12.04.2021, 15:20
Ok Mistra hab ich auch vergessen. Berufsverbot hab ich dran gedacht aber wieder vergessen. In Nds war 223, 224 nicht ausgeschlossen. Einstellen surfte man aber auch nicht. Immerhin bin ich fertig geworden wenn auch nur hingerotzt. Dann plus hier und da was vergessen wird sich schön negativ auf die Punkte auswirken. Verdammter Mist
12.04.2021, 15:23
(12.04.2021, 15:20)Guest schrieb: Aber war die Observation nicht laut Sachverhalt eh rechtmäßig? Oder was habt ihr da geprüft?
Ich hab das so angenommeb ohne das zu prüfen. Der Verteidiger hat ja auch nichts dazu gesagt, so dass ich darüber hinweg gekommen bin. Wäre wohl schön das zu erwähnen aber wenn das problematisiert hätte werden müssen, wäre da bestimmt nocj näheres zu gewesen
12.04.2021, 15:25
Und habt ihr großartig was zur Verwertbarkeit des Schlüssels geschrieben? Oder sonst noch Verwertungsprobleme?
12.04.2021, 15:27
In Rlp war der 113 stgb ausgeschlossen oder?
12.04.2021, 15:29
Verdammt, die Diebesfalle hab ich übersehen. Und ich hab die ganze Zeit noch gedacht, dass in den Fall doch noch irgendwas drinstecken muss... Hoffe, das gibt nicht zu fette Abzüge. Der Rest müsste eig im Wesentlichen passen, bin auch fertig geworden dank der zusätzlichen 15 Minuten.
12.04.2021, 15:30
(12.04.2021, 15:01)Gast5 schrieb: Hab ihr alle bejaht im letzten Tatkomplex, dass neuer Gewahrsam begründet wurde, obwohl sie das Geld nur in der Hand hielt? Ich habe das abgelehnt und kam zum versuchten Raub samt Rücktrittsprüfung.Oh man du machst mich fertig. Keine Ahnung, ob man das so sehen sollte. Ich dachte das die das so sagen mit dem Geld in der Hand weil man daraus erkennen soll, dass sie da auch was geklaut hat bzw. auf frischer Tat betroffen. Hätte sie das Geld nicht in der Hand gehabt, hätte der Polizist sie ja erstmal nur dabei betroffen, wie sie eine Wohnung verlässt.
Das kam mir mehr so "Oh scheisse der sieht das ich geklaut habe, das will ich behalten"
12.04.2021, 15:32
(12.04.2021, 14:31)Gast schrieb:(12.04.2021, 14:17)Gast schrieb: Ätzend!
Trotz aller Bemühungen zwar fertig geworden aber unter solch einer Hast, dass das A Gutachten gelitten hat.
Habe 3 Straftaten angenommen
1. Tatkomplex Diebstahl 1900€
244 Iv (+) schwierig zu beweisen aber zumindest hinreichender Tatverdacht Indizien
123, 243 treten zurück
Falscher Schlüssel (+)
2. TK 07.01. 300€
244 IV (+) aber Diebesfalle daher Versuch 244 IV und 246
Verwertbarkeit der Kameraaufzeichbungen (+) weil Verbrechen gg Owi
123 tritt zurück
3 TK 20.02
244 Nr 1a (+), 244 IV (+), 252 (+) 223 (+)
224 (-) weil nicht mittels der Waffw
113 (-) weil nur wegrennen
Hab eibfaxh mal behauptet 244 Nr1a steht mit 244IV in Tateinheit.
Einlassung der M nicht glaubhaft.
UHaft im BGutachten Haftgrund Fluchtgefahr weil häher der zu erwartenden Strafe.
Sagt mir, wenn ich Mist gebaut habe
Wie hast du denn den Nachweis geführt im 1. TK?
Ohne dass du aufs Video eingehen konntest, denn das kam ja erst in TK2. nur mit der Aussage des Vermieters?
Hab mir damit beholfen:
1. TK: 300 Euro.
Da alles zum Video
P: Beweist nur wegnahme, nicht falschen Schlüssel.
Falscher Schlüssel durch Vermieter bewiesen?
ME kein ausreichendes Indiz
Es folgt Prüfung von 94 ff StPO. Da nur durch Schlüssel zu beweisen.
P: Inzident muss der dritte TK geprüft werden mit Blick auf den AV.
Ird 94 kann eine fehlerhafte Durchsuchung zu BVV führen.
Ich war der Meinung, man wollte hören, dass 163f StPO nicht erfüllt ist. Dieser Mangel aber nicht auf die sodann erfolgte Verfolgung durchschlagen könne, weil zwischenzeitlich 223, 224 verwirklicht, sodass der Schlüssel nach 163 b I 3 iRd Durchsuchung hätte sichergestellt werden können.
Erg: keine Fernwirkung des vorherigen Verstoßes gegen 163f
Erscheint mir nun auch nicht mehr vernünftig.
Wollte auch erst den dritten TK vorziehen, um dann verweisen zu können.
Dann hätte man mE aber im dritten TK bei 163f Inzident den 244 prüfen müssen.
Hab einfach den Einstieg nicht gefunden. Mega bitter.
Wenn der Ansatz war, 1900,- schon ohne Video als erwiesen anzusehen, bin ich natürlich gekniffen. Sehe nicht wie ich das bestehen soll.
Das mit 163 und der Fernwirkung habe ich auch so

Hab aber noch einen Dreiecksbetrug bzgl des Schlüssels ggü dem Vermieter zulasten der Mieterin bejaht und dann noch 246 II
12.04.2021, 15:32
Geld in der Hand dürfte unter Gewahrsamsenklave fallen.
12.04.2021, 15:33
(12.04.2021, 15:30)Gast schrieb:(12.04.2021, 15:01)Gast5 schrieb: Hab ihr alle bejaht im letzten Tatkomplex, dass neuer Gewahrsam begründet wurde, obwohl sie das Geld nur in der Hand hielt? Ich habe das abgelehnt und kam zum versuchten Raub samt Rücktrittsprüfung.Oh man du machst mich fertig. Keine Ahnung, ob man das so sehen sollte. Ich dachte das die das so sagen mit dem Geld in der Hand weil man daraus erkennen soll, dass sie da auch was geklaut hat bzw. auf frischer Tat betroffen. Hätte sie das Geld nicht in der Hand gehabt, hätte der Polizist sie ja erstmal nur dabei betroffen, wie sie eine Wohnung verlässt.
Das kam mir mehr so "Oh scheisse der sieht das ich geklaut habe, das will ich behalten"
Ich denke das ist auch richtig so ;) - also ohne versuchten Raub..
12.04.2021, 15:35
(12.04.2021, 15:32)Gastgast schrieb:(12.04.2021, 14:31)Gast schrieb:(12.04.2021, 14:17)Gast schrieb: Ätzend!
Trotz aller Bemühungen zwar fertig geworden aber unter solch einer Hast, dass das A Gutachten gelitten hat.
Habe 3 Straftaten angenommen
1. Tatkomplex Diebstahl 1900€
244 Iv (+) schwierig zu beweisen aber zumindest hinreichender Tatverdacht Indizien
123, 243 treten zurück
Falscher Schlüssel (+)
2. TK 07.01. 300€
244 IV (+) aber Diebesfalle daher Versuch 244 IV und 246
Verwertbarkeit der Kameraaufzeichbungen (+) weil Verbrechen gg Owi
123 tritt zurück
3 TK 20.02
244 Nr 1a (+), 244 IV (+), 252 (+) 223 (+)
224 (-) weil nicht mittels der Waffw
113 (-) weil nur wegrennen
Hab eibfaxh mal behauptet 244 Nr1a steht mit 244IV in Tateinheit.
Einlassung der M nicht glaubhaft.
UHaft im BGutachten Haftgrund Fluchtgefahr weil häher der zu erwartenden Strafe.
Sagt mir, wenn ich Mist gebaut habe
Wie hast du denn den Nachweis geführt im 1. TK?
Ohne dass du aufs Video eingehen konntest, denn das kam ja erst in TK2. nur mit der Aussage des Vermieters?
Hab mir damit beholfen:
1. TK: 300 Euro.
Da alles zum Video
P: Beweist nur wegnahme, nicht falschen Schlüssel.
Falscher Schlüssel durch Vermieter bewiesen?
ME kein ausreichendes Indiz
Es folgt Prüfung von 94 ff StPO. Da nur durch Schlüssel zu beweisen.
P: Inzident muss der dritte TK geprüft werden mit Blick auf den AV.
Ird 94 kann eine fehlerhafte Durchsuchung zu BVV führen.
Ich war der Meinung, man wollte hören, dass 163f StPO nicht erfüllt ist. Dieser Mangel aber nicht auf die sodann erfolgte Verfolgung durchschlagen könne, weil zwischenzeitlich 223, 224 verwirklicht, sodass der Schlüssel nach 163 b I 3 iRd Durchsuchung hätte sichergestellt werden können.
Erg: keine Fernwirkung des vorherigen Verstoßes gegen 163f
Erscheint mir nun auch nicht mehr vernünftig.
Wollte auch erst den dritten TK vorziehen, um dann verweisen zu können.
Dann hätte man mE aber im dritten TK bei 163f Inzident den 244 prüfen müssen.
Hab einfach den Einstieg nicht gefunden. Mega bitter.
Wenn der Ansatz war, 1900,- schon ohne Video als erwiesen anzusehen, bin ich natürlich gekniffen. Sehe nicht wie ich das bestehen soll.
Das mit 163 und der Fernwirkung habe ich auch so![]()
Hab aber noch einen Dreiecksbetrug bzgl des Schlüssels ggü dem Vermieter zulasten der Mieterin bejaht und dann noch 246 II
Also 163 verstehe ich nicht, wieso dass so viele haben - liegen den die Voraussetzungen vor? Die Observation war nicht länger als zwei Tage und ob sie länger als 24h war konnte man doch nirgendwo sehen... zudem fehlten auch Annahmen zur Gefahr im Verzug - daher glaube ich nicht, dass es darauf ankam
