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Nebentätigkeit Referendariat Steuern
Gast
Unregistered
 
#11
27.04.2021, 14:46
(27.04.2021, 14:36)Gast schrieb:  
(27.04.2021, 10:56)Gast schrieb:  
(27.04.2021, 09:36)HerrKules schrieb:  
(27.04.2021, 07:31)Gast schrieb:  Ja, auf die VI versteuern ist im ersten Moment unattraktiv, aber in der Regel kommt das ja über den Lohnsteuerausgleich wieder rein (ich kenne natürlich deine persönlichen Verhältnisse nicht, aber als Referendar hat man ja allein schon einiges an Literatur, was man absetzen kann).


Die Steuerklasse hat nichts mit den Werbungskosten zu tun. Mit "Literatur" dürfte man kaum 1000 € Arbeitnehmerpauschale übersteigen.

Also mit Literatur + Kaiserseminar + Klausurenkurs + Fahrtkosten + Schreibmaterial usw. kommt man als Referendar schnell über die Pauschale. Klar haben die Werbungskosten nichts mit der Steuerklasse zu tun, aber sie verstärken doch dem Effekt, dass man am Ende eher was zurück bekommt.

Eben, kenne keinen Referendar, der die Pauschale nicht weit übertroffen hat.

Ich (leider). Hab im ersten Jahr keine Kaiser-Seminare gebucht. Literatur 400€ und einem Weg von 400m zur ersten Tätigkeitsstätte
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Gast
Unregistered
 
#12
27.04.2021, 16:56
(27.04.2021, 14:45)Gast schrieb:  
(26.04.2021, 23:24)Gast202193 schrieb:  Hallo ihr Lieben, 

ich fange ab Mai mit dem Ref an und werde daneben meine Nebentätigkeit als wissenschaftlichen Mitarbeiter weiterführen. 

Problem ist nun, dass ich die Tätigkeit eigentlich gerne als Minijob ausüben würde, da es sich für mich mehr lohnen würde, da man ja neben dem Ref nicht so viel arbeiten darf und ohnehin die Abzüge viel zu hoch wären (Steuerklasse VI).

Leider sind die WisMit-Stellen nicht als Minijobs ausgelegt. Ich weiß jetzt nicht so richtig wie ich fortfahren soll. 


Lohnt sich das überhaupt mit den ganzen Abzügen der Steuerklasse VI?  Wie handhabt ihr das? 

Was ist, wenn ich unter 450 Euro verdiene? Falle ich dann automatisch unter die Minijob-Regelung? Ich habe von einigen Fällen gelesen, in denen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dennoch nicht als geringfügig Beschäftigter angemeldet hat. 

Tut mir leid für die vielen Fragen, bin leider etwas verzweifelt...

Ich habe meinen WissMit Job für das Ref auf einen Minijob umgestellt, genau aus diesem Grund. Man müsste schon deutlich mehr arbeiten, um so viel zu verdienen, dass man nach den Steuerabzügen noch deutlich besser dasteht als mit dem 450€ Job. Das geht jedenfalls in meinem Bundesland schon deshalb nicht, weil wir nur 8 Stunden in der Woche nebenbei arbeiten dürfen. Meine Erfahrung ist zudem, dass man vor Beginn des Refs deutlich überschätzt, wie viel Zeit nebenbei noch fürs arbeiten bleibt. Wir haben eine stationsbegleitende AG, so dass jede Woche 1 Tag schon dafür draufgeht, manchmal sogar 2 Tage. Dann schreibst du Klausuren, da ist nochmal ein Tag weg. Und dann kommt ja noch die Stationsarbeit selbst. Natürlich ist man zu Beginn jeder Station noch langsam und muss alles nachschlagen, während man zum Ende hin schneller wird, aber ich schaffe momentan nicht mal, einen halben Tag pro Woche noch in meinem Nebenjob zu arbeiten. Kommt sicherlich auch auf den Ausbilder an, aber ich hatte bislang überall ungefähr gleich viel zu tun.


Genauso sehe ich das auch und befürchte auch, dass es bei mir ähnlich sein wird. Allerdings will mein Arbeitgeber die Umstellung auf einen Minijob nicht. Die einzige Alternative, die bleibt, ist eine Werkstudententätigkeit für die ich aber immatrikuliert sein müsste. Was würdest du tun?
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Gast
Unregistered
 
#13
27.04.2021, 17:38
(27.04.2021, 16:56)Gast schrieb:  
(27.04.2021, 14:45)Gast schrieb:  
(26.04.2021, 23:24)Gast202193 schrieb:  Hallo ihr Lieben, 

ich fange ab Mai mit dem Ref an und werde daneben meine Nebentätigkeit als wissenschaftlichen Mitarbeiter weiterführen. 

Problem ist nun, dass ich die Tätigkeit eigentlich gerne als Minijob ausüben würde, da es sich für mich mehr lohnen würde, da man ja neben dem Ref nicht so viel arbeiten darf und ohnehin die Abzüge viel zu hoch wären (Steuerklasse VI).

Leider sind die WisMit-Stellen nicht als Minijobs ausgelegt. Ich weiß jetzt nicht so richtig wie ich fortfahren soll. 


Lohnt sich das überhaupt mit den ganzen Abzügen der Steuerklasse VI?  Wie handhabt ihr das? 

Was ist, wenn ich unter 450 Euro verdiene? Falle ich dann automatisch unter die Minijob-Regelung? Ich habe von einigen Fällen gelesen, in denen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dennoch nicht als geringfügig Beschäftigter angemeldet hat. 

Tut mir leid für die vielen Fragen, bin leider etwas verzweifelt...

Ich habe meinen WissMit Job für das Ref auf einen Minijob umgestellt, genau aus diesem Grund. Man müsste schon deutlich mehr arbeiten, um so viel zu verdienen, dass man nach den Steuerabzügen noch deutlich besser dasteht als mit dem 450€ Job. Das geht jedenfalls in meinem Bundesland schon deshalb nicht, weil wir nur 8 Stunden in der Woche nebenbei arbeiten dürfen. Meine Erfahrung ist zudem, dass man vor Beginn des Refs deutlich überschätzt, wie viel Zeit nebenbei noch fürs arbeiten bleibt. Wir haben eine stationsbegleitende AG, so dass jede Woche 1 Tag schon dafür draufgeht, manchmal sogar 2 Tage. Dann schreibst du Klausuren, da ist nochmal ein Tag weg. Und dann kommt ja noch die Stationsarbeit selbst. Natürlich ist man zu Beginn jeder Station noch langsam und muss alles nachschlagen, während man zum Ende hin schneller wird, aber ich schaffe momentan nicht mal, einen halben Tag pro Woche noch in meinem Nebenjob zu arbeiten. Kommt sicherlich auch auf den Ausbilder an, aber ich hatte bislang überall ungefähr gleich viel zu tun.


Genauso sehe ich das auch und befürchte auch, dass es bei mir ähnlich sein wird. Allerdings will mein Arbeitgeber die Umstellung auf einen Minijob nicht. Die einzige Alternative, die bleibt, ist eine Werkstudententätigkeit für die ich aber immatrikuliert sein müsste. Was würdest du tun?


Schwierige Situation! Ich glaube, dass du ein Zweitstudium - sei es, dass du nur "auf dem Papier" immatrikuliert bist, vom OLG absegnen lassen musst. Dasselbe gilt für die Nebentätigkeit. Ich kann mir vorstellen, dass das OLG beides gleichzeitig nicht zulassen wird.

Ehrlich gesagt würde ich ernsthaft darüber nachdenken, mir einen anderen Nebenjob zu suchen. Wenn du es dir leisten kannst, würde ich sogar komplett auf einen nebenjob verzichten (mir selbst ist das leider nicht möglich). Ich habe durch das Referendariat gemerkt, dass es wirklich super wichtig ist, einen sehr flexiblen Arbeitgeber zu haben, wenn man schon nebenbei arbeiten muss/will. Denn das Ref kommt dem Nebenjob häufig in die Quere, sei es terminlich (man erfährt z.B. zumindest in meinem Bezirk sehr kurzfristig, wann man Sitzungsdienst hat) oder weil man einfach zu viel für die Station zu tun hat. Das letzte was du da willst, ist ein Arbeitgeber, der schon bei der Umstellung auf einen Minijob so unflexibel ist.
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Gast
Unregistered
 
#14
27.04.2021, 19:43
Werkstudent geht nicht!

Minijob würde faktisch gehen, ist für den Arbeitgeber auch günstiger. 

Ich persönlich war neben dem Ref. als WissMit. aktiv, bei 800 EUR pro Wochenarbeitstag (zB jeden Montag) kamen netto ca. 540 EUR raus. 

Aber Vorsicht: Aufgrund der Progression und des Umstands, dass du über das Ref. wenig Lohnsteuer abführst (Vorauszahlung auf Einkommenssteuer), wirst du regelmäßig in dieser Konstellation keine große Erstattung, sondern eher eine Nachzahlung erwarten müssen, soweit du nicht deutlich höhere Werbungskosten hast. Wegen der Steuerklasse VI ist man zur Abgabe der Erklärung auch verpflichtet. 
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Gast
Unregistered
 
#15
27.04.2021, 23:04
(27.04.2021, 19:43)Gast schrieb:  
Werkstudent geht nicht!

Minijob würde faktisch gehen, ist für den Arbeitgeber auch günstiger. 

Ich persönlich war neben dem Ref. als WissMit. aktiv, bei 800 EUR pro Wochenarbeitstag (zB jeden Montag) kamen netto ca. 540 EUR raus. 

Aber Vorsicht: Aufgrund der Progression und des Umstands, dass du über das Ref. wenig Lohnsteuer abführst (Vorauszahlung auf Einkommenssteuer), wirst du regelmäßig in dieser Konstellation keine große Erstattung, sondern eher eine Nachzahlung erwarten müssen, soweit du nicht deutlich höhere Werbungskosten hast. Wegen der Steuerklasse VI ist man zur Abgabe der Erklärung auch verpflichtet. 


Passiert das oft, dass es zu Nachzahlungen kommt? Was hast du immer so von der Steuer abgesetzt?
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Gast
Unregistered
 
#16
27.04.2021, 23:09
(27.04.2021, 14:46)Gast schrieb:  
(27.04.2021, 14:36)Gast schrieb:  
(27.04.2021, 10:56)Gast schrieb:  
(27.04.2021, 09:36)HerrKules schrieb:  
(27.04.2021, 07:31)Gast schrieb:  Ja, auf die VI versteuern ist im ersten Moment unattraktiv, aber in der Regel kommt das ja über den Lohnsteuerausgleich wieder rein (ich kenne natürlich deine persönlichen Verhältnisse nicht, aber als Referendar hat man ja allein schon einiges an Literatur, was man absetzen kann).


Die Steuerklasse hat nichts mit den Werbungskosten zu tun. Mit "Literatur" dürfte man kaum 1000 € Arbeitnehmerpauschale übersteigen.

Also mit Literatur + Kaiserseminar + Klausurenkurs + Fahrtkosten + Schreibmaterial usw. kommt man als Referendar schnell über die Pauschale. Klar haben die Werbungskosten nichts mit der Steuerklasse zu tun, aber sie verstärken doch dem Effekt, dass man am Ende eher was zurück bekommt.

Eben, kenne keinen Referendar, der die Pauschale nicht weit übertroffen hat.

Ich (leider). Hab im ersten Jahr keine Kaiser-Seminare gebucht. Literatur 400€ und einem Weg von 400m zur ersten Tätigkeitsstätte

Was heißt hier "leider"? Du hattest Ausgaben von 400 Euro, die wurden aber 1000 angerechnet.
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Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:

https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php

Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
 
Gast
Unregistered
 
#17
27.04.2021, 23:13
(27.04.2021, 23:04)Gast schrieb:  
(27.04.2021, 19:43)Gast schrieb:  
Werkstudent geht nicht!

Minijob würde faktisch gehen, ist für den Arbeitgeber auch günstiger. 

Ich persönlich war neben dem Ref. als WissMit. aktiv, bei 800 EUR pro Wochenarbeitstag (zB jeden Montag) kamen netto ca. 540 EUR raus. 

Aber Vorsicht: Aufgrund der Progression und des Umstands, dass du über das Ref. wenig Lohnsteuer abführst (Vorauszahlung auf Einkommenssteuer), wirst du regelmäßig in dieser Konstellation keine große Erstattung, sondern eher eine Nachzahlung erwarten müssen, soweit du nicht deutlich höhere Werbungskosten hast. Wegen der Steuerklasse VI ist man zur Abgabe der Erklärung auch verpflichtet. 


Passiert das oft, dass es zu Nachzahlungen kommt? Was hast du immer so von der Steuer abgesetzt?

Bin nicht der Vorposten, aber natürlich alles was geht. Vergiss auch nicht die Spende für WWF oder so. Und bei den Werbungskosten alles angeben, auch Collegeblock etc. Es summiert sich! Google auch mal wie es mit den Kosten fürs Internet ist, die kannst du auch anteilig ansetzen.
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Gast
Unregistered
 
#18
27.04.2021, 23:34
(27.04.2021, 23:09)Gast schrieb:  
(27.04.2021, 14:46)Gast schrieb:  
(27.04.2021, 14:36)Gast schrieb:  
(27.04.2021, 10:56)Gast schrieb:  
(27.04.2021, 09:36)HerrKules schrieb:  Die Steuerklasse hat nichts mit den Werbungskosten zu tun. Mit "Literatur" dürfte man kaum 1000 € Arbeitnehmerpauschale übersteigen.

Also mit Literatur + Kaiserseminar + Klausurenkurs + Fahrtkosten + Schreibmaterial usw. kommt man als Referendar schnell über die Pauschale. Klar haben die Werbungskosten nichts mit der Steuerklasse zu tun, aber sie verstärken doch dem Effekt, dass man am Ende eher was zurück bekommt.

Eben, kenne keinen Referendar, der die Pauschale nicht weit übertroffen hat.

Ich (leider). Hab im ersten Jahr keine Kaiser-Seminare gebucht. Literatur 400€ und einem Weg von 400m zur ersten Tätigkeitsstätte

Was heißt hier "leider"? Du hattest Ausgaben von 400 Euro, die wurden aber 1000 angerechnet.


Immer diese pampige Ton...
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Gast
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#19
28.04.2021, 19:27
(27.04.2021, 23:34)Gast schrieb:  
(27.04.2021, 23:09)Gast schrieb:  
(27.04.2021, 14:46)Gast schrieb:  
(27.04.2021, 14:36)Gast schrieb:  
(27.04.2021, 10:56)Gast schrieb:  Also mit Literatur + Kaiserseminar + Klausurenkurs + Fahrtkosten + Schreibmaterial usw. kommt man als Referendar schnell über die Pauschale. Klar haben die Werbungskosten nichts mit der Steuerklasse zu tun, aber sie verstärken doch dem Effekt, dass man am Ende eher was zurück bekommt.

Eben, kenne keinen Referendar, der die Pauschale nicht weit übertroffen hat.

Ich (leider). Hab im ersten Jahr keine Kaiser-Seminare gebucht. Literatur 400€ und einem Weg von 400m zur ersten Tätigkeitsstätte

Was heißt hier "leider"? Du hattest Ausgaben von 400 Euro, die wurden aber 1000 angerechnet.


Immer diese pampige Ton...
Der Post ist von mir und war nicht pampig gemeint. Sorry falls das falsch rübergekommen ist. Es ist halt einfach nach meinen begrenzten Steuerkenntnissen ein Glücksfall, da man letztlich von der Pauschale profitiert. Deswegen würde ich nicht "leider" sagen
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Gast
Unregistered
 
#20
28.04.2021, 20:48
Gast
(27.04.2021, 19:43)Gast schrieb:  
Werkstudent geht nicht!

Minijob würde faktisch gehen, ist für den Arbeitgeber auch günstiger. 

Ich persönlich war neben dem Ref. als WissMit. aktiv, bei 800 EUR pro Wochenarbeitstag (zB jeden Montag) kamen netto ca. 540 EUR raus. 

Aber Vorsicht: Aufgrund der Progression und des Umstands, dass du über das Ref. wenig Lohnsteuer abführst (Vorauszahlung auf Einkommenssteuer), wirst du regelmäßig in dieser Konstellation keine große Erstattung, sondern eher eine Nachzahlung erwarten müssen, soweit du nicht deutlich höhere Werbungskosten hast. Wegen der Steuerklasse VI ist man zur Abgabe der Erklärung auch verpflichtet. 


Passiert das oft, dass es zu Nachzahlungen kommt? Was hast du immer so von der Steuer abgesetzt?

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1. Das ist recht simpel: Dein Ref.-Gehalt bringt ein Jahres-Bruttolohn von ca. 16.000 EUR. WissMit. mit 800 EUR pro Wochenarbeitstag gibt ein Jahres-Bruttolohn von 9.600 EUR.

Summe Jahresbrutto: 25.600 EUR, darauf wird Einkommensteuer von exakt 3.796 EUR fällig. 

Im Ref. werden über SK-I ca. 30 EUR, also 360 EUR im Jahr abgeführt. Bei einer WissMit-Tätigkeit in SK-VI 1.077 EUR.

Summe Lohnsteuer: 1.450 EUR


3.796 minus Lohnsteuer („Vorauszahlung ESt“) von 1.450 EUR sind um die 2.350 EUR Nachzahlung. 

Um auf genau 0 EUR Nachzahlung/Erstattung rauszukommen, sind Werbungskosten iHv insgesamt ca. 8.500 EUR erforderlich.
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