• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Verschlechterung Mündliche?
1 2 3 4 5 ... 7 »
 
Antworten

 
Verschlechterung Mündliche?
Gast
Unregistered
 
#1
08.11.2020, 02:35
Inspiriert durch den anderen Thread: kennt ihr Fälle, in denen sich jemand durch die Mündliche verschlechtert hat?
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/

Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
 
Gast
Unregistered
 
#2
08.11.2020, 09:27
Ja, ich.

Von 9,1 auf 8,9.
Zitieren
Gast GPA
Unregistered
 
#3
08.11.2020, 09:41
(08.11.2020, 09:27)Gast schrieb:  Ja, ich.

Von 9,1 auf 8,9.

Oh nein, du Arme®... Das ist ja gemein, was für Penner...
Zitieren
GastHe
Unregistered
 
#4
08.11.2020, 10:02
(08.11.2020, 09:27)Gast schrieb:  Ja, ich.

Von 9,1 auf 8,9.

Kann man sagen, woran es lag?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
08.11.2020, 10:11
(08.11.2020, 09:27)Gast schrieb:  Ja, ich.

Von 9,1 auf 8,9.

Darf man fragen, was du im Ersten Examen hattest? Wenn die Note (insbesondere auch die mündliche Note) da gut war und du kein Sprachlegastheniker bist, spricht viel dafür, dass da was schief gelaufen ist. 

Dann besser Einzelnotenübersicht beilegen.
Zitieren
Gast7
Unregistered
 
#6
08.11.2020, 10:52
In meiner Gruppe war jemand, der sich auch um 0,2 verschlechtert hat. War trotzdem noch im VB-Bereich. Denke aber sowas passiert eher bei den Leuten, die schriftlich gute Noten haben aber dann in der mündlichen nicht so mithalten können. Die Prüfer erwarten ganz einfach relativ viel von einem, wenn man schriftlich schon gut weggekommen ist. Wenn man dann nicht brilliert kann es schnell dazu führen, dass sie die Note im schriftlichen ungerechtfertigt finden und daher eine Art „Korrektur“ nach unten vornehmen....ist leider so
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#7
08.11.2020, 11:09
Man darf auch nicht vergessen, dass kein Anspruch besteht, sich in der Mündlichen um 1-2 Punkte zu verbessern.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#8
08.11.2020, 11:13
Natürlich nicht. Aber wenn man sowohl in den schriftlichen Leistungen als auch in der mündlichen des ersten Examens gut war, spricht viel dafür, dass man einfach mal Pech hatte.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#9
08.11.2020, 11:21
(08.11.2020, 11:09)Gast schrieb:  Man darf auch nicht vergessen, dass kein Anspruch besteht, sich in der Mündlichen um 1-2 Punkte zu verbessern.

Ist aber statistisch so. Wenn nicht, ist halt irgendwas schief gegangen. Schlechte Kommission, schlechter Tag, schlechte Mitprüflunge oder (auch möglich) kein Typ für die mündliche Prüfung.

Dennoch halte ich die schriftlichen Leistungen für deutlich aussagekräftiger. Die mündliche Prüfung ist einfach anfälliger für Unwägbarkeiten (was nicht heißt, dass die Klausuren das nicht sind). Aber gerade Vornotenorientiertheit, (fehlende) Protokollfestigkeit sind schon ein Nachteil.

Darüber hinaus noch der unterschiedliche Bewertungsmaßstab der Kommissionen. Gibt's auch in den Klausuren, aber da sind es acht und nicht drei Korrektoren.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#10
08.11.2020, 11:29
(08.11.2020, 11:21)Gast schrieb:  
(08.11.2020, 11:09)Gast schrieb:  Man darf auch nicht vergessen, dass kein Anspruch besteht, sich in der Mündlichen um 1-2 Punkte zu verbessern.

Ist aber statistisch so. Wenn nicht, ist halt irgendwas schief gegangen. Schlechte Kommission, schlechter Tag, schlechte Mitprüflunge oder (auch möglich) kein Typ für die mündliche Prüfung.

Dennoch halte ich die schriftlichen Leistungen für deutlich aussagekräftiger. Die mündliche Prüfung ist einfach anfälliger für Unwägbarkeiten (was nicht heißt, dass die Klausuren das nicht sind). Aber gerade Vornotenorientiertheit, (fehlende) Protokollfestigkeit sind schon ein Nachteil.

Darüber hinaus noch der unterschiedliche Bewertungsmaßstab der Kommissionen. Gibt's auch in den Klausuren, aber da sind es acht und nicht drei Korrektoren.

Hast du den Beitrag verstanden?
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 3 4 5 ... 7 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus