15.05.2021, 10:51
(15.05.2021, 10:38)Gast schrieb:(15.05.2021, 08:15)NRW_Examen2021 schrieb: Ich fand die Bearbeitervermerke in der Revisionsklausur auch ganz schlimm.
Irgendwo hinten stand noch „vom Abdruck der Gesamtstrafe wird zu Prüfungszwecken abgesehen“. Da wusste ich auch wieder nicht, ob dort jetzt alles okay ist oder ob man das als Fehler für die Revision ansprechen sollte
Ja das habe ich auch nicht verstanden. Also hätte man die Bildung der Gesamtstrafe überprüfen müssen? Ups das hab ich nicht
Hab es gemacht. "Prüfungszwecke abgesehen" bedeutet ja nur, dass man sich eigene Gedanken machen muss und sonst die Lösung zu einfach wird. Andernfalls steht da etwas wie: "...auszugehen, dass die dortigen Ausführungen ohne Bedeutung sind"
15.05.2021, 10:57
(15.05.2021, 10:51)Gast schrieb:(15.05.2021, 10:38)Gast schrieb:(15.05.2021, 08:15)NRW_Examen2021 schrieb: Ich fand die Bearbeitervermerke in der Revisionsklausur auch ganz schlimm.
Irgendwo hinten stand noch „vom Abdruck der Gesamtstrafe wird zu Prüfungszwecken abgesehen“. Da wusste ich auch wieder nicht, ob dort jetzt alles okay ist oder ob man das als Fehler für die Revision ansprechen sollte
Ja das habe ich auch nicht verstanden. Also hätte man die Bildung der Gesamtstrafe überprüfen müssen? Ups das hab ich nicht
Hab es gemacht. "Prüfungszwecke abgesehen" bedeutet ja nur, dass man sich eigene Gedanken machen muss und sonst die Lösung zu einfach wird. Andernfalls steht da etwas wie: "...auszugehen, dass die dortigen Ausführungen ohne Bedeutung sind"
Man kann auch einfach nicht auf alles achten

15.05.2021, 12:31
Habt ihr den 3 LWG mit den Eigentumsgrenzen des Gewässers verstanden?
Mich hat der total verrückt gemacht und ich habe den dann lieber ganz ignoriert.
Mich hat der total verrückt gemacht und ich habe den dann lieber ganz ignoriert.
15.05.2021, 13:36
15.05.2021, 13:39
(15.05.2021, 13:36)Gast schrieb:(15.05.2021, 12:31)NRW_Examen2021 schrieb: Habt ihr den 3 LWG mit den Eigentumsgrenzen des Gewässers verstanden?
Mich hat der total verrückt gemacht und ich habe den dann lieber ganz ignoriert.
Den hab ich gebraucht um zu begründen, dass der Kostenbescheid an den falschen ging.
Dann hätte der Kostenbescheid aber an beide gehen müssen und das hatte mich total verwirrt. Ich war mir nicht sicher, ob ich davon ausgehen kann, dass ich dann den Bescheid nur teilweise anfechten soll...
Habe daher die Zustandsstörereigenschaft abgelehnt und einfach gesagt der Mandant war ja nicht Eigentümer dieses Heizgebläses und die Behörde hätte da mal vorher forschen sollen, bevor sie den Kostenbescheid erlässt, daher eh Ermessensfehler .. also auch schön umschifft die ganzen normen

15.05.2021, 13:46
(15.05.2021, 13:39)Gast schrieb:(15.05.2021, 13:36)Gast schrieb:(15.05.2021, 12:31)NRW_Examen2021 schrieb: Habt ihr den 3 LWG mit den Eigentumsgrenzen des Gewässers verstanden?
Mich hat der total verrückt gemacht und ich habe den dann lieber ganz ignoriert.
Den hab ich gebraucht um zu begründen, dass der Kostenbescheid an den falschen ging.
Dann hätte der Kostenbescheid aber an beide gehen müssen und das hatte mich total verwirrt. Ich war mir nicht sicher, ob ich davon ausgehen kann, dass ich dann den Bescheid nur teilweise anfechten soll...
Habe daher die Zustandsstörereigenschaft abgelehnt und einfach gesagt der Mandant war ja nicht Eigentümer dieses Heizgebläses und die Behörde hätte da mal vorher forschen sollen, bevor sie den Kostenbescheid erlässt, daher eh Ermessensfehler .. also auch schön umschifft die ganzen normen
Hab ich den 3 LWG denn falsch verstanden?
Ist ja ein sonstiges Gewässer nach 2 lwg
Und in 3 II gehts bei unterschiedlichen Eigentümer nach Ufergrenze. Ok man hätte jetzt sagen können. Die schieferwände sind kein Ufer?!
Hab dann 3III Nr. 1 genommen.
Gedachte Mittellinie. Heisst die Ölfläche war auf dem Eigentum der Kaldauer Schiefer GmbH.
Deshalb ist Mandant falscher Adressat.
15.05.2021, 13:50
(15.05.2021, 13:46)Gast schrieb:(15.05.2021, 13:39)Gast schrieb:(15.05.2021, 13:36)Gast schrieb:(15.05.2021, 12:31)NRW_Examen2021 schrieb: Habt ihr den 3 LWG mit den Eigentumsgrenzen des Gewässers verstanden?
Mich hat der total verrückt gemacht und ich habe den dann lieber ganz ignoriert.
Den hab ich gebraucht um zu begründen, dass der Kostenbescheid an den falschen ging.
Dann hätte der Kostenbescheid aber an beide gehen müssen und das hatte mich total verwirrt. Ich war mir nicht sicher, ob ich davon ausgehen kann, dass ich dann den Bescheid nur teilweise anfechten soll...
Habe daher die Zustandsstörereigenschaft abgelehnt und einfach gesagt der Mandant war ja nicht Eigentümer dieses Heizgebläses und die Behörde hätte da mal vorher forschen sollen, bevor sie den Kostenbescheid erlässt, daher eh Ermessensfehler .. also auch schön umschifft die ganzen normen
Hab ich den 3 LWG denn falsch verstanden?
Ist ja ein sonstiges Gewässer nach 2 lwg
Und in 3 II gehts bei unterschiedlichen Eigentümer nach Ufergrenze. Ok man hätte jetzt sagen können. Die schieferwände sind kein Ufer?!
Hab dann 3III Nr. 1 genommen.
Gedachte Mittellinie. Heisst die Ölfläche war auf dem Eigentum der Kaldauer Schiefer GmbH.
Deshalb ist Mandant falscher Adressat.
Oh doch !


15.05.2021, 13:52
Hat jemand eine grobe Lösungsskizze mit den Problemen?
15.05.2021, 15:06
(15.05.2021, 13:46)Gast schrieb:(15.05.2021, 13:39)Gast schrieb:(15.05.2021, 13:36)Gast schrieb:(15.05.2021, 12:31)NRW_Examen2021 schrieb: Habt ihr den 3 LWG mit den Eigentumsgrenzen des Gewässers verstanden?
Mich hat der total verrückt gemacht und ich habe den dann lieber ganz ignoriert.
Den hab ich gebraucht um zu begründen, dass der Kostenbescheid an den falschen ging.
Dann hätte der Kostenbescheid aber an beide gehen müssen und das hatte mich total verwirrt. Ich war mir nicht sicher, ob ich davon ausgehen kann, dass ich dann den Bescheid nur teilweise anfechten soll...
Habe daher die Zustandsstörereigenschaft abgelehnt und einfach gesagt der Mandant war ja nicht Eigentümer dieses Heizgebläses und die Behörde hätte da mal vorher forschen sollen, bevor sie den Kostenbescheid erlässt, daher eh Ermessensfehler .. also auch schön umschifft die ganzen normen
Hab ich den 3 LWG denn falsch verstanden?
Ist ja ein sonstiges Gewässer nach 2 lwg
Und in 3 II gehts bei unterschiedlichen Eigentümer nach Ufergrenze. Ok man hätte jetzt sagen können. Die schieferwände sind kein Ufer?!
Hab dann 3III Nr. 1 genommen.
Gedachte Mittellinie. Heisst die Ölfläche war auf dem Eigentum der Kaldauer Schiefer GmbH.
Deshalb ist Mandant falscher Adressat.
Ich habe mich auch ewig gefragt, was ein Ufer ist und ob die Mittellinie echt heißt, dass es genau in der Mitte 50/50 geteilt wird...
15.05.2021, 16:24
Kann jemand mir bitte sagen, ob im Sachverhalt stand, auf welchem Grundstück sich das aufgefundene Heizgebläse befand und zu welchem Grundstück der Teil des Gewässers gehört auf dem sich das Öl gebildet hat ?? Danke.