03.05.2021, 13:22
Natürlich sollte man hier nicht das Millitärrecht verhängen und dann mit fliegenden Feldgerichten durch Absurdistan ziehen. Allerdings sind viele Urteile, die im Namen des Volkes gefällt werden, eben dann doch sehr weit vom eigentlichen Rechtsempfinden eines Groß der Bevölkerung entfernt. Man muss einen Mittelweg zwischen dem amerikanischen und deutschen Sanktions- und Resozialisierungssystem finden.
03.05.2021, 13:33
(03.05.2021, 13:22)Gast schrieb: Natürlich sollte man hier nicht das Millitärrecht verhängen und dann mit fliegenden Feldgerichten durch Absurdistan ziehen. Allerdings sind viele Urteile, die im Namen des Volkes gefällt werden, eben dann doch sehr weit vom eigentlichen Rechtsempfinden eines Groß der Bevölkerung entfernt. Man muss einen Mittelweg zwischen dem amerikanischen und deutschen Sanktions- und Resozialisierungssystem finden.
Das ist erstmal eine bloße Behauptung, die nicht belegt ist. Ich bin auch Teil der Bevölkerung und finde dass Urteil nachvollziehbar. Man sollte die Mehrheit des Volkes nicht mit denjenigen verwechseln die laut schreien.
Was ich an dem Prozess sehr merkwürdig finde ist die Begründung der StA für die Berufung(soweit medial ausgeführt). Weil die Einziehung des Handys vergessen wurde... erstens traurig, dass das in einem so beachteten Prozess passieren kann und zweitens kann ich mir kaum vorstellen, dass M - auch aufgrund der sehr eindeutigen Rechtslage- einer außergerichtlichen Einziehung widersprechen würde

03.05.2021, 13:41
(03.05.2021, 13:33)Gast23 schrieb:(03.05.2021, 13:22)Gast schrieb: Natürlich sollte man hier nicht das Millitärrecht verhängen und dann mit fliegenden Feldgerichten durch Absurdistan ziehen. Allerdings sind viele Urteile, die im Namen des Volkes gefällt werden, eben dann doch sehr weit vom eigentlichen Rechtsempfinden eines Groß der Bevölkerung entfernt. Man muss einen Mittelweg zwischen dem amerikanischen und deutschen Sanktions- und Resozialisierungssystem finden.
Das ist erstmal eine bloße Behauptung, die nicht belegt ist. Ich bin auch Teil der Bevölkerung und finde dass Urteil nachvollziehbar. Man sollte die Mehrheit des Volkes nicht mit denjenigen verwechseln die laut schreien.
Was ich an dem Prozess sehr merkwürdig finde ist die Begründung der StA für die Berufung(soweit medial ausgeführt). Weil die Einziehung des Handys vergessen wurde... erstens traurig, dass das in einem so beachteten Prozess passieren kann und zweitens kann ich mir kaum vorstellen, dass M - auch aufgrund der sehr eindeutigen Rechtslage- einer außergerichtlichen Einziehung widersprechen würde
Das Gericht hat von Amts wegen über die Einziehung zu entscheiden. Das hat das Gericht offensichtlich nicht getan. Die Staatsanwaltschaft hat in den Fällen sogar die Pflicht diesen rechtswidrigen Zustand anzuprangern.
03.05.2021, 18:33
Jetzt ist es jedenfalls rechtskräftig.

03.05.2021, 23:08
Max Kruse wird ausflippen. Hoffentlich legt er nicht vor Wut eine Alk-Tour mit seinem Lambo hin. Keinen Bock, mit dem über die Entziehung der Fahrerlaubnis zu verhandeln. Der bringt dann noch so einen RTL-Anwalt mit…
04.05.2021, 18:17
(03.05.2021, 13:22)Gast schrieb: Natürlich sollte man hier nicht das Millitärrecht verhängen und dann mit fliegenden Feldgerichten durch Absurdistan ziehen. Allerdings sind viele Urteile, die im Namen des Volkes gefällt werden, eben dann doch sehr weit vom eigentlichen Rechtsempfinden eines Groß der Bevölkerung entfernt. Man muss einen Mittelweg zwischen dem amerikanischen und deutschen Sanktions- und Resozialisierungssystem finden.
Man sollte zwischen dem Rechtsempfinden der Menschen und spontanen, unüberlegten, uninformierten Gefühlausdrücken unterscheiden.
Für einen nicht unerheblichen Teil der Menschen ist ein Pädophiler schon allein aufgrund der Tatsache, dass er diese Neigung hat, ein schlechterer Mensch, gar ein Monster. Jemand, der leicht unsittlich ein Kind berührt wird teils im ersten Moment als schlimmerer Mensch wahrgenommen als jemand, der aus emotional nachvollziehbaren Gründen jemanden totschlägt.
Und eben sehe ich es als absolut notwendig an, sich nicht diesen o.g. Gefühlsausdrücken unterzuordnen. Unter anderem deswegen gibt es Strafrahmen und eine objektive Grundlage der Strafzumessung.