• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Nach einem Monat kündigen
« 1 2 3 4 5 »
Antworten

 
Nach einem Monat kündigen
der_david
Junior Member
Beiträge: 224
Themen: 3
Registriert seit: Oct 2020
#21
26.06.2021, 10:34
Zum Glück gibt es § 82 DSGVO und § 42 II BDSG, sodass der alte Arbeitgeber sich zwei mal überlegen wird, ob er auf gut Glück dem neuen erzählt dass man schon mal da tätig war, falls man sich mal vor Gericht sehen sollte..
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.06.2021, 10:52 von der_david.)
Suchen
Zitieren
HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.534
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#22
26.06.2021, 11:03
Wie zur Hölle soll der neue AG vom alten erfahren, wenn er den nicht angibt? Oder der alte vom neuen?
Suchen
Zitieren
der_david
Junior Member
Beiträge: 224
Themen: 3
Registriert seit: Oct 2020
#23
26.06.2021, 11:22
(26.06.2021, 11:03)HerrKules schrieb:  Wie zur Hölle soll der neue AG vom alten erfahren, wenn er den nicht angibt? Oder der alte vom neuen?

Wenn man als Anwalt, Richter, Verwaltungsjurist tätig ist und das noch dazu in derselben Gegend wie der alte Arbeitgeber, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass man sich mal vor Gericht sieht, oder dass sich beide sogar kennen...
Suchen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#24
26.06.2021, 11:33
Ich würde an deiner Stelle die Reißleine ziehen. Kündige und mach dann nur noch Dienst nach Vorschrift, d.h. du gehst einfach stumpf nach 8 Stunden im Büro. Oder mach direkt Dienst nach Vorschrift und lass dir kündigen (zugegeben, dafür muss man etwas abgebrüht sein). Falls du dich krankschreiben lässt, achte auf die Diagnose. Falls du in den öffentlichen Dienst wechseln willst, muss du beim Amtsarzt krankheitsbedingten Fehltage im letzten Jahr angeben. Da kommen dann auch Nachfragen falls du mal einen Monat ausgefallen bist.
Ich wünsche dir alles gute und viel Erfolg bei der weiteren Jobsuche!
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#25
26.06.2021, 12:02
Vllt kannst du ja Notar oder Richter werden. Da kannst du nach der Probezeit die Arbeit freier einteilen umd bist unabhängig. Du kannst ja auch einen Aufhebungsvertrag machen, dann umgehst du das Problem mit der Krankschreibung. Wenn im Arbeitsvertrag 8 Std. pro Tag stehen würde ich ab jetzt auch nur noch 8 Std. machen. Bei Epilepsie sind Überstunden eh nicht so gut. Deswegen würde ich was ohne Überstunden oder in Teilzeit suchen. Mit deinen Noten verdienst du in Teilzeit immer noch gut, zb in der Verwaltung und da ist es entspannter, weil da alle langsam arbeiten im hD.
Zitieren
Gaston
Unregistered
 
#26
26.06.2021, 15:35
Habe mal 10 Tage nach Arbeitsbeginn gekündigt, nach mehrfacher Beleidigung des Arbeitgebers und weil ich gemerkt habe, dass das Fach überhaupt nicht das war was ich wollte. Ubd es juckt niemanden :)! 

Also folge deinem Bauch und schau dass du schnell was neues findest!
Zitieren
HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.534
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#27
26.06.2021, 17:24
(26.06.2021, 11:22)der_david schrieb:  
(26.06.2021, 11:03)HerrKules schrieb:  Wie zur Hölle soll der neue AG vom alten erfahren, wenn er den nicht angibt? Oder der alte vom neuen?

Wenn man als Anwalt, Richter, Verwaltungsjurist tätig ist und das noch dazu in derselben Gegend wie der alte Arbeitgeber, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass man sich mal vor Gericht sieht, oder dass sich beide sogar kennen...

Aber doch nicht vor der Einstellung.. 

Und Notar wird man kaum einfach so.
Suchen
Zitieren
der_david
Junior Member
Beiträge: 224
Themen: 3
Registriert seit: Oct 2020
#28
26.06.2021, 18:17
(26.06.2021, 17:24)HerrKules schrieb:  
(26.06.2021, 11:22)der_david schrieb:  
(26.06.2021, 11:03)HerrKules schrieb:  Wie zur Hölle soll der neue AG vom alten erfahren, wenn er den nicht angibt? Oder der alte vom neuen?

Wenn man als Anwalt, Richter, Verwaltungsjurist tätig ist und das noch dazu in derselben Gegend wie der alte Arbeitgeber, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass man sich mal vor Gericht sieht, oder dass sich beide sogar kennen...

Aber doch nicht vor der Einstellung.. 

Und Notar wird man kaum einfach so.

Verschweigen einer Vorbeschäftigung kann ein Kündigungsgrund sein. Ob das dann raus kommt und ob der Arbeitgeber einen der ordentlich arbeitet deswegen kündigt, weil er mal ein paar Wochen woanders gearbeitet und das verschwiegen hat, steht auf einem anderen Blatt. Aber möglich wäre es..
Suchen
Zitieren
Meyer
Unregistered
 
#29
26.06.2021, 18:23
(26.06.2021, 10:34)der_david schrieb:  Zum Glück gibt es § 82 DSGVO und § 42 II BDSG, sodass der alte Arbeitgeber sich zwei mal überlegen wird, ob er auf gut Glück dem neuen erzählt dass man schon mal da tätig war, falls man sich mal vor Gericht sehen sollte..


Im Anwaltsverzeichnis kann man dauerhaft jede Erstzulassung nachvollziehen. DSGVO ist an dieser Stelle egal. Es ist also sehr wohl nachvollziehbar.
Zitieren
guga
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.394
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2020
#30
26.06.2021, 18:24
(26.06.2021, 18:17)der_david schrieb:  
(26.06.2021, 17:24)HerrKules schrieb:  
(26.06.2021, 11:22)der_david schrieb:  
(26.06.2021, 11:03)HerrKules schrieb:  Wie zur Hölle soll der neue AG vom alten erfahren, wenn er den nicht angibt? Oder der alte vom neuen?

Wenn man als Anwalt, Richter, Verwaltungsjurist tätig ist und das noch dazu in derselben Gegend wie der alte Arbeitgeber, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass man sich mal vor Gericht sieht, oder dass sich beide sogar kennen...

Aber doch nicht vor der Einstellung.. 

Und Notar wird man kaum einfach so.

Verschweigen einer Vorbeschäftigung kann ein Kündigungsgrund sein. Ob das dann raus kommt und ob der Arbeitgeber einen der ordentlich arbeitet deswegen kündigt, weil er mal ein paar Wochen woanders gearbeitet und das verschwiegen hat, steht auf einem anderen Blatt. Aber möglich wäre es..

aha? Wo steht das?
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2 3 4 5 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus