• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren Juni 2021
« 1 ... 69 70 71 72 73 ... 117 »
 
Antworten

 
Klausuren Juni 2021
Gast
Unregistered
 
#701
16.06.2021, 10:17
(16.06.2021, 10:11)Gast schrieb:  Was denkt ihr hat es für Auswirkungen, wenn man in der ÖR Klausur letzten Freitag gar nicht 54 VwVfG thematisiert hat, sondern den Stipendienvertrag als VA gesehen hast und unter 49 VwVfG subsumiert hat? Komme über meinen Fehler nicht drüber hinweg :(

Dies dürfte schon einen kapitalen Fehler darstellen. Die Annahme eines VAs anstelle eines so klar angelegten öff.-r. Vertrages könnte unvertretbar sein. Vielleicht hast du aber noch bestanden, wenn du es trotzdem geschafft hast, abseits von der falschen Einkleidung alle im Sachverhalt aufgeworfenen Fragen abzuarbeiten.
Zitieren
BWü
Unregistered
 
#702
16.06.2021, 10:26
Gesamtstrafenbildung auf Grundlage einer Rechenformel ist ein Verstoß gegen § 54 I 3 StGB (auch wenn es faktisch der Praxis entsprechen mag, die das dann aber eben nicht ins Urteil schreibt)

außerdem war wohl die "unausweichliche" (oder so ähnlich) Entscheidung bzgl §§ 69, 69a StGB fehlerhaft; weil § 69 II nur eine Regelvermutung vorsieht, die bei erheblichen Faktoren, inbs. beruflichen Auswirkungen, trotzdem noch begründet werden muss
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#703
16.06.2021, 10:27
(16.06.2021, 10:17)Gast schrieb:  
(16.06.2021, 10:11)Gast schrieb:  Was denkt ihr hat es für Auswirkungen, wenn man in der ÖR Klausur letzten Freitag gar nicht 54 VwVfG thematisiert hat, sondern den Stipendienvertrag als VA gesehen hast und unter 49 VwVfG subsumiert hat? Komme über meinen Fehler nicht drüber hinweg :(

Dies dürfte schon einen kapitalen Fehler darstellen. Die Annahme eines VAs anstelle eines so klar angelegten öff.-r. Vertrages könnte unvertretbar sein. Vielleicht hast du aber noch bestanden, wenn du es trotzdem geschafft hast, abseits von der falschen Einkleidung alle im Sachverhalt aufgeworfenen Fragen abzuarbeiten.

Kommt auf den Korrektor an. In der Regel aber eher schlecht. 

Ich hatte im erstversuch auch einen Fall der 54 VwVfG habe dann einen Ör-EA geprüft und bin durchgefallen, weil die AGL konkludent aus dem Vertrag zu lesen war, obwohl alle Probleme drin waren. Stand auch so im Votum. 
Andere hatten das genauso und sogar Probleme übersehen und hatten trotzdem bestanden. 

Willkommen bei den Praktikern :)
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#704
16.06.2021, 10:35
(16.06.2021, 10:26)BWü schrieb:  Gesamtstrafenbildung auf Grundlage einer Rechenformel ist ein Verstoß gegen § 54 I 3 StGB (auch wenn es faktisch der Praxis entsprechen mag, die das dann aber eben nicht ins Urteil schreibt)

außerdem war wohl die "unausweichliche" (oder so ähnlich) Entscheidung bzgl §§ 69, 69a StGB fehlerhaft; weil § 69 II nur eine Regelvermutung vorsieht, die bei erheblichen Faktoren, inbs. beruflichen Auswirkungen, trotzdem noch begründet werden muss


Wann habt ihr das alles geprüft? :( Hatte nur ich Probleme mit der Zeit?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#705
16.06.2021, 10:55
(16.06.2021, 10:35)Gast schrieb:  
(16.06.2021, 10:26)BWü schrieb:  Gesamtstrafenbildung auf Grundlage einer Rechenformel ist ein Verstoß gegen § 54 I 3 StGB (auch wenn es faktisch der Praxis entsprechen mag, die das dann aber eben nicht ins Urteil schreibt)

außerdem war wohl die "unausweichliche" (oder so ähnlich) Entscheidung bzgl §§ 69, 69a StGB fehlerhaft; weil § 69 II nur eine Regelvermutung vorsieht, die bei erheblichen Faktoren, inbs. beruflichen Auswirkungen, trotzdem noch begründet werden muss


Wann habt ihr das alles geprüft? :( Hatte nur ich Probleme mit der Zeit?

Hab dort auch nur das Doppelbestrafungsverbot geprüft, weil alles davor soviel Zeit gekostet hat! Ich glaub alle Probleme werden wenige vollumfänglich gelöst haben :)
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#706
16.06.2021, 11:05
(16.06.2021, 10:27)Gast schrieb:  
(16.06.2021, 10:17)Gast schrieb:  
(16.06.2021, 10:11)Gast schrieb:  Was denkt ihr hat es für Auswirkungen, wenn man in der ÖR Klausur letzten Freitag gar nicht 54 VwVfG thematisiert hat, sondern den Stipendienvertrag als VA gesehen hast und unter 49 VwVfG subsumiert hat? Komme über meinen Fehler nicht drüber hinweg :(

Dies dürfte schon einen kapitalen Fehler darstellen. Die Annahme eines VAs anstelle eines so klar angelegten öff.-r. Vertrages könnte unvertretbar sein. Vielleicht hast du aber noch bestanden, wenn du es trotzdem geschafft hast, abseits von der falschen Einkleidung alle im Sachverhalt aufgeworfenen Fragen abzuarbeiten.

Kommt auf den Korrektor an. In der Regel aber eher schlecht. 

Ich hatte im erstversuch auch einen Fall der 54 VwVfG habe dann einen Ör-EA geprüft und bin durchgefallen, weil die AGL konkludent aus dem Vertrag zu lesen war, obwohl alle Probleme drin waren. Stand auch so im Votum. 
Andere hatten das genauso und sogar Probleme übersehen und hatten trotzdem bestanden. 

Willkommen bei den Praktikern :)


Einfach soooo ärgerlich
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#707
16.06.2021, 11:17
(16.06.2021, 10:26)BWü schrieb:  Gesamtstrafenbildung auf Grundlage einer Rechenformel ist ein Verstoß gegen § 54 I 3 StGB (auch wenn es faktisch der Praxis entsprechen mag, die das dann aber eben nicht ins Urteil schreibt)

außerdem war wohl die "unausweichliche" (oder so ähnlich) Entscheidung bzgl §§ 69, 69a StGB fehlerhaft; weil § 69 II nur eine Regelvermutung vorsieht, die bei erheblichen Faktoren, inbs. beruflichen Auswirkungen, trotzdem noch begründet werden muss

69, 69a war so pauschal fehlerhaft, weil es nicht um ein kfz ging sondern um ein Pedelec. Da hätte es einer näheren Begründung bedurft. 

Für mich war die Gesamtstrafenbildung auch aus mehreren Gründen fehlerhaft. 1. Gesamtstrafrahmen nicht genannt, 2. Keine Gesamtabwägung, 3. Bildung durch "Rechenformel". Wobei 2. und 3. zusammenhängen
Zitieren
NRW1234
Unregistered
 
#708
16.06.2021, 11:20
Leute ich kann nicht mehr  Disappointed Disappointed

Ich bin so unmotiviert heute …
Zitieren
Gast95
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2021
#709
16.06.2021, 11:45
Mal eine ganz andere Frage...

Ich überlege jetzt schon, den Verbesserungsversuch zu schreiben. Was haben die Leute, die auch diesen Versuch wahrgenommen haben, zwischen den Schriftlichen und der Mündlichen des Verbesserungsversuchs gemacht? Habt ihr alle schon irgendwo gearbeitet?

Ich möchte nämlich gerne in die Justiz und will auf keinen Fall Anwältin werden und frage mich deshalb, was ich dann in der Zwischenzeit machen soll?
Suchen
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#710
16.06.2021, 12:00
(16.06.2021, 11:17)Gast schrieb:  69, 69a war so pauschal fehlerhaft, weil es nicht um ein kfz ging sondern um ein Pedelec. Da hätte es einer näheren Begründung bedurft. 

Für mich war die Gesamtstrafenbildung auch aus mehreren Gründen fehlerhaft. 1. Gesamtstrafrahmen nicht genannt,

Wenigstens die Tat nach § 315c, die schon alleine die Regelvermutung begründet, wurde ja nicht mit einem Pedelec begangen.

Einen Gesamtstrafenrahmen gibt es nicht; jedenfalls entspricht die Zumessung nicht der Bestimmung einer Strafe innerhalb eines Strafrahmens, weil die höchste Einzelstrafe schlicht erhöht wird.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 69 70 71 72 73 ... 117 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus