14.06.2021, 16:09
Hallo, was meint ihr wie die Chancen stehen mit einer Note von 15,6x bei der Justiz (Hessen) unterzukommen ?
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
14.06.2021, 16:21
Wie ist denn das andere Examen?
14.06.2021, 16:27
14.06.2021, 16:29
14.06.2021, 16:32
14.06.2021, 17:06
In Hessen ist eine der Voraussetzungen, dass das zweite Examen nicht schlechter als 8 sein darf. Bei einer Infoveranstaltung vor ein paar Wochen wurde auch sehr deutlich gemacht, dass nur in Ausnahmefällen davon abgewichen wird. Da es aber wohl eine steigende Bewerberzahl gibt (wurde auch mitgeteilt), die auch die Voraussetzungen erfüllen, dürfte es keinen Grund geben abzuweichen und jemanden einzustellen, der diese 8 nicht erreicht hat. Es kam Auf Nachfrage übrigens der Vorschlag, man solle es dann einfach nochmal schreiben.
Ich hoffe das hilft. :)
Ich hoffe das hilft. :)
14.06.2021, 17:08
(14.06.2021, 17:06)Gast schrieb: In Hessen ist eine der Voraussetzungen, dass das zweite Examen nicht schlechter als 8 sein darf. Bei einer Infoveranstaltung vor ein paar Wochen wurde auch sehr deutlich gemacht, dass nur in Ausnahmefällen davon abgewichen wird. Da es aber wohl eine steigende Bewerberzahl gibt (wurde auch mitgeteilt), die auch die Voraussetzungen erfüllen, dürfte es keinen Grund geben abzuweichen und jemanden einzustellen, der diese 8 nicht erreicht hat. Es kam Auf Nachfrage übrigens der Vorschlag, man solle es dann einfach nochmal schreiben.
Ich hoffe das hilft. :)
Danke ! Hatte nämlich irgendwo gelesen, dass 7,5 im zweiten ausreichen.
14.06.2021, 17:26
so gut wie 0.
in BW z.B. < 10% der Bewerber (vor corona)
grad das 2. muss sitzen
in nrw ist ausnahmegrenze 7.76 im 2. (wenn man z.B. noch nen Dr. hat) aber faktisch sind es 9P+
in BW z.B. < 10% der Bewerber (vor corona)
grad das 2. muss sitzen
in nrw ist ausnahmegrenze 7.76 im 2. (wenn man z.B. noch nen Dr. hat) aber faktisch sind es 9P+
14.06.2021, 19:29
(14.06.2021, 17:26)Gast schrieb: so gut wie 0.
in BW z.B. < 10% der Bewerber (vor corona)
grad das 2. muss sitzen
in nrw ist ausnahmegrenze 7.76 im 2. (wenn man z.B. noch nen Dr. hat) aber faktisch sind es 9P+
Mit nem guten ersten Examen hatte man in NRW auch mit glatt 8 gute Chancen. Ich bin mit 11 im Staatsteil und 8,2 im 2. reingekommen. Noch während Corona. Dein erstes Examen ist aber ja leider nicht weit über dem Durchschnitt
14.06.2021, 19:30
In Thüringen erfüllst du die Voraussetzungen










