07.04.2021, 13:09
Hallo ihr Lieben,
eine verzweifelte junge Zivilrechtlerin muss eine Klage beim Verwaltungsgericht einreichen und sucht nun schlaue Verwaltungsrechtler:
Laut dem Kaiserskript muss ich eine Originalvollmacht der Klage beifügen.
Wie soll das bei beA gehen? Reicht dann doch die Kopie? Oder schickt man das Original hinterher?
Zuständig ist das VG Köln.
Vielen Dank und liebe Grüße
PS: Kennt ihr das? So viele Jahre studiert/ den Vorbereitungsdienst abgeleistet und trotzdem hat man andauernd keine Ahnung
eine verzweifelte junge Zivilrechtlerin muss eine Klage beim Verwaltungsgericht einreichen und sucht nun schlaue Verwaltungsrechtler:
Laut dem Kaiserskript muss ich eine Originalvollmacht der Klage beifügen.
Wie soll das bei beA gehen? Reicht dann doch die Kopie? Oder schickt man das Original hinterher?
Zuständig ist das VG Köln.
Vielen Dank und liebe Grüße
PS: Kennt ihr das? So viele Jahre studiert/ den Vorbereitungsdienst abgeleistet und trotzdem hat man andauernd keine Ahnung
07.04.2021, 13:13
(07.04.2021, 13:09)Zivilrechtlerin schrieb: Hallo ihr Lieben,
eine verzweifelte junge Zivilrechtlerin muss eine Klage beim Verwaltungsgericht einreichen und sucht nun schlaue Verwaltungsrechtler:
Laut dem Kaiserskript muss ich eine Originalvollmacht der Klage beifügen.
Wie soll das bei beA gehen? Reicht dann doch die Kopie? Oder schickt man das Original hinterher?
Zuständig ist das VG Köln.
Vielen Dank und liebe Grüße
PS: Kennt ihr das? So viele Jahre studiert/ den Vorbereitungsdienst abgeleistet und trotzdem hat man andauernd keine Ahnung
qualifiziertes elektronisches siegel?
im zweifel: schick es doch einfach trotzdem per post hin
07.04.2021, 13:24
Kopie
07.04.2021, 13:31
Vielleicht nicht das Kaiserskript (ein Lernbuch für Referendare) für die tägliche Arbeit nutzen? Ein Blick ins Gesetz: § 67 VwGO. Die Vollmacht kann nachgereicht werden.
07.04.2021, 13:37
Klingt nach LKW Maut....
07.04.2021, 15:50
07.04.2021, 17:56
(07.04.2021, 15:50)Zivilrechtlerin schrieb:(07.04.2021, 13:31)Gast schrieb: Vielleicht nicht das Kaiserskript (ein Lernbuch für Referendare) für die tägliche Arbeit nutzen? Ein Blick ins Gesetz: § 67 VwGO. Die Vollmacht kann nachgereicht werden.
Der Ton gefällt mir nicht aber die Antwort schon. Merci!
Ich noch mal. So etwas sind eben absolute Basics, die man sich ansehen sollte, bevor man in einer offenbar recht fremden Prozessordnung rumfuchtelt.
07.04.2021, 23:03
Grummel doch woanders :)
08.04.2021, 09:04