30.06.2021, 15:05
Hallo liebe Sachsen,
weiß jemand, ob die Noten aus der EJS bei Ortswünschen hinsichtlich Stammdienststelle eine Rolle spielen? Habe in den Vorschriften nichts gefunden (nur eine Regelung zur Zulassung in den Vorbereitungsdienst überhaupt), aber die Dame am Telefon hat das behauptet.
In dem Bewerbungsbogen muss man für den Ortswunsch allerdings einen spezifischen Grund angeben, was für mich eher dagegen spricht. Daher bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich der Aussage vertrauen kann.
weiß jemand, ob die Noten aus der EJS bei Ortswünschen hinsichtlich Stammdienststelle eine Rolle spielen? Habe in den Vorschriften nichts gefunden (nur eine Regelung zur Zulassung in den Vorbereitungsdienst überhaupt), aber die Dame am Telefon hat das behauptet.
In dem Bewerbungsbogen muss man für den Ortswunsch allerdings einen spezifischen Grund angeben, was für mich eher dagegen spricht. Daher bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich der Aussage vertrauen kann.
30.06.2021, 16:47
In Sachsen wird zu einem großen Teil nach Noten aus der EJP zugewiesen. Oft kommen diejenigen nach Leipzig, die 9,+ x haben und diesen Ort als Wunschort angeben. Aber auch nicht immer, weil es auch noch "Sozialpunkte" gibt (Ehepartner:in, Kinder, etc.). Wenn man nach Dresden oder Chemnitz möchte, bekommt man das meistens. Insgesamt kommen die meisten wohl nach Leipzig (oft drei AGs). Der Rest nach Dresden (oft zwei AGs) und nach Chemnitz (oft eine bis zwei AGs).
30.06.2021, 17:02
Vielen Dank für die Infos! Das hilft mir sehr weiter.
Auf dem Bewerbungsbogen wird ja nach der Begründung für den Zuweisungswunsch gefragt. Was gibt man an, wenn man einfach nur aus privaten Gründen in eine Stadt will?
Auf dem Bewerbungsbogen wird ja nach der Begründung für den Zuweisungswunsch gefragt. Was gibt man an, wenn man einfach nur aus privaten Gründen in eine Stadt will?
30.06.2021, 17:05
(30.06.2021, 17:02)Gast schrieb: Vielen Dank für die Infos! Das hilft mir sehr weiter.
Auf dem Bewerbungsbogen wird ja nach der Begründung für den Zuweisungswunsch gefragt. Was gibt man an, wenn man einfach nur aus privaten Gründen in eine Stadt will?
Zur Ergänzung: habe eine zweistellige Note, das dürfte also insoweit passen.
30.06.2021, 23:52
Ich kann mich nicht mehr erinnern, dass es bei mir damals eine Zeile mit einer Begründung zum Ortswunsch gab. Und ja, bei einem zweistelligen ersten Examen sollte der Ortswunsch relativ sicher durchgehen. Kann natürlich trotzdem sein, dass es nicht klappt. Für den Fall: einfach noch mal beim OLG telefonisch nachfragen, ob noch Plätze in der gewünschten Stammdienststelle frei geworden sind, zB durch Absagen. Hat bei einigen aus meinem Kurs damals so geklappt.
22.07.2022, 15:17
(30.06.2021, 16:47)GästinSachsen schrieb: In Sachsen wird zu einem großen Teil nach Noten aus der EJP zugewiesen. Oft kommen diejenigen nach Leipzig, die 9,+ x haben und diesen Ort als Wunschort angeben. Aber auch nicht immer, weil es auch noch "Sozialpunkte" gibt (Ehepartner:in, Kinder, etc.). Wenn man nach Dresden oder Chemnitz möchte, bekommt man das meistens. Insgesamt kommen die meisten wohl nach Leipzig (oft drei AGs). Der Rest nach Dresden (oft zwei AGs) und nach Chemnitz (oft eine bis zwei AGs).
Verstehe ich es richtig, dass also bei der Zuweisung allein auf die EJP-Note geachtet wird (auch bei evtl. hoher Abweichung von Staatsteil und Gesamtnote)? Hat dazu jmd. Erfahrungswerte/Quellen?
Bei oft 3 AGs in L, 2 in DD und 1-2 in C dürfte das JPA den Standort L wahrsch. nicht ansatzweise mit 9P+ aus dem Staatsteil vollbekommen. Das macht für mich als Außenstehenden dann für die alleinige Geltung der EJP-Note plausibel.
Vielen Dank!
23.07.2022, 17:50
Rein juristisch wird der Ortswunsch nur beachtet, wenn entsprechende Gründe dafür vorliegen, wie hier schon richtig mitgeteilt worden ist. Soweit ich das verstanden habe, kann man dem OLG aber "durch die Blume" mitteilen, wo man gerne hin möchte, wenn man auch ohne Grund einfach in der Zeile seine Wunschstadt einträgt.
Was hier ebenfalls noch zu beachten ist, ist dass es mittlerweile eine vierte Stammdienststelle gibt, nämlich das Landgericht Görlitz Außenkammern Bautzen. So wie ich das mitbekommen habe sind dort Leute mit durchschnittlichen bis guten Noten hin zugewiesen worden, wenn gar nichts mitgeteilt worden ist. (Zeile freigelassen) und ein paar die es explizit als Wunschort angegeben haben. Das OLG möchte wohl so 5-10 Referendare mindestens pro Einstellungstermin nach Bautzen schicken. Das werden dann wohl eher die sein, die die Zeile freilassen und keinen Wunsch mitteilen, weil die meisten Leute ja tendenziell eher in die Großstadt wollen, es sei denn sie kommen aus Ostsachsen.
Soweit meine Mutmaßungen zum Thema Einstellung.
Was hier ebenfalls noch zu beachten ist, ist dass es mittlerweile eine vierte Stammdienststelle gibt, nämlich das Landgericht Görlitz Außenkammern Bautzen. So wie ich das mitbekommen habe sind dort Leute mit durchschnittlichen bis guten Noten hin zugewiesen worden, wenn gar nichts mitgeteilt worden ist. (Zeile freigelassen) und ein paar die es explizit als Wunschort angegeben haben. Das OLG möchte wohl so 5-10 Referendare mindestens pro Einstellungstermin nach Bautzen schicken. Das werden dann wohl eher die sein, die die Zeile freilassen und keinen Wunsch mitteilen, weil die meisten Leute ja tendenziell eher in die Großstadt wollen, es sei denn sie kommen aus Ostsachsen.
Soweit meine Mutmaßungen zum Thema Einstellung.
23.07.2022, 18:30
(23.07.2022, 17:50)Shc schrieb: Rein juristisch wird der Ortswunsch nur beachtet, wenn entsprechende Gründe dafür vorliegen, wie hier schon richtig mitgeteilt worden ist. Soweit ich das verstanden habe, kann man dem OLG aber "durch die Blume" mitteilen, wo man gerne hin möchte, wenn man auch ohne Grund einfach in der Zeile seine Wunschstadt einträgt.
Was hier ebenfalls noch zu beachten ist, ist dass es mittlerweile eine vierte Stammdienststelle gibt, nämlich das Landgericht Görlitz Außenkammern Bautzen. So wie ich das mitbekommen habe sind dort Leute mit durchschnittlichen bis guten Noten hin zugewiesen worden, wenn gar nichts mitgeteilt worden ist. (Zeile freigelassen) und ein paar die es explizit als Wunschort angegeben haben. Das OLG möchte wohl so 5-10 Referendare mindestens pro Einstellungstermin nach Bautzen schicken. Das werden dann wohl eher die sein, die die Zeile freilassen und keinen Wunsch mitteilen, weil die meisten Leute ja tendenziell eher in die Großstadt wollen, es sei denn sie kommen aus Ostsachsen.
Soweit meine Mutmaßungen zum Thema Einstellung.
Das sind durchaus interessante Erwägungen zum Thema Bautzen, an die ich bisher gar nicht gedacht habe, vielen Dank!
Bisher zeichnete sich Sachsen ja dadurch aus, dass die "Kinderlandverschickung", wie es sie zB hier bei mir in BaWü gibt, keine Rolle gespielt hat.