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  5. Tipps 1. Sitzungsvertretung
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Tipps 1. Sitzungsvertretung
Ref64
Member
***
Beiträge: 54
Themen: 22
Registriert seit: Jan 2021
#1
30.05.2021, 12:55
Hey ihr Lieben! 

Hat jemand Tipps für die 1. Sitzungsvertretung? Worauf muss man besonders achten? Was wird einem sehr übel genommen? Habe Angst, dass ich aus Angst zu sehr stottere etc. Vielleicht möchte einer  über seine 1. Sitzung berichten? Wäre so dankbar !
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Gast
Unregistered
 
#2
30.05.2021, 13:05
Kannst ruhig stottern, das stört niemanden. Der Richter wird dir eh nur mit halbem Ohr zuhören und nebenher schon sein Urteil skizzieren. Der Rechtsanwalt wird dir, selbst wenn du stotterst und Mist erzählst, im Zweifel auch nicht an den Karren fahren, da es einen sehr schlechten Eindruck macht, Referendare in die Pfanne zu hauen. Anwälte die sowas durchziehen machen sich sowohl bei der Justiz als auch bei den eigenen Kollegen unbeliebt.

Halt dich einfach an die Basics, ruf im Zweifel bei deinem StA an, wenn es Probleme gibt und verzichte nicht auf Rechtsmittel. Dann wird das schon. Viel Spaß!
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Gast
Unregistered
 
#3
30.05.2021, 14:30
Bleib cool wenn der Richter Druck macht wegen Einstellungen. Gab bei mir einige die von 7 Sachen 5 einstellen wollten und schnippisch wurden wenn man nicht angerufen gegangen ist. Kamen so Sätze wie „rufen sie doch wenigstens an“. 

Einfach sagen nein sehe ich hier nicht. Oder sagen haben vorher drüber geredet und gesagt keine Einstellung etc
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HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.104
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#4
30.05.2021, 21:10
Anklage vorlesen - still dasitzen - anrufen und Einstellung zustimmen oder plädieren.

Ich empfehle, nicht jedem Zeugen 10 Fragen zu stellen. Klar kann man 1,2 Fragen stellen, wenn noch was WICHTIGES offen ist: der Richter fällt das Urteil und stellt zuerst fragen. Was der für Wichtig erachtet, hat er also i.d.R. schon gefragt. Einfach nur aus Prinzip 10 Fragen zu stellen nervt bei StAen genau wie bei Anwälten.

Erfahrung aus meinem BL: Die StA interessiert überhaupt nicht, was du da machst. Du bist nur da, um unnötige Arbeit wegzuschaffen, also Fälle, die man im Zweifel sowieso aus Personalnot eingestellt hätte. Wenn ich aus der Verhandlung angerufen habe, waren alle sehr nett und hilfsbereit, also keine Scheu. Aber nur anrufen, wenn du auch einstellen willst, nicht einfach so. Und lass dich nicht ins Boxhorn jagen. Hab mehrere Anwälte erlebt, die auf mir rumgehackt haben oder den Volljuristen haben raushängen lassen. Einfach weglächeln.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.05.2021, 21:12 von HerrKules.)
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Gast
Unregistered
 
#5
01.06.2021, 16:30
Ruhig auch vorm Plädoyer fragen, ob man nochmal 5 Minuten haben kann (wenn die Richterin das nicht selbst fragt), um es einmal kurz zu skizzieren. Gibt dazu ganz gute Vorlagen, an denen man sich runterhangeln kann, um nachher nichts zu vergessen (zB Entziehung der Fahrerlaubnis, Einziehung Wertersatz o.ä. Sachen, die man schonmal vergisst in der ganzen Aufregung). Einfach mal googlen!
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Gast
Unregistered
 
#6
02.06.2021, 14:17
Ich würde dir empfehlen das Plädoyer (zumindest beim ersten Mal) grob vorzuschreiben und zwar in der Variante Verurteilung und in der Variante Freispruch. Lass zwischendrin immer größere freie Blöcke, dann kannst du dort während der Verhandlung Dinge ergänzen.
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Gast
Unregistered
 
#7
02.06.2021, 15:47
Wenn Ich Verhandlungstage hatte bin Ich normalerweise immer eine halbe Stunde vorher zum Büro des Richters/der Richterin und habe mich kurz vorgestellt und gesagt dass Ich Referendar von Ausbilder XY bin und heute die Sitzungsvertretung mache. Kam eigentlich immer gut an.
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Gast
Unregistered
 
#8
02.06.2021, 23:13
(02.06.2021, 14:17)Gast schrieb:  Ich würde dir empfehlen das Plädoyer (zumindest beim ersten Mal) grob vorzuschreiben und zwar in der Variante Verurteilung und in der Variante Freispruch. Lass zwischendrin immer größere freie Blöcke, dann kannst du dort während der Verhandlung Dinge ergänzen.


Würde ich auch empfehlen. Es gibt dafür auch so Vordrucke, die man dann nur ausfüllen kann, habe ich immer gemacht
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Ref64
Member
***
Beiträge: 54
Themen: 22
Registriert seit: Jan 2021
#9
03.06.2021, 13:19
(02.06.2021, 23:13)Gast schrieb:  
(02.06.2021, 14:17)Gast schrieb:  Ich würde dir empfehlen das Plädoyer (zumindest beim ersten Mal) grob vorzuschreiben und zwar in der Variante Verurteilung und in der Variante Freispruch. Lass zwischendrin immer größere freie Blöcke, dann kannst du dort während der Verhandlung Dinge ergänzen.


Würde ich auch empfehlen. Es gibt dafür auch so Vordrucke, die man dann nur ausfüllen kann, habe ich immer gemacht

Vielen Dank für die Antworten! 
Kann man dann während des Plädoyers davon einfach ablesen oder sollte man trotzdem lieber frei sprechen?:)
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Gast
Unregistered
 
#10
03.06.2021, 16:05
(03.06.2021, 13:19)Ref64 schrieb:  
(02.06.2021, 23:13)Gast schrieb:  
(02.06.2021, 14:17)Gast schrieb:  Ich würde dir empfehlen das Plädoyer (zumindest beim ersten Mal) grob vorzuschreiben und zwar in der Variante Verurteilung und in der Variante Freispruch. Lass zwischendrin immer größere freie Blöcke, dann kannst du dort während der Verhandlung Dinge ergänzen.


Würde ich auch empfehlen. Es gibt dafür auch so Vordrucke, die man dann nur ausfüllen kann, habe ich immer gemacht

Vielen Dank für die Antworten! 
Kann man dann während des Plädoyers davon einfach ablesen oder sollte man trotzdem lieber frei sprechen?:)


Man sollte bestenfalls frei sprechen. Das juckt aber niemanden. Denke so ein Mix macht es aus. Habe oft erlebt das der Richter am Anfang schaut und dann selbst mitschreibt und nicht guckt.
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