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1.Examen 2.Examen
ok1234
Unregistered
 
#1
09.07.2021, 19:33
Hallo, mich interessiert mal "die Statistik" bei euch zwecks Noten im 1. und 2. Examen. Sind die gleich geblieben? oder haben die sich verschlechtert? oder sogar verbessert? also beim 1. "nur" staatsnote natürlich. statistisch gesehen verschlechtert man sich ja um ca. 1 notenstufe.
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HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.534
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#2
09.07.2021, 20:19
Gibt's hier schon
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Fischkopp
Junior Member
**
Beiträge: 23
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2021
#3
09.07.2021, 20:34
Was bringt denn ein Eindruck hier aus dem Forum mit einer zwar großen, aber doch noch überschaubaren Anzahl an Usern, wenn es eben schon Statistiken gibt?

Die etwaigen Erkenntnisse daraus sind doch dann zwangsläufig nicht repräsentativer....

Im Übrigen: Post über mir
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Sky
Senior Member
****
Beiträge: 406
Themen: 11
Registriert seit: Nov 2018
#4
10.07.2021, 10:55
(09.07.2021, 20:19)HerrKules schrieb:  Gibt's hier schon

+1 aber... Geschichten wie meine gibts fast nicht (von A auf VB).

Kumpel hat sich auch von A mit 6,xx auf 7.5 gesteigert, andere aus meiner Gruppe hingegen von VB auf A abgestürzt, schreiben aber nochmal.

Übrigens ist es selbst mit meiner Steigerung dann kein selbstläufer, jedenfalls bei der Justiz. Wer ein A im ersten hat, bei dem wird gesondert geprüft anhand aller Umstände, wie AG Noten und Lebenslauf etc., da natürlich auch das erste in das leistungsprinzip mit einfließen muss - egal wie gut dann das zweite Examen lief (mehr Punkte helfen freilich).

Da mich im ersten nur der uralt und praxisferne SWP im A hielt und der Staatsteil nur 0.5P am B vorbei ging, insbes. die Stationszeugnisse der ordentlichen auch passen, bin ich mal gespannt.
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Gast
Unregistered
 
#5
10.07.2021, 11:12
"Statistik":

1. Wenn du glaubst, dass ein Prädikat im ersten ein Garant für ein Prädikat im zweiten ist, dann erlebst du ziemlich sicher eine böse Überraschung
2. Die Durchfallquote ist geringer als im ersten
3. Die Prädikatsquote ist ebenfalls geringer
4. Ohne Übungsklausuren wird das nix
5. Wer die Formalia nicht beherrscht, fällt durch
6. Gibt es einen nachgewiesenen Zusammenhang zwischen gutem ersten und gutem zweiten Staatsexamen? Nein. Wenn du so willst, werden die Karten neu gemischt und jeder hat eine komplett neue Chance.

Alles ohne Gewähr.
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Gast
Unregistered
 
#6
10.07.2021, 11:25
Erstes 10,5 zweites wegen zwei völlig versemmelten Klausuren leider „nur“ 8,8x.
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Ok1234
Unregistered
 
#7
10.07.2021, 11:43
(10.07.2021, 10:55)Sky schrieb:  
(09.07.2021, 20:19)HerrKules schrieb:  Gibt's hier schon

+1 aber... Geschichten wie meine gibts fast nicht (von A auf VB).

Kumpel hat sich auch von A mit 6,xx auf 7.5 gesteigert, andere aus meiner Gruppe hingegen von VB auf A abgestürzt, schreiben aber nochmal.

Übrigens ist es selbst mit meiner Steigerung dann kein selbstläufer, jedenfalls bei der Justiz. Wer ein A im ersten hat, bei dem wird gesondert geprüft anhand aller Umstände, wie AG Noten und Lebenslauf etc., da natürlich auch das erste in das leistungsprinzip mit einfließen muss - egal wie gut dann das zweite Examen lief (mehr Punkte helfen freilich).

Da mich im ersten nur der uralt und praxisferne SWP im A hielt und der Staatsteil nur 0.5P am B vorbei ging, insbes. die Stationszeugnisse der ordentlichen auch passen, bin ich mal gespannt.


Interessant! Ja bei mir ist der Staatsteil auch ganz knapp am b vorbei, aber die Gesamtnote bei 8, xx. Schaut die Justiz dann - vorausgesetzt das zweite wird natürlich passen- auch den staatsteil oder doch auf die Gesamtnote? Bisher kann ich mir keinen Staatsdienst vorstellen, sondern eher die Tätigkeit als Rechtsanwalt. Dort wird das erste (v.a. Der Staatsteil) dann nicht mehr so ausschlaggebend sein oder? Natürlich wieder vorausgesetzt, dass das zweite mindestens 8,xx wird. Danke!
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Sky
Senior Member
****
Beiträge: 406
Themen: 11
Registriert seit: Nov 2018
#8
10.07.2021, 12:24
(10.07.2021, 11:43)Ok1234 schrieb:  
(10.07.2021, 10:55)Sky schrieb:  
(09.07.2021, 20:19)HerrKules schrieb:  Gibt's hier schon

+1 aber... Geschichten wie meine gibts fast nicht (von A auf VB).

Kumpel hat sich auch von A mit 6,xx auf 7.5 gesteigert, andere aus meiner Gruppe hingegen von VB auf A abgestürzt, schreiben aber nochmal.

Übrigens ist es selbst mit meiner Steigerung dann kein selbstläufer, jedenfalls bei der Justiz. Wer ein A im ersten hat, bei dem wird gesondert geprüft anhand aller Umstände, wie AG Noten und Lebenslauf etc., da natürlich auch das erste in das leistungsprinzip mit einfließen muss - egal wie gut dann das zweite Examen lief (mehr Punkte helfen freilich).

Da mich im ersten nur der uralt und praxisferne SWP im A hielt und der Staatsteil nur 0.5P am B vorbei ging, insbes. die Stationszeugnisse der ordentlichen auch passen, bin ich mal gespannt.


Interessant! Ja bei mir ist der Staatsteil auch ganz knapp am b vorbei, aber die Gesamtnote bei 8, xx. Schaut die Justiz dann - vorausgesetzt das zweite wird natürlich passen- auch den staatsteil oder doch auf die Gesamtnote? Bisher kann ich mir keinen Staatsdienst vorstellen, sondern eher die Tätigkeit als Rechtsanwalt. Dort wird das erste (v.a. Der Staatsteil) dann nicht mehr so ausschlaggebend sein oder? Natürlich wieder vorausgesetzt, dass das zweite mindestens 8,xx wird. Danke!

Immer die Gesamtnote, doch bei mir natürlich auch die Zusammensetzung.

Diese Prüfung findet übrigens auch statt, wenn man im zweiten unter 8 hat. Dann wird eine Ausnahmegenehmigigung beim Ministerium eingeholt.

Bei GKs spielt beides eine Rolle, bei Kanzleien eher das Zweite.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.07.2021, 12:42 von Sky.)
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der_david
Junior Member
Beiträge: 224
Themen: 3
Registriert seit: Oct 2020
#9
10.07.2021, 13:04
a+vb/b >>> vb/b+a

Allein schon weil jeder weiß, dass im ersten der Schwerpunkt mit rein zählt.
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Sky
Senior Member
****
Beiträge: 406
Themen: 11
Registriert seit: Nov 2018
#10
10.07.2021, 16:03
(10.07.2021, 13:04)der_david schrieb:  a+vb/b >>> vb/b+a

Allein schon weil jeder weiß, dass im ersten der Schwerpunkt mit rein zählt.

Ist richtig, ein wenig Vorbehalt wegen des A im ersten verbleibt dann aber doch. Kommt da wohl auf die Umstände drauf an und bei wem man sich bewirbt.

Justiz/ GK sind freilich die Top-Arbeitgeber.
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