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Klausuren Januar 2021
Hesseeeeen
Unregistered
 
#1.221
30.04.2021, 12:13
(30.04.2021, 12:06)Gast schrieb:  Hesseeeeen
(30.04.2021, 10:42)Hessenm schrieb:  
(30.04.2021, 10:11)Gast Hessen schrieb:  
(30.04.2021, 09:58)Gast schrieb:  
(30.04.2021, 09:52)Hesseeeeen schrieb:  Zwei Möglichkeiten: Entweder durchgefallen mit Bezügekürzung oder Prüfung vor Ende Mai. Da mit bestandener mdl. Prüfung das Ausbildungsverhältnis endet, wird eben nur bis zu diesem Tag gezahlt. Wer also schon um den 20. Mai herum die Prüfung hat, bekommt weniger.

Dann hoffe ich mal aus letzterem Grund

Kannst du dir ausrechnen. Im EVD werden die Bezüge um 15% gekürzt. 

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hess...tsbeihilfe

Alle in Hessen bekommen weniger Geld, da man nur bis zur mündlichen bezahlt wird. Also keine Sorge. Außer du hast am 30.5 deine mündliche, da bleibt das Gehalt wahrscheinlich gleich.

"Rechtsreferendar*innen im Beamtenverhältnis auf Widerruf bekommen nach bestandener Prüfung ihre Anwärterbezüge gemäß § 59 Abs. 1 S. 1 HBesG noch bis zum Ende des jeweils laufenden Monats weitergewährt"

Für mich klingt das ja eher so, als dass man als Beamter volle Bezüge (also genauso hoch wie die Vormonate) erhalten sollte. Ich habe aber einen komischen Abzug iHv knapp 10 Prozent bekommen, meine Prüfung ist am 21.

Die Bezügestelle meinte telefonisch, dass bei mir im System Bezüge bis zum 21. eingetragen wurden und danach nichts mehr. Aber dann hätte ich einen Abzug von knapp 30 Prozent erhalten müssen - jetzt bin ich einfach nur krass verunsichert :(

Bei mir sind es ebenfalls knapp 10 Prozent auch am 21.05. mündliche Prüfung. Ich stehe total auf dem Schlauch was diese Berechnung angeht!

Du bist also auch verbeamtet? Ist das dann bei uns eine besondere Situation?

Konkret ergibt sich bei mir ein Bruttoabzug zwischen 7,5 und 8 Prozent. Vielleicht wurde ja der Abzug für die Durchfaller wegen Corona von 15 auf 7,5 Prozent halbiert? Ergäbe das irgendeinen Sinn?

Andererseits ist in den Systemen der Bezügestelle ja das Enddatum 21.5. eingetragen - würden die ja wohl eher nicht machen, wenn die vom Nichtbestehen wüssten?
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Gast
Unregistered
 
#1.222
30.04.2021, 12:16
Gibt es eigentlich jemanden in nrw bei dem die V1 (Wasserrecht) gut lief, der kurz seine Lösung schildern kann? Vorausgesetzt jemand hat es noch grob im Hinterkopf. 

Ich war im ör immer gut, bin bei der Klausur aber voll durch und habe keine Ahnung warum... Das lässt mich gerade nicht los.
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Gast
Unregistered
 
#1.223
30.04.2021, 12:22
(30.04.2021, 12:13)Hesseeeeen schrieb:  
(30.04.2021, 12:06)Gast schrieb:  Hesseeeeen
(30.04.2021, 10:42)Hessenm schrieb:  
(30.04.2021, 10:11)Gast Hessen schrieb:  
(30.04.2021, 09:58)Gast schrieb:  Dann hoffe ich mal aus letzterem Grund

Kannst du dir ausrechnen. Im EVD werden die Bezüge um 15% gekürzt. 

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hess...tsbeihilfe

Alle in Hessen bekommen weniger Geld, da man nur bis zur mündlichen bezahlt wird. Also keine Sorge. Außer du hast am 30.5 deine mündliche, da bleibt das Gehalt wahrscheinlich gleich.

"Rechtsreferendar*innen im Beamtenverhältnis auf Widerruf bekommen nach bestandener Prüfung ihre Anwärterbezüge gemäß § 59 Abs. 1 S. 1 HBesG noch bis zum Ende des jeweils laufenden Monats weitergewährt"

Für mich klingt das ja eher so, als dass man als Beamter volle Bezüge (also genauso hoch wie die Vormonate) erhalten sollte. Ich habe aber einen komischen Abzug iHv knapp 10 Prozent bekommen, meine Prüfung ist am 21.

Die Bezügestelle meinte telefonisch, dass bei mir im System Bezüge bis zum 21. eingetragen wurden und danach nichts mehr. Aber dann hätte ich einen Abzug von knapp 30 Prozent erhalten müssen - jetzt bin ich einfach nur krass verunsichert :(

Bei mir sind es ebenfalls knapp 10 Prozent auch am 21.05. mündliche Prüfung. Ich stehe total auf dem Schlauch was diese Berechnung angeht!

Du bist also auch verbeamtet? Ist das dann bei uns eine besondere Situation?

Konkret ergibt sich bei mir ein Bruttoabzug zwischen 7,5 und 8 Prozent. Vielleicht wurde ja der Abzug für die Durchfaller wegen Corona von 15 auf 7,5 Prozent halbiert? Ergäbe das irgendeinen Sinn?

Andererseits ist in den Systemen der Bezügestelle ja das Enddatum 21.5. eingetragen - würden die ja wohl eher nicht machen, wenn die vom Nichtbestehen wüssten?
Bei mir sind es sogar 12%  Crying Crying Crying
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Gast
Unregistered
 
#1.224
30.04.2021, 12:22
(30.04.2021, 12:13)Hesseeeeen schrieb:  
(30.04.2021, 12:06)Gast schrieb:  Hesseeeeen
(30.04.2021, 10:42)Hessenm schrieb:  
(30.04.2021, 10:11)Gast Hessen schrieb:  
(30.04.2021, 09:58)Gast schrieb:  Dann hoffe ich mal aus letzterem Grund

Kannst du dir ausrechnen. Im EVD werden die Bezüge um 15% gekürzt. 

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hess...tsbeihilfe

Alle in Hessen bekommen weniger Geld, da man nur bis zur mündlichen bezahlt wird. Also keine Sorge. Außer du hast am 30.5 deine mündliche, da bleibt das Gehalt wahrscheinlich gleich.

"Rechtsreferendar*innen im Beamtenverhältnis auf Widerruf bekommen nach bestandener Prüfung ihre Anwärterbezüge gemäß § 59 Abs. 1 S. 1 HBesG noch bis zum Ende des jeweils laufenden Monats weitergewährt"

Für mich klingt das ja eher so, als dass man als Beamter volle Bezüge (also genauso hoch wie die Vormonate) erhalten sollte. Ich habe aber einen komischen Abzug iHv knapp 10 Prozent bekommen, meine Prüfung ist am 21.

Die Bezügestelle meinte telefonisch, dass bei mir im System Bezüge bis zum 21. eingetragen wurden und danach nichts mehr. Aber dann hätte ich einen Abzug von knapp 30 Prozent erhalten müssen - jetzt bin ich einfach nur krass verunsichert :(

Bei mir sind es ebenfalls knapp 10 Prozent auch am 21.05. mündliche Prüfung. Ich stehe total auf dem Schlauch was diese Berechnung angeht!

Du bist also auch verbeamtet? Ist das dann bei uns eine besondere Situation?

Konkret ergibt sich bei mir ein Bruttoabzug zwischen 7,5 und 8 Prozent. Vielleicht wurde ja der Abzug für die Durchfaller wegen Corona von 15 auf 7,5 Prozent halbiert? Ergäbe das irgendeinen Sinn?

Andererseits ist in den Systemen der Bezügestelle ja das Enddatum 21.5. eingetragen - würden die ja wohl eher nicht machen, wenn die vom Nichtbestehen wüssten?

Ja bin auch verbeamtet. Ne glaube nicht, dass das JPA wegen Corona irgend etwas geändert hat.
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Gast
Unregistered
 
#1.225
30.04.2021, 12:23
(30.04.2021, 12:22)Gast schrieb:  
(30.04.2021, 12:13)Hesseeeeen schrieb:  
(30.04.2021, 12:06)Gast schrieb:  Hesseeeeen
(30.04.2021, 10:42)Hessenm schrieb:  
(30.04.2021, 10:11)Gast Hessen schrieb:  Kannst du dir ausrechnen. Im EVD werden die Bezüge um 15% gekürzt. 

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hess...tsbeihilfe

Alle in Hessen bekommen weniger Geld, da man nur bis zur mündlichen bezahlt wird. Also keine Sorge. Außer du hast am 30.5 deine mündliche, da bleibt das Gehalt wahrscheinlich gleich.

"Rechtsreferendar*innen im Beamtenverhältnis auf Widerruf bekommen nach bestandener Prüfung ihre Anwärterbezüge gemäß § 59 Abs. 1 S. 1 HBesG noch bis zum Ende des jeweils laufenden Monats weitergewährt"

Für mich klingt das ja eher so, als dass man als Beamter volle Bezüge (also genauso hoch wie die Vormonate) erhalten sollte. Ich habe aber einen komischen Abzug iHv knapp 10 Prozent bekommen, meine Prüfung ist am 21.

Die Bezügestelle meinte telefonisch, dass bei mir im System Bezüge bis zum 21. eingetragen wurden und danach nichts mehr. Aber dann hätte ich einen Abzug von knapp 30 Prozent erhalten müssen - jetzt bin ich einfach nur krass verunsichert :(

Bei mir sind es ebenfalls knapp 10 Prozent auch am 21.05. mündliche Prüfung. Ich stehe total auf dem Schlauch was diese Berechnung angeht!

Du bist also auch verbeamtet? Ist das dann bei uns eine besondere Situation?

Konkret ergibt sich bei mir ein Bruttoabzug zwischen 7,5 und 8 Prozent. Vielleicht wurde ja der Abzug für die Durchfaller wegen Corona von 15 auf 7,5 Prozent halbiert? Ergäbe das irgendeinen Sinn?

Andererseits ist in den Systemen der Bezügestelle ja das Enddatum 21.5. eingetragen - würden die ja wohl eher nicht machen, wenn die vom Nichtbestehen wüssten?
Bei mir sind es sogar 12%  Crying Crying Crying

Zur Korrektur ich bin aber nicht verbeamtet, spielt das eine Rolle
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Gast
Unregistered
 
#1.226
30.04.2021, 12:24
(30.04.2021, 12:16)Gast schrieb:  Gibt es eigentlich jemanden in nrw bei dem die V1 (Wasserrecht) gut lief, der kurz seine Lösung schildern kann? Vorausgesetzt jemand hat es noch grob im Hinterkopf. 

Ich war im ör immer gut, bin bei der Klausur aber voll durch und habe keine Ahnung warum... Das lässt mich gerade nicht los.



Ich habe 15 Punkte. Bin aber wegen der anderen Klausuren grad neben der Spur. Die Tage kann ich das gern machen.
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Gast
Unregistered
 
#1.227
30.04.2021, 14:44
Wie ist es in NRW insgesamt ausgefallen (bis auf die wenigen Erfahrungsberichte hier). Kennt ihr viele Kollegen, die zufrieden sind?
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Gast
Unregistered
 
#1.228
30.04.2021, 14:54
(30.04.2021, 14:44)Gast schrieb:  Wie ist es in NRW insgesamt ausgefallen (bis auf die wenigen Erfahrungsberichte hier). Kennt ihr viele Kollegen, die zufrieden sind?

Eher weniger, aber ist halt Nahbereichsempirie. Aus meiner AG hatten wir bspw Prädikatsquote von 50% in ersten (Staatsteil) und nach bisherigen Stand haben nicht mal 10% aus der AG ein VB und insgesamt über 50% im unteren ausreichend. Aber zum Glück keiner durchgefallen. 

Steht insgesamt in keiner relation zu AG und Repklausuren.
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Ungeduld
Unregistered
 
#1.229
30.04.2021, 16:10
In Nds hat noch keiner Post bekommen, oder?
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Gast
Unregistered
 
#1.230
30.04.2021, 16:17
(30.04.2021, 16:10)Ungeduld schrieb:  In Nds hat noch keiner Post bekommen, oder?
Bei mir war heute nichts dabei. Und jetzt gibt es ja erstmal eh bis Montag keine Post AufDenTischHauen
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