04.05.2021, 12:30
(04.05.2021, 12:17)Gast schrieb:(04.05.2021, 12:06)Gast schrieb: Hinzu kommt, dass schriftlich im zivirecht 13, 14 und 18 Punkte vergeben wurden, sodass er in den andern Fächern offenbar im schnitt „nur“ 10,2 Punkte erreicht hat. Will heißen, die mündliche Note von 11,0 Punkten ist in der Gesamtschau jedenfalls nicht implausibel
Unplausibel sicherlich nicht. Realität ist aber eben auch, dass mündliche Prüfungen - auch bei schon richtig guten Kandidaten - meist besser ausfallen als die Klausuren.
Was sich derjenige wohl denkt wenn grad alle bei LTO und hier über ihn und seine Fähigkeiten diskutieren
Das stimmt aber nur für das 2.
Im 1. ist der Durchschnitt der mündlichen niedriger, im 2. bei 9 P.
Im 1. kriegt man mündlich halt nur das, was man schon hat.
04.05.2021, 12:54
Mündliche ist halt auch zu 50% Symapthie. Anscheinend ist er ein echter Kotzbrocken.
04.05.2021, 12:56
Außerdem sollte man sich mal die Statistiken angucken. An Berliner VGs werden Klagen öfter abgewiesen als an anderen deutschen Verwaltungsgerichten. Das muss der 12er noch nicht mal persönlich nehmen.
Die Richter da werden ja wahrscheinlich schon nach ihrer zukünftigen Ablehnungsquote ausgewählt (staatstreue Adlige/ nahe Verwandte von Politikberatern etc.).
Die Richter da werden ja wahrscheinlich schon nach ihrer zukünftigen Ablehnungsquote ausgewählt (staatstreue Adlige/ nahe Verwandte von Politikberatern etc.).
04.05.2021, 12:56
(04.05.2021, 12:30)2 x a schrieb:(04.05.2021, 12:17)Gast schrieb:(04.05.2021, 12:06)Gast schrieb: Hinzu kommt, dass schriftlich im zivirecht 13, 14 und 18 Punkte vergeben wurden, sodass er in den andern Fächern offenbar im schnitt „nur“ 10,2 Punkte erreicht hat. Will heißen, die mündliche Note von 11,0 Punkten ist in der Gesamtschau jedenfalls nicht implausibel
Unplausibel sicherlich nicht. Realität ist aber eben auch, dass mündliche Prüfungen - auch bei schon richtig guten Kandidaten - meist besser ausfallen als die Klausuren.
Was sich derjenige wohl denkt wenn grad alle bei LTO und hier über ihn und seine Fähigkeiten diskutieren
Das stimmt aber nur für das 2.
Im 1. ist der Durchschnitt der mündlichen niedriger, im 2. bei 9 P.
Im 1. kriegt man mündlich halt nur das, was man schon hat.
Wie ist denn der Durchschnitt im 1ten? Und selbst wenn er bei 8,X ist wäre er immer noch höher als der in den Klausuren. Zumindest aus meinem BL haben sich gefühlt alle die ich kenne im 1ten zumindest leicht verbessert.
04.05.2021, 12:57
(04.05.2021, 12:30)2 x a schrieb:(04.05.2021, 12:17)Gast schrieb:(04.05.2021, 12:06)Gast schrieb: Hinzu kommt, dass schriftlich im zivirecht 13, 14 und 18 Punkte vergeben wurden, sodass er in den andern Fächern offenbar im schnitt „nur“ 10,2 Punkte erreicht hat. Will heißen, die mündliche Note von 11,0 Punkten ist in der Gesamtschau jedenfalls nicht implausibel
Unplausibel sicherlich nicht. Realität ist aber eben auch, dass mündliche Prüfungen - auch bei schon richtig guten Kandidaten - meist besser ausfallen als die Klausuren.
Was sich derjenige wohl denkt wenn grad alle bei LTO und hier über ihn und seine Fähigkeiten diskutieren
Das stimmt aber nur für das 2.
Im 1. ist der Durchschnitt der mündlichen niedriger, im 2. bei 9 P.
Im 1. kriegt man mündlich halt nur das, was man schon hat.
Dem widersprechen meine Erfahrungen aus dem Umfeld. Die meisten Leute haben sich in der Mündlichen verbessert. Wer hier (NRW) mit einem Schnitt von ~8 Punkten aus den Klausuren in die Mündliche geht, hat sehr realistische Chancen auf das VB.
Selbstredend kommt es stets auf die Kommission an und niemand wird verneinen, dass es Prüfer gibt, bei denen eine Verbesserung kaum möglich ist. Das ist m.E. aber eine Minderheit. Klar, für diejenigen, die von den entsprechenden Damen und Herren geprüft werden, ist es indes ein schwacher Trost.
04.05.2021, 12:58
(04.05.2021, 12:56)Gast schrieb: Außerdem sollte man sich mal die Statistiken angucken. An Berliner VGs werden Klagen öfter abgewiesen als an anderen deutschen Verwaltungsgerichten. Das muss der 12er noch nicht mal persönlich nehmen.
Die Richter da werden ja wahrscheinlich schon nach ihrer zukünftigen Ablehnungsquote ausgewählt (staatstreue Adlige/ nahe Verwandte von Politikberatern etc.).
„Der 12er“. Autsch
04.05.2021, 12:59
(04.05.2021, 12:58)Gast schrieb:(04.05.2021, 12:56)Gast schrieb: Außerdem sollte man sich mal die Statistiken angucken. An Berliner VGs werden Klagen öfter abgewiesen als an anderen deutschen Verwaltungsgerichten. Das muss der 12er noch nicht mal persönlich nehmen.
Die Richter da werden ja wahrscheinlich schon nach ihrer zukünftigen Ablehnungsquote ausgewählt (staatstreue Adlige/ nahe Verwandte von Politikberatern etc.).
„Der 12er“. Autsch
13 ist ja auch eh nicht in jedem Land eine Glückszahl. Dann lieber 12 P.

04.05.2021, 13:17
(04.05.2021, 12:06)Gast schrieb: Hinzu kommt, dass schriftlich im zivirecht 13, 14 und 18 Punkte vergeben wurden, sodass er in den andern Fächern offenbar im schnitt „nur“ 10,2 Punkte erreicht hat. Will heißen, die mündliche Note von 11,0 Punkten ist in der Gesamtschau jedenfalls nicht implausibel
Bei so guten Noten im Zivilrecht würde ich gerne wissen, mit was oder wie er gelernt hat. Falls du mitliest, sag mal Bescheid

04.05.2021, 13:30
(04.05.2021, 13:17)Gast schrieb:Habe das Urteil gelesen, im zivilrechtl. Gespräch hat er 10 Punkte bekommen.(04.05.2021, 12:06)Gast schrieb: Hinzu kommt, dass schriftlich im zivirecht 13, 14 und 18 Punkte vergeben wurden, sodass er in den andern Fächern offenbar im schnitt „nur“ 10,2 Punkte erreicht hat. Will heißen, die mündliche Note von 11,0 Punkten ist in der Gesamtschau jedenfalls nicht implausibel
Bei so guten Noten im Zivilrecht würde ich gerne wissen, mit was oder wie er gelernt hat. Falls du mitliest, sag mal Bescheid
Also ich glaube es ihm irgendwie schon. 0,04 vor der Notengrenze ist halt schon ein starker Zufall. Aber beweisen kann man es natürlich nicht. Er wird aber mit der Note sowieso alles machen können.
04.05.2021, 13:36
Wie schon oben gesagt würde mich wirklich interessieren, ob die Prüfer in Berlin die Note des Schwerpunkts wissen. Vielleicht kann einer Berliner was dazu sagen.
Denn wenn die Prüfer die Schwerpunktnote nicht wussten (so wie in meinem Bundesland) sieht es schon wieder ganz anders aus. Dann hätten sie ihn "nur" von 12,7 auf 12,1 runtergeprüft und nicht vor der magischen 11,5er-Grenze verhungern lassen.
Denn wenn die Prüfer die Schwerpunktnote nicht wussten (so wie in meinem Bundesland) sieht es schon wieder ganz anders aus. Dann hätten sie ihn "nur" von 12,7 auf 12,1 runtergeprüft und nicht vor der magischen 11,5er-Grenze verhungern lassen.