• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren Juli 2021
« 1 ... 11 12 13 14 15 ... 30 »
 
Antworten

 
Klausuren Juli 2021
Gast
Unregistered
 
#121
09.07.2021, 20:55
Hat denn jemand 142 I Nr 1 StGB verneint? Ich fand das schon sehr merkwürdig und habe gesagt, dass keine Beendigung vorliegt. Ist im Kommentar auch so definiert, dass eine Beendigung erst vorliegt, wenn man sich in "Sicherheit" wiegt und nicht mehr mit einer Feststellung zu rechnen braucht. Und hier ist die Polizei ja direkt nach dem Mandanten gewendet. War jetzt nicht ganz eindeutig aber nach einer Beendigung sah es m.E. nicht aus
Zitieren
NRWJuli21
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2021
#122
09.07.2021, 21:03
(09.07.2021, 20:55)Gast schrieb:  Hat denn jemand 142 I Nr 1 StGB verneint? Ich fand das schon sehr merkwürdig und habe gesagt, dass keine Beendigung vorliegt. Ist im Kommentar auch so definiert, dass eine Beendigung erst vorliegt, wenn man sich in "Sicherheit" wiegt und nicht mehr mit einer Feststellung zu rechnen braucht. Und hier ist die Polizei ja direkt nach dem Mandanten gewendet. War jetzt nicht ganz eindeutig aber nach einer Beendigung sah es m.E. nicht aus

Die (hier allein relevante) Vollendung ist gegeben, sobald der Täter die Unfallstelle verlassen hat. Das war hier der Fall.
Die Beendigung einer Tat ist alleine für den Verjährungsbeginn (78a StGB) und die sukzessive Beteiligung relevant.
Suchen
Zitieren
Hessen21
Unregistered
 
#123
09.07.2021, 21:11
Ich habe eine Schuldunfähigkeit bzw. verminderte Schuldfähigkeit mit entsprechender BAK Berechnung gar nicht thematisiert. Die verminderte Schuldunfähigkeit nach § 21 StGB ist ja eig. Teil der Strafzumessung und diese war revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (Vorgabe JPA). Für eine Schuldunfähigkeit fehlten die Anhaltspunkte weil in den Feststellungen ja stand dass keine Minderung der Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit vorlag. 

Bei der Unterbrechung habe ich mich auch ewig gefragt wo der Fehler liegen könnte bzw. ob es einen gab. Es war ja eine ordentliche Anordnung durch den Vorsitzenden erfolgt eine formelle Ladung ist nicht erforderlich und eine Ladungsfrist ist nicht einzuhalten.
Zitieren
ReferendarNRW
Unregistered
 
#124
10.07.2021, 07:46
(09.07.2021, 20:55)Die Gast schrieb:  Hat denn jemand 142 I Nr 1 StGB verneint? Ich fand das schon sehr merkwürdig und habe gesagt, dass keine Beendigung vorliegt. Ist im Kommentar auch so definiert, dass eine Beendigung erst vorliegt, wenn man sich in "Sicherheit" wiegt und nicht mehr mit einer Feststellung zu rechnen braucht. Und hier ist die Polizei ja direkt nach dem Mandanten gewendet. War jetzt nicht ganz eindeutig aber nach einer Beendigung sah es m.E. nicht aus

Du könntest Recht haben, ich habe mich die ganze Zeit gefragt, warum der Unfall ausgerechnet mit der Polizei war, da musste doch ein Haken liegen.

Andererseits habe ich es aus einem anderen Grund verneint: es muss (bei einem anderen!) ein Sachschaden oder ein nicht unerheblicher Personenschaden eingetreten sein. Im Kommentar stand, dass geringfügige Beeinträchtigungen der körperlichen Integrität nicht ausreichen.Es war vom Gericht nur festgestellt, dass das Auto des Täters selbst einen Totalschaden hatte (ein Schaden am Polizeiwagen wurde nicht erwähnt) und die Polizisten lediglich Prellungen hatten. Deshalb habe ich 142 abgelehnt.
Zitieren
Hessin18
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2021
#125
10.07.2021, 08:37
(10.07.2021, 07:46)ReferendarNRW schrieb:  
(09.07.2021, 20:55)Die Gast schrieb:  Hat denn jemand 142 I Nr 1 StGB verneint? Ich fand das schon sehr merkwürdig und habe gesagt, dass keine Beendigung vorliegt. Ist im Kommentar auch so definiert, dass eine Beendigung erst vorliegt, wenn man sich in "Sicherheit" wiegt und nicht mehr mit einer Feststellung zu rechnen braucht. Und hier ist die Polizei ja direkt nach dem Mandanten gewendet. War jetzt nicht ganz eindeutig aber nach einer Beendigung sah es m.E. nicht aus

Du könntest Recht haben, ich habe mich die ganze Zeit gefragt, warum der Unfall ausgerechnet mit der Polizei war, da musste doch ein Haken liegen.

Andererseits habe ich es aus einem anderen Grund verneint: es muss (bei einem anderen!) ein Sachschaden oder ein nicht unerheblicher Personenschaden eingetreten sein. Im Kommentar stand, dass geringfügige Beeinträchtigungen der körperlichen Integrität nicht ausreichen.Es war vom Gericht nur festgestellt, dass das Auto des Täters selbst einen Totalschaden hatte (ein Schaden am Polizeiwagen wurde nicht erwähnt) und die Polizisten lediglich Prellungen hatten. Deshalb habe ich 142 abgelehnt.

War nicht an dem Polizeiauto auch ein Schaden von ca. 2300 Euro entstanden?
Suchen
Zitieren
ReferendarNRW
Unregistered
 
#126
10.07.2021, 08:54
(10.07.2021, 08:37)IHessin18 schrieb:  
(10.07.2021, 07:46)ReferendarNRW schrieb:  
(09.07.2021, 20:55)Die Gast schrieb:  Hat denn jemand 142 I Nr 1 StGB verneint? Ich fand das schon sehr merkwürdig und habe gesagt, dass keine Beendigung vorliegt. Ist im Kommentar auch so definiert, dass eine Beendigung erst vorliegt, wenn man sich in "Sicherheit" wiegt und nicht mehr mit einer Feststellung zu rechnen braucht. Und hier ist die Polizei ja direkt nach dem Mandanten gewendet. War jetzt nicht ganz eindeutig aber nach einer Beendigung sah es m.E. nicht aus

Du könntest Recht haben, ich habe mich die ganze Zeit gefragt, warum der Unfall ausgerechnet mit der Polizei war, da musste doch ein Haken liegen.

Andererseits habe ich es aus einem anderen Grund verneint: es muss (bei einem anderen!) ein Sachschaden oder ein nicht unerheblicher Personenschaden eingetreten sein. Im Kommentar stand, dass geringfügige Beeinträchtigungen der körperlichen Integrität nicht ausreichen.Es war vom Gericht nur festgestellt, dass das Auto des Täters selbst einen Totalschaden hatte (ein Schaden am Polizeiwagen wurde nicht erwähnt) und die Polizisten lediglich Prellungen hatten. Deshalb habe ich 142 abgelehnt.

War nicht an dem Polizeiauto auch ein Schaden von ca. 2300 Euro entstanden?

Also ich habe es mehrfach nachgelesen und nichts zu einem Schaden gefunden. Entweder habe ich es wirklich überlesen oder der Sachverhalt war hier in Hessen anders als in NRW (was ich hoffe :D). Kann jemand aus NRW etwas dazu sagen?
Zitieren
NRWJuli21
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2021
#127
10.07.2021, 09:03
(10.07.2021, 08:54)ReferendarNRW schrieb:  
(10.07.2021, 08:37)IHessin18 schrieb:  
(10.07.2021, 07:46)ReferendarNRW schrieb:  
(09.07.2021, 20:55)Die Gast schrieb:  Hat denn jemand 142 I Nr 1 StGB verneint? Ich fand das schon sehr merkwürdig und habe gesagt, dass keine Beendigung vorliegt. Ist im Kommentar auch so definiert, dass eine Beendigung erst vorliegt, wenn man sich in "Sicherheit" wiegt und nicht mehr mit einer Feststellung zu rechnen braucht. Und hier ist die Polizei ja direkt nach dem Mandanten gewendet. War jetzt nicht ganz eindeutig aber nach einer Beendigung sah es m.E. nicht aus

Du könntest Recht haben, ich habe mich die ganze Zeit gefragt, warum der Unfall ausgerechnet mit der Polizei war, da musste doch ein Haken liegen.

Andererseits habe ich es aus einem anderen Grund verneint: es muss (bei einem anderen!) ein Sachschaden oder ein nicht unerheblicher Personenschaden eingetreten sein. Im Kommentar stand, dass geringfügige Beeinträchtigungen der körperlichen Integrität nicht ausreichen.Es war vom Gericht nur festgestellt, dass das Auto des Täters selbst einen Totalschaden hatte (ein Schaden am Polizeiwagen wurde nicht erwähnt) und die Polizisten lediglich Prellungen hatten. Deshalb habe ich 142 abgelehnt.

War nicht an dem Polizeiauto auch ein Schaden von ca. 2300 Euro entstanden?

Also ich habe es mehrfach nachgelesen und nichts zu einem Schaden gefunden. Entweder habe ich es wirklich überlesen oder der Sachverhalt war hier in Hessen anders als in NRW (was ich hoffe :D). Kann jemand aus NRW etwas dazu sagen?

Ich erinnere mich nicht an einen Schaden am Polizeiauto
Suchen
Zitieren
Hessin18
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2021
#128
10.07.2021, 09:28
(10.07.2021, 09:03)NRWJuli21 schrieb:  
(10.07.2021, 08:54)ReferendarNRW schrieb:  
(10.07.2021, 08:37)IHessin18 schrieb:  
(10.07.2021, 07:46)ReferendarNRW schrieb:  
(09.07.2021, 20:55)Die Gast schrieb:  Hat denn jemand 142 I Nr 1 StGB verneint? Ich fand das schon sehr merkwürdig und habe gesagt, dass keine Beendigung vorliegt. Ist im Kommentar auch so definiert, dass eine Beendigung erst vorliegt, wenn man sich in "Sicherheit" wiegt und nicht mehr mit einer Feststellung zu rechnen braucht. Und hier ist die Polizei ja direkt nach dem Mandanten gewendet. War jetzt nicht ganz eindeutig aber nach einer Beendigung sah es m.E. nicht aus

Du könntest Recht haben, ich habe mich die ganze Zeit gefragt, warum der Unfall ausgerechnet mit der Polizei war, da musste doch ein Haken liegen.

Andererseits habe ich es aus einem anderen Grund verneint: es muss (bei einem anderen!) ein Sachschaden oder ein nicht unerheblicher Personenschaden eingetreten sein. Im Kommentar stand, dass geringfügige Beeinträchtigungen der körperlichen Integrität nicht ausreichen.Es war vom Gericht nur festgestellt, dass das Auto des Täters selbst einen Totalschaden hatte (ein Schaden am Polizeiwagen wurde nicht erwähnt) und die Polizisten lediglich Prellungen hatten. Deshalb habe ich 142 abgelehnt.

War nicht an dem Polizeiauto auch ein Schaden von ca. 2300 Euro entstanden?

Also ich habe es mehrfach nachgelesen und nichts zu einem Schaden gefunden. Entweder habe ich es wirklich überlesen oder der Sachverhalt war hier in Hessen anders als in NRW (was ich hoffe :D). Kann jemand aus NRW etwas dazu sagen?

Ich erinnere mich nicht an einen Schaden am Polizeiauto


Ich war mir sicher, dass das Fahrzeug des Mandanten einen Totalschaden hatte und in Hessen für den Schaden am Polizeiauto Reparaturkosten von irgendwas über 2000 Euro ebtstanden sind. Vielleicht hab ich mir das aber auch vor lauter Stress eingebildet  Nervous
Suchen
Zitieren
GaatHessen
Unregistered
 
#129
10.07.2021, 09:29
Bei der Unfallflucht konnte man wegen der Kollision mit der Polizei vielleicht kurz in der Rechtfertigung Nemo tenetur anführen, keiner muss dazu beitragen sich zu überführen. Grenze liegt aber da, wo man sich strafbar macht, daher nicht als Rechtfertigungsgrund geeignet. Mehr ist mir dazu aber auch nicht aufgefallen an Problemen. Wie habt ihr das Vorbringen des Angeklagten wegen der audiovernehmung nach 247a stpo eingebracht? In der Abwägung, ob 247 stpo greifen darf, wenn das alternativ geht als "milder es Mittel"? Sind ja beides ermessensentscheidungen, ohne Begründung des Beschlusses war das etwas merkwürdig zu prüfen fand ich.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#130
10.07.2021, 09:30
(10.07.2021, 09:29)GaatHessen schrieb:  Bei der Unfallflucht konnte man wegen der Kollision mit der Polizei vielleicht kurz in der Rechtfertigung Nemo tenetur anführen, keiner muss dazu beitragen sich zu überführen. Grenze liegt aber da, wo man sich strafbar macht, daher nicht als Rechtfertigungsgrund geeignet. Mehr ist mir dazu aber auch nicht aufgefallen an Problemen. Wie habt ihr das Vorbringen des Angeklagten wegen der audiovernehmung nach 247a stpo eingebracht? In der Abwägung, ob 247 stpo greifen darf, wenn das alternativ geht als "milder es Mittel"? Sind ja beides ermessensentscheidungen, ohne Begründung des Beschlusses war das etwas merkwürdig zu prüfen fand ich.

142 ist eine Durchbrechung des nemo tenetur Grundsatzes  Cheese
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 11 12 13 14 15 ... 30 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus