21.04.2021, 00:21
(20.04.2021, 22:54)Gasti schrieb: Ich habe mir die Rezension jetzt tatsächlich mal komplett durchgelesen. Wenn auch nur an der Hälfte der Vorwürfe etwas dran ist, und dafür spricht alles, dann handelt es sich hier um einen ausgemachten Wissenschaftsskandal.Wobei man zu den Stipendien sagen muss, dass diese vor der Erstellung der Arbeit vergeben werden. Als Stipendiengeber begutachtet und bewertet man die Arbeit daher nicht (anders wiederum die Berufungskommission), sondern nur ein Exposé, in dem man freilich viel versprechen und ankündigen kann.
Man muss sich mal reinziehen, in welcher Höhe diese Dame Stipendiengelder und nun Steuergelder als Professorenbesoldung erhält, obwohl sie sich jedenfalls ihre Habilitation offenbar trickreich erschlichen hat.
an den Vorwürfen
21.04.2021, 01:54
(19.04.2021, 23:12)Gast schrieb: Wissenschaftler, die politische Meinungen öffentlich als wissenschaftliche Erkenntnis verkaufen, sind mir ein Dorn im Auge. Putze ist so einer. Lauterbach ist so einer.
Dem stimme ich zu 100% zu. Auch diese beiden Namen sind gut gewählt. Abgesehen davon, dass Lauterbach kein richtiger Arzt und Putzke kein richtiger Professor" ist, fällt bei beiden schön auf, dass Sie sich auch zu Bereichen äußern, die an ihr (vermeintliches) Fachgebiet zwar angrenzen, dieses aber gar nicht wirklich betreffen.
Putzke äußert sich auch gerne zum Ausländerrecht, zum Familienrecht oder zum Gefahrenabwehrrecht. Jeweils extremst (aber wirklich extremst!) inkompetent und ohne Kenntnis wesentlichster Züge dieser Rechtsgebiete. Aber das ist egal, solange man sich nur als Ergebnis versprechen kann, dass diese entweder "Merkel muss in den Knast", "Türken das Sorgerecht wegnehmen" oder "Passau muss in meine Hand" lauten könnten.
Putzkes Engagement zu Rechtsfragen der Beschneidung weiß ich eigentlich durchaus zu schätzen. Denn ich teile seine Meinung dazu, wie diese Fragen geregelt sein sollten. Er geht diese aber in einer Weise an, die wohl mehr schädlich als nützlich ist.
21.04.2021, 02:12
Rostalski selber ist kein großer Vorwurf zu machen. Diese muss sich nur das "Urteil" gefallen lassen, dass ihre bisherigen akademischen Leistungen nicht gerade überzeugend sind und ehrlich gesagt auch für die Zukunft nicht viel erwarten lassen. Das macht sie nicht zu einem schlechten Menschen und sagt auch nicht, dass sie nicht im Übrigen eine fähige Juristin (etwa als Anwältin oder Richtern) sein könnte. Ihre Examensleistungen sind ja ordentlich (wenn auch gemessen an dem Maßstab der übrigen Professorenschaft wieder nicht spektakulär). Nur hat das nichts mit wissenschaftlicher Befähigung zu tun, die man für eine akademische Karriere nicht nur dringend, sondern auch in ganz besonderem Ausmaße benötigt.
Sie hat nicht wirklich etwas erschlichen. Sie hat vielleicht mal zu viel versprochen. Vielleicht hat man sich aber auch einfach auf der anderen Seite zu viel von ihr versprechen wollen. Und hat nicht sauber geprüft. Das Ausbleiben der Prüfung war das Problem. Dieses fällt nicht in die Verantwortung der Bewerber.
Wenn Rostalski sich nun daran stören sollte, dass ihr Name unweigerlich im Zusammenhang mit der (dringend angezeigten) Diskussion über das Versagen der akademischen Selbstkontrolle auftaucht, muss sie das den Gutachtern (insbesondere ihrem Habilitationsbetreuer) gegenüber anmelden. Denn diese waren es, die sie unbewaffnet in die akademische Arena gesendet und in das offene Messer laufen lassen haben.
Rostalski hat wissenschaftlich so ziemlich nichts gerissen und damit Stipendien, Forschungsgelder, Habilitation und Lehrstuhl nicht (in dieser Menge und Höhe) verdient. Dass sie das vielleicht anders sieht oder sich vielleicht ungeachtet dessen ihren bisherigen akademischen Weg so gewünscht hat, wäre nur natürlich. Der Vorwurf hat die ganzen beteiligten Gutachter, insbesondere die Auswahlkommission an der Uni Köln zu treffen. Denn diese hätten objektiv beurteilen müssen und diese hatten die Sicherung des hohen Qualitätsstandards in der Hand. Diese haben versagt.
Ich würde mich hier für ein paar Namen der beteiligten Gutachter und Mitglieder der Auswahlkommission interessieren. Da könnte man auf die Dauer ja vielleicht so etwas wie ein System erkennen oder zumindest bemerken, dass der eine oder andere Name besonders oft im Zusammenhang mit umstrittenen Auswahlentscheidungen und/oder Bewertungen fällt. Oder es bestehen vielleicht besondere Beziehungen zwischen den verantwortlichen und den Betroffenen. Diese Fragen von öffentlichem Interesse zu überwachen ist Aufgabe der demokratischen Gewalt.
Sie hat nicht wirklich etwas erschlichen. Sie hat vielleicht mal zu viel versprochen. Vielleicht hat man sich aber auch einfach auf der anderen Seite zu viel von ihr versprechen wollen. Und hat nicht sauber geprüft. Das Ausbleiben der Prüfung war das Problem. Dieses fällt nicht in die Verantwortung der Bewerber.
Wenn Rostalski sich nun daran stören sollte, dass ihr Name unweigerlich im Zusammenhang mit der (dringend angezeigten) Diskussion über das Versagen der akademischen Selbstkontrolle auftaucht, muss sie das den Gutachtern (insbesondere ihrem Habilitationsbetreuer) gegenüber anmelden. Denn diese waren es, die sie unbewaffnet in die akademische Arena gesendet und in das offene Messer laufen lassen haben.
Rostalski hat wissenschaftlich so ziemlich nichts gerissen und damit Stipendien, Forschungsgelder, Habilitation und Lehrstuhl nicht (in dieser Menge und Höhe) verdient. Dass sie das vielleicht anders sieht oder sich vielleicht ungeachtet dessen ihren bisherigen akademischen Weg so gewünscht hat, wäre nur natürlich. Der Vorwurf hat die ganzen beteiligten Gutachter, insbesondere die Auswahlkommission an der Uni Köln zu treffen. Denn diese hätten objektiv beurteilen müssen und diese hatten die Sicherung des hohen Qualitätsstandards in der Hand. Diese haben versagt.
Ich würde mich hier für ein paar Namen der beteiligten Gutachter und Mitglieder der Auswahlkommission interessieren. Da könnte man auf die Dauer ja vielleicht so etwas wie ein System erkennen oder zumindest bemerken, dass der eine oder andere Name besonders oft im Zusammenhang mit umstrittenen Auswahlentscheidungen und/oder Bewertungen fällt. Oder es bestehen vielleicht besondere Beziehungen zwischen den verantwortlichen und den Betroffenen. Diese Fragen von öffentlichem Interesse zu überwachen ist Aufgabe der demokratischen Gewalt.
21.04.2021, 08:51
(21.04.2021, 02:12)Gast schrieb: Rostalski selber ist kein großer Vorwurf zu machen. Diese muss sich nur das "Urteil" gefallen lassen, dass ihre bisherigen akademischen Leistungen nicht gerade überzeugend sind und ehrlich gesagt auch für die Zukunft nicht viel erwarten lassen. Das macht sie nicht zu einem schlechten Menschen und sagt auch nicht, dass sie nicht im Übrigen eine fähige Juristin (etwa als Anwältin oder Richtern) sein könnte. Ihre Examensleistungen sind ja ordentlich (wenn auch gemessen an dem Maßstab der übrigen Professorenschaft wieder nicht spektakulär). Nur hat das nichts mit wissenschaftlicher Befähigung zu tun, die man für eine akademische Karriere nicht nur dringend, sondern auch in ganz besonderem Ausmaße benötigt.
[...]
Vgl. Lebenslauf
ordentlich ist aber sehr untertrieben:
Abschluss: Erste Juristische Staatsprüfung (gut) Listenplatz 14 von 528 erfolgreichen Absolventen.
Abschluss: Zweite Juristische Staatsprüfung (gut) Listenplatz 6 von 832 erfolgreichen Absolventen
Die Noten (gerade in der Zweite Juristische Staatsprüfung) und Listenplätze sind schon spektakulär. Wie viele Profs gibt es mit doppelt sehr gut und gut/sehr gut?
21.04.2021, 08:55
Eben. Es gibt recht viele Profs mit 2xVB oder gut/VB.
2xgut dürfte schon oberes Drittel der Profs sein.
2xgut dürfte schon oberes Drittel der Profs sein.
21.04.2021, 08:56
21.04.2021, 09:17
(21.04.2021, 08:56)Gast schrieb:(21.04.2021, 08:55)Gast schrieb: Eben. Es gibt recht viele Profs mit 2xVB oder gut/VB.
2xgut dürfte schon oberes Drittel der Profs sein.
Tatsächlich kenne ich nach der Homepage keinen Prof mit 2x sehr gut. Nur ein paar mit sg/gut. Auch Thönissen hattte mW im zweiten "nur" 12.
Seine Examensleistungen im Zivilrecht waren aber auch im 2. wieder hervorragend, nur ist er im Strafrecht und im Ö-Recht abgeschmiert. Zudem lief die Mündliche nicht so gut, weil er mit dem Vortrag nicht warm wurde.
21.04.2021, 10:31
(21.04.2021, 09:17)Gast schrieb:(21.04.2021, 08:56)Gast schrieb:(21.04.2021, 08:55)Gast schrieb: Eben. Es gibt recht viele Profs mit 2xVB oder gut/VB.
2xgut dürfte schon oberes Drittel der Profs sein.
Tatsächlich kenne ich nach der Homepage keinen Prof mit 2x sehr gut. Nur ein paar mit sg/gut. Auch Thönissen hattte mW im zweiten "nur" 12.
Seine Examensleistungen im Zivilrecht waren aber auch im 2. wieder hervorragend, nur ist er im Strafrecht und im Ö-Recht abgeschmiert. Zudem lief die Mündliche nicht so gut, weil er mit dem Vortrag nicht warm wurde.
Man muss halt auch mal sehen, dass es oft Durchgänge gibt, in denen schlicht kein "sehr gut" verteilt wird. Ich würde behaupten, ein "gut" ist noch im Bereich, den man selbst durch top Leistungen erreichen kann. Ob es ein "sehr gut" wird, hängt dann schlicht am Glück, an die richtigen Korrektoren zu gelangen.
Die Kombi sehr gut/gut aber auch gut/gut zeigt einen Ausnahmejuristen.
21.04.2021, 10:38
die wollte halt den Tatbegriff vereinheitlichen und ist daran augenscheinlich in wahnsinniger Selbstüberschätzung gescheitert.
Vllt ist die Rezension sogar noch zu nett
Vllt ist die Rezension sogar noch zu nett
21.04.2021, 11:21
Sie wollte den Tatbegriff nicht nur vereinheitlichen. Sie hat der Leserschaft auch noch erklärt,
Rostalski hat hier ganz dick aufgetragen und wollte uns die Welt neu erklären. Und behauptete auch noch, dass ihr das gelungen sei, dank ihr die Welt jetzt besser ist und das ohne sie nicht möglich gewesen wäre. Zu einem so zentralen Rechtsbegriff ein so grundlegend neues Konzept vorgelegt zu bekommen, das kommt nicht gerade oft vor. Es kam etwa vor bei Roxin und seinen Arbeiten zur Tatherrschaft. Aber Roxin, der tatsächlich ordentlich was hervorgebracht hat, erfolgt das denkbarst sauber durchdacht und ausgearbeitet, vor allem aber in einem sauberen Tonfall. Die an dem Werdegang von Rostalski beteiligten Gutachter gingen offenbar davon aus, es bei ihr mit der nächsten Roxin zu tun zu haben. War aber nicht so.
Die Arbeit von Rostalski unterscheidet sich schon aufgrund von Anspruch und Zielsetzung von dem meisten anderer Habilitationsvorhaben. Was den "Tonfall" der Arbeit und das "Selbstbewusstsein" der Autorin angeht, ist sie (soweit bisher bekannt) einmalig. Etwas mehr Demut hätte ihr gut getan. Insbesondere im Rückblick.
Übrigens: Zu der Habilitationsschrift von Rostalski gibt es bis heute ja auch keine positive Rezension. Und auch sachlich-negativ (wenn man die Rezension von Stuckenberg denn überhaupt für unsachlich hält; ich selber störe mich nur an einer kleinen Formulierung) wollte es offenbar keiner machen. Also musste jetzt Stuckenberg ran, der auch offensichtlich denkbarst genau gearbeitet hat. Dass das irgendwie mit den Geschlechtern zusammenhängen könnte und Stuckenberg vielleicht ein Frauenhasser ist, ist eine komplett bescheuerte Theorie. Stuckenberg beurteilt (wie jeder andere Professor auch) regelmäßig Dissertationen/Habilitationen und ist dabei zwar kritisch, aber doch wohlwollend. Gegenüber Männern und Frauen gleichermaßen.
Das eigentliche Problem ist aber doch, dass die Mängel auffallen müssen, wenn die Habilitationsschrift von mehreren Gutachtern gelesen wird. Sie kann also nie so wirklich gelesen worden sein. Und doch wurden munter Gutachten zu ihr verfasst. Da wurde geschlampt. Das Ansehen der Rechtswissenschaft und ihrer akademischen Institutionen und Verfahren leidet unter sowas.
- dass der Tatbegriff eigentlich unlängst einheitlich sei (konnte das aber nicht begründen),
- dass das auch total vorteilhaft sei (das bleibt teilweise unerklärt, teilweise beruhte es auf Denkfehlern) und schließlich
- dass alle anderen Professoren und Richter das seit Jahrzehnten völlig übersehen (das ist etwas frech).
Rostalski hat hier ganz dick aufgetragen und wollte uns die Welt neu erklären. Und behauptete auch noch, dass ihr das gelungen sei, dank ihr die Welt jetzt besser ist und das ohne sie nicht möglich gewesen wäre. Zu einem so zentralen Rechtsbegriff ein so grundlegend neues Konzept vorgelegt zu bekommen, das kommt nicht gerade oft vor. Es kam etwa vor bei Roxin und seinen Arbeiten zur Tatherrschaft. Aber Roxin, der tatsächlich ordentlich was hervorgebracht hat, erfolgt das denkbarst sauber durchdacht und ausgearbeitet, vor allem aber in einem sauberen Tonfall. Die an dem Werdegang von Rostalski beteiligten Gutachter gingen offenbar davon aus, es bei ihr mit der nächsten Roxin zu tun zu haben. War aber nicht so.
Die Arbeit von Rostalski unterscheidet sich schon aufgrund von Anspruch und Zielsetzung von dem meisten anderer Habilitationsvorhaben. Was den "Tonfall" der Arbeit und das "Selbstbewusstsein" der Autorin angeht, ist sie (soweit bisher bekannt) einmalig. Etwas mehr Demut hätte ihr gut getan. Insbesondere im Rückblick.
Übrigens: Zu der Habilitationsschrift von Rostalski gibt es bis heute ja auch keine positive Rezension. Und auch sachlich-negativ (wenn man die Rezension von Stuckenberg denn überhaupt für unsachlich hält; ich selber störe mich nur an einer kleinen Formulierung) wollte es offenbar keiner machen. Also musste jetzt Stuckenberg ran, der auch offensichtlich denkbarst genau gearbeitet hat. Dass das irgendwie mit den Geschlechtern zusammenhängen könnte und Stuckenberg vielleicht ein Frauenhasser ist, ist eine komplett bescheuerte Theorie. Stuckenberg beurteilt (wie jeder andere Professor auch) regelmäßig Dissertationen/Habilitationen und ist dabei zwar kritisch, aber doch wohlwollend. Gegenüber Männern und Frauen gleichermaßen.
Das eigentliche Problem ist aber doch, dass die Mängel auffallen müssen, wenn die Habilitationsschrift von mehreren Gutachtern gelesen wird. Sie kann also nie so wirklich gelesen worden sein. Und doch wurden munter Gutachten zu ihr verfasst. Da wurde geschlampt. Das Ansehen der Rechtswissenschaft und ihrer akademischen Institutionen und Verfahren leidet unter sowas.