26.05.2021, 08:57
Wenn ich meinem Mandanten rate: "mach es. Es ist zwar nichtig, aber keiner merkts." Habe ich deutlich mehr getan, als die Determinante des Gesetzes in Anwaltsworte zu kleiden. Dann habe ich eindeutig eine Entscheidung in Eigenregie getroffen.
Wer hat denn bitte Zeit und Lust ernsthaft die Gestaltungsmöglichkeiten ("Entscheidungsmöglichkeiten") des Anwalts in Abrede zu stellen?
Wer hat denn bitte Zeit und Lust ernsthaft die Gestaltungsmöglichkeiten ("Entscheidungsmöglichkeiten") des Anwalts in Abrede zu stellen?
26.05.2021, 09:05
(26.05.2021, 08:57)Hein schrieb: Wenn ich meinem Mandanten rate: "mach es. Es ist zwar nichtig, aber keiner merkts." Habe ich deutlich mehr getan, als die Determinante des Gesetzes in Anwaltsworte zu kleiden. Dann habe ich eindeutig eine Entscheidung in Eigenregie getroffen.
Wer hat denn bitte Zeit und Lust ernsthaft die Gestaltungsmöglichkeiten ("Entscheidungsmöglichkeiten") des Anwalts in Abrede zu stellen?
Nein, Du hast nur einen Rat erteilt. Der Mandant entscheidet letztlich, es sei denn, er überlässt die Entscheidung ausdrücklich dir.
Die ganze Diskussion hier ist aber trotzdem Schwachsinn, da der RA natürlich Entscheidungen trifft. Fängt schon damit an, dass er sich entscheiden muss ein
Mandat anzunehmen oder eben nicht.
Der Richter entscheidet bspw. wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt.
26.05.2021, 09:07
(26.05.2021, 08:34)guga schrieb:(25.05.2021, 21:28)Gast schrieb: zweiten Schritt bedienst du dich der (dir ebenfalls gewährten) Freiheiten, das Gewollte auf die eine oder andere Art umzusetzen. Dennoch trifft der Jurist keine Entscheidung.
aha. Du merkst schon, dass du dir selbst widersprichst?. Damit klinke ich mich hier aus. Du scheinst ein Troll zu sein, der nicht weiß, was gestalerisch und kreativ tätig sein überhaupt bedeutet.
Wie oben schon dargelegt: Du entscheidest als Anwalt im engeren Sinne maximal zwischen den Varianten, die dir das Gesetz an die Hand gibt. Und auch das ist eben lediglich die Wahl zwischen Mitteln, die der Gesetzgeber dir eröffnet, und bewegt sich halt in dessen antizipiert getroffenem Willen, den du lediglich anwendest.
Mal ernsthaft, wenn du zu faul bist, den bisherigen Diskussionsverlauf zu vernehmen, bevor du hier bruchstückhaft deinen Senf ablässt und meinst, mit einem Halbsatz ganze Ausführungen ad absurdum führen zu können, dann ist das dein Problem.
26.05.2021, 09:08
(26.05.2021, 09:05)Gast schrieb:(26.05.2021, 08:57)Hein schrieb: Wenn ich meinem Mandanten rate: "mach es. Es ist zwar nichtig, aber keiner merkts." Habe ich deutlich mehr getan, als die Determinante des Gesetzes in Anwaltsworte zu kleiden. Dann habe ich eindeutig eine Entscheidung in Eigenregie getroffen.
Wer hat denn bitte Zeit und Lust ernsthaft die Gestaltungsmöglichkeiten ("Entscheidungsmöglichkeiten") des Anwalts in Abrede zu stellen?
Nein, Du hast nur einen Rat erteilt. Der Mandant entscheidet letztlich, es sei denn, er überlässt die Entscheidung ausdrücklich dir.
Die ganze Diskussion hier ist aber trotzdem Schwachsinn, da der RA natürlich Entscheidungen trifft. Fängt schon damit an, dass er sich entscheiden muss ein
Mandat anzunehmen oder eben nicht.
Der Richter entscheidet bspw. wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt.
Der Anwalt entscheidet auch, ob er sich morgens die Zähne putzt. Um solche Entscheidungen geht es gerade nur nicht.
26.05.2021, 09:11
(25.05.2021, 21:39)Gast schrieb:(25.05.2021, 21:37)Gast schrieb: In Deutschland gibt es keine strikte Gewaltenteilung sondern vielmehr eine Gewaltenverschränkung. Sollte noch aus der Schule bekannt sein.
Das es eben keine „strikte“ Gewaltenteilung gibt, sieht man daran, dass:
- Abgeordnete gleichzeitig Minister sein können, was auf die Mehrzahl unserer Minister sich zutrifft insbesondere unser Bundeskanzlerin.
- die Auswahl der Richter den Landesparlamenten (Stichwort: Richterwahlausschüssen) obliegt und so zumindest „theoretisch“ politisch Einfluss genommen werden kann. Wobei wir ja auf Bundesebene (Stichwort: BVerfG) häufig sehen, dass lang gediente Politiker (z.B aus dem Saarland) plötzlich zu höchsten Richtern werden.
Alter. Der Thread ist so lost.
Jup, sry an den TE
26.05.2021, 09:21
(26.05.2021, 09:08)Gast schrieb:(26.05.2021, 09:05)Gast schrieb:(26.05.2021, 08:57)Hein schrieb: Wenn ich meinem Mandanten rate: "mach es. Es ist zwar nichtig, aber keiner merkts." Habe ich deutlich mehr getan, als die Determinante des Gesetzes in Anwaltsworte zu kleiden. Dann habe ich eindeutig eine Entscheidung in Eigenregie getroffen.
Wer hat denn bitte Zeit und Lust ernsthaft die Gestaltungsmöglichkeiten ("Entscheidungsmöglichkeiten") des Anwalts in Abrede zu stellen?
Nein, Du hast nur einen Rat erteilt. Der Mandant entscheidet letztlich, es sei denn, er überlässt die Entscheidung ausdrücklich dir.
Die ganze Diskussion hier ist aber trotzdem Schwachsinn, da der RA natürlich Entscheidungen trifft. Fängt schon damit an, dass er sich entscheiden muss ein
Mandat anzunehmen oder eben nicht.
Der Richter entscheidet bspw. wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt.
Der Anwalt entscheidet auch, ob er sich morgens die Zähne putzt. Um solche Entscheidungen geht es gerade nur nicht.
Jeder entscheidet übrigens, sofern er sich rechtstreu verhalten will, im Rahmen des rechtlich erlaubten, auch der Mandat.
Das ein Jurist keine Entscheidungen trifft, ist aber eine der Art exklusive Meinung, dass du diese vllt. mal publizieren solltest. Frau Puppe würde blass vor Neid!
26.05.2021, 09:29
(26.05.2021, 09:21)Gast schrieb:(26.05.2021, 09:08)Gast schrieb:(26.05.2021, 09:05)Gast schrieb:(26.05.2021, 08:57)Hein schrieb: Wenn ich meinem Mandanten rate: "mach es. Es ist zwar nichtig, aber keiner merkts." Habe ich deutlich mehr getan, als die Determinante des Gesetzes in Anwaltsworte zu kleiden. Dann habe ich eindeutig eine Entscheidung in Eigenregie getroffen.
Wer hat denn bitte Zeit und Lust ernsthaft die Gestaltungsmöglichkeiten ("Entscheidungsmöglichkeiten") des Anwalts in Abrede zu stellen?
Nein, Du hast nur einen Rat erteilt. Der Mandant entscheidet letztlich, es sei denn, er überlässt die Entscheidung ausdrücklich dir.
Die ganze Diskussion hier ist aber trotzdem Schwachsinn, da der RA natürlich Entscheidungen trifft. Fängt schon damit an, dass er sich entscheiden muss ein
Mandat anzunehmen oder eben nicht.
Der Richter entscheidet bspw. wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt.
Der Anwalt entscheidet auch, ob er sich morgens die Zähne putzt. Um solche Entscheidungen geht es gerade nur nicht.
Jeder entscheidet übrigens, sofern er sich rechtstreu verhalten will, im Rahmen des rechtlich erlaubten, auch der Mandat.
Das ein Jurist keine Entscheidungen trifft, ist aber eine der Art exklusive Meinung, dass du diese vllt. mal publizieren solltest. Frau Puppe würde blass vor Neid!
Der Mandant, nehmen wir den Unternehmer mit Kapital und Ressourcen, entscheidet, ob er im Rahmen der deutschen Rechtsordnung agieren will oder eben doch nach Uganda geht. Du bist als Anwalt hingegen nur der Sachwalter seiner Entscheidung und bringst sie auf seine Anweisung hin in Regelkonformität mit der Rechtsordnung. Als Richter „entscheidest“ du nachträglich, ob die vom Gesetzgeber erteilten Spielregeln eingehalten werden. Wurde zwar schon 10x erläutert, aber Leseverständnis ist auch für examinierte Juristen nicht selbstverständlich.
26.05.2021, 09:31

26.05.2021, 09:36
(26.05.2021, 09:31)Gast schrieb:der Typ ist so lost. Niemand trifft Entscheidungen außer dem Gesetzgeber
Naja, die Message dahinter ist argumentativ zumindest ordentlich begründet. Sich hier das Wort „Entscheidung“ rauspicken und es polemisch runterzubrechen auf eine Art, die hier in solch genereller Art gar nicht vertreten wurde, lässt dich argumentativ gerade auch nicht glänzen. Hat was von „ich habe keine Gegenargumente, aber LOOOOL, der hat X gesagt!!!!“
26.05.2021, 09:40
Wenn er unter „gestalterische und entscheidende Tätigkeit“ eine ganz eigene Auffassung vertritt, ohne sie jemals zu nennen oder zu definieren, dann kann man mit ihm auch nicht diskutieren. Das ist wie mit Querdenkern und Reichsbürgern diskutieren. Da hilft nur die Leute auslachen.
Nach seiner Theorie entscheiden und gestalten Menschen nie.
Nach seiner Theorie entscheiden und gestalten Menschen nie.