14.05.2021, 15:45
War die Wiedereinsetzung zu prüfen oder war es nur eine Falle?!
14.05.2021, 15:45
14.05.2021, 15:47
Mag mal jemand den Fall grob schildern?
Klingt verdächtig nach der V1 Klausur im Januar in NRW...

14.05.2021, 15:47
14.05.2021, 15:51
(14.05.2021, 15:41)Gast schrieb: Hab auch 100 WHG genommen, weil Bundesrecht vor Landesrecht. Dann kam man auch zum Zuständigkeitsproblem: 115 whg/12 obg = Kreis als Sonderordnungsbehörde, aber ggf. 6 Obg, also Eilkompetenz der Gemeinde (jedenfalls für den Einsatz am 22.2). Für den 23.2 problematisch, weil seitens der Gemeinde nur der Bezirksregierung/Polizei mitgeteilt, nicht aber dem zuständigen Kreis und somit Eilkompetenz überzogen.Ich habe das über 14OBG gemacht. 100 WHG habe ich leider nicht in Erwägung gezogen. Total ärgerlich!!!
Aber die Zuständigkeit habe ich letztlich auch über 115whg/ 12 obg gelöst.
Zudem habe ich gesagt, dass die Belehrung fehlerhaft war, weil fristbeginn ab ,, Zustellung“ hätte ab Bekanntgabe heißen müssen oder ??
14.05.2021, 15:51
(14.05.2021, 15:45)Gast schrieb:(14.05.2021, 15:34)Gast3 schrieb: Bist du Dir sicher, dass 14 OBG einschlägig war und nicht 100 Abs.1 S. 2 HWG? Und wenn ja, wie hast du es begründet?
Hab auch den 100 I 2 genommen :)
hatte 14 OBG genommen, weil es hier um die Gefahr in Verzug ging. Kann aber auch falsch sein.
14.05.2021, 15:52
(14.05.2021, 15:47)GastNRW21 schrieb: Mag mal jemand den Fall grob schildern?Klingt verdächtig nach der V1 Klausur im Januar in NRW...
Heute war V2
Anwaltlich Begutachten
Mandant hat einen Kostenbescheid von der Stadt bekommen über Einsatzkosten wegen Öl auf Gewässer. Das Gewässer geht über 2 Grundstücke. Vom
Teil des Mandanten gelangt man da nicht runter weil das 10m hohe Felsen sind. Vom Teil des anderen Grundstückseigentümers gibt es ein seichtes Ufer. Da ist auch ein stillgelegtes Werksgelände das für jedermann zugänglich ist. In dem
See ölt ein heizgerät. Das liegt in der Nähe von dem
Seichten Ufer. Der Ölfilm geht über beide Grundstücke laut Skizze. Zu dem Werksgelände gibt es nur eine Zufahrt und die war mit Bäumen versperrt. Das heizgerät ist aber zu schwer um es von
Der Straße aus da hinzutragen. Die Vermutung liegt nahe dass es aus einer Halle von dem
Werksgelände kommt.
Die Stadt hat ihr einschreiten auf 18 OBG gestützt.
Es wurde auf BHKG, LWG und WHG hingewiesen.
Die Stadt hat keine anstalten gemacht gegen die Eigentümerin des Werksgeländes zu ermitteln.
14.05.2021, 15:54
(14.05.2021, 15:52)Gast schrieb:(14.05.2021, 15:47)GastNRW21 schrieb: Mag mal jemand den Fall grob schildern?Klingt verdächtig nach der V1 Klausur im Januar in NRW...
Heute war V2
Anwaltlich Begutachten
Mandant hat einen Kostenbescheid von der Stadt bekommen über Einsatzkosten wegen Öl auf Gewässer. Das Gewässer geht über 2 Grundstücke. Vom
Teil des Mandanten gelangt man da nicht runter weil das 10m hohe Felsen sind. Vom Teil des anderen Grundstückseigentümers gibt es ein seichtes Ufer. Da ist auch ein stillgelegtes Werksgelände das für jedermann zugänglich ist. In dem
See ölt ein heizgerät. Das liegt in der Nähe von dem
Seichten Ufer. Der Ölfilm geht über beide Grundstücke laut Skizze. Zu dem Werksgelände gibt es nur eine Zufahrt und die war mit Bäumen versperrt. Das heizgerät ist aber zu schwer um es von
Der Straße aus da hinzutragen. Die Vermutung liegt nahe dass es aus einer Halle von dem
Werksgelände kommt.
Die Stadt hat ihr einschreiten auf 18 OBG gestützt.
Es wurde auf BHKG, LWG und WHG hingewiesen.
Die Stadt hat keine anstalten gemacht gegen die Eigentümerin des Werksgeländes zu ermitteln.
Im SV stand noch dass der Mandant im KH war wegen Corona. Er kam erst nach fristende wieder raus
14.05.2021, 15:56
(14.05.2021, 15:54)Gast schrieb:(14.05.2021, 15:52)Gast schrieb:(14.05.2021, 15:47)GastNRW21 schrieb: Mag mal jemand den Fall grob schildern?Klingt verdächtig nach der V1 Klausur im Januar in NRW...
Heute war V2
Anwaltlich Begutachten
Mandant hat einen Kostenbescheid von der Stadt bekommen über Einsatzkosten wegen Öl auf Gewässer. Das Gewässer geht über 2 Grundstücke. Vom
Teil des Mandanten gelangt man da nicht runter weil das 10m hohe Felsen sind. Vom Teil des anderen Grundstückseigentümers gibt es ein seichtes Ufer. Da ist auch ein stillgelegtes Werksgelände das für jedermann zugänglich ist. In dem
See ölt ein heizgerät. Das liegt in der Nähe von dem
Seichten Ufer. Der Ölfilm geht über beide Grundstücke laut Skizze. Zu dem Werksgelände gibt es nur eine Zufahrt und die war mit Bäumen versperrt. Das heizgerät ist aber zu schwer um es von
Der Straße aus da hinzutragen. Die Vermutung liegt nahe dass es aus einer Halle von dem
Werksgelände kommt.
Die Stadt hat ihr einschreiten auf 18 OBG gestützt.
Es wurde auf BHKG, LWG und WHG hingewiesen.
Die Stadt hat keine anstalten gemacht gegen die Eigentümerin des Werksgeländes zu ermitteln.
Im SV stand noch dass der Mandant im KH war wegen Corona. Er kam erst nach fristende wieder raus
Vielen Dank! :) Doch ein etwas anderer Fall! Aber Wasserrecht scheint momentan beim LJPA im Trend zu sein ;)
14.05.2021, 16:01
Ich hab 52 II Nr 6 genommen anstatt Nr. 1.
