30.04.2021, 15:17
(30.04.2021, 14:26)Gast schrieb: Mhm
Das sehe ich anders. Andere Personen haben ja gerügt. Trotzdessen wurde nichts geändert. Also steht ja fest, dass eine Rüge nichts geändert hätte.
Dann finde jemanden, der gerügt hat. VwGO bietet grds nur Individualrechtsschutz. Ob jemand anderes gerügt hat, interessiert bei deiner Klage nicht, wenn du nicht gerügt hast.
30.04.2021, 15:21
Und ich bin erschüttert, wie ihr im Laufe dieses Juraweges eure Menschlichkeit verloren habt.
Das ist kein persönlicher Rachefeldzug von mir oder Ähnliches.
Während der Klausuren habe ich mich auf diese konzentriert und nicht auf irgendwelche Beschwerden.
Außerdem habe ich insofern auch keinen Sinn gesehen, da die Klausuren eh erst im Nachhinnein anfechtbar sind.
Also könnt ihr euch mit diesen Bemerkungen zurückhalten. Ich wünsche mir lediglich konstruktive Beiträge.
Als Anwalt sollen wir die Interessen anderer vertreten-dann sollten wir vielleicht mal bei uns selbst anfangen und nicht alles einfach hinnehmen.
Das ist kein persönlicher Rachefeldzug von mir oder Ähnliches.
Während der Klausuren habe ich mich auf diese konzentriert und nicht auf irgendwelche Beschwerden.
Außerdem habe ich insofern auch keinen Sinn gesehen, da die Klausuren eh erst im Nachhinnein anfechtbar sind.
Also könnt ihr euch mit diesen Bemerkungen zurückhalten. Ich wünsche mir lediglich konstruktive Beiträge.
Als Anwalt sollen wir die Interessen anderer vertreten-dann sollten wir vielleicht mal bei uns selbst anfangen und nicht alles einfach hinnehmen.
30.04.2021, 15:21
(30.04.2021, 15:16)Gast schrieb:(30.04.2021, 15:12)Gast126364 schrieb: Nochmals: klar konnte man das damals schon rügen. Nämlich spätestens 1 Woche nach den Prüfungen. Man erfährt ja nicht zufällig mit der Notenbekanbtgabe, wie es die anderen gehandhabt hatten.Woher soll man denn bitte wissen, wie das in anderen Prüfungsorten gelaufen ist? Ich hab das erst gestern hier im Forum gelesen, als ich die Klausuren nochmal durchgegangen bin, weil ich mein Ergebnis nicht fassen konnte. Während der Klausuren war ich nicht hier, weil ich mich nicht verrückt machen wollte.
Und scheinbar ging es dem Prüfling ja nicht um die Bedingungen woander, sondern um Art. 12 am eigenen Standort wegen Kälte und co.
Ich bin wirklich immer wieder erschüttert, wie wenige Juristen scheinbar vor Ort bei den Prüfungen den Mund aufmachen und dann hinterher wieder im Kämmerlein und in diesem
Forum leise vor sich hinweinen.
Und Art. 12 spielt natürlich auch bei der Frage nach denselben Bedingungen eine Rolle.
Und zu guter Letzt: Was kümmert es Dich?
Das Argument zieht nicht: wenn man es vor Ort schon so schlimm gefunden hätte, hätte man kein Forum gebraucht, um selbst Defizite zu bemerken. Das hätte man direkt festgestellt. Punkt. Und dass es unter den Standorten immer mal anders gehandhabt wird, passiert in jedem Durchgang (bspw gibt es unterschiedliche Schreibzeitverlängerungen für Fehler im SV).
30.04.2021, 15:23
Anscheinend wurdet ihr über die Kältesituation doch schon vorm Klausur schreiben informiert? Ihr konntet also offenbar Maßnahmen treffen - thermoleggins, mehrere Oberteile. Ich sehe das wie mein Vorredner - wenn es so schlimm gewesen ist, hätte man doch spätestens was in dem Moment gesagt bzw direkt nach den Prüfungen die notwendigen Schritte veranlasst. Jetzt zu sagen, meine Noten sind so scheiße, weil es zu kalt war, halte ich für eine Argumentation auf sehr dünnem Eis. Ich finde es tatsächlich auch tragischer, dass die Kandiaten jetzt mit 5 Stunden nonstop Maske schreiben müssen. Gegen die Kälte konnte man was unternehmen, gegen das Maske tragen nicht.
30.04.2021, 15:23
(30.04.2021, 15:09)Gast schrieb: Ich finde viel schlimmer, dass die Bedingungen überall unterschiedlich waren. In Hamm hat man gefroren wie Sau, während in Düsseldorf alles normal und warm war. Das ist schon ein Unterschied, der sich auch in der Leistung niederschlägt. Und das konnte man ja auch nicht wirklich damals schon rügen.
Ich wäre jedenfalls dabei, meine Ergebnisse waren auch unerwartet schlecht. Und zu verlieren hab ich nichts, war mein Verbesserungsversuch.
Danke, das freut mich. Wir können ja mal abwarten, ob hier noch andere Bereitwillige auftauchen und uns dann mal unterhalten?!
30.04.2021, 15:26
(30.04.2021, 15:21)Gast schrieb: Und ich bin erschüttert, wie ihr im Laufe dieses Juraweges eure Menschlichkeit verloren habt.
Das ist kein persönlicher Rachefeldzug von mir oder Ähnliches.
Während der Klausuren habe ich mich auf diese konzentriert und nicht auf irgendwelche Beschwerden.
Außerdem habe ich insofern auch keinen Sinn gesehen, da die Klausuren eh erst im Nachhinnein anfechtbar sind.
Also könnt ihr euch mit diesen Bemerkungen zurückhalten. Ich wünsche mir lediglich konstruktive Beiträge.
Als Anwalt sollen wir die Interessen anderer vertreten-dann sollten wir vielleicht mal bei uns selbst anfangen und nicht alles einfach hinnehmen.
Menschlichkeit hilft dir nicht, wenn deine Klage aus den genannten Gründen unzulässig ist. Es wurde hier ja schon mehrfach angesprochen, dass du die Prüfungsbedingungen rechtzeitig hättest rügen müssen.
30.04.2021, 15:27
(30.04.2021, 15:23)Gast schrieb: Anscheinend wurdet ihr über die Kältesituation doch schon vorm Klausur schreiben informiert? Ihr konntet also offenbar Maßnahmen treffen - thermoleggins, mehrere Oberteile. Ich sehe das wie mein Vorredner - wenn es so schlimm gewesen ist, hätte man doch spätestens was in dem Moment gesagt bzw direkt nach den Prüfungen die notwendigen Schritte veranlasst. Jetzt zu sagen, meine Noten sind so scheiße, weil es zu kalt war, halte ich für eine Argumentation auf sehr dünnem Eis. Ich finde es tatsächlich auch tragischer, dass die Kandiaten jetzt mit 5 Stunden nonstop Maske schreiben müssen. Gegen die Kälte konnte man was unternehmen, gegen das Maske tragen nicht.
Nein, dagegen konnte man nichts unternehmen. Ich habe zig Sachen angehabt. Und direkt neben mir wurde eine riesige Hallentür aufgerissen. Ungelogen haben sogar meine Hände gezittert.
Und was soll das die ganze Zeit von wegen rügen?
Rechtsschutz besteht nunmal auch und vor allem im Nachhinein.
In seltenen Fällen müssen Rechtsverstöße direkt gerügt werden.
30.04.2021, 15:27
(30.04.2021, 15:26)Gast schrieb:(30.04.2021, 15:21)Gast schrieb: Und ich bin erschüttert, wie ihr im Laufe dieses Juraweges eure Menschlichkeit verloren habt.
Das ist kein persönlicher Rachefeldzug von mir oder Ähnliches.
Während der Klausuren habe ich mich auf diese konzentriert und nicht auf irgendwelche Beschwerden.
Außerdem habe ich insofern auch keinen Sinn gesehen, da die Klausuren eh erst im Nachhinnein anfechtbar sind.
Also könnt ihr euch mit diesen Bemerkungen zurückhalten. Ich wünsche mir lediglich konstruktive Beiträge.
Als Anwalt sollen wir die Interessen anderer vertreten-dann sollten wir vielleicht mal bei uns selbst anfangen und nicht alles einfach hinnehmen.
Menschlichkeit hilft dir nicht, wenn deine Klage aus den genannten Gründen unzulässig ist. Es wurde hier ja schon mehrfach angesprochen, dass du die Prüfungsbedingungen rechtzeitig hättest rügen müssen.
Wo steht das denn bitte?
Nirgendwo.
30.04.2021, 15:28
(30.04.2021, 15:21)Gast schrieb: Und ich bin erschüttert, wie ihr im Laufe dieses Juraweges eure Menschlichkeit verloren habt.
Das ist kein persönlicher Rachefeldzug von mir oder Ähnliches.
Während der Klausuren habe ich mich auf diese konzentriert und nicht auf irgendwelche Beschwerden.
Außerdem habe ich insofern auch keinen Sinn gesehen, da die Klausuren eh erst im Nachhinnein anfechtbar sind.
Also könnt ihr euch mit diesen Bemerkungen zurückhalten. Ich wünsche mir lediglich konstruktive Beiträge.
Als Anwalt sollen wir die Interessen anderer vertreten-dann sollten wir vielleicht mal bei uns selbst anfangen und nicht alles einfach hinnehmen.
Naja, ich mach mich selbst dafür verantwortlich, wenn ich Punkte liegen gelassen habe. Und niemand anderen. Keine Bedingungen etc. Es gab eine Situation bei uns in der Klausur mit krassem
Lärm. Die hab ich sofort gerügt.
Aber es gehört btw auch dazu, mal Gegenwind einzustecken (der hier absolut sachlich formuliert wird - da gibts andere Beiträge), ohne den anderen gleich aufzufordern, sich mit Beiträgen „zurückzuhalten“.
30.04.2021, 15:31
Ich hatte in einer Klausur einen krassen Fall von Lärm über 45 Minuten. Habe es nicht gerügt, obwohl ich mich 0,0 konzentrieren konnte. War danach beim Anwalt, der auf Prüfungsrecht spezialisiert ist. Aussage: Max. Bis eine Woche nach der Prüfung offiziel rügen. Sonst keine Chance. Wenn man das nach den Noten macht, lacht das VG einen wohl aus.