26.03.2018, 12:37
Liebe Community,
ich bin in ca. 2 Monaten mit dem Referendariat fertig und werde danach promovieren. Zur Finanzierung der Promotionszeit möchte ich zwei Tage pro Woche in einer Kanzlei als Wissenschaftlicher Mitarbeiter arbeiten. Gerne würde ich mich jedoch zusätzlich als selbstständiger Rechtsanwalt zulassen, aber nicht oder nur in ganz begrenztem Umfang als solcher arbeiten.
Hat jemand Erfahrungen wie das mit dem Versorgungswerk funktioniert? Ich möchte natürlich nicht zweimal zahlen müssen. Gibt es eine Möglichkeit sich für den nicht-anwaltlichen Nebenjob von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen und ausschließlich ins Versorgungswerk einzuzahlen?
Vielen Dank für die Infos!
ich bin in ca. 2 Monaten mit dem Referendariat fertig und werde danach promovieren. Zur Finanzierung der Promotionszeit möchte ich zwei Tage pro Woche in einer Kanzlei als Wissenschaftlicher Mitarbeiter arbeiten. Gerne würde ich mich jedoch zusätzlich als selbstständiger Rechtsanwalt zulassen, aber nicht oder nur in ganz begrenztem Umfang als solcher arbeiten.
Hat jemand Erfahrungen wie das mit dem Versorgungswerk funktioniert? Ich möchte natürlich nicht zweimal zahlen müssen. Gibt es eine Möglichkeit sich für den nicht-anwaltlichen Nebenjob von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen und ausschließlich ins Versorgungswerk einzuzahlen?
Vielen Dank für die Infos!
24.02.2021, 08:27
(26.03.2018, 12:37)Gast schrieb: Liebe Community,
ich bin in ca. 2 Monaten mit dem Referendariat fertig und werde danach promovieren. Zur Finanzierung der Promotionszeit möchte ich zwei Tage pro Woche in einer Kanzlei als Wissenschaftlicher Mitarbeiter arbeiten. Gerne würde ich mich jedoch zusätzlich als selbstständiger Rechtsanwalt zulassen, aber nicht oder nur in ganz begrenztem Umfang als solcher arbeiten.
Hat jemand Erfahrungen wie das mit dem Versorgungswerk funktioniert? Ich möchte natürlich nicht zweimal zahlen müssen. Gibt es eine Möglichkeit sich für den nicht-anwaltlichen Nebenjob von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen und ausschließlich ins Versorgungswerk einzuzahlen?
Vielen Dank für die Infos!
Nein.
Als wiss mit ist drv Pflicht
Und als freiberuflicher ra vwerk
24.02.2021, 10:47
abgesehen davon, dass der thread fast 3 jahre alt ist, aber falls es noch wem helfen sollte: wenn du als freiberufler kaum einnahmen (so bis 800euro/monat waren es glaube ich) hast, kannst du dich beim versorgungswerk auf null setzen und zahlst auch nichts. teilen sie dir dann auch mit. musst dich dann erst bei denen melden und zahlen, wenn du die grenze überschreitest.