nicht gerade zwingende Gründe hast dort zu bleiben würde ich mir das nochmal genau überlegen. Im Vergleich zu meinen Kollegen in Hessen und BW war das Ref für mich in Bayern nochmal deutlich verschulter und zeitintensiver. Auch der Stoffumfang ist in Bayern nochmal signifikant höher
Danke für die Antwort! Vorliegend wäre es eine Stelle in einem Ministerium, ist auch grundsätzlich auch die grobe Richtung meines späteren Berufswunsches (Öffentliches Recht). Das Referendariat soll dann schon in BY erfolgen, daran bestehen keine Zweifel. Ansonsten frage ich mich, ob so eine Stelle im Lebenslauf für eine spätere Bewerbung nach dem zweiten Examen hilfreich wäre e oder es auf gut deutsch Wurscht ist. Die Erfahrungen die man macht sind natürlich nochmal eigenständig was wert.
15.07.2021, 14:59
Bei uns haben das nur Leute gemacht, die nicht sofort einen Ref-Platz bekommen habe.
15.07.2021, 15:06
(15.07.2021, 14:03)Bauhuis schrieb:(15.07.2021, 12:56)jk94 schrieb: Ich kann diese Überlegung sehr gut nachvollziehen. Bei mir war nach dem ersten Examen auch erst einmal die Luft raus. Für mich war eine einjährige Pause in der ich als WissMit gearbeitet habe die beste Entscheidung. Du musst aber schauen, dass du in dieser Zeit etwas im Stoff bleibst.
Willst du dein Ref dann aber auch in Bayern machen? Wenn du nicht gerade zwingende Gründe hast dort zu bleiben würde ich mir das nochmal genau überlegen. Im Vergleich zu meinen Kollegen in Hessen und BW war das Ref für mich in Bayern nochmal deutlich verschulter und zeitintensiver. Auch der Stoffumfang ist in Bayern nochmal signifikant höher
Danke für die Antwort! Vorliegend wäre es eine Stelle in einem Ministerium, ist auch grundsätzlich auch die grobe Richtung meines späteren Berufswunsches (Öffentliches Recht). Das Referendariat soll dann schon in BY erfolgen, daran bestehen keine Zweifel. Ansonsten frage ich mich, ob so eine Stelle im Lebenslauf für eine spätere Bewerbung nach dem zweiten Examen hilfreich wäre e oder es auf gut deutsch Wurscht ist. Die Erfahrungen die man macht sind natürlich nochmal eigenständig was wert.
Gerade wenn dein Berufswunsch in Richtung ÖD geht, hat es für die Bewerbung keinen Mehrwert. Wie groß der für dich persönlich ist, kannst nur du einschätzen. Wobei man im Ministerium als Voljurist sicherlich mit einem.anderen Standing anfängt, als als Aushilfe nach dem Ersten.
Ansonsten ist für einen späteren Berufsrinstieg im ÖD erstmal die Note relevant. Interesse für den CV kannst du auch durch die Wahl der entsprechenden Behörden-/Wahlstation zeigen.
15.07.2021, 15:51
(15.07.2021, 10:37)Bauhuis schrieb: Hallo,
ich habe im Termin 2021/1 erfolgreich mein erstes Staatsexamen (BY) abgelegt. Nun stellt sich mir schon länger die Frage, ob ich denn sofort ins Referendariat starten oder zunächst mal außerhalb von Bayern befristet vor Beginn des Referendariats ein Jahr lang juristisch arbeiten soll. Mein Beginn des Referendariats wäre entsprechend erst im OKtober 2022.
Inwiefern ist denn eine solche Tätigkeit gewinnbringend für den Lebenslauf bzw für einen selbst? Oder kräht da irgendwann kein Hahn mehr nach? Vorliegend wäre es eine Tätigkeit im Öffentlichen Dienst befristet auf ein Jahr.
Danke und LG
6 Monate Vollzeit in einer kleineren aber hoch spezialisierten Kanzlei haben mich Belastbarkeit, Effizienz und Priorisieren, das Erstellen von Schriftsätzen, Mandantenumgang und viel mehr gelehrt, was man erst im Ref erlernt. Das vorher zu können war enorm Hilfreich für die AG und Stationsarbeit.
Außerdem sind all das und noch einiges mehr Softskills, die an das Anforderungsprofil für den Justizdienst gestellt werden, was man dann im Lebenslauf und Anschreiben entsprechend verwenden kann.
Ich kann jedem empfehlen ein paar Monate lanf in einer kleineren Einheit das Schwimmen zu lernen.
16.07.2021, 16:02
Ich würde an deiner Stelle nur mit dem Refstart warten, wenn komplett die Luft raus ist. Ansonsten direkt weitermachen und danach "richtig" ins Berufsleben starten.
Insbesondere wenn du später in den ÖD willst hast du ja noch 3 Jahre Probezeit vor dir, bis zur Lebenszeitverbeamtung. Vorherige hauptberufliche Tätigkeiten werden dabei nur angerechnet, wenn sie von "Schweregrad" vergleichbar sind. Ich nehme an, dass sie dir eine Stelle als Tarifbeschäftigte im gehobenen Dienst angeboten haben. Wenn du dich nach dem Ref für den höheren Dienst bewirbst, wird dir die Zeit nicht angerechnet, da es nur gD war.
Insbesondere wenn du später in den ÖD willst hast du ja noch 3 Jahre Probezeit vor dir, bis zur Lebenszeitverbeamtung. Vorherige hauptberufliche Tätigkeiten werden dabei nur angerechnet, wenn sie von "Schweregrad" vergleichbar sind. Ich nehme an, dass sie dir eine Stelle als Tarifbeschäftigte im gehobenen Dienst angeboten haben. Wenn du dich nach dem Ref für den höheren Dienst bewirbst, wird dir die Zeit nicht angerechnet, da es nur gD war.
16.07.2021, 17:43
Ne, lass das mit dem Jahr sein. Die Zeit zwischen Erstem und Ref ist vor allem eine Zeit des Vergessens. Das Wissen wirst du aber brauchen. Nach einem Jahr wirst du schon ziemlich raus sein, außer du setzt dich tatsächlich regelmäßig an deine Unterlagen.