04.07.2021, 15:04
Um das Thema Legal-Tech wieder aufzurollen: Laut dem Urteil des LG Köln zur Vertragssoftware SmartLaw handelt es sich dabei um keine Tätigkeit und somit auch um keine Rechtsdienstleistung.
Meine subjektive Einschätzung zur Thematik: Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis der Markt für weitere LT-Start-Ups von der Politk (vor allem der FDP) geöffnet wird. Dadurch entsteht zwanglsäufig ein höherer Konkurrenzkampf zwischen Anwälten und LT. Für Anwälte wird dies wohl niedrigere Honorare bedeuten. Übermäßig betroffen werden wohl insbesondere KK mit viel Massengeschäft sein. Der Arbeitsmarkt für Juristen wird sich wohl langfristig zunehmend verschlechtern.
Meine subjektive Einschätzung zur Thematik: Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis der Markt für weitere LT-Start-Ups von der Politk (vor allem der FDP) geöffnet wird. Dadurch entsteht zwanglsäufig ein höherer Konkurrenzkampf zwischen Anwälten und LT. Für Anwälte wird dies wohl niedrigere Honorare bedeuten. Übermäßig betroffen werden wohl insbesondere KK mit viel Massengeschäft sein. Der Arbeitsmarkt für Juristen wird sich wohl langfristig zunehmend verschlechtern.
04.07.2021, 15:05
Fürchte ich auch. Die FDP wird sicher bald die absolute Mehrheit haben, dann ist es aus!
04.07.2021, 15:23
Ich denke vielmehr, dass gerade KK wenig betroffen sein werden. Die sind für viele Mandanten wie der Hausarzt, die brauchen einfach jemanden, der ihnen zuhört.
04.07.2021, 21:09
04.07.2021, 21:55
Ich sehe der Übernahme z.B. meiner familienrechtlichen Mandate (typische KK-Materie) durch Legal-tech unfassbar entspannt entgegen. Natürlich werden auch in unserer KK Mandate durch Legal-tech wegfallen, aber ich bin mir sicher, dass das jedenfalls in den nächsten 20 Jahren kaum etwas ist (außer Kündigungsschutzsachen), was ich nicht eh gerne abgeben will.
05.07.2021, 15:04
(04.07.2021, 15:04)Gast schrieb: Um das Thema Legal-Tech wieder aufzurollen: Laut dem Urteil des LG Köln zur Vertragssoftware SmartLaw handelt es sich dabei um keine Tätigkeit und somit auch um keine Rechtsdienstleistung.
Meine subjektive Einschätzung zur Thematik: Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis der Markt für weitere LT-Start-Ups von der Politk (vor allem der FDP) geöffnet wird. Dadurch entsteht zwanglsäufig ein höherer Konkurrenzkampf zwischen Anwälten und LT. Für Anwälte wird dies wohl niedrigere Honorare bedeuten. Übermäßig betroffen werden wohl insbesondere KK mit viel Massengeschäft sein. Der Arbeitsmarkt für Juristen wird sich wohl langfristig zunehmend verschlechtern.
Wenn ich das so lese, bekomme ich große Zukunftsängste, ob das Jurastudium die richtige Entscheidung war. Inhaltlich interessiert es mich zwar, aber, nach so einer langen Ausbildung in einen schlecht bezahlten Job zu landen oder gar durch Technologie ersetzt zu werden, lohnt sich für den Aufwand nicht. Da überlege ich mir lieber, tatsächlich die Reißleine zu ziehen und zumindest etwas zukunftssicheres wie BWL zu studieren.
05.07.2021, 15:21
(05.07.2021, 15:04)Gast schrieb:(04.07.2021, 15:04)Gast schrieb: Um das Thema Legal-Tech wieder aufzurollen: Laut dem Urteil des LG Köln zur Vertragssoftware SmartLaw handelt es sich dabei um keine Tätigkeit und somit auch um keine Rechtsdienstleistung.
Meine subjektive Einschätzung zur Thematik: Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis der Markt für weitere LT-Start-Ups von der Politk (vor allem der FDP) geöffnet wird. Dadurch entsteht zwanglsäufig ein höherer Konkurrenzkampf zwischen Anwälten und LT. Für Anwälte wird dies wohl niedrigere Honorare bedeuten. Übermäßig betroffen werden wohl insbesondere KK mit viel Massengeschäft sein. Der Arbeitsmarkt für Juristen wird sich wohl langfristig zunehmend verschlechtern.
Wenn ich das so lese, bekomme ich große Zukunftsängste, ob das Jurastudium die richtige Entscheidung war. Inhaltlich interessiert es mich zwar, aber, nach so einer langen Ausbildung in einen schlecht bezahlten Job zu landen oder gar durch Technologie ersetzt zu werden, lohnt sich für den Aufwand nicht. Da überlege ich mir lieber, tatsächlich die Reißleine zu ziehen und zumindest etwas zukunftssicheres wie BWL zu studieren.
Deine Angst ist unberechtigt und BWL auch keine sichere Alternative.
Das Zusammenstellen von irgendwelchen Vertragsbausteinen ist auch heute schon keine zentrale Aufgabe eines Anwalts. Ein kleines Beispiel, ein Mandant von mir wollte in einem Vertrag eine Schiedsklausel drin haben. Dann habe ich mit ihm darüber gesprochen, wieso er denn glaubt, diese Schiedsklausel zu brauchen, was die Folgen dadurch für ihn wären und im Ergebnis sind wir dazu gekommen, dass eine Schiedsklausel für sein Geschäft eher nachteilig wäre. Das hat Zeit und Geld gekostet. Irgendeine vorgefertigte Schiedsklausel in einen Vertragsentwurf einzufügen, ist nicht das, was mir Umsatz gebracht hätte.
05.07.2021, 18:57
Alle werden sich auf die neuen Gegebenheiten einlassen müssen. Nicht nur die Juristen.
Aber ich befürchte, dass die meisten Juristen diesen Wandel im gesamten am härtesten treffen wird. Nicht nur durch die Algorithmisierung vieler Tätigkeiten, sondern vorallem aufgrund des fehlenden Verständnisses für disruptive Technologien.
Wir sind wirklich gut in dem was wir machen, aber besonders schlecht für das was außerhalb unserer Bubble passiert. Da sind die BWLer ehrlicherweise deutlich weiter und anpassungsfähiger und damit im Gesamten vermutlich auch gefragter.
Aber ich befürchte, dass die meisten Juristen diesen Wandel im gesamten am härtesten treffen wird. Nicht nur durch die Algorithmisierung vieler Tätigkeiten, sondern vorallem aufgrund des fehlenden Verständnisses für disruptive Technologien.
Wir sind wirklich gut in dem was wir machen, aber besonders schlecht für das was außerhalb unserer Bubble passiert. Da sind die BWLer ehrlicherweise deutlich weiter und anpassungsfähiger und damit im Gesamten vermutlich auch gefragter.
05.07.2021, 19:13
Der gemeine Jurist behauptet ja immer: "Die KÜnStLicHe InTElligEnZ kann uns GaR nicHt ersetzen, weil sie keine WErtEntsCHeiduNgen treffen kann".
Was ist aber, wenn sich Gesetze, wie im anglo-amerikanischen Rechtsraum, immer weiter an algorithmisierbare Vorgaben koppeln lassen, sodass eben wenig bis gar kein Freiraum zur Interpretation mehr besteht? Diese Diskussion wird munter in verwaltungsrechtlichen Verfahrensformen geführt und wird sicherlich auch bald Eingang ins Wirtschaftsrecht finden.
Das wird alles seine Zeit dauern und unsere Generation "vermutlich" nicht mehr betreffen, aber man sollte sich auch mal klar machen, dass Rechtsetzung und Gesetzgebung, Rechtsfrieden stiften soll und nicht die Masse an Juristen durchfüttern.
Was ist aber, wenn sich Gesetze, wie im anglo-amerikanischen Rechtsraum, immer weiter an algorithmisierbare Vorgaben koppeln lassen, sodass eben wenig bis gar kein Freiraum zur Interpretation mehr besteht? Diese Diskussion wird munter in verwaltungsrechtlichen Verfahrensformen geführt und wird sicherlich auch bald Eingang ins Wirtschaftsrecht finden.
Das wird alles seine Zeit dauern und unsere Generation "vermutlich" nicht mehr betreffen, aber man sollte sich auch mal klar machen, dass Rechtsetzung und Gesetzgebung, Rechtsfrieden stiften soll und nicht die Masse an Juristen durchfüttern.
05.07.2021, 19:20
(05.07.2021, 19:13)Gastio schrieb: Der gemeine Jurist behauptet ja immer: "Die KÜnStLicHe InTElligEnZ kann uns GaR nicHt ersetzen, weil sie keine WErtEntsCHeiduNgen treffen kann".
Was ist aber, wenn sich Gesetze, wie im anglo-amerikanischen Rechtsraum, immer weiter an algorithmisierbare Vorgaben koppeln lassen, sodass eben wenig bis gar kein Freiraum zur Interpretation mehr besteht? Diese Diskussion wird munter in verwaltungsrechtlichen Verfahrensformen geführt und wird sicherlich auch bald Eingang ins Wirtschaftsrecht finden.
Das wird alles seine Zeit dauern und unsere Generation "vermutlich" nicht mehr betreffen, aber man sollte sich auch mal klar machen, dass Rechtsetzung und Gesetzgebung, Rechtsfrieden stiften soll und nicht die Masse an Juristen durchfüttern.
Guter Punkt, aber das anglo-amerikanische Case Law gibt diese algorithmisierbaren Vorgaben halt auch eher her als unsere Rechtsordnung, die durch massenweise unbestimmte Rechtsbegriffe und teils stark divergierende obergerichtliche Senate zig Einfallstore in die wertende Einzelfallbetrachtung kreiert.