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Verschlechterung Mündliche?
Gaststätten
Unregistered
 
#61
07.04.2021, 23:26
Ich habe mich im Erstversuch des ersten Examens verschlechtert, 7,5 auf 7,33. 

Dafür habe ich dann ein halbes Jahr später im Verbesserungsversuch mich durch die mündliche um mehr als einen Punkt verbessert und bin von 8,25 locker über die VB Schwelle gekommen. Dabei war ich ein knappes halbes Jahr später nicht auf einmal ein anderer oder unglaublich besserer Jurist. Also ja, es ist schon sehr tagesform und vor allem Prüferabhängig.
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Gast
Unregistered
 
#62
08.04.2021, 13:51
In meiner ersten Prüfung hat sich einer von 35 Punkten in den schriftlichen auf 90 nach der mündlichen gehoben. Das war auch verdient, denn seine Leistung in der mündlichen war wirklich besonders gut. Die Kommission hat bei der Bewertung auch gesagt, dass sie in solchen Fällen, wenn ein Kandidat "ganz knapp" zwischen den Noten ist, nochmal berät und sich fragt, ob die höhere Note verdient wäre. Wenn das Ergebnis der Beratung positiv ausfällt, schlägt sie bei allen (!) Kandidaten der Gruppe die 0,1 oder 0,2 Notenpunkte drauf. Schwer zu sagen ob es fair ist, aber man muss zumindest eingestehen, dass eine solche Vorgehensweise zumindest versucht, mit dem Prüfungssystem zu spielen um nicht für unnötigen Frust zu sorgen.

P.S. 
Diese ganze lächerliche Fixierung auf X,XX Punkte zeigt doch, wie lächerlich das Punktesystem ist. Jemand mit 8,9 Punkten hat einfach nur Pech gehabt, ist aber ganz sicher nicht zwingend schlechter als jeder VBler. Es ist einfach ein elend und gehört reformiert. Aber wir Juristen tun immer so, als wären wir die einzigen auf der Welt was das Problem der Vergleichbarkeit nach Reformen angeht. So ein Geheule gibt es bei Medizinern und anderen anspruchsvollen Fächern nicht.
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Gast
Unregistered
 
#63
08.04.2021, 16:05
Was willst du da reformieren? 

Und auch wenn es viele nicht gern hören: ich denke in der juristischen Begabung wird es schon häufig ein entsprechendes Gefälle geben zwischen einem Kandidaten mit 2x 5 Punkten und einem mit doppelt so vielen.

Die juristische Notenskala hat eben nach oben sehr viel Potenzial sich abzuheben, was dann immer mal wieder ein Auserwählter schafft. Der kriegt aber auch danach nix geschenkt, von daher auch voll sinnlos der Beste zu sein lol
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Gast
Unregistered
 
#64
08.04.2021, 18:34
(08.04.2021, 13:51)Gast schrieb:  In meiner ersten Prüfung hat sich einer von 35 Punkten in den schriftlichen auf 90 nach der mündlichen gehoben. Das war auch verdient, denn seine Leistung in der mündlichen war wirklich besonders gut. Die Kommission hat bei der Bewertung auch gesagt, dass sie in solchen Fällen, wenn ein Kandidat "ganz knapp" zwischen den Noten ist, nochmal berät und sich fragt, ob die höhere Note verdient wäre. Wenn das Ergebnis der Beratung positiv ausfällt, schlägt sie bei allen (!) Kandidaten der Gruppe die 0,1 oder 0,2 Notenpunkte drauf. Schwer zu sagen ob es fair ist, aber man muss zumindest eingestehen, dass eine solche Vorgehensweise zumindest versucht, mit dem Prüfungssystem zu spielen um nicht für unnötigen Frust zu sorgen.

P.S. 
Diese ganze lächerliche Fixierung auf X,XX Punkte zeigt doch, wie lächerlich das Punktesystem ist. Jemand mit 8,9 Punkten hat einfach nur Pech gehabt, ist aber ganz sicher nicht zwingend schlechter als jeder VBler. Es ist einfach ein elend und gehört reformiert. Aber wir Juristen tun immer so, als wären wir die einzigen auf der Welt was das Problem der Vergleichbarkeit nach Reformen angeht. So ein Geheule gibt es bei Medizinern und anderen anspruchsvollen Fächern nicht.


von 5,83 (=35 Vorpunkte) auf 9,0? Poa. Das ist ne Ansage. Die dafür notwendigen 55 P (also zB 13 im Gespräch und 16 im Vortrag bei nem 40%-Bundesland) muss man mal erstmal bei dieser Vornote bekommen.  Prost
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Halloooo
Unregistered
 
#65
13.04.2021, 08:12
(08.11.2020, 02:35)IGast schrieb:  Inspiriert durch den anderen Thread: kennt ihr Fälle, in denen sich jemand durch die Mündliche verschlechtert hat?


Ja ...ich kenne mich
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