03.04.2021, 09:32
(02.04.2021, 20:02)Gast schrieb: Wer Angst hat, kann sich ja krank melden und beim Amtsarzt ein Attest holen wegen Panikattacken, psychosomatischen Magen-Darm Problemen etc. (wenn das auch vorliegt).
Sonst könnte man fragen, ob beim Arbeitsschutz nachgebessert werden kann. Z.B. Hepa Filter Luftreiniger aufstellen, wenn der Raum keine Lüftung hat oder in einem großen Hörsaal in der Uni/ Messehalle schreiben. Man kann ja aber selber noch eine FFP2 Maske mit Atemventil tragen, wenn es nicht Pflicht ist. Ventile an der Maske sind ja nur da verboten, wo es Pflicht ist.
Es stimmt, dass man sich sicher als Einzelner dem Examen (zeitweise) entziehen kann (im Übrigen, wie du vorschlägst über ja dann eigentlich unzulässige Mittel wie dem Vorgeben einer Erkrankung vor dem Amtsarzt) ändert aber nichts an der (etwaigen) strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Beteiligten auf der Primärebene. Ich tue mich im übrigen schwer, das Erfüllen der Dienstpflicht durch das Antreten zum Examen als eine freiwillige, selbstverantwortliche Risikoabwägungsentscheidung auszulegen. So wird es jedenfalls von Seiten der meisten JPAs nicht kommuniziert.
03.04.2021, 09:38
(02.04.2021, 20:33)Gast schrieb: Warum nicht aktives tun durch Durchführung der Veranstaltung?
Ansonsten gehe ich davon aus, dass man idR am Entschluss rauskommt. Es dürfte eine nicht widerlegbare Einlassung sein, dass man ernsthaft davon ausging, durch Abstand, lüften und Desinfektionsmittel dafür zu sorgen, dass die Leute nicht krank werden.
Da gebe ich dir Recht. Man könnte den Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit entweder im Unterlassen von wirkungsvollen Schutzmaßnahmen sehen oder in dem Veranstalten des Examens ohne ausreichende Schutzmaßnahmen. Aber wir wollen uns ja nicht dem Vorwurf der Ziegenhaarspalterei aussetzen.

Hinsichtlich des zweiten Punkts: "Man hat ja nichts gewusst".
03.04.2021, 09:54
So lost alle die hier ernsthaft diskutieren
03.04.2021, 13:03
Warum eigentlich nicht Völkermord nach RStgB?
03.04.2021, 13:08
03.04.2021, 13:41
Sonst bringt halt jeder Prüfling seinen mobilen Luftreiniger mit Hepafilter von zu Hause mit und stellt ihn während der Klausur neben sich auf. Wenn jeder im Raum eine FFP2 Maske mit Atemventil trägt statt keine, ist auch jeder geschützt.
03.04.2021, 16:32
(03.04.2021, 13:41)Gast schrieb: Sonst bringt halt jeder Prüfling seinen mobilen Luftreiniger mit Hepafilter von zu Hause mit und stellt ihn während der Klausur neben sich auf. Wenn jeder im Raum eine FFP2 Maske mit Atemventil trägt statt keine, ist auch jeder geschützt.
Klausur schreiben mit FFP2-Maske? Können ja diejenigen machen, die hier diese unglaubliche Panik verbreiten.
03.04.2021, 21:27
(03.04.2021, 16:32)2xA-Rambo schrieb:(03.04.2021, 13:41)Gast schrieb: Sonst bringt halt jeder Prüfling seinen mobilen Luftreiniger mit Hepafilter von zu Hause mit und stellt ihn während der Klausur neben sich auf. Wenn jeder im Raum eine FFP2 Maske mit Atemventil trägt statt keine, ist auch jeder geschützt.
Klausur schreiben mit FFP2-Maske? Können ja diejenigen machen, die hier diese unglaubliche Panik verbreiten.
Das war der Rat von einer Person, die das 2. StE schon geschrieben hat.
