14.04.2021, 09:08
na, nochmal 55a vwgo angucken?
14.04.2021, 09:23
(14.04.2021, 08:30)Gast schrieb: für Baurecht braucht man nur die Definitionen für 34 BauGB. die stehen alle im Kaiser Skrip. so viel ist das nicht.
Das war ja auch nur ein Beispiel.
Es gibt ja eben auch das Beamtenrecht mit mehreren Definitionen, das Abfallrecht... ach egal. Ihr könnt es anscheinend ja alle :)
14.04.2021, 09:34
Ich tippe für die V1 morgen auf Beschluss für 80 V oder 123
Wäre eig. mal wieder "dran"
Wäre eig. mal wieder "dran"

14.04.2021, 09:41
(13.04.2021, 19:50)Gast schrieb:(13.04.2021, 19:41)Gastgast schrieb:(13.04.2021, 19:39)Gast schrieb: Wieso war 275 StPO nicht eingehalten? War nicht die letzte Verhandlung am 01.03 und das Urteil ist am 01.04 zur Geschäftsstelle gelangt und damit innerhalb der Frist abgesetzt ?
Am 06.04. ging das unterschriebene Urteil bei der Geschäftsstelle ein
Ach, Mist. Wieder leicht verschenkte Punkte. Hatte den 275 gesehen, dann aber geschrieben, dass die Frist eingehalten wurde, weil ich irgendwie den 01.04 im Sinn hatte. Hatte auch keine Zeit das nochmal zu kontrollieren, weil wieder total viele andere Probleme gewartet haben ...
Mist :D dachte mein Verfahrensteil war ganz gut aber naja erst 275 nicht gesehen dann das mit dem 32a VI ... die Klausur abhaken. Manchmal tut das Forum nicht gut.
14.04.2021, 09:47
(14.04.2021, 09:41)Rlp schrieb:(13.04.2021, 19:50)Gast schrieb:(13.04.2021, 19:41)Gastgast schrieb:(13.04.2021, 19:39)Gast schrieb: Wieso war 275 StPO nicht eingehalten? War nicht die letzte Verhandlung am 01.03 und das Urteil ist am 01.04 zur Geschäftsstelle gelangt und damit innerhalb der Frist abgesetzt ?
Am 06.04. ging das unterschriebene Urteil bei der Geschäftsstelle ein
Ach, Mist. Wieder leicht verschenkte Punkte. Hatte den 275 gesehen, dann aber geschrieben, dass die Frist eingehalten wurde, weil ich irgendwie den 01.04 im Sinn hatte. Hatte auch keine Zeit das nochmal zu kontrollieren, weil wieder total viele andere Probleme gewartet haben ...
Mist :D dachte mein Verfahrensteil war ganz gut aber naja erst 275 nicht gesehen dann das mit dem 32a VI ... die Klausur abhaken. Manchmal tut das Forum nicht gut.
gibt auch in forum viele die ihr falschwissen hier verteidigen. es passt schon alleine nicht, weil kein antrag auf Wiedereinsetzung gestellt wurde.
14.04.2021, 09:52
(14.04.2021, 09:47)Gast schrieb:(14.04.2021, 09:41)Rlp schrieb:(13.04.2021, 19:50)Gast schrieb:(13.04.2021, 19:41)Gastgast schrieb:(13.04.2021, 19:39)Gast schrieb: Wieso war 275 StPO nicht eingehalten? War nicht die letzte Verhandlung am 01.03 und das Urteil ist am 01.04 zur Geschäftsstelle gelangt und damit innerhalb der Frist abgesetzt ?
Am 06.04. ging das unterschriebene Urteil bei der Geschäftsstelle ein
Ach, Mist. Wieder leicht verschenkte Punkte. Hatte den 275 gesehen, dann aber geschrieben, dass die Frist eingehalten wurde, weil ich irgendwie den 01.04 im Sinn hatte. Hatte auch keine Zeit das nochmal zu kontrollieren, weil wieder total viele andere Probleme gewartet haben ...
Mist :D dachte mein Verfahrensteil war ganz gut aber naja erst 275 nicht gesehen dann das mit dem 32a VI ... die Klausur abhaken. Manchmal tut das Forum nicht gut.
gibt auch in forum viele die ihr falschwissen hier verteidigen. es passt schon alleine nicht, weil kein antrag auf Wiedereinsetzung gestellt wurde.
45 II 3 StPO
14.04.2021, 09:55
(14.04.2021, 09:52)Gast NRW schrieb:(14.04.2021, 09:47)Gast schrieb:(14.04.2021, 09:41)Rlp schrieb:(13.04.2021, 19:50)Gast schrieb:(13.04.2021, 19:41)Gastgast schrieb: Am 06.04. ging das unterschriebene Urteil bei der Geschäftsstelle ein
Ach, Mist. Wieder leicht verschenkte Punkte. Hatte den 275 gesehen, dann aber geschrieben, dass die Frist eingehalten wurde, weil ich irgendwie den 01.04 im Sinn hatte. Hatte auch keine Zeit das nochmal zu kontrollieren, weil wieder total viele andere Probleme gewartet haben ...
Mist :D dachte mein Verfahrensteil war ganz gut aber naja erst 275 nicht gesehen dann das mit dem 32a VI ... die Klausur abhaken. Manchmal tut das Forum nicht gut.
gibt auch in forum viele die ihr falschwissen hier verteidigen. es passt schon alleine nicht, weil kein antrag auf Wiedereinsetzung gestellt wurde.
45 II 3 StPO
darüber hinaus lag der Bearbeitungszeitpunkt außerhalb der Begründungsfrist. also hätte man den antrag auch nicht mehr im Nachhinein begründen können. vorher hat auch keine Begründung stattgefunden. also für mich ist die Wiedereinsetzung vollkommener nonsens
14.04.2021, 09:57
14.04.2021, 10:12
(14.04.2021, 09:55)Gast schrieb:(14.04.2021, 09:52)Gast NRW schrieb:(14.04.2021, 09:47)Gast schrieb:(14.04.2021, 09:41)Rlp schrieb:(13.04.2021, 19:50)Gast schrieb: Ach, Mist. Wieder leicht verschenkte Punkte. Hatte den 275 gesehen, dann aber geschrieben, dass die Frist eingehalten wurde, weil ich irgendwie den 01.04 im Sinn hatte. Hatte auch keine Zeit das nochmal zu kontrollieren, weil wieder total viele andere Probleme gewartet haben ...
Mist :D dachte mein Verfahrensteil war ganz gut aber naja erst 275 nicht gesehen dann das mit dem 32a VI ... die Klausur abhaken. Manchmal tut das Forum nicht gut.
gibt auch in forum viele die ihr falschwissen hier verteidigen. es passt schon alleine nicht, weil kein antrag auf Wiedereinsetzung gestellt wurde.
45 II 3 StPO
darüber hinaus lag der Bearbeitungszeitpunkt außerhalb der Begründungsfrist. also hätte man den antrag auch nicht mehr im Nachhinein begründen können. vorher hat auch keine Begründung stattgefunden. also für mich ist die Wiedereinsetzung vollkommener nonsens
Es wurde doch jetzt eigentlich zu dem Thema alles gesagt und es ist relativ klar was das LJPA hören will.
Das problem ist „schriftlich“. Durch Verkörperung (Ausdruck) wurde formgerecht und fristgerecht Revision eingelegt.
Ein Wiedereinsetzungsantrag war daher nicht zu thematisieren.
Btw: Die Revisionsbegründungsfrist fing erst mit Zustellung des Urteils an zu laufen; ich meine, dass diese daher erst am 15.05.2021 oder so endete. Auf jeden Fall noch massig Zeit.
14.04.2021, 10:21
(14.04.2021, 10:12)NRW schrieb:(14.04.2021, 09:55)Gast schrieb:(14.04.2021, 09:52)Gast NRW schrieb:(14.04.2021, 09:47)Gast schrieb:(14.04.2021, 09:41)Rlp schrieb: Mist :D dachte mein Verfahrensteil war ganz gut aber naja erst 275 nicht gesehen dann das mit dem 32a VI ... die Klausur abhaken. Manchmal tut das Forum nicht gut.
gibt auch in forum viele die ihr falschwissen hier verteidigen. es passt schon alleine nicht, weil kein antrag auf Wiedereinsetzung gestellt wurde.
45 II 3 StPO
darüber hinaus lag der Bearbeitungszeitpunkt außerhalb der Begründungsfrist. also hätte man den antrag auch nicht mehr im Nachhinein begründen können. vorher hat auch keine Begründung stattgefunden. also für mich ist die Wiedereinsetzung vollkommener nonsens
Es wurde doch jetzt eigentlich zu dem Thema alles gesagt und es ist relativ klar was das LJPA hören will.
Das problem ist „schriftlich“. Durch Verkörperung (Ausdruck) wurde formgerecht und fristgerecht Revision eingelegt.
Ein Wiedereinsetzungsantrag war daher nicht zu thematisieren.
Btw: Die Revisionsbegründungsfrist fing erst mit Zustellung des Urteils an zu laufen; ich meine, dass diese daher erst am 15.05.2021 oder so endete. Auf jeden Fall noch massig Zeit.
btw ging es hier um die revisionseinlegungsfrist und nicht um die Begründungsfrist. die dauert halt nur eine woche.