03.02.2018, 14:47
+ 1 für abstraktes.
Aber eh egal, weiter geht’s: Irgendjemand Vermutungem für die Z3-Klausur?
Aber eh egal, weiter geht’s: Irgendjemand Vermutungem für die Z3-Klausur?
03.02.2018, 17:43
Moin,
eine Frage zu den „Verhandlungen“ in der ZII. Hat der Kläger diese ebenfalls vorgetragen?
eine Frage zu den „Verhandlungen“ in der ZII. Hat der Kläger diese ebenfalls vorgetragen?
04.02.2018, 12:22
04.02.2018, 13:14
Wen es interessiert
Z2 war OLG Hamburg, U. v 15.11.2016 – 10 U 4/16
Z2 war OLG Hamburg, U. v 15.11.2016 – 10 U 4/16
04.02.2018, 13:16
767: materieller Einwand vertraglich abbedungener 326 II BGB bei Wahrsager-Dienstleistungen.
04.02.2018, 15:44
Wie seid ihr in NRW bei Z1 über den Mangel des Tierfutters bei Gefahrenübergang hinweg gekommen? Finde dazu wurde nichts vorgetragen, außer irgendwie ein nicht näher belegter Satz in der Zeugenvernehmung. Deshalb kam ich nicht zur Rügeobliegenheit, auch wenn ich da unbedingt hin wollte :dodgy:
04.02.2018, 16:05
Keine Gewähr, dass es richtig ist, aber meiner Meinung nach hatten die Beklagten nicht bewiesen, dass ein Mangel vorlag. Und selbst, wenn er vorgelegen hätte, wäre man über 377 HGB dazu gekommen, dass er nicht gerügt worden ist. Somit hatte der Kläger einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
04.02.2018, 16:41
(04.02.2018, 15:44)JuppNRW schrieb: Wie seid ihr in NRW bei Z1 über den Mangel des Tierfutters bei Gefahrenübergang hinweg gekommen? Finde dazu wurde nichts vorgetragen, außer irgendwie ein nicht näher belegter Satz in der Zeugenvernehmung. Deshalb kam ich nicht zur Rügeobliegenheit, auch wenn ich da unbedingt hin wollte :dodgy:
Das Problem hatte ich auch. Hab mir dann gedacht, dass das Gericht ja über den Mangel keinen Beweis erhoben hat, sodass es darauf nicht ankommen durfte. Hab dann quasi sowas gemacht wie ''Darauf ob ein Mangel bei Gefahrübergang vorlag kam es vorliegend nicht an, denn jedenfalls 377.. ''
04.02.2018, 17:13
Laut Kaiser muss man immer mit § 767 und/oder 767 analog und 771 rechnen. Im Januar lief wohl Einziehungsklage, daher würde ich das eher ausschließen für 4 Wochen später.
04.02.2018, 22:14
(04.02.2018, 16:41)NRW Profi schrieb:(04.02.2018, 15:44)JuppNRW schrieb: Wie seid ihr in NRW bei Z1 über den Mangel des Tierfutters bei Gefahrenübergang hinweg gekommen? Finde dazu wurde nichts vorgetragen, außer irgendwie ein nicht näher belegter Satz in der Zeugenvernehmung. Deshalb kam ich nicht zur Rügeobliegenheit, auch wenn ich da unbedingt hin wollte :dodgy:
Das Problem hatte ich auch. Hab mir dann gedacht, dass das Gericht ja über den Mangel keinen Beweis erhoben hat, sodass es darauf nicht ankommen durfte. Hab dann quasi sowas gemacht wie ''Darauf ob ein Mangel bei Gefahrübergang vorlag kam es vorliegend nicht an, denn jedenfalls 377.. ''
Wurde Vorliegen des Mangels (Futter verdorben) denn bestritten? Meine nämlich, dass nicht:blush: