20.05.2021, 20:16
Guten Abend,
über Für und Wider von gesetzlicher und privater Krankenversicherung kann man viel diskutieren und wurde hier ja schon viel diskutiert.Ich habe hierzu eine sehr konkrete Frage (und erlaube mir daher auch einen separaten Thread), die möglicherweise schon einige hier im Forum betroffen hat oder irgendwann betreffen wird.
Meine Situation: Ich bin Anfang des Jahres in die Anwaltschaft gegangen, werde nach meiner derzeitigen Einschätzung aber mittelfristig, also in 2-3 Jahren, in die Justiz wechseln (klar, Einschätzung kann sich ändern, aber mal als Hypothese, Notenhürden stehen dem jedenfalls nicht im Weg). Das ist ja ein alles andere als seltener Werdegang. Meine Frage nun: Wenn der mittelfristige Gang in die Justiz wahrscheinlich ist – würdet ihr dann jetzt sofort noch als Anwalt in die private Krankenversicherung wechseln?
Wenn ich schon jetzt wechsle, kann ich als Anwalt die niedrigen PKV-Beiträge "mitnehmen", die PKV-Nachteile (hohe Beiträge im Alter, wenn man viele Kinder hat) betreffen aber (soweit ich das verstehe) ja nicht das Jetzt und sie betreffen einen später als Richter nicht in dem Maße, dass man sich als Richter gegen die PKV entscheiden würde. Außerdem würde ich jetzt schon kerngesund in die PKV wechseln, sodass ich das Risiko eliminiere, dass zwischen jetzt und dem Staatsdienst gesundheitlich was passiert, das mir die Aufnahme in die PKV erschwert.
Übersehe ich da was? Haben die Richter hier im Forum, die vorher Anwälte waren, das auch so gemacht? Bzw. hätten es rückblickend besser so gemacht?
Danke für alle sachdienlichen Hinweise!
über Für und Wider von gesetzlicher und privater Krankenversicherung kann man viel diskutieren und wurde hier ja schon viel diskutiert.Ich habe hierzu eine sehr konkrete Frage (und erlaube mir daher auch einen separaten Thread), die möglicherweise schon einige hier im Forum betroffen hat oder irgendwann betreffen wird.
Meine Situation: Ich bin Anfang des Jahres in die Anwaltschaft gegangen, werde nach meiner derzeitigen Einschätzung aber mittelfristig, also in 2-3 Jahren, in die Justiz wechseln (klar, Einschätzung kann sich ändern, aber mal als Hypothese, Notenhürden stehen dem jedenfalls nicht im Weg). Das ist ja ein alles andere als seltener Werdegang. Meine Frage nun: Wenn der mittelfristige Gang in die Justiz wahrscheinlich ist – würdet ihr dann jetzt sofort noch als Anwalt in die private Krankenversicherung wechseln?
Wenn ich schon jetzt wechsle, kann ich als Anwalt die niedrigen PKV-Beiträge "mitnehmen", die PKV-Nachteile (hohe Beiträge im Alter, wenn man viele Kinder hat) betreffen aber (soweit ich das verstehe) ja nicht das Jetzt und sie betreffen einen später als Richter nicht in dem Maße, dass man sich als Richter gegen die PKV entscheiden würde. Außerdem würde ich jetzt schon kerngesund in die PKV wechseln, sodass ich das Risiko eliminiere, dass zwischen jetzt und dem Staatsdienst gesundheitlich was passiert, das mir die Aufnahme in die PKV erschwert.
Übersehe ich da was? Haben die Richter hier im Forum, die vorher Anwälte waren, das auch so gemacht? Bzw. hätten es rückblickend besser so gemacht?
Danke für alle sachdienlichen Hinweise!
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
20.05.2021, 21:49
kann man machen
20.05.2021, 22:05
Evtl. könnte auch eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll sein. Dann würdest Du erstmal weiter in der GKV bleiben, bräuchtest bei einem späteren Wechsel in die PKV aber keine erneute Gesundheitsprüfung. So gäbe es kein Risiko, wenn sich die Pläne ändern und Du dann nicht mehr in die Justiz willst.
20.05.2021, 22:15
Geh auf jedenfall in die PKV. Erstmal sparst du jetzt schon bares Geld und zum zweiten wird die PKV deutlich teurer je später du einsteigst. Von möglichen Problemen mit der Gesundheitsprüfung einmal ganz abgesehen.
20.05.2021, 22:20
(20.05.2021, 22:15)Gast schrieb: Geh auf jedenfall in die PKV. Erstmal sparst du jetzt schon bares Geld und zum zweiten wird die PKV deutlich teurer je später du einsteigst. Von möglichen Problemen mit der Gesundheitsprüfung einmal ganz abgesehen.
Diese Probleme bzgl. der Gesundheitsprüfung hat er wenn beim Amtsarzt. Die stellen sich für Beamte bzw. Richter nicht. Es ist insoweit anders als bei der klassischen PKV, wo man sogar komplett abgelehnt werden kann. Das kann Dir aber als Beamter, Richter, StA etc. gerade nicht passieren.
20.05.2021, 23:19
(20.05.2021, 22:20)Gast schrieb:(20.05.2021, 22:15)Gast schrieb: Geh auf jedenfall in die PKV. Erstmal sparst du jetzt schon bares Geld und zum zweiten wird die PKV deutlich teurer je später du einsteigst. Von möglichen Problemen mit der Gesundheitsprüfung einmal ganz abgesehen.
Diese Probleme bzgl. der Gesundheitsprüfung hat er wenn beim Amtsarzt. Die stellen sich für Beamte bzw. Richter nicht. Es ist insoweit anders als bei der klassischen PKV, wo man sogar komplett abgelehnt werden kann. Das kann Dir aber als Beamter, Richter, StA etc. gerade nicht passieren.
Ne, es gibt natürlich eine Gesundheitsprüfung, die bei entsprechenden Vorerkrankungen dazu führen kann, dass man nur noch über die Öffnungsklausel für Beamte eine PKV bekommt, was neben 30% Aufschlag auch empfindlich schlechtere Leistungen mit sich bringt.
Nur vollständig kann man als Beamter nicht abgelehnt werden. Das ist richtig.
21.05.2021, 11:50
Würde an deiner Stelle auch jetzt in die PKV. Die Beiträge sind niedriger, ein Teil der Beiträge wird als Rückstellung fürs Alter angelegt und du kannst einen Teil der Beiträge steuerlich geltend machen.
Bin umgekehrt zunächst Beamter auf Probe geworden, inkl Gesundheitsprüfung, danach RA. Habe mir daher von Anfang an eine Versicherung gesucht, die sowohl Beihilfeergänzungstarife für Beamte als auch eine "echte" PKV bietet. Eine erneute Gesundheitsprüfng erfolgte nicht.
Bin umgekehrt zunächst Beamter auf Probe geworden, inkl Gesundheitsprüfung, danach RA. Habe mir daher von Anfang an eine Versicherung gesucht, die sowohl Beihilfeergänzungstarife für Beamte als auch eine "echte" PKV bietet. Eine erneute Gesundheitsprüfng erfolgte nicht.