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Nebentätigkeit Referendariat Steuern
Gast
Unregistered
 
#21
28.04.2021, 21:03
(28.04.2021, 20:48)Gast schrieb:  Gast
(27.04.2021, 19:43)Gast schrieb:  
Werkstudent geht nicht!

Minijob würde faktisch gehen, ist für den Arbeitgeber auch günstiger. 

Ich persönlich war neben dem Ref. als WissMit. aktiv, bei 800 EUR pro Wochenarbeitstag (zB jeden Montag) kamen netto ca. 540 EUR raus. 

Aber Vorsicht: Aufgrund der Progression und des Umstands, dass du über das Ref. wenig Lohnsteuer abführst (Vorauszahlung auf Einkommenssteuer), wirst du regelmäßig in dieser Konstellation keine große Erstattung, sondern eher eine Nachzahlung erwarten müssen, soweit du nicht deutlich höhere Werbungskosten hast. Wegen der Steuerklasse VI ist man zur Abgabe der Erklärung auch verpflichtet. 


Passiert das oft, dass es zu Nachzahlungen kommt? Was hast du immer so von der Steuer abgesetzt?

———


1. Das ist recht simpel: Dein Ref.-Gehalt bringt ein Jahres-Bruttolohn von ca. 16.000 EUR. WissMit. mit 800 EUR pro Wochenarbeitstag gibt ein Jahres-Bruttolohn von 9.600 EUR.

Summe Jahresbrutto: 25.600 EUR, darauf wird Einkommensteuer von exakt 3.796 EUR fällig. 

Im Ref. werden über SK-I ca. 30 EUR, also 360 EUR im Jahr abgeführt. Bei einer WissMit-Tätigkeit in SK-VI 1.077 EUR.

Summe Lohnsteuer: 1.450 EUR


3.796 minus Lohnsteuer („Vorauszahlung ESt“) von 1.450 EUR sind um die 2.350 EUR Nachzahlung. 

Um auf genau 0 EUR Nachzahlung/Erstattung rauszukommen, sind Werbungskosten iHv insgesamt ca. 8.500 EUR erforderlich.


Schon mal was von Sonderausgaben gehört?
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Gast
Unregistered
 
#22
28.04.2021, 21:31
(28.04.2021, 21:03)Gast schrieb:  
(28.04.2021, 20:48)Gast schrieb:  Gast
(27.04.2021, 19:43)Gast schrieb:  
Werkstudent geht nicht!

Minijob würde faktisch gehen, ist für den Arbeitgeber auch günstiger. 

Ich persönlich war neben dem Ref. als WissMit. aktiv, bei 800 EUR pro Wochenarbeitstag (zB jeden Montag) kamen netto ca. 540 EUR raus. 

Aber Vorsicht: Aufgrund der Progression und des Umstands, dass du über das Ref. wenig Lohnsteuer abführst (Vorauszahlung auf Einkommenssteuer), wirst du regelmäßig in dieser Konstellation keine große Erstattung, sondern eher eine Nachzahlung erwarten müssen, soweit du nicht deutlich höhere Werbungskosten hast. Wegen der Steuerklasse VI ist man zur Abgabe der Erklärung auch verpflichtet. 


Passiert das oft, dass es zu Nachzahlungen kommt? Was hast du immer so von der Steuer abgesetzt?

———


1. Das ist recht simpel: Dein Ref.-Gehalt bringt ein Jahres-Bruttolohn von ca. 16.000 EUR. WissMit. mit 800 EUR pro Wochenarbeitstag gibt ein Jahres-Bruttolohn von 9.600 EUR.

Summe Jahresbrutto: 25.600 EUR, darauf wird Einkommensteuer von exakt 3.796 EUR fällig. 

Im Ref. werden über SK-I ca. 30 EUR, also 360 EUR im Jahr abgeführt. Bei einer WissMit-Tätigkeit in SK-VI 1.077 EUR.

Summe Lohnsteuer: 1.450 EUR


3.796 minus Lohnsteuer („Vorauszahlung ESt“) von 1.450 EUR sind um die 2.350 EUR Nachzahlung. 

Um auf genau 0 EUR Nachzahlung/Erstattung rauszukommen, sind Werbungskosten iHv insgesamt ca. 8.500 EUR erforderlich.


Schon mal was von Sonderausgaben gehört?

Ändert nichts daran, dass man jährliche Kosten im Wert von 8.500 EUR ansetzen muss. Auch Sonderausgaben mindern nur das zu versteuernde Einkommen. ;-)
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noi
Unregistered
 
#23
28.04.2021, 22:48
Mal ne andere "Sichtweise", keine Ahnung, ob das total blöd ist, aber wieso die Wiss.Mit. Stelle nicht einfach als selbstständiger angehen? also kleingewerbe anmelden sozusagen und ohne Ust. (glaub § 19?) arbeiten. Die Jahressumme von 22.000€ darf halt nicht überschritten werden, ist aber eigentlich möglich , oder übersehe ich hier was?
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Gast
Unregistered
 
#24
28.04.2021, 22:56
(28.04.2021, 22:48)noi schrieb:  Mal ne andere "Sichtweise", keine Ahnung, ob das total blöd ist, aber wieso die Wiss.Mit. Stelle nicht einfach als selbstständiger angehen? also kleingewerbe anmelden sozusagen und ohne Ust. (glaub § 19?) arbeiten. Die Jahressumme von 22.000€ darf halt nicht überschritten werden, ist aber eigentlich möglich , oder übersehe ich hier was?

Da musst du dann Steuern vierteljährlich voraus zahlen. Die jährlich zu zahlende Einkommensteuer bleibt gleich. Außerdem ist das in Wahrheit immer noch ein Arbeitsverhältnis. Die Sozialversicherungsbeiträge darf dein Arbeitgeber sich auf die Art nicht sparen.
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noi
Unregistered
 
#25
28.04.2021, 23:01
Das mag sein, aber mein Einkommen ist dann doch zu splitten oder? Also Ref-Gehalt Lohnsteuer und Slebstständige Tätigkeit auf Stundenhonorarbasis USt.. und wenn ich da unter der Grenze bleibe, dann zahle ich hierauf ja nichts. Und das Ref-Gehalt eben ganz normal" alsob eben keine Nebentätigkeit bestehen würde
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GastBln
Unregistered
 
#26
28.04.2021, 23:02
Macht es als kurzfristige Beschäftigung keinen Sinn? Die maximal möglichen 70 Tage reißt man ja nicht mit einem Tag pro Woche.
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Gast
Unregistered
 
#27
28.04.2021, 23:32
(28.04.2021, 23:01)noi schrieb:  Das mag sein, aber mein Einkommen ist dann doch zu splitten oder? Also Ref-Gehalt Lohnsteuer und Slebstständige Tätigkeit auf Stundenhonorarbasis USt.. und wenn ich da unter der Grenze bleibe, dann zahle ich hierauf ja nichts. Und das Ref-Gehalt eben ganz normal" alsob eben keine Nebentätigkeit bestehen würde

Nein, auf dein selbständiges Einkommen zahlst du Einkommensteuer. Zusätzlich muss man eigentlich Umsatzsteuer abführen (und kann dann dafür unter Umständen Vorsteuer ziehen). Außerdem musst du unter Umständen noch Gewerbesteuer zahlen. Da gibt's aber auch einen Freibetrag und die Gewerbesteuer kann zum Teil auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Durch die Kleinunternehmerregelung fällt halt die Umsatzsteuer weg, Einkommensteuer musst du ganz normal zahlen.

Einkommensteuer zahlst du auf gewerbliche Tätigkeit und Tätigkeit als Arbeitnehmer im Prinzip gleich. Nur die Ermittlung der Einkünfte ändert sich und paar Details. Aber an und für sich ist es egal ob du 20.000 € als Arbeitnehmer oder selbständig verdienst. Als Arbeitnehmer wird halt vorher über die Lohnsteuer abgezogen und als Selbständiger musst du Vorauszahlungen leisten. Am Ende Steuerberechnung nach der Steuererklärung ist gleich.
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Gast 2
Unregistered
 
#28
17.06.2021, 17:23
Hey, 
ich habe auch eine Frage zu dem Themenkomplex.
Bei mir ist denke ich auch eine übliche Konstellation. Ref-Gehalt ca 1500€ Brutto/Monat plus Nebentätigkeit in Kanzlei ca 8000 Brutto/Jahr. Abzüglich der Werbungskosten musste ich einen geringen Betrag ca 200€ Steuer nachzahlen für VZ 2020.

Nun wurde aber zugleich eine Steuervorauszahlung iHv ca 1000€  festgesetzt, wie kann das sein?

Ist das die Folge der Steuernachzahlung aus dem Vorjahres Veranlagungszeitraum?

Freu mich über antworten…
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Gast
Unregistered
 
#29
18.06.2021, 13:41
Wenn du auch nur eine Einnahmequelle bei dem Gewerbe hast, wird das sowieso als Scheingewerbe angesehen... damit kommst du nicht durch
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Gast
Unregistered
 
#30
19.06.2021, 09:33
(18.06.2021, 13:41)Gast schrieb:  Wenn du auch nur eine Einnahmequelle bei dem Gewerbe hast, wird das sowieso als Scheingewerbe angesehen... damit kommst du nicht durch


Hahahahahaha!
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