06.05.2021, 12:37
(06.05.2021, 12:06)Gast schrieb: Sind die Aufstiegschancen wirklich schlechter als beim Ministerium (weil weniger A15/A16 Stellen)?
Das wäre ja dann eigentlich gleich doppelt doof, wenn man zur Stadt geht, weil keine Ministerialzulage und weniger zukünftiges Steigerungspotential. Einziger Vorteil ist dann, dass man nicht versetzt wird aus dem unerschwinglichen München?
Kann mir schon vorstellen, dass es in Ministerien mehr A15/16 Posten gibt. Was die Zulage angeht: die Stadt möchte ihren Beamten seit geraumer Zeit ebenfalls eine Münchenzulage zahlen, scheitert aber an der Staatsregierung die Angst vor einer Wettbewerbsverzerrung bei den Kommunen hat.
Ansonsten zahlt die Stadt einem das Jobticket, das liegt aber natürlich unter einer Ministerialzulage. Und abseits von Corona darf man normalerweise 30 min die Woche während der Arbeitszeit an Sportkursen teilnehmen, die von der Stadt angeboten werden. Was die monetären benefits angeht kann ich mir aber schon vorstellen, dass man im Ministerium ggf. besser aufgehoben ist.
06.05.2021, 13:58
(06.05.2021, 12:37)Gast schrieb:(06.05.2021, 12:06)Gast schrieb: Sind die Aufstiegschancen wirklich schlechter als beim Ministerium (weil weniger A15/A16 Stellen)?
Das wäre ja dann eigentlich gleich doppelt doof, wenn man zur Stadt geht, weil keine Ministerialzulage und weniger zukünftiges Steigerungspotential. Einziger Vorteil ist dann, dass man nicht versetzt wird aus dem unerschwinglichen München?
Kann mir schon vorstellen, dass es in Ministerien mehr A15/16 Posten gibt. Was die Zulage angeht: die Stadt möchte ihren Beamten seit geraumer Zeit ebenfalls eine Münchenzulage zahlen, scheitert aber an der Staatsregierung die Angst vor einer Wettbewerbsverzerrung bei den Kommunen hat.
Ansonsten zahlt die Stadt einem das Jobticket, das liegt aber natürlich unter einer Ministerialzulage. Und abseits von Corona darf man normalerweise 30 min die Woche während der Arbeitszeit an Sportkursen teilnehmen, die von der Stadt angeboten werden. Was die monetären benefits angeht kann ich mir aber schon vorstellen, dass man im Ministerium ggf. besser aufgehoben ist.
Die Münchenzulage wäre schon nochmal was anderes als die Ballungsraumzulage, oder?
06.05.2021, 14:20
(06.05.2021, 13:58)Gast schrieb:Ja. Die Münchenzulage gibt es hier für die Tarifangestellten bei der Stadt: 270€ für alle entgeltgruppen bis E12, 135(?)€ für alle ab E13.(06.05.2021, 12:37)Gast schrieb:(06.05.2021, 12:06)Gast schrieb: Sind die Aufstiegschancen wirklich schlechter als beim Ministerium (weil weniger A15/A16 Stellen)?
Das wäre ja dann eigentlich gleich doppelt doof, wenn man zur Stadt geht, weil keine Ministerialzulage und weniger zukünftiges Steigerungspotential. Einziger Vorteil ist dann, dass man nicht versetzt wird aus dem unerschwinglichen München?
Kann mir schon vorstellen, dass es in Ministerien mehr A15/16 Posten gibt. Was die Zulage angeht: die Stadt möchte ihren Beamten seit geraumer Zeit ebenfalls eine Münchenzulage zahlen, scheitert aber an der Staatsregierung die Angst vor einer Wettbewerbsverzerrung bei den Kommunen hat.
Ansonsten zahlt die Stadt einem das Jobticket, das liegt aber natürlich unter einer Ministerialzulage. Und abseits von Corona darf man normalerweise 30 min die Woche während der Arbeitszeit an Sportkursen teilnehmen, die von der Stadt angeboten werden. Was die monetären benefits angeht kann ich mir aber schon vorstellen, dass man im Ministerium ggf. besser aufgehoben ist.
Die Münchenzulage wäre schon nochmal was anderes als die Ballungsraumzulage, oder?
Die Stadt hätte diese Regelung gerne auch so für ihre Beamten eingeführt (270€ Bis A12, ab A13 135€), wurde allerdings vom Freistaat verboten.
08.05.2021, 08:03
(06.05.2021, 14:20)Gast schrieb:(06.05.2021, 13:58)Gast schrieb:Ja. Die Münchenzulage gibt es hier für die Tarifangestellten bei der Stadt: 270€ für alle entgeltgruppen bis E12, 135(?)€ für alle ab E13.(06.05.2021, 12:37)Gast schrieb:(06.05.2021, 12:06)Gast schrieb: Sind die Aufstiegschancen wirklich schlechter als beim Ministerium (weil weniger A15/A16 Stellen)?
Das wäre ja dann eigentlich gleich doppelt doof, wenn man zur Stadt geht, weil keine Ministerialzulage und weniger zukünftiges Steigerungspotential. Einziger Vorteil ist dann, dass man nicht versetzt wird aus dem unerschwinglichen München?
Kann mir schon vorstellen, dass es in Ministerien mehr A15/16 Posten gibt. Was die Zulage angeht: die Stadt möchte ihren Beamten seit geraumer Zeit ebenfalls eine Münchenzulage zahlen, scheitert aber an der Staatsregierung die Angst vor einer Wettbewerbsverzerrung bei den Kommunen hat.
Ansonsten zahlt die Stadt einem das Jobticket, das liegt aber natürlich unter einer Ministerialzulage. Und abseits von Corona darf man normalerweise 30 min die Woche während der Arbeitszeit an Sportkursen teilnehmen, die von der Stadt angeboten werden. Was die monetären benefits angeht kann ich mir aber schon vorstellen, dass man im Ministerium ggf. besser aufgehoben ist.
Die Münchenzulage wäre schon nochmal was anderes als die Ballungsraumzulage, oder?
Die Stadt hätte diese Regelung gerne auch so für ihre Beamten eingeführt (270€ Bis A12, ab A13 135€), wurde allerdings vom Freistaat verboten.
08.05.2021, 08:04
Auf welcher rechtlichen Grundlage soll der Freistaat das verboten haben?
08.05.2021, 08:12
(08.05.2021, 08:04)Gast schrieb: Auf welcher rechtlichen Grundlage soll der Freistaat das verboten haben?
So genau weiß ich es leider nicht. Es wurde aber untersagt, weil befürchtet wurde dass ansonsten die Kommunalbehörden im Münchner Umland keine Mitarbeiter mehr gewinnen, weil alle lieber in München arbeiten selbst wenn sie im Umland wohnen. Und diese Behörden hätten es sich nicht leisten können mit der Münchenzulage gleichzuziehen. So wurde es zumindest seitens der bayerischen Regierung und dem kommunalen Arbeitgeberverband kommuniziert.
08.05.2021, 11:08
Also eher eine politische Entscheidung und keine rechtliche. So etwas den Kommunen zu untersagen wäre auch mit Blick auf Art 28 II GG (Personalhoheit) mehr als fraglich.
08.05.2021, 11:11
(08.05.2021, 11:08)Gast schrieb: Also eher eine politische Entscheidung und keine rechtliche. So etwas den Kommunen zu untersagen wäre auch mit Blick auf Art 28 II GG (Personalhoheit) mehr als fraglich.
Die Kommunen haben keine Personalhoheit mit Hinblick auf Art. 28 II GG, weil es Landesbeamte sind. Des Weiteren sind Kommunen lediglich berechtigt Satzungen zu erlassen, wenn ihnen das durch die jeweilige GO/KVerf zugebilligt wird. Eine gesetzliche Regelung für Beamte können und dürfen sie nicht erlassen
08.05.2021, 11:14
Ich rede nicht von Landesbeamten, ich rede von städtischen Beamten. Die Städte sind eigenständige Dienstherren mit eigener Dienstherrenfähigkeit!
08.05.2021, 11:22