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Arbeitszeitgesetz - Weswegen wird es nicht eingehalten?
Gast
Unregistered
 
#41
24.06.2021, 12:34
Der Aufschrei hält sich hier nur in Grenzen, weil es sich bei den "Opfern" um mehr als gut bezahlte und gut ausgebildete Leute handelt, die grds. auch die Möglichkeit hätten woanders Fuß zu fassen und eben nicht wie bei den Hermes Jungs, die bis 21 Uhr Pakete schleppen, weil sie sonst ihre Familien nicht durchbringen könnten.
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Gast
Unregistered
 
#42
24.06.2021, 12:43
Teleologische Reduktion vom ArbZG. Das ist hier so richtig witziges Niveau. Kein Associate ist leitender Angestellter. Das ist völlig absurd. Ob die Herausnahme überhaupt mit der ArbZ-RL zu vereinbaren ist, steht auf einem anderen Blatt Papier.
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Gast
Unregistered
 
#43
24.06.2021, 12:52
(24.06.2021, 12:25)Gast schrieb:  
(24.06.2021, 12:13)Gast schrieb:  Wenn Ihr High-Level-Trolling betreiben wollt: Stellt einfach mal Strafantrag bei einer zuständigen StA wegen strafbaren Verstoßes gegen das ArbZG gemäß §§ 23 Abs. 1 Nr. 2, 22 Abs. 1 Nr. 1 und 5 ArbZG.

Anfangsverdacht ergibt sich aus der Azur: Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit in Kanzlei X liegt nach Auskunft von dort angestellten Anwälten bei >50 Stunden. Das geht selbst bei einer gesetzlich zulässigen 6-Tage-Woche nicht mit den zulässigen 8 Stunden pro Tag aus.  Wink

Gerade weil es sich ja nun wirklich nicht um ein Geheimnis handelt, ist besonders bemerkenswert, wie billigend hier die Gesetzesverstoße hingenommen werden. Das ist so als würden Amazon und Hermess Tabellen darüber veröffentlichen, wie weit sie jeweils den Mindestlohn unterschreiten.

Naja, aber man muss in diesen Fällen natürlich bedenken, dass die betroffenen Paketzusteller Dienstleister sind. Das ändert alles.  Upside_down
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Gast Gast
Unregistered
 
#44
24.06.2021, 12:58
(24.06.2021, 12:52)Gast schrieb:  
(24.06.2021, 12:25)Gast schrieb:  
(24.06.2021, 12:13)Gast schrieb:  Wenn Ihr High-Level-Trolling betreiben wollt: Stellt einfach mal Strafantrag bei einer zuständigen StA wegen strafbaren Verstoßes gegen das ArbZG gemäß §§ 23 Abs. 1 Nr. 2, 22 Abs. 1 Nr. 1 und 5 ArbZG.

Anfangsverdacht ergibt sich aus der Azur: Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit in Kanzlei X liegt nach Auskunft von dort angestellten Anwälten bei >50 Stunden. Das geht selbst bei einer gesetzlich zulässigen 6-Tage-Woche nicht mit den zulässigen 8 Stunden pro Tag aus.  Wink

Gerade weil es sich ja nun wirklich nicht um ein Geheimnis handelt, ist besonders bemerkenswert, wie billigend hier die Gesetzesverstoße hingenommen werden. Das ist so als würden Amazon und Hermess Tabellen darüber veröffentlichen, wie weit sie jeweils den Mindestlohn unterschreiten.

Naja, aber man muss in diesen Fällen natürlich bedenken, dass die betroffenen Paketzusteller Dienstleister sind. Das ändert alles.  Upside_down


Tja, wer es freiwillig für ein Schweine Geld macht, erscheint eben nicht sooo schutzwürdig ;-)
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Gast
Unregistered
 
#45
24.06.2021, 13:27
(24.06.2021, 12:13)Gast schrieb:  Wenn Ihr High-Level-Trolling betreiben wollt: Stellt einfach mal Strafantrag bei einer zuständigen StA wegen strafbaren Verstoßes gegen das ArbZG gemäß §§ 23 Abs. 1 Nr. 2, 22 Abs. 1 Nr. 1 und 5 ArbZG.

Anfangsverdacht ergibt sich aus der Azur: Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit in Kanzlei X liegt nach Auskunft von dort angestellten Anwälten bei >50 Stunden. Das geht selbst bei einer gesetzlich zulässigen 6-Tage-Woche nicht mit den zulässigen 8 Stunden pro Tag aus.  Wink

Da wird der zuständige Staatsanwalt mit seinen ebenfalls >50 h pro Woche aber blöd gucken.  Cheese
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Gast
Unregistered
 
#46
24.06.2021, 13:28
(24.06.2021, 13:27)Gast schrieb:  
(24.06.2021, 12:13)Gast schrieb:  Wenn Ihr High-Level-Trolling betreiben wollt: Stellt einfach mal Strafantrag bei einer zuständigen StA wegen strafbaren Verstoßes gegen das ArbZG gemäß §§ 23 Abs. 1 Nr. 2, 22 Abs. 1 Nr. 1 und 5 ArbZG.

Anfangsverdacht ergibt sich aus der Azur: Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit in Kanzlei X liegt nach Auskunft von dort angestellten Anwälten bei >50 Stunden. Das geht selbst bei einer gesetzlich zulässigen 6-Tage-Woche nicht mit den zulässigen 8 Stunden pro Tag aus.  Wink

Da wird der zuständige Staatsanwalt mit seinen ebenfalls >50 h pro Woche aber blöd gucken.  Cheese

Ach was, er ist schließlich Dienstleister.
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guga
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.399
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2020
#47
24.06.2021, 13:47
Das ArbZG ist einfach veraltet. Keiner wendet es an. Es war 1920 bei Fabrikarbeitern relevant. Heute nicht mehr. Flexibilität etc sind mit ihm nicht möglich.
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BavarianLawyer
Senior Member
****
Beiträge: 282
Themen: 4
Registriert seit: May 2021
#48
24.06.2021, 13:57
(24.06.2021, 12:43)Gast schrieb:  Teleologische Reduktion vom ArbZG. Das ist hier so richtig witziges Niveau. Kein Associate ist leitender Angestellter. Das ist völlig absurd. Ob die Herausnahme überhaupt mit der ArbZ-RL zu vereinbaren ist, steht auf einem anderen Blatt Papier.


Hast offensichtlich selbst keine Ahnung aber stänkerst rum. Sowas braucht man  Victory
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Gast
Unregistered
 
#49
24.06.2021, 13:59
(24.06.2021, 13:57)BavarianLawyer schrieb:  
(24.06.2021, 12:43)Gast schrieb:  Teleologische Reduktion vom ArbZG. Das ist hier so richtig witziges Niveau. Kein Associate ist leitender Angestellter. Das ist völlig absurd. Ob die Herausnahme überhaupt mit der ArbZ-RL zu vereinbaren ist, steht auf einem anderen Blatt Papier.


Hast offensichtlich selbst keine Ahnung aber stänkerst rum. Sowas braucht man  Victory

Zeig mal Fundstelle, nach der angestellte Rechtsanwälte oder vergleichbare Freiberufler aus dem Anwendungsbereich des ArbZG herausfielen!
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Gast456
Unregistered
 
#50
24.06.2021, 14:28
(24.06.2021, 12:34)Gast schrieb:  Der Aufschrei hält sich hier nur in Grenzen, weil es sich bei den "Opfern" um mehr als gut bezahlte und gut ausgebildete Leute handelt, die grds. auch die Möglichkeit hätten woanders Fuß zu fassen und eben nicht wie bei den Hermes Jungs, die bis 21 Uhr Pakete schleppen, weil sie sonst ihre Familien nicht durchbringen könnten.

Naja geht so. Wer von der GK zur MK wechseln will um Stunden zu reduzieren, der reduziert erstmal sein Gehalt um 50% und hat wenn’s gut geht pro Woche 10h weniger Arbeit. Was die MKs da fordern und dafür im Gegenzug bieten ist einfach absurd. Sehe ich als das viel größere Problem als die GKs. 

Wirklich jeder Branchenfremde mit dem ich mich darüber unterhalten habe reagiert auf die durchschnittlichen MK Gehälter zum Einstieg mit Gelächter. Auch R1 bei Richtern wird mit Fassungslosigkeit quittiert. 

Mit BWL Bachelor von einer dualen Hochschule verdient man zB bei Mercedes oder Audi schon besser. Vorteil: man hat in der Ausbildung schon verdient, ist nach 3 Jahren durch und kann schneller einsteigen und Berufserfahrung sammeln. Und hat dabei im Regelfall noch einen 40h Vertrag. Bis der durchschnittliche Jurist fertig ist, ist man mit dem Gehalt gut dabei und hat auch noch eine ordentliche Work-Life Balance. Davon träumen Anwälte doch nur! Und das nach regelmäßig 7+ Jahren Ausbildung. 

Da läuft einfach was gehörig falsch und fast jeder nimmt es hin weil „war schon immer so“ Blabla.
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