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  5. Bestimmung Bandzahl Akte
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Bestimmung Bandzahl Akte
Ref64
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Beiträge: 54
Themen: 22
Registriert seit: Jan 2021
#1
08.07.2021, 15:02
Hallo liebe Leute, 

hätte mal eine Frage. Ich habe 10 Akten von meinem Ausbilder bekommen. Alle betreffen einen Beschuldigten wegen Diebstahls. Ich soll eine Anklage anfertigen wegen Diebstahls in 10 Fällen .Wie bestimme ich die Zahl der Bänder der Akten? Es gibt ja eine führende Akte , das ist dann band 1 wahrscheinlich. Wird das nach dem Aktenzeichen aufsteigend festgelegt? 
Bin total überfordert ?? 
Ich muss ja bei den Beweismitteln auf die Zeugen in der jeweiligen Akte verweisen. Ich hoffe ,dass jemand helfen kann. Wäre auch dankbar über jeden Tipp was Literatur angeht , wo das mal richtig erklärt wird . 
Vielen Dank und Lg
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Gast
Unregistered
 
#2
08.07.2021, 16:30
Die Akte wird doch fortlaufend nummeriert.. Es ist doch nur "eine" Akte.
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Ref64
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Beiträge: 54
Themen: 22
Registriert seit: Jan 2021
#3
08.07.2021, 16:56
(08.07.2021, 16:30)TGast schrieb:  Die Akte wird doch fortlaufend nummeriert.. Es ist doch nur "eine" Akte.
Tatsächlich habe ich 10 Akten mit 10 verschiedenen Aktenzeichen bekommen. Die soll man dann zu „Bänden“ verbinden. Ich versteh das nicht so ganz ?
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GAsst
Unregistered
 
#4
08.07.2021, 17:25
(08.07.2021, 16:56)Ref64 schrieb:  
(08.07.2021, 16:30)TGast schrieb:  Die Akte wird doch fortlaufend nummeriert.. Es ist doch nur "eine" Akte.
Tatsächlich habe ich 10 Akten mit 10 verschiedenen Aktenzeichen bekommen. Die soll man dann zu „Bänden“ verbinden. Ich versteh das nicht so ganz ?


Sind es vielleicht fallakten? 

Oder wurden in allen Bänden Ermittlungen selbstständig geführt? Im letzteren Fall wurden wohl tatsächlich verschiedene Verfahren noch nicht verbunden. Dann einfach noch an den Anfang der Begleitverfügung den Punkt 

1. Anliegende Verfahren 
Xxx Js xx
Xxx Ja xx
... 
Werden zum Verfahren (Az. der "Hauptakte"), welches führt, verbunden. 

Bei den blattangaben dann einfach "bl. xy d A Xxx Js xx". Ist aber tatsächlich sehr unüblich. In welchem Bundesland bist du?
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Ref64
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Beiträge: 54
Themen: 22
Registriert seit: Jan 2021
#5
08.07.2021, 17:43
(08.07.2021, 17:25)GAsst schrieb:  
(08.07.2021, 16:56)Ref64 schrieb:  
(08.07.2021, 16:30)TGast schrieb:  Die Akte wird doch fortlaufend nummeriert.. Es ist doch nur "eine" Akte.
Tatsächlich habe ich 10 Akten mit 10 verschiedenen Aktenzeichen bekommen. Die soll man dann zu „Bänden“ verbinden. Ich versteh das nicht so ganz ?


Sind es vielleicht fallakten? 

Oder wurden in allen Bänden Ermittlungen selbstständig geführt? Im letzteren Fall wurden wohl tatsächlich verschiedene Verfahren noch nicht verbunden. Dann einfach noch an den Anfang der Begleitverfügung den Punkt 

1. Anliegende Verfahren 
Xxx Js xx
Xxx Ja xx
... 
Werden zum Verfahren (Az. der "Hauptakte"), welches führt, verbunden. 

Bei den blattangaben dann einfach "bl. xy d A Xxx Js xx". Ist aber tatsächlich sehr unüblich. In welchem Bundesland bist du?

In SH. Das sind glaube ich tatsächlich Fallakten, weil das ein „Serientäter“ ist. Wie verfahre ich jetzt am besten damit? So wie du das geschildert hast? Dass ich in der vfg. sage, dass die Akten verbunden werden oder lass ich alles so wie es ist? 
Vielen Dank für deine Hilfe!
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DMOWMYH
Member
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Beiträge: 171
Themen: 4
Registriert seit: Jun 2021
#6
08.07.2021, 18:07
(08.07.2021, 17:43)Ref64 schrieb:  
(08.07.2021, 17:25)GAsst schrieb:  
(08.07.2021, 16:56)Ref64 schrieb:  
(08.07.2021, 16:30)TGast schrieb:  Die Akte wird doch fortlaufend nummeriert.. Es ist doch nur "eine" Akte.
Tatsächlich habe ich 10 Akten mit 10 verschiedenen Aktenzeichen bekommen. Die soll man dann zu „Bänden“ verbinden. Ich versteh das nicht so ganz ?


Sind es vielleicht fallakten? 

Oder wurden in allen Bänden Ermittlungen selbstständig geführt? Im letzteren Fall wurden wohl tatsächlich verschiedene Verfahren noch nicht verbunden. Dann einfach noch an den Anfang der Begleitverfügung den Punkt 

1. Anliegende Verfahren 
Xxx Js xx
Xxx Ja xx
... 
Werden zum Verfahren (Az. der "Hauptakte"), welches führt, verbunden. 

Bei den blattangaben dann einfach "bl. xy d A Xxx Js xx". Ist aber tatsächlich sehr unüblich. In welchem Bundesland bist du?

In SH. Das sind glaube ich tatsächlich Fallakten, weil das ein „Serientäter“ ist. Wie verfahre ich jetzt am besten damit? So wie du das geschildert hast? Dass ich in der vfg. sage, dass die Akten verbunden werden oder lass ich alles so wie es ist? 
Vielen Dank für deine Hilfe!


Wenn es (bereits jetzt) FA sind, müssten diese unter dem selben Az geführt werden, in der führenden Akte müsste eine Verbindungsvfg sein.
Wenn nicht muss du diese verbindungsvfg (nach obigem Muster) selber machen. Idr führt das älteste Aktenzeichen. Die FA erhalten dann fortlaufende Nummern. Als FA 1 FA2 etc.


Bei den Blattzahlen schreibst du dann zb Bl. 34 d. FA 3
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