08.04.2021, 17:56
08.04.2021, 17:58
(08.04.2021, 17:55)Gast schrieb: Die formelle erfasst nicht das Datum, genau. Aber daneben wird ja noch eine tatsächliche Vermutung angenommen für die inhaltliche Richtigkeit, die dann im Rahmen des 286 ZPO geprüft wird (so 416 im Putzo ?)
So habe ich das auch
Und wir sind uns jetzt sicher, dass die dwk keine 771 war?
08.04.2021, 17:58
Jap, ist sicher.
08.04.2021, 18:01
(08.04.2021, 17:58)Nrw schrieb:(08.04.2021, 17:55)Gast schrieb: Die formelle erfasst nicht das Datum, genau. Aber daneben wird ja noch eine tatsächliche Vermutung angenommen für die inhaltliche Richtigkeit, die dann im Rahmen des 286 ZPO geprüft wird (so 416 im Putzo ?)
So habe ich das auch
Und wir sind uns jetzt sicher, dass die dwk keine 771 war?
Die Anträge haben doch gar nicht gepasst für eine Klage nach 771.
08.04.2021, 18:01
(08.04.2021, 17:58)Nrw schrieb:(08.04.2021, 17:55)Gast schrieb: Die formelle erfasst nicht das Datum, genau. Aber daneben wird ja noch eine tatsächliche Vermutung angenommen für die inhaltliche Richtigkeit, die dann im Rahmen des 286 ZPO geprüft wird (so 416 im Putzo ?)
So habe ich das auch
Und wir sind uns jetzt sicher, dass die dwk keine 771 war?
Gut! Ich war nur verwirrt, da es dann auf die Auslegung zur zweiten Abtretung gar nicht mehr ankam ?
Ja, ziemlich sicher
08.04.2021, 18:02
(08.04.2021, 18:01)Gast schrieb:(08.04.2021, 17:58)Nrw schrieb:(08.04.2021, 17:55)Gast schrieb: Die formelle erfasst nicht das Datum, genau. Aber daneben wird ja noch eine tatsächliche Vermutung angenommen für die inhaltliche Richtigkeit, die dann im Rahmen des 286 ZPO geprüft wird (so 416 im Putzo ?)
So habe ich das auch
Und wir sind uns jetzt sicher, dass die dwk keine 771 war?
Die Anträge haben doch gar nicht gepasst für eine Klage nach 771.
Anträge sind ja Auslegungsfähig, insbesondere bei den ZV- rechtsbehelfen
08.04.2021, 18:05
(08.04.2021, 17:55)Gast schrieb: Die formelle erfasst nicht das Datum, genau. Aber daneben wird ja noch eine tatsächliche Vermutung angenommen für die inhaltliche Richtigkeit, die dann im Rahmen des 286 ZPO geprüft wird (so 416 im Putzo ?)
Habe deswegen auch ne Weile gegrübelt - aber denke sonst hätten die Zeugin nicht vernommen werden müssen, wenn das BEstreiten mit der "Unplausibilität" nicht ausgereicht hätte, zumal ja die Zeugin auch bekundet hat, dass es zu keiner Entlastung des Drittwiderbeklagten gekommen ist - die Zeugin sprach ja für die BEweislast der Klägerin.. daher habe ich die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit als widerlegt angesehen

08.04.2021, 18:06
(08.04.2021, 18:02)NRW schrieb:(08.04.2021, 18:01)Gast schrieb:(08.04.2021, 17:58)Nrw schrieb:(08.04.2021, 17:55)Gast schrieb: Die formelle erfasst nicht das Datum, genau. Aber daneben wird ja noch eine tatsächliche Vermutung angenommen für die inhaltliche Richtigkeit, die dann im Rahmen des 286 ZPO geprüft wird (so 416 im Putzo ?)
So habe ich das auch
Und wir sind uns jetzt sicher, dass die dwk keine 771 war?
Die Anträge haben doch gar nicht gepasst für eine Klage nach 771.
Anträge sind ja Auslegungsfähig, insbesondere bei den ZV- rechtsbehelfen
Aber nicht so.
Es war auch weit und breit keine Zwangsvollstreckungssituation
08.04.2021, 18:10
(08.04.2021, 18:05)Gast schrieb:(08.04.2021, 17:55)Gast schrieb: Die formelle erfasst nicht das Datum, genau. Aber daneben wird ja noch eine tatsächliche Vermutung angenommen für die inhaltliche Richtigkeit, die dann im Rahmen des 286 ZPO geprüft wird (so 416 im Putzo ?)
Habe deswegen auch ne Weile gegrübelt - aber denke sonst hätten die Zeugin nicht vernommen werden müssen, wenn das BEstreiten mit der "Unplausibilität" nicht ausgereicht hätte, zumal ja die Zeugin auch bekundet hat, dass es zu keiner Entlastung des Drittwiderbeklagten gekommen ist - die Zeugin sprach ja für die BEweislast der Klägerin.. daher habe ich die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit als widerlegt angesehen, war aber auch ne klausurtaktische Überlegung ;)
Ja, ähnliche Gedanken hatte ich auch, nur denselben Schluss habe ich leider nicht daraus gezogen ? Dachte, es reicht nicht zur Widerlegung; klausurtaktisch macht es aber so auf jeden Fall mehr Sinn!
08.04.2021, 18:10