12.12.2017, 18:18
(12.12.2017, 18:06)ba-wü schrieb: Ist jemand mit dem Strafurteil heute ansatzweise zufriedenstellend fertig geworden?
Ging gerade knapp so, allerdings auf Kosten der Aufgabe 2.
Ich habe bei der Angeklagten einen Teilfreispruch angenommen und eine nachträgliche Gesamtstrafe verhängt...könnte das hinkommen?
12.12.2017, 18:37
12.12.2017, 18:41
(12.12.2017, 18:37)Gast schrieb:(12.12.2017, 17:11)Chemnitz schrieb: Hat die Megaphone-Durchsagen der Polizei jemand problematisiert?
Ich habe es gemacht. Es war meiner Ansicht nach eine Allgemeinverfügung.
... mit welcher Folge für das Urteil?
Dass sie Störer waren, ok. Aber sie haben sich doch nicht dagegen gerichtlich gewehrt.
12.12.2017, 19:08
(12.12.2017, 18:41)Sachsen schrieb:(12.12.2017, 18:37)Gast schrieb:(12.12.2017, 17:11)Chemnitz schrieb: Hat die Megaphone-Durchsagen der Polizei jemand problematisiert?
Ich habe es gemacht. Es war meiner Ansicht nach eine Allgemeinverfügung.
... mit welcher Folge für das Urteil?
Dass sie Störer waren, ok. Aber sie haben sich doch nicht dagegen gerichtlich gewehrt.
Das stimmt, ich war mir auch nicht sicher, ich habe aber dennoch gesagt, dass der Verwaltungsakt zunächst nur ihr gegenüber erklärt wurde, dann aber zu einer Allgemeinverfügung wurde. War vielleicht auch überflüssig.
12.12.2017, 20:42
(12.12.2017, 19:08)Gast schrieb:(12.12.2017, 18:41)Sachsen schrieb:(12.12.2017, 18:37)Gast schrieb:(12.12.2017, 17:11)Chemnitz schrieb: Hat die Megaphone-Durchsagen der Polizei jemand problematisiert?
Ich habe es gemacht. Es war meiner Ansicht nach eine Allgemeinverfügung.
... mit welcher Folge für das Urteil?
Dass sie Störer waren, ok. Aber sie haben sich doch nicht dagegen gerichtlich gewehrt.
Das stimmt, ich war mir auch nicht sicher, ich habe aber dennoch gesagt, dass der Verwaltungsakt zunächst nur ihr gegenüber erklärt wurde, dann aber zu einer Allgemeinverfügung wurde. War vielleicht auch überflüssig.
Meiner Meinung nach gehört das nicht in die Entscheidungsgründe. Die beiden VA waren unabhängig voneinander. Die Allgemeinverfügung hatte nichts bei der Klage der Klägerin zu suchen.
12.12.2017, 21:38
Ich habe Versammlung (+) und dies hauptsächlich auf die Infostände und Songtexte gestützt, die ja alle die politische Meinung verbreiten sollten und auch die Lieder nur eine andere Form der Kundgabe sind. aber Antrag zu 1 (-) wegen Brandschutz, nicht wegen VersR, da keine Begehung einer Straftat sicher war (a.A. sicher vertretbar). Ist evtl auch eine Frage, wie der Sachverhalt genau ausgesehen hat. Bei uns war Anlage total ungeeignet und auch vollkommen ungesichert, Benzin-Aggregate und überall Holz und in einer Holzscheune. Hatte für mich schon den Eindruck, dass gewollt war, dass die das aus Gründen des Brandschutzes durften. Und es wäre vermutlich schlecht gekommen, wenn man vertreten hätte, dass Nazi-Barbecue eine tolle Sache gewesen wäre :P
Antrag zu 2 war bei mir zulässig (habe es als Zwischenfeststellungsklage nach § 176 VwGO i.V.m. § 256 II ZPO qualifiziert, was es laut Kommentar gibt, und es dann wie im Zivilrecht gemacht und mich auf das Bestreiten der Versammlungsqualität gestützt) und dann auch begründet, da Versammlung (+). Bei Kostenquote habe ich 2/3 Klägerin und 1/3 Beklagter (keine Ahnung, ob die Gewichtung so richtig ist ^^).
Antrag zu 2 war bei mir zulässig (habe es als Zwischenfeststellungsklage nach § 176 VwGO i.V.m. § 256 II ZPO qualifiziert, was es laut Kommentar gibt, und es dann wie im Zivilrecht gemacht und mich auf das Bestreiten der Versammlungsqualität gestützt) und dann auch begründet, da Versammlung (+). Bei Kostenquote habe ich 2/3 Klägerin und 1/3 Beklagter (keine Ahnung, ob die Gewichtung so richtig ist ^^).
13.12.2017, 09:36
(12.12.2017, 18:18)*Star schrieb:(12.12.2017, 18:06)ba-wü schrieb: Ist jemand mit dem Strafurteil heute ansatzweise zufriedenstellend fertig geworden?
Ging gerade knapp so, allerdings auf Kosten der Aufgabe 2.
Ich habe bei der Angeklagten einen Teilfreispruch angenommen und eine nachträgliche Gesamtstrafe verhängt...könnte das hinkommen?
Ich hab das auch so, allerdings bin ich mir bei dem Teilfreispruch mittlerweile nicht mehr so sicher. Wegen welchem Delikt hast du den Teilfreispruch vorgenommen?
13.12.2017, 11:20
(13.12.2017, 09:36)Ba-Wü schrieb: [quote='*Star' pid='12693' dateline='1513095488']
[quote='ba-wü' pid='12692' dateline='1513094786']
Ich hab das auch so, allerdings bin ich mir bei dem Teilfreispruch mittlerweile nicht mehr so sicher. Wegen welchem Delikt hast du den Teilfreispruch vorgenommen?
Ich habe die unterlassene Hilfeleistung abgelehnt. Allerdings nur nach flüchtigen Blick in den Kommentar und ohne wirklich hinreichende Begründung. Für mich hat es etwas den Eindruck erweckt, als habe sie keinen richtigen "Unglücksfall" und somit die Notwendigkeit einer Rettungshandlung erkannt...
13.12.2017, 13:45
(13.12.2017, 11:20)*Star schrieb:(13.12.2017, 09:36)Ba-Wü schrieb: [quote='*Star' pid='12693' dateline='1513095488']
[quote='ba-wü' pid='12692' dateline='1513094786']
Ich hab das auch so, allerdings bin ich mir bei dem Teilfreispruch mittlerweile nicht mehr so sicher. Wegen welchem Delikt hast du den Teilfreispruch vorgenommen?
Ich habe die unterlassene Hilfeleistung abgelehnt. Allerdings nur nach flüchtigen Blick in den Kommentar und ohne wirklich hinreichende Begründung. Für mich hat es etwas den Eindruck erweckt, als habe sie keinen richtigen "Unglücksfall" und somit die Notwendigkeit einer Rettungshandlung erkannt...
Sollte vertretbar sein [wobei es Schutzbehauptungen Tür und Tor öffnet]: Nimmt der Täter irrig an, dass die von ihm geleistete Hilfe geeignet sei, die drohenden Schäden abzuwenden, so handelt er ohne den erforderlichen Vorsatz i.S. des § 323c StGB. AG Saalfeld, Beschluß vom 17. 12. 2004 - 630 Js 23573/04
(NStZ-RR 2005, 142, beck-online)
13.12.2017, 13:47
(13.12.2017, 13:45)ba-wü schrieb:(13.12.2017, 11:20)*Star schrieb:(13.12.2017, 09:36)Ba-Wü schrieb: [quote='*Star' pid='12693' dateline='1513095488']
[quote='ba-wü' pid='12692' dateline='1513094786']
Ich hab das auch so, allerdings bin ich mir bei dem Teilfreispruch mittlerweile nicht mehr so sicher. Wegen welchem Delikt hast du den Teilfreispruch vorgenommen?
Ich habe die unterlassene Hilfeleistung abgelehnt. Allerdings nur nach flüchtigen Blick in den Kommentar und ohne wirklich hinreichende Begründung. Für mich hat es etwas den Eindruck erweckt, als habe sie keinen richtigen "Unglücksfall" und somit die Notwendigkeit einer Rettungshandlung erkannt...
Sollte vertretbar sein [wobei es Schutzbehauptungen Tür und Tor öffnet]: Nimmt der Täter irrig an, dass die von ihm geleistete Hilfe geeignet sei, die drohenden Schäden abzuwenden, so handelt er ohne den erforderlichen Vorsatz i.S. des § 323c StGB. AG Saalfeld, Beschluß vom 17. 12. 2004 - 630 Js 23573/04
(NStZ-RR 2005, 142, beck-online)
Falsche Stelle kopiert: Deshalb entfällt der Vorsatz und damit auch die Strafbarkeit des Täters, wenn und soweit er die objektiv zu bejahende „Erforderlichkeit” der Hilfe nicht erkennt
(NStZ-RR 2005, 142, beck-online)