03.05.2021, 18:09
Jup! Da waren heute einige fiese Fallen. Die Fehler summieren sich schnell

03.05.2021, 18:09
Wenn du 18 bejahst, musst du an sich 7 bejahten und damit kannst du 115 bejahen. Was daran falsch ?
03.05.2021, 18:09
habe auch nur den 18 geprüft
03.05.2021, 18:11
Und bin darüber hinaus mit den Entscheidungsgründen nicht annähernd fertig geworden. Morgen muss es besser laufen.
03.05.2021, 18:13
(03.05.2021, 18:09)Gast schrieb: Wenn du 18 bejahst, musst du an sich 7 bejahten und damit kannst du 115 bejahen. Was daran falsch ?
Klar, wenn ein Anspruch nach § 18 StVG gegen die Fahrerin durchgeht, dann liegt auch §§ 7 I, 115 I 1 Nr. 1 VVG, 1, 3 PflVG vor. Wer allerdings nur § 18 StVG prüft und daraus den Direktanspruch gegen die Versicherung ableitet, der schreibt wohl an der Lösung vorbei.
03.05.2021, 18:14
Neben dem schon oben zitierten Urteil des OLG Hamm dürfte auch dieses passen:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.03.2019
- 16 U 57/18 -
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.03.2019
- 16 U 57/18 -
03.05.2021, 18:47
Ich habe auch 18 geprüft, aber vorher dargelegt, dass die eigentlich vorrangige Amtshaftung nicht greift. Denn hier wird die Beamtin/Mitarbeiterin (in jedem Fall Beamtin im haftungrechtlichen Sinne im privatrechtlichen Geschäftskreis der Behörde tätig. Im Palandt standen hierzu ein paar Kriterien, die ich in dem Moment passend fand.
Aber inzwischen glaube ich das war Bullshit!
Aber inzwischen glaube ich das war Bullshit!
03.05.2021, 19:01
Hab
- gg Bekl 2): § 7 I StVG iVm § 115 VVG, § 1PflVG
in der RF dann jeweils über § 11 und § 13 StVG ins BGB
- gg Bekl 1): Wegen des Vorrangs § 839 (haftungsrechtl. Beamter; § 839 sperrt § 18 StVG und § 823) alles schlicht abgelehnt
- gg Bekl 2): § 7 I StVG iVm § 115 VVG, § 1PflVG
in der RF dann jeweils über § 11 und § 13 StVG ins BGB
- gg Bekl 1): Wegen des Vorrangs § 839 (haftungsrechtl. Beamter; § 839 sperrt § 18 StVG und § 823) alles schlicht abgelehnt
03.05.2021, 19:42
(03.05.2021, 19:01)NRWNRW schrieb: Hab
- gg Bekl 2): § 7 I StVG iVm § 115 VVG, § 1PflVG
in der RF dann jeweils über § 11 und § 13 StVG ins BGB
- gg Bekl 1): Wegen des Vorrangs § 839 (haftungsrechtl. Beamter; § 839 sperrt § 18 StVG und § 823) alles schlicht abgelehnt
Also, so habe ich das im Prinzip auch. Aber von Technik, Stil und Vollständigkeit keine Spur.
03.05.2021, 19:55
(03.05.2021, 19:42)NRWler Gast schrieb:(03.05.2021, 19:01)NRWNRW schrieb: Hab
- gg Bekl 2): § 7 I StVG iVm § 115 VVG, § 1PflVG
in der RF dann jeweils über § 11 und § 13 StVG ins BGB
- gg Bekl 1): Wegen des Vorrangs § 839 (haftungsrechtl. Beamter; § 839 sperrt § 18 StVG und § 823) alles schlicht abgelehnt
Also, so habe ich das im Prinzip auch. Aber von Technik, Stil und Vollständigkeit keine Spur.
"Technik, Stil und Vollständigkeit" war bei dieser Klausur faktisch auch gar nicht einzuhalten in der Zeit
