29.05.2021, 08:49
"Datenverarbeitung bezeichnet den organisierten Umgang mit Datenmengen mit dem Ziel, Informationen über diese Datenmengen zu gewinnen oder diese Datenmengen zu verändern. Daten werden in Datensätzen erfasst, nach einem vorgegebenen Verfahren durch Menschen oder Maschinen verarbeitet und als Ergebnis ausgegeben."
Wenn sie die Daten nicht verarbeiten würden, könnten sie niemandem seine Gesamtnote mitteilen und auch keine Durchfallerquote, etc. bilden.
Wenn sie die Daten nicht verarbeiten würden, könnten sie niemandem seine Gesamtnote mitteilen und auch keine Durchfallerquote, etc. bilden.
29.05.2021, 20:56
(29.05.2021, 08:49)Gast schrieb: "Datenverarbeitung bezeichnet den organisierten Umgang mit Datenmengen mit dem Ziel, Informationen über diese Datenmengen zu gewinnen oder diese Datenmengen zu verändern. Daten werden in Datensätzen erfasst, nach einem vorgegebenen Verfahren durch Menschen oder Maschinen verarbeitet und als Ergebnis ausgegeben."
Wenn sie die Daten nicht verarbeiten würden, könnten sie niemandem seine Gesamtnote mitteilen und auch keine Durchfallerquote, etc. bilden.
Was ich nicht verstehe, warum die ganze geschriebene Klausur Daten sein sollen und nicht nur Name, Note etc
07.06.2021, 11:23
Naja, bei dieser "Gesetzesbindung" der Verwaltung habe ich vollstes Verständnis für jeden, der diesen Rechtsstaat ablehnt...
08.06.2021, 20:49
Vielleicht bekommen Sie jetzt den Arsch mal hoch (s. OVG NRW Entscheidung, frisch auf lto)
08.06.2021, 21:14
18.06.2021, 01:43
28.06.2021, 07:56
Weiß jemand, ob das LJPA seine bisherige Praxis nach der OVG Entscheidung geändert hat? Es kann ja auch nicht deren Ziel sein, dass bis zur potenziellen Entscheidung durch das BVerwG jeder gegen seinen Kostenbescheid klagen wird. Das wäre doch ein riesiges Kostenrisiko fürs LJPA.. Wisst ihr, ob das LJPA die Sachen bis zur endgültigen Klärung daher einvernehmlich zurückstellt oder so?
28.06.2021, 08:03
(28.06.2021, 07:56)Gast schrieb: Weiß jemand, ob das LJPA seine bisherige Praxis nach der OVG Entscheidung geändert hat? Es kann ja auch nicht deren Ziel sein, dass bis zur potenziellen Entscheidung durch das BVerwG jeder gegen seinen Kostenbescheid klagen wird. Das wäre doch ein riesiges Kostenrisiko fürs LJPA.. Wisst ihr, ob das LJPA die Sachen bis zur endgültigen Klärung daher einvernehmlich zurückstellt oder so?
Die wissen, dass die allerwenigstens klagen und genau deshalb machen sie nichts. Im Übrigen wäre das ja Arbeit und die wird im öffentlichen Dienst ja so weit es irgendwie geht vermieden
28.06.2021, 20:42
(28.06.2021, 07:56)Gast schrieb: Weiß jemand, ob das LJPA seine bisherige Praxis nach der OVG Entscheidung geändert hat? Es kann ja auch nicht deren Ziel sein, dass bis zur potenziellen Entscheidung durch das BVerwG jeder gegen seinen Kostenbescheid klagen wird. Das wäre doch ein riesiges Kostenrisiko fürs LJPA.. Wisst ihr, ob das LJPA die Sachen bis zur endgültigen Klärung daher einvernehmlich zurückstellt oder so?
Das Kostenrisiko für die JPAs ist in der Tat immens, denn für jede zu Unrecht verweigerte Kopie steht nach Art. 82 Abs. 1 DS-GVO auch ein Schmerzensgeld im Raum.
29.06.2021, 12:13
(28.06.2021, 07:56)Gast schrieb: Weiß jemand, ob das LJPA seine bisherige Praxis nach der OVG Entscheidung geändert hat? Es kann ja auch nicht deren Ziel sein, dass bis zur potenziellen Entscheidung durch das BVerwG jeder gegen seinen Kostenbescheid klagen wird. Das wäre doch ein riesiges Kostenrisiko fürs LJPA.. Wisst ihr, ob das LJPA die Sachen bis zur endgültigen Klärung daher einvernehmlich zurückstellt oder so?
aktuell werden weiterhin Kosten in Rechnung gestellt.