26.04.2021, 23:24
Hallo ihr Lieben,
ich fange ab Mai mit dem Ref an und werde daneben meine Nebentätigkeit als wissenschaftlichen Mitarbeiter weiterführen.
Problem ist nun, dass ich die Tätigkeit eigentlich gerne als Minijob ausüben würde, da es sich für mich mehr lohnen würde, da man ja neben dem Ref nicht so viel arbeiten darf und ohnehin die Abzüge viel zu hoch wären (Steuerklasse VI).
Leider sind die WisMit-Stellen nicht als Minijobs ausgelegt. Ich weiß jetzt nicht so richtig wie ich fortfahren soll.
Lohnt sich das überhaupt mit den ganzen Abzügen der Steuerklasse VI? Wie handhabt ihr das?
Was ist, wenn ich unter 450 Euro verdiene? Falle ich dann automatisch unter die Minijob-Regelung? Ich habe von einigen Fällen gelesen, in denen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dennoch nicht als geringfügig Beschäftigter angemeldet hat.
Tut mir leid für die vielen Fragen, bin leider etwas verzweifelt...
ich fange ab Mai mit dem Ref an und werde daneben meine Nebentätigkeit als wissenschaftlichen Mitarbeiter weiterführen.
Problem ist nun, dass ich die Tätigkeit eigentlich gerne als Minijob ausüben würde, da es sich für mich mehr lohnen würde, da man ja neben dem Ref nicht so viel arbeiten darf und ohnehin die Abzüge viel zu hoch wären (Steuerklasse VI).
Leider sind die WisMit-Stellen nicht als Minijobs ausgelegt. Ich weiß jetzt nicht so richtig wie ich fortfahren soll.
Lohnt sich das überhaupt mit den ganzen Abzügen der Steuerklasse VI? Wie handhabt ihr das?
Was ist, wenn ich unter 450 Euro verdiene? Falle ich dann automatisch unter die Minijob-Regelung? Ich habe von einigen Fällen gelesen, in denen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dennoch nicht als geringfügig Beschäftigter angemeldet hat.
Tut mir leid für die vielen Fragen, bin leider etwas verzweifelt...
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
26.04.2021, 23:35
27.04.2021, 07:31
Ja, auf die VI versteuern ist im ersten Moment unattraktiv, aber in der Regel kommt das ja über den Lohnsteuerausgleich wieder rein (ich kenne natürlich deine persönlichen Verhältnisse nicht, aber als Referendar hat man ja allein schon einiges an Literatur, was man absetzen kann).
27.04.2021, 09:35
Der Unterschied zwischen Lohn- und Einkommenssteuer ist bekannt?
27.04.2021, 09:36
(27.04.2021, 07:31)Gast schrieb: Ja, auf die VI versteuern ist im ersten Moment unattraktiv, aber in der Regel kommt das ja über den Lohnsteuerausgleich wieder rein (ich kenne natürlich deine persönlichen Verhältnisse nicht, aber als Referendar hat man ja allein schon einiges an Literatur, was man absetzen kann).
Die Steuerklasse hat nichts mit den Werbungskosten zu tun. Mit "Literatur" dürfte man kaum 1000 € Arbeitnehmerpauschale übersteigen.
27.04.2021, 10:04
Macht richtig Spaß sich hier auszutauschen ☺️
27.04.2021, 10:56
(27.04.2021, 09:36)HerrKules schrieb:(27.04.2021, 07:31)Gast schrieb: Ja, auf die VI versteuern ist im ersten Moment unattraktiv, aber in der Regel kommt das ja über den Lohnsteuerausgleich wieder rein (ich kenne natürlich deine persönlichen Verhältnisse nicht, aber als Referendar hat man ja allein schon einiges an Literatur, was man absetzen kann).
Die Steuerklasse hat nichts mit den Werbungskosten zu tun. Mit "Literatur" dürfte man kaum 1000 € Arbeitnehmerpauschale übersteigen.
Also mit Literatur + Kaiserseminar + Klausurenkurs + Fahrtkosten + Schreibmaterial usw. kommt man als Referendar schnell über die Pauschale. Klar haben die Werbungskosten nichts mit der Steuerklasse zu tun, aber sie verstärken doch dem Effekt, dass man am Ende eher was zurück bekommt.
27.04.2021, 14:05
(26.04.2021, 23:35)Gast schrieb:(26.04.2021, 23:24)Gast202193 schrieb: Was ist, wenn ich unter 450 Euro verdiene? Falle ich dann automatisch unter die Minijob-Regelung?
Nein, du fällst nicht automatisch unter die Minijob-Regelung, nur weil du unter 450 € verdienst.
Okay ja, das habe ich mir auch gedacht. Ist nur leider echt blöd, wenn man durch die Abzüge am Ende weniger dazu verdient als ein Minijobber. :/
27.04.2021, 14:36
(27.04.2021, 10:56)Gast schrieb:(27.04.2021, 09:36)HerrKules schrieb:(27.04.2021, 07:31)Gast schrieb: Ja, auf die VI versteuern ist im ersten Moment unattraktiv, aber in der Regel kommt das ja über den Lohnsteuerausgleich wieder rein (ich kenne natürlich deine persönlichen Verhältnisse nicht, aber als Referendar hat man ja allein schon einiges an Literatur, was man absetzen kann).
Die Steuerklasse hat nichts mit den Werbungskosten zu tun. Mit "Literatur" dürfte man kaum 1000 € Arbeitnehmerpauschale übersteigen.
Also mit Literatur + Kaiserseminar + Klausurenkurs + Fahrtkosten + Schreibmaterial usw. kommt man als Referendar schnell über die Pauschale. Klar haben die Werbungskosten nichts mit der Steuerklasse zu tun, aber sie verstärken doch dem Effekt, dass man am Ende eher was zurück bekommt.
Eben, kenne keinen Referendar, der die Pauschale nicht weit übertroffen hat.
27.04.2021, 14:45
(26.04.2021, 23:24)Gast202193 schrieb: Hallo ihr Lieben,
ich fange ab Mai mit dem Ref an und werde daneben meine Nebentätigkeit als wissenschaftlichen Mitarbeiter weiterführen.
Problem ist nun, dass ich die Tätigkeit eigentlich gerne als Minijob ausüben würde, da es sich für mich mehr lohnen würde, da man ja neben dem Ref nicht so viel arbeiten darf und ohnehin die Abzüge viel zu hoch wären (Steuerklasse VI).
Leider sind die WisMit-Stellen nicht als Minijobs ausgelegt. Ich weiß jetzt nicht so richtig wie ich fortfahren soll.
Lohnt sich das überhaupt mit den ganzen Abzügen der Steuerklasse VI? Wie handhabt ihr das?
Was ist, wenn ich unter 450 Euro verdiene? Falle ich dann automatisch unter die Minijob-Regelung? Ich habe von einigen Fällen gelesen, in denen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dennoch nicht als geringfügig Beschäftigter angemeldet hat.
Tut mir leid für die vielen Fragen, bin leider etwas verzweifelt...
Ich habe meinen WissMit Job für das Ref auf einen Minijob umgestellt, genau aus diesem Grund. Man müsste schon deutlich mehr arbeiten, um so viel zu verdienen, dass man nach den Steuerabzügen noch deutlich besser dasteht als mit dem 450€ Job. Das geht jedenfalls in meinem Bundesland schon deshalb nicht, weil wir nur 8 Stunden in der Woche nebenbei arbeiten dürfen. Meine Erfahrung ist zudem, dass man vor Beginn des Refs deutlich überschätzt, wie viel Zeit nebenbei noch fürs arbeiten bleibt. Wir haben eine stationsbegleitende AG, so dass jede Woche 1 Tag schon dafür draufgeht, manchmal sogar 2 Tage. Dann schreibst du Klausuren, da ist nochmal ein Tag weg. Und dann kommt ja noch die Stationsarbeit selbst. Natürlich ist man zu Beginn jeder Station noch langsam und muss alles nachschlagen, während man zum Ende hin schneller wird, aber ich schaffe momentan nicht mal, einen halben Tag pro Woche noch in meinem Nebenjob zu arbeiten. Kommt sicherlich auch auf den Ausbilder an, aber ich hatte bislang überall ungefähr gleich viel zu tun.