30.04.2021, 23:33
(30.04.2021, 22:54)Gast schrieb:(30.04.2021, 22:28)Gast schrieb:(30.04.2021, 22:19)Gast schrieb:(30.04.2021, 22:07)Gast schrieb: Danke auch für die konstruktiven Beiträge.
Ich habe aber durchaus Fundstellen gefunden, nach denen die Rügeobliegenheit nicht uneingeschränkt gilt.
Ich finde, die Kältesituation lässt sich auf den ersten Blick schon darunter subsumieren.
Wen es interessiert:
[img=0x0]http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/cms/technik/media/bs/niedersachsen/images_1/753.jpg[/img]
VG Lüneburg 6. Kammer, Urteil vom 08.03.2018, 6 A 507/16,
Daraus zur Rügeobliegenheit: "Denn das Entstehen des Verfahrensmangels hat seine Ursachen ausschließlich in der Sphäre des Beklagten, der auch von Beginn an genaue Kenntnis über die den Verfahrensmangel begründenden Umstände hatte. Dem Beklagten stand daher mit Entstehen des Verfahrensmangels die Möglichkeit offen, diesen durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren, dem Kläger so die Aussicht auf einen „zweiten Prüfungsversuch“ zu nehmen und überdies den maßgeblichen Sachverhalt zu dokumentieren."
Für dich spricht, dass die Aufsichten genaue Kenntnisse von den Umständen hatten.
Gegen dich spricht, dass du selbst schreibst, dass es dir wegen Nichtgefallens der Noten um einen "zweiten Prüfungsversuch" geht.
Hoffe du hälst uns auf dem Laufenden!
Aber es ist doch klar, dass es mir wegen des Nichtgefallens darum geht. Wieso sollte man sonst klagen?
Naja, wie auch immer. Dann geh ich den Weg alleine. Aber an die, die hier nur gegen mich wettern:Bitte bei Erfolg hinterher nicht nachmachen. Wäre peinlich.
Viel Spaß dabei und viel Erfolg. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass es klappt. Der ganzen Sache steht doch allzu überdeutlich auf die Stirn geschrieben, dass Du das Ganze nur machst, weil Dir im Nachhinein die Noten nicht passen
Das Gegenargument halte ich für schwach. Jede Klage wird natürlich (auch) deshalb eingereicht, weil die Note nicht passt. Alles andere ist lebensfremd.
Ob dem eine Rügeobliegenheit entgegensteht steht natürlich nochmal auf einem anderen Blatt.
01.05.2021, 00:04
(30.04.2021, 23:25)Gast schrieb:(30.04.2021, 22:57)Gast schrieb: Nochmal: wieso sollte man sonst klagen und einen Verfahrensmangel geltend machen?
Natürlich weil er einen beeinträchtigt hat und sich auf das Rrgebnis ausgewirkt hat
Dann kannst du aber auch direkt klagen schon vor Erhalt der Noten, oder? Denn es ist ja von vornherein klar, dass das Ergebnis besser gewesen wäre, egal ob nun 4,0 oder 12,0 als Klausurschnitt rausgekommen ist.
Eins ist jedenfalls sicher: Es müssen immer die anderen oder die Umstände schuld gewesen sein, wenn das Ergebnis nicht so dolle ist. An einem selbst kann es nicht gelegen haben.
Hihihi da ist was dran.
Was sagst du dazu, lieber Kläger?
01.05.2021, 00:34
(01.05.2021, 00:04)Gast schrieb:Hihihi...was genau soll da dran sein?(30.04.2021, 23:25)Gast schrieb:(30.04.2021, 22:57)Gast schrieb: Nochmal: wieso sollte man sonst klagen und einen Verfahrensmangel geltend machen?
Natürlich weil er einen beeinträchtigt hat und sich auf das Rrgebnis ausgewirkt hat
Dann kannst du aber auch direkt klagen schon vor Erhalt der Noten, oder? Denn es ist ja von vornherein klar, dass das Ergebnis besser gewesen wäre, egal ob nun 4,0 oder 12,0 als Klausurschnitt rausgekommen ist.
Eins ist jedenfalls sicher: Es müssen immer die anderen oder die Umstände schuld gewesen sein, wenn das Ergebnis nicht so dolle ist. An einem selbst kann es nicht gelegen haben.
Hihihi da ist was dran.
Was sagst du dazu, lieber Kläger?
Nochmal: Man kann sich eben nicht vorher über die ungleichen Bedingungen an den verschiedenen Prüfungsorten beschweren, weil man nur die Bedingungen an seinem Prüfungsort kennt. Da war es kalt, weil dauernd gelüftet wurde, so wie es auch in den vom LJPA versandten besonderen Hinweisen zum Corona-Virus angekündigt war. Deshalb geht man als Prüfling auch erstmal davon aus, dass das überall so gehandhabt wird.
Wenn sich dann hinterher rausstellt, dass an einigen Orten im tiefsten Winter durchgehend das Fenster offen ist und zusätzlich noch alle halbe Stunde die Türen aufgerissen werden, während an anderen Orten Fenster und Türen durchgehend zu sind und dadurch unterschiedliche Bedingungen herrschen, dann wird man das auch erst dann rügen können. Ich kann ja schlecht in den zehn Minuten vor der Klausur mal alle Prüfungsorte abfahren und gucken wie es da so aussieht. Ich war anderweitig eingebunden.
Natürlich rügt man das hinterher nur, wenn einem die Noten nicht passen. Wenn bei mir 12,1 statt 6,1 raus gekommen wäre, würde es mich einen Scheiß interessieren. Das ändert ja nichts an den Fakten, dass das LJPA entgegen der vorherigen Ankündigung nicht überall die gleichen Bedingungen geschaffen hat, obwohl man auch in Düsseldorf ja problemlos ein Fenster und die Tür hätte aufmachen können.
Ich verstehe total, dass einige sagen, man muss die Bedingungen rügen sobald man sie vorfindet. Aber ich will ja gar nicht die Bedingungen an sich rügen. Ich will rügen, dass einige Leute mit Decken, Winterjacke und eingefrorenen Fingern ihre Klausur schreiben mussten, während andere ganz normal in Hose und Pullover bei normalen Temperaturen schreiben konnten. Und wenn mir einer erzählen will, dass das gleichwertige Bedingungen sind, hat er noch nicht bei Außentemperaturen unter Null am offenen Fenster gesessen und versucht eine gescheite Examensklausur zu schreiben.
01.05.2021, 00:47
(01.05.2021, 00:34)Gast schrieb:(01.05.2021, 00:04)Gast schrieb:Hihihi...was genau soll da dran sein?(30.04.2021, 23:25)Gast schrieb:(30.04.2021, 22:57)Gast schrieb: Nochmal: wieso sollte man sonst klagen und einen Verfahrensmangel geltend machen?
Natürlich weil er einen beeinträchtigt hat und sich auf das Rrgebnis ausgewirkt hat
Dann kannst du aber auch direkt klagen schon vor Erhalt der Noten, oder? Denn es ist ja von vornherein klar, dass das Ergebnis besser gewesen wäre, egal ob nun 4,0 oder 12,0 als Klausurschnitt rausgekommen ist.
Eins ist jedenfalls sicher: Es müssen immer die anderen oder die Umstände schuld gewesen sein, wenn das Ergebnis nicht so dolle ist. An einem selbst kann es nicht gelegen haben.
Hihihi da ist was dran.
Was sagst du dazu, lieber Kläger?
Nochmal: Man kann sich eben nicht vorher über die ungleichen Bedingungen an den verschiedenen Prüfungsorten beschweren, weil man nur die Bedingungen an seinem Prüfungsort kennt. Da war es kalt, weil dauernd gelüftet wurde, so wie es auch in den vom LJPA versandten besonderen Hinweisen zum Corona-Virus angekündigt war. Deshalb geht man als Prüfling auch erstmal davon aus, dass das überall so gehandhabt wird.
Wenn sich dann hinterher rausstellt, dass an einigen Orten im tiefsten Winter durchgehend das Fenster offen ist und zusätzlich noch alle halbe Stunde die Türen aufgerissen werden, während an anderen Orten Fenster und Türen durchgehend zu sind und dadurch unterschiedliche Bedingungen herrschen, dann wird man das auch erst dann rügen können. Ich kann ja schlecht in den zehn Minuten vor der Klausur mal alle Prüfungsorte abfahren und gucken wie es da so aussieht. Ich war anderweitig eingebunden.
Natürlich rügt man das hinterher nur, wenn einem die Noten nicht passen. Wenn bei mir 12,1 statt 6,1 raus gekommen wäre, würde es mich einen Scheiß interessieren. Das ändert ja nichts an den Fakten, dass das LJPA entgegen der vorherigen Ankündigung nicht überall die gleichen Bedingungen geschaffen hat, obwohl man auch in Düsseldorf ja problemlos ein Fenster und die Tür hätte aufmachen können.
Ich verstehe total, dass einige sagen, man muss die Bedingungen rügen sobald man sie vorfindet. Aber ich will ja gar nicht die Bedingungen an sich rügen. Ich will rügen, dass einige Leute mit Decken, Winterjacke und eingefrorenen Fingern ihre Klausur schreiben mussten, während andere ganz normal in Hose und Pullover bei normalen Temperaturen schreiben konnten. Und wenn mir einer erzählen will, dass das gleichwertige Bedingungen sind, hat er noch nicht bei Außentemperaturen unter Null am offenen Fenster gesessen und versucht eine gescheite Examensklausur zu schreiben.
Die Frage ist, ob wirklich ungleiche Bedingungen schuld daran sind, dass bei dir 6,1 rausgekommen sind oder ob es nicht einfach an dir liegt
01.05.2021, 01:15
(01.05.2021, 00:47)Gast schrieb:Das ist eben nicht die Frage in einem Rechtsstreit. Weil man das halt auch nie erfahren wird. Es ist völlig ausreichend, dass ich nicht dieselben Bedingungen hatte und die sich auf mein Ergebnis ausgewirkt haben könnten.(01.05.2021, 00:34)Gast schrieb:(01.05.2021, 00:04)Gast schrieb:Hihihi...was genau soll da dran sein?(30.04.2021, 23:25)Gast schrieb:(30.04.2021, 22:57)Gast schrieb: Nochmal: wieso sollte man sonst klagen und einen Verfahrensmangel geltend machen?
Natürlich weil er einen beeinträchtigt hat und sich auf das Rrgebnis ausgewirkt hat
Dann kannst du aber auch direkt klagen schon vor Erhalt der Noten, oder? Denn es ist ja von vornherein klar, dass das Ergebnis besser gewesen wäre, egal ob nun 4,0 oder 12,0 als Klausurschnitt rausgekommen ist.
Eins ist jedenfalls sicher: Es müssen immer die anderen oder die Umstände schuld gewesen sein, wenn das Ergebnis nicht so dolle ist. An einem selbst kann es nicht gelegen haben.
Hihihi da ist was dran.
Was sagst du dazu, lieber Kläger?
Nochmal: Man kann sich eben nicht vorher über die ungleichen Bedingungen an den verschiedenen Prüfungsorten beschweren, weil man nur die Bedingungen an seinem Prüfungsort kennt. Da war es kalt, weil dauernd gelüftet wurde, so wie es auch in den vom LJPA versandten besonderen Hinweisen zum Corona-Virus angekündigt war. Deshalb geht man als Prüfling auch erstmal davon aus, dass das überall so gehandhabt wird.
Wenn sich dann hinterher rausstellt, dass an einigen Orten im tiefsten Winter durchgehend das Fenster offen ist und zusätzlich noch alle halbe Stunde die Türen aufgerissen werden, während an anderen Orten Fenster und Türen durchgehend zu sind und dadurch unterschiedliche Bedingungen herrschen, dann wird man das auch erst dann rügen können. Ich kann ja schlecht in den zehn Minuten vor der Klausur mal alle Prüfungsorte abfahren und gucken wie es da so aussieht. Ich war anderweitig eingebunden.
Natürlich rügt man das hinterher nur, wenn einem die Noten nicht passen. Wenn bei mir 12,1 statt 6,1 raus gekommen wäre, würde es mich einen Scheiß interessieren. Das ändert ja nichts an den Fakten, dass das LJPA entgegen der vorherigen Ankündigung nicht überall die gleichen Bedingungen geschaffen hat, obwohl man auch in Düsseldorf ja problemlos ein Fenster und die Tür hätte aufmachen können.
Ich verstehe total, dass einige sagen, man muss die Bedingungen rügen sobald man sie vorfindet. Aber ich will ja gar nicht die Bedingungen an sich rügen. Ich will rügen, dass einige Leute mit Decken, Winterjacke und eingefrorenen Fingern ihre Klausur schreiben mussten, während andere ganz normal in Hose und Pullover bei normalen Temperaturen schreiben konnten. Und wenn mir einer erzählen will, dass das gleichwertige Bedingungen sind, hat er noch nicht bei Außentemperaturen unter Null am offenen Fenster gesessen und versucht eine gescheite Examensklausur zu schreiben.
Die Frage ist, ob wirklich ungleiche Bedingungen schuld daran sind, dass bei dir 6,1 rausgekommen sind oder ob es nicht einfach an dir liegt
01.05.2021, 07:53
(01.05.2021, 01:15)Gast schrieb:(01.05.2021, 00:47)Gast schrieb:Das ist eben nicht die Frage in einem Rechtsstreit. Weil man das halt auch nie erfahren wird. Es ist völlig ausreichend, dass ich nicht dieselben Bedingungen hatte und die sich auf mein Ergebnis ausgewirkt haben könnten.(01.05.2021, 00:34)Gast schrieb:(01.05.2021, 00:04)Gast schrieb:Hihihi...was genau soll da dran sein?(30.04.2021, 23:25)Gast schrieb: Dann kannst du aber auch direkt klagen schon vor Erhalt der Noten, oder? Denn es ist ja von vornherein klar, dass das Ergebnis besser gewesen wäre, egal ob nun 4,0 oder 12,0 als Klausurschnitt rausgekommen ist.
Eins ist jedenfalls sicher: Es müssen immer die anderen oder die Umstände schuld gewesen sein, wenn das Ergebnis nicht so dolle ist. An einem selbst kann es nicht gelegen haben.
Hihihi da ist was dran.
Was sagst du dazu, lieber Kläger?
Nochmal: Man kann sich eben nicht vorher über die ungleichen Bedingungen an den verschiedenen Prüfungsorten beschweren, weil man nur die Bedingungen an seinem Prüfungsort kennt. Da war es kalt, weil dauernd gelüftet wurde, so wie es auch in den vom LJPA versandten besonderen Hinweisen zum Corona-Virus angekündigt war. Deshalb geht man als Prüfling auch erstmal davon aus, dass das überall so gehandhabt wird.
Wenn sich dann hinterher rausstellt, dass an einigen Orten im tiefsten Winter durchgehend das Fenster offen ist und zusätzlich noch alle halbe Stunde die Türen aufgerissen werden, während an anderen Orten Fenster und Türen durchgehend zu sind und dadurch unterschiedliche Bedingungen herrschen, dann wird man das auch erst dann rügen können. Ich kann ja schlecht in den zehn Minuten vor der Klausur mal alle Prüfungsorte abfahren und gucken wie es da so aussieht. Ich war anderweitig eingebunden.
Natürlich rügt man das hinterher nur, wenn einem die Noten nicht passen. Wenn bei mir 12,1 statt 6,1 raus gekommen wäre, würde es mich einen Scheiß interessieren. Das ändert ja nichts an den Fakten, dass das LJPA entgegen der vorherigen Ankündigung nicht überall die gleichen Bedingungen geschaffen hat, obwohl man auch in Düsseldorf ja problemlos ein Fenster und die Tür hätte aufmachen können.
Ich verstehe total, dass einige sagen, man muss die Bedingungen rügen sobald man sie vorfindet. Aber ich will ja gar nicht die Bedingungen an sich rügen. Ich will rügen, dass einige Leute mit Decken, Winterjacke und eingefrorenen Fingern ihre Klausur schreiben mussten, während andere ganz normal in Hose und Pullover bei normalen Temperaturen schreiben konnten. Und wenn mir einer erzählen will, dass das gleichwertige Bedingungen sind, hat er noch nicht bei Außentemperaturen unter Null am offenen Fenster gesessen und versucht eine gescheite Examensklausur zu schreiben.
Die Frage ist, ob wirklich ungleiche Bedingungen schuld daran sind, dass bei dir 6,1 rausgekommen sind oder ob es nicht einfach an dir liegt
Im Sommer 2018 gab es doch den Fall der Referendare am Prüfungsstandort OLG Köln. Da war es heißer, als an anderen Prüfungsorten.
https://www.lto-karriere.de/jura-studium...imatisiert
Vielleicht wäre das vergleichbar, falls geklagt wurde.
01.05.2021, 09:06
(01.05.2021, 01:15)Gast schrieb:(01.05.2021, 00:47)Gast schrieb:Das ist eben nicht die Frage in einem Rechtsstreit. Weil man das halt auch nie erfahren wird. Es ist völlig ausreichend, dass ich nicht dieselben Bedingungen hatte und die sich auf mein Ergebnis ausgewirkt haben könnten.(01.05.2021, 00:34)Gast schrieb:(01.05.2021, 00:04)Gast schrieb:Hihihi...was genau soll da dran sein?(30.04.2021, 23:25)Gast schrieb: Dann kannst du aber auch direkt klagen schon vor Erhalt der Noten, oder? Denn es ist ja von vornherein klar, dass das Ergebnis besser gewesen wäre, egal ob nun 4,0 oder 12,0 als Klausurschnitt rausgekommen ist.
Eins ist jedenfalls sicher: Es müssen immer die anderen oder die Umstände schuld gewesen sein, wenn das Ergebnis nicht so dolle ist. An einem selbst kann es nicht gelegen haben.
Hihihi da ist was dran.
Was sagst du dazu, lieber Kläger?
Nochmal: Man kann sich eben nicht vorher über die ungleichen Bedingungen an den verschiedenen Prüfungsorten beschweren, weil man nur die Bedingungen an seinem Prüfungsort kennt. Da war es kalt, weil dauernd gelüftet wurde, so wie es auch in den vom LJPA versandten besonderen Hinweisen zum Corona-Virus angekündigt war. Deshalb geht man als Prüfling auch erstmal davon aus, dass das überall so gehandhabt wird.
Wenn sich dann hinterher rausstellt, dass an einigen Orten im tiefsten Winter durchgehend das Fenster offen ist und zusätzlich noch alle halbe Stunde die Türen aufgerissen werden, während an anderen Orten Fenster und Türen durchgehend zu sind und dadurch unterschiedliche Bedingungen herrschen, dann wird man das auch erst dann rügen können. Ich kann ja schlecht in den zehn Minuten vor der Klausur mal alle Prüfungsorte abfahren und gucken wie es da so aussieht. Ich war anderweitig eingebunden.
Natürlich rügt man das hinterher nur, wenn einem die Noten nicht passen. Wenn bei mir 12,1 statt 6,1 raus gekommen wäre, würde es mich einen Scheiß interessieren. Das ändert ja nichts an den Fakten, dass das LJPA entgegen der vorherigen Ankündigung nicht überall die gleichen Bedingungen geschaffen hat, obwohl man auch in Düsseldorf ja problemlos ein Fenster und die Tür hätte aufmachen können.
Ich verstehe total, dass einige sagen, man muss die Bedingungen rügen sobald man sie vorfindet. Aber ich will ja gar nicht die Bedingungen an sich rügen. Ich will rügen, dass einige Leute mit Decken, Winterjacke und eingefrorenen Fingern ihre Klausur schreiben mussten, während andere ganz normal in Hose und Pullover bei normalen Temperaturen schreiben konnten. Und wenn mir einer erzählen will, dass das gleichwertige Bedingungen sind, hat er noch nicht bei Außentemperaturen unter Null am offenen Fenster gesessen und versucht eine gescheite Examensklausur zu schreiben.
Die Frage ist, ob wirklich ungleiche Bedingungen schuld daran sind, dass bei dir 6,1 rausgekommen sind oder ob es nicht einfach an dir liegt
Du widersprichst dir doch allein schon in diesem Beitrag dutzende Male selbst: erst waren die Bedingungen vor Ort an sich unzumutbar wegen grausiger Kälte. Das hast du aber nicht gerügt. Dann waren die Bedingungen doch nicht so unzumutbar, sondern allein die Tatsache, dass es woanders anders gehandhabt wurde.
Schonmal daran gedacht, dass Art. 3 eine WILLKÜRLICHE Ungleichbehandlung untersagt?? Vllt hatte Hamm aber Lüftungen während Düsseldorf Fenster hatte und Köln nur ne Riesen Tür. Was soll man da machen? Es steht wohl im Ermessen des jeweiligen Ortes, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Und nochmal: keine Frage ist das scheiße mit der Kälte. Aber sowas regt einen vor Ort auf. Wenn die Finger angeblich eingefroren waren bekommt man schon vor Ort Panik und merkt, dass das nicht laufen kann oder sagt was. Denn vllt wäre ja auch eine 10 Punkte-Klausur 12 Punkte geworden?
Die Argumentation ist echt schwach. Und anstatt so weinerlich auf Kritik zu reagieren: sieh es als Übung, falls du das ganze wirklich angehen willst.
01.05.2021, 09:20
(01.05.2021, 09:06)Gast8363 schrieb:Ich reagiere nicht weinerlich auf die Kritik. Ich finde sie nur nicht überzeugend, weil sie am Kern der Sache vorbei geht. Art. 3 GG verbietet im Prüfungsrecht nicht nur eine willkürliche Ungleichbehandlung, sondern gebietet eine Gleichartigkeit der tatsächlichen Verhältnisse während der Prüfung (BVerwG v. 30.06.2015, Az.: 6 B 11/15). Das LJPA ist also von vorne herein gehalten, Klausurorte mit so weit es geht ähnlichen Voraussetzungen auszuwählen und an diesen Klausurorten auch gleich zu verfahren.(01.05.2021, 01:15)Gast schrieb:(01.05.2021, 00:47)Gast schrieb:Das ist eben nicht die Frage in einem Rechtsstreit. Weil man das halt auch nie erfahren wird. Es ist völlig ausreichend, dass ich nicht dieselben Bedingungen hatte und die sich auf mein Ergebnis ausgewirkt haben könnten.(01.05.2021, 00:34)Gast schrieb:(01.05.2021, 00:04)Gast schrieb: Hihihi da ist was dran.Hihihi...was genau soll da dran sein?
Was sagst du dazu, lieber Kläger?
Nochmal: Man kann sich eben nicht vorher über die ungleichen Bedingungen an den verschiedenen Prüfungsorten beschweren, weil man nur die Bedingungen an seinem Prüfungsort kennt. Da war es kalt, weil dauernd gelüftet wurde, so wie es auch in den vom LJPA versandten besonderen Hinweisen zum Corona-Virus angekündigt war. Deshalb geht man als Prüfling auch erstmal davon aus, dass das überall so gehandhabt wird.
Wenn sich dann hinterher rausstellt, dass an einigen Orten im tiefsten Winter durchgehend das Fenster offen ist und zusätzlich noch alle halbe Stunde die Türen aufgerissen werden, während an anderen Orten Fenster und Türen durchgehend zu sind und dadurch unterschiedliche Bedingungen herrschen, dann wird man das auch erst dann rügen können. Ich kann ja schlecht in den zehn Minuten vor der Klausur mal alle Prüfungsorte abfahren und gucken wie es da so aussieht. Ich war anderweitig eingebunden.
Natürlich rügt man das hinterher nur, wenn einem die Noten nicht passen. Wenn bei mir 12,1 statt 6,1 raus gekommen wäre, würde es mich einen Scheiß interessieren. Das ändert ja nichts an den Fakten, dass das LJPA entgegen der vorherigen Ankündigung nicht überall die gleichen Bedingungen geschaffen hat, obwohl man auch in Düsseldorf ja problemlos ein Fenster und die Tür hätte aufmachen können.
Ich verstehe total, dass einige sagen, man muss die Bedingungen rügen sobald man sie vorfindet. Aber ich will ja gar nicht die Bedingungen an sich rügen. Ich will rügen, dass einige Leute mit Decken, Winterjacke und eingefrorenen Fingern ihre Klausur schreiben mussten, während andere ganz normal in Hose und Pullover bei normalen Temperaturen schreiben konnten. Und wenn mir einer erzählen will, dass das gleichwertige Bedingungen sind, hat er noch nicht bei Außentemperaturen unter Null am offenen Fenster gesessen und versucht eine gescheite Examensklausur zu schreiben.
Die Frage ist, ob wirklich ungleiche Bedingungen schuld daran sind, dass bei dir 6,1 rausgekommen sind oder ob es nicht einfach an dir liegt
Du widersprichst dir doch allein schon in diesem Beitrag dutzende Male selbst: erst waren die Bedingungen vor Ort an sich unzumutbar wegen grausiger Kälte. Das hast du aber nicht gerügt. Dann waren die Bedingungen doch nicht so unzumutbar, sondern allein die Tatsache, dass es woanders anders gehandhabt wurde.
Schonmal daran gedacht, dass Art. 3 eine WILLKÜRLICHE Ungleichbehandlung untersagt?? Vllt hatte Hamm aber Lüftungen während Düsseldorf Fenster hatte und Köln nur ne Riesen Tür. Was soll man da machen? Es steht wohl im Ermessen des jeweiligen Ortes, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Und nochmal: keine Frage ist das scheiße mit der Kälte. Aber sowas regt einen vor Ort auf. Wenn die Finger angeblich eingefroren waren bekommt man schon vor Ort Panik und merkt, dass das nicht laufen kann oder sagt was. Denn vllt wäre ja auch eine 10 Punkte-Klausur 12 Punkte geworden?
Die Argumentation ist echt schwach. Und anstatt so weinerlich auf Kritik zu reagieren: sieh es als Übung, falls du das ganze wirklich angehen willst.
Deshalb wäre es für mich persönlich in Ordnung gewesen bei 15 Grad Raumtemperatur zu schreiben, wenn das alle tun müssen. Denn dann hätten gleiche Bedingungen gegolten und es läge keine Ungleichbehandlung vor. Wir haben aber nur in Hamm unter solchen Bedingungen geschrieben. In anderen Klausurorten (Düsseldorf und anscheinend auch Bielefeld) waren die Fenster geschlossen, es war warm und man musste sich nicht alle paar Minuten in die Finger pusten um die ein bisschen warm zu kriegen. Es wäre dem LJPA aber möglich gewesen, auch an diesen Orten Bedingungen wie in Hamm herzustellen (umgekehrt ging wegen Corona ja nicht, in Hamm musste das mangels Lüftung so gehandhabt werden). Das hat man nicht getan und deswegen liegt eine Ungleichbehandlung vor.
01.05.2021, 09:37
(01.05.2021, 09:20)Gast schrieb:(01.05.2021, 09:06)Gast8363 schrieb:Ich reagiere nicht weinerlich auf die Kritik. Ich finde sie nur nicht überzeugend, weil sie am Kern der Sache vorbei geht. Art. 3 GG verbietet im Prüfungsrecht nicht nur eine willkürliche Ungleichbehandlung, sondern gebietet eine Gleichartigkeit der tatsächlichen Verhältnisse während der Prüfung (BVerwG v. 30.06.2015, Az.: 6 B 11/15). Das LJPA ist also von vorne herein gehalten, Klausurorte mit so weit es geht ähnlichen Voraussetzungen auszuwählen und an diesen Klausurorten auch gleich zu verfahren.(01.05.2021, 01:15)Gast schrieb:(01.05.2021, 00:47)Gast schrieb:Das ist eben nicht die Frage in einem Rechtsstreit. Weil man das halt auch nie erfahren wird. Es ist völlig ausreichend, dass ich nicht dieselben Bedingungen hatte und die sich auf mein Ergebnis ausgewirkt haben könnten.(01.05.2021, 00:34)Gast schrieb: Hihihi...was genau soll da dran sein?
Nochmal: Man kann sich eben nicht vorher über die ungleichen Bedingungen an den verschiedenen Prüfungsorten beschweren, weil man nur die Bedingungen an seinem Prüfungsort kennt. Da war es kalt, weil dauernd gelüftet wurde, so wie es auch in den vom LJPA versandten besonderen Hinweisen zum Corona-Virus angekündigt war. Deshalb geht man als Prüfling auch erstmal davon aus, dass das überall so gehandhabt wird.
Wenn sich dann hinterher rausstellt, dass an einigen Orten im tiefsten Winter durchgehend das Fenster offen ist und zusätzlich noch alle halbe Stunde die Türen aufgerissen werden, während an anderen Orten Fenster und Türen durchgehend zu sind und dadurch unterschiedliche Bedingungen herrschen, dann wird man das auch erst dann rügen können. Ich kann ja schlecht in den zehn Minuten vor der Klausur mal alle Prüfungsorte abfahren und gucken wie es da so aussieht. Ich war anderweitig eingebunden.
Natürlich rügt man das hinterher nur, wenn einem die Noten nicht passen. Wenn bei mir 12,1 statt 6,1 raus gekommen wäre, würde es mich einen Scheiß interessieren. Das ändert ja nichts an den Fakten, dass das LJPA entgegen der vorherigen Ankündigung nicht überall die gleichen Bedingungen geschaffen hat, obwohl man auch in Düsseldorf ja problemlos ein Fenster und die Tür hätte aufmachen können.
Ich verstehe total, dass einige sagen, man muss die Bedingungen rügen sobald man sie vorfindet. Aber ich will ja gar nicht die Bedingungen an sich rügen. Ich will rügen, dass einige Leute mit Decken, Winterjacke und eingefrorenen Fingern ihre Klausur schreiben mussten, während andere ganz normal in Hose und Pullover bei normalen Temperaturen schreiben konnten. Und wenn mir einer erzählen will, dass das gleichwertige Bedingungen sind, hat er noch nicht bei Außentemperaturen unter Null am offenen Fenster gesessen und versucht eine gescheite Examensklausur zu schreiben.
Die Frage ist, ob wirklich ungleiche Bedingungen schuld daran sind, dass bei dir 6,1 rausgekommen sind oder ob es nicht einfach an dir liegt
Du widersprichst dir doch allein schon in diesem Beitrag dutzende Male selbst: erst waren die Bedingungen vor Ort an sich unzumutbar wegen grausiger Kälte. Das hast du aber nicht gerügt. Dann waren die Bedingungen doch nicht so unzumutbar, sondern allein die Tatsache, dass es woanders anders gehandhabt wurde.
Schonmal daran gedacht, dass Art. 3 eine WILLKÜRLICHE Ungleichbehandlung untersagt?? Vllt hatte Hamm aber Lüftungen während Düsseldorf Fenster hatte und Köln nur ne Riesen Tür. Was soll man da machen? Es steht wohl im Ermessen des jeweiligen Ortes, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Und nochmal: keine Frage ist das scheiße mit der Kälte. Aber sowas regt einen vor Ort auf. Wenn die Finger angeblich eingefroren waren bekommt man schon vor Ort Panik und merkt, dass das nicht laufen kann oder sagt was. Denn vllt wäre ja auch eine 10 Punkte-Klausur 12 Punkte geworden?
Die Argumentation ist echt schwach. Und anstatt so weinerlich auf Kritik zu reagieren: sieh es als Übung, falls du das ganze wirklich angehen willst.
Deshalb wäre es für mich persönlich in Ordnung gewesen bei 15 Grad Raumtemperatur zu schreiben, wenn das alle tun müssen. Denn dann hätten gleiche Bedingungen gegolten und es läge keine Ungleichbehandlung vor. Wir haben aber nur in Hamm unter solchen Bedingungen geschrieben. In anderen Klausurorten (Düsseldorf und anscheinend auch Bielefeld) waren die Fenster geschlossen, es war warm und man musste sich nicht alle paar Minuten in die Finger pusten um die ein bisschen warm zu kriegen. Es wäre dem LJPA aber möglich gewesen, auch an diesen Orten Bedingungen wie in Hamm herzustellen (umgekehrt ging wegen Corona ja nicht, in Hamm musste das mangels Lüftung so gehandhabt werden). Das hat man nicht getan und deswegen liegt eine Ungleichbehandlung vor.
Also in Köln wurde auch gelüftet und ich bin mit meinen Ergebnissen auch nicht zufrieden aber ich glaube trotzdem, dass eine Klage nichts bringt
01.05.2021, 09:51
Hast du vor den Klausuren Eilrechtsschutz beantragt? Hinterher wenn die Ergebnisse da sind klagen wird wohl bei jedem Richter auf wenig Gegenliebe stoßen...