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Widerspruchverfahren Examen
Tritra
Unregistered
 
#1
31.03.2021, 08:13
Moin, 
Ich habe folgende Frage, bzw. Waren Erfahrungen Recht hilfreich.
Bei 5 von 8 Klausuren gab es eine Notendifferenz von 1-2 Punkten. Mir ist schon klar, dass dies vorkommen kann, aber das summiert sich natürlich und durch das Angleichungsverfahren gehen da gut Punkte drauf. 
Die Begründungen sind teilweise eher schwammig. Mal konnte der eine meine Schrift lesen und die Zweitkorrektur nicht.
Jedenfalls wollte sehen, ob es sich lohnt hier was zu machen.
Danke schonmal im vorraus.
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Gast
Unregistered
 
#2
31.03.2021, 08:19
(31.03.2021, 08:13)Tritra schrieb:  Moin, 
Ich habe folgende Frage, bzw. Waren Erfahrungen Recht hilfreich.
Bei 5 von 8 Klausuren gab es eine Notendifferenz von 1-2 Punkten. Mir ist schon klar, dass dies vorkommen kann, aber das summiert sich natürlich und durch das Angleichungsverfahren gehen da gut Punkte drauf. 
Die Begründungen sind teilweise eher schwammig. Mal konnte der eine meine Schrift lesen und die Zweitkorrektur nicht.
Jedenfalls wollte sehen, ob es sich lohnt hier was zu machen.
Danke schonmal im vorraus.

1-2 Punkte sind vollkommen normal. Auch die von dir geschilderten Anmerkungen können einen Widerspruch nicht begründen. Entscheidender wäre eher, ob sich inhaltliche Fehler in der Korrektur finden lassen
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Gast
Unregistered
 
#3
31.03.2021, 08:23
(31.03.2021, 08:13)Tritra schrieb:  Moin, 
Ich habe folgende Frage, bzw. Waren Erfahrungen Recht hilfreich.
Bei 5 von 8 Klausuren gab es eine Notendifferenz von 1-2 Punkten. Mir ist schon klar, dass dies vorkommen kann, aber das summiert sich natürlich und durch das Angleichungsverfahren gehen da gut Punkte drauf. 
Die Begründungen sind teilweise eher schwammig. Mal konnte der eine meine Schrift lesen und die Zweitkorrektur nicht.
Jedenfalls wollte sehen, ob es sich lohnt hier was zu machen.
Danke schonmal im vorraus.

Versuch es. Je mehr Leute ihre Note nicht hinnehmen, desto höher der Verwaltungsaufwand. In deinem Fall sehen wir die Absurdität des Prüfsystem. Die Notenabweichungen führen im Ergebnis dazu, dass du mindestens +5/-5 Vorpunkte bewertet wurdest. Da wir alle im schriftlichen Teil schlecht abschneiden, ist es von großer Relevanz. Es ist schwer, eine Änderung  zu erreichen. Aber auch die Korrektoren müssen erkennen bzw. sie müssen das Gefühl bekommen, dass hier mächtig was schlecht läuft.
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Tritra
Unregistered
 
#4
31.03.2021, 08:25
(31.03.2021, 08:19)Gast schrieb:  
(31.03.2021, 08:13)Tritra schrieb:  Moin, 
Ich habe folgende Frage, bzw. Waren Erfahrungen Recht hilfreich.
Bei 5 von 8 Klausuren gab es eine Notendifferenz von 1-2 Punkten. Mir ist schon klar, dass dies vorkommen kann, aber das summiert sich natürlich und durch das Angleichungsverfahren gehen da gut Punkte drauf. 
Die Begründungen sind teilweise eher schwammig. Mal konnte der eine meine Schrift lesen und die Zweitkorrektur nicht.
Jedenfalls wollte sehen, ob es sich lohnt hier was zu machen.
Danke schonmal im vorraus.

1-2 Punkte sind vollkommen normal. Auch die von dir geschilderten Anmerkungen können einen Widerspruch nicht begründen. Entscheidender wäre eher, ob sich inhaltliche Fehler in der Korrektur finden lassen

Ich muss ehrlich sein, ich finde die Korrektur relativ schwammig. Ist bestanden, aber die Gewichtung von Fehlern sind dann beim einen 6 Punkte und beim anderen 8. 


Ich weiß auch dass das vorkommt, aber das macht dann Mal locker über einem Notenpunkt in der Gesamtwertung aus.
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Gast
Unregistered
 
#5
31.03.2021, 08:41
(31.03.2021, 08:25)Tritra schrieb:  
(31.03.2021, 08:19)Gast schrieb:  
(31.03.2021, 08:13)Tritra schrieb:  Moin, 
Ich habe folgende Frage, bzw. Waren Erfahrungen Recht hilfreich.
Bei 5 von 8 Klausuren gab es eine Notendifferenz von 1-2 Punkten. Mir ist schon klar, dass dies vorkommen kann, aber das summiert sich natürlich und durch das Angleichungsverfahren gehen da gut Punkte drauf. 
Die Begründungen sind teilweise eher schwammig. Mal konnte der eine meine Schrift lesen und die Zweitkorrektur nicht.
Jedenfalls wollte sehen, ob es sich lohnt hier was zu machen.
Danke schonmal im vorraus.

1-2 Punkte sind vollkommen normal. Auch die von dir geschilderten Anmerkungen können einen Widerspruch nicht begründen. Entscheidender wäre eher, ob sich inhaltliche Fehler in der Korrektur finden lassen

Ich muss ehrlich sein, ich finde die Korrektur relativ schwammig. Ist bestanden, aber die Gewichtung von Fehlern sind dann beim einen 6 Punkte und beim anderen 8. 


Ich weiß auch dass das vorkommt, aber das macht dann Mal locker über einem Notenpunkt in der Gesamtwertung aus.


Kann deinen Ärger verstehen, geht schließlich 99% der Kandidaten so. Aber eine "schwammige Bewertung" oder "unterschiedliche Gewichtung von Fehlern" begründet niemals einen Widerspruch, so ist es nun mal. Wird alles unter dem tollen "Beurteilungsspielraum" weggeschossen
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Gast
Unregistered
 
#6
31.03.2021, 09:01
Schwammig sind die Begründungen gerade, damit ein Widerspruch nicht durchgeht. So schwammig wie möglich, so konkret wie nötig ist die Devise. Und keine bloß nicht zu präzise die Kritik formulieren, sonst könnte sie noch angegriffen werden. Schließlich wird beim Widerspruch nur geprüft, ob das Votum irgendwie gehalten werden kann.
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Tritra
Unregistered
 
#7
31.03.2021, 10:06
(31.03.2021, 09:01)Gast schrieb:  Schwammig sind die Begründungen gerade, damit ein Widerspruch nicht durchgeht. So schwammig wie möglich, so konkret wie nötig ist die Devise. Und keine bloß nicht zu präzise die Kritik formulieren, sonst könnte sie noch angegriffen werden. Schließlich wird beim Widerspruch nur geprüft, ob das Votum irgendwie gehalten werden kann.

Ich kenne wenige Berufe wo die Note so wichtig ist, aber auch so stark vom Gemüt der Gutachter abhängt.

Ich sehe halt bei den gleichen Fehlern die angestrichen wurden irgendwie nicht die Rechtfertigung für die Notenschwankung...

Aber gut, wie so oft muss man sich dann wohl abfinden, weil ws nichts bringt und das Geld zu schade ist um was zu machen.
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Gast
Unregistered
 
#8
31.03.2021, 10:20
(31.03.2021, 10:06)Tritra schrieb:  
(31.03.2021, 09:01)Gast schrieb:  Schwammig sind die Begründungen gerade, damit ein Widerspruch nicht durchgeht. So schwammig wie möglich, so konkret wie nötig ist die Devise. Und keine bloß nicht zu präzise die Kritik formulieren, sonst könnte sie noch angegriffen werden. Schließlich wird beim Widerspruch nur geprüft, ob das Votum irgendwie gehalten werden kann.

Ich kenne wenige Berufe wo die Note so wichtig ist, aber auch so stark vom Gemüt der Gutachter abhängt.

Ich sehe halt bei den gleichen Fehlern die angestrichen wurden irgendwie nicht die Rechtfertigung für die Notenschwankung...

Aber gut, wie so oft muss man sich dann wohl abfinden, weil ws nichts bringt und das Geld zu schade ist um was zu machen.

Aber 2 Punkte ist doch quasi nichts. Ab 4 müsste man reden. An meiner ehemalige Uni haben die Profs mal einen Test gemacht und Klausuren selbst als 1. und 2. Korrektor korrigiert und vergleichen. Die Notenstufe war idR gleich, aber ob jetzt 7 oder 9 war vogelwild verschieden. Es gibt halt kaum objektive Kriterien. Der eine Korrektor sagt, dass man das auf dem Weg X auf keinen Fall machen könnte und damit völlige Unkenntnis beweisen würde. Der andere Korrektor würdigt den Weg X als "kreative Lösung" sogar positiv. Examen ist halt Lotto.
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Tritra
Unregistered
 
#9
31.03.2021, 14:36
(31.03.2021, 10:20)Gast schrieb:  
(31.03.2021, 10:06)Tritra schrieb:  
(31.03.2021, 09:01)Gast schrieb:  Schwammig sind die Begründungen gerade, damit ein Widerspruch nicht durchgeht. So schwammig wie möglich, so konkret wie nötig ist die Devise. Und keine bloß nicht zu präzise die Kritik formulieren, sonst könnte sie noch angegriffen werden. Schließlich wird beim Widerspruch nur geprüft, ob das Votum irgendwie gehalten werden kann.

Ich kenne wenige Berufe wo die Note so wichtig ist, aber auch so stark vom Gemüt der Gutachter abhängt.

Ich sehe halt bei den gleichen Fehlern die angestrichen wurden irgendwie nicht die Rechtfertigung für die Notenschwankung...

Aber gut, wie so oft muss man sich dann wohl abfinden, weil ws nichts bringt und das Geld zu schade ist um was zu machen.

Aber 2 Punkte ist doch quasi nichts. Ab 4 müsste man reden. An meiner ehemalige Uni haben die Profs mal einen Test gemacht und Klausuren selbst als 1. und 2. Korrektor korrigiert und vergleichen. Die Notenstufe war idR gleich, aber ob jetzt 7 oder 9 war vogelwild verschieden. Es gibt halt kaum objektive Kriterien. Der eine Korrektor sagt, dass man das auf dem Weg X auf keinen Fall machen könnte und damit völlige Unkenntnis beweisen würde. Der andere Korrektor würdigt den Weg X als "kreative Lösung" sogar positiv. Examen ist halt Lotto.

Es ist doch ein Unterschied ob es der große Schein ist, oder eine Assessorexamensklausur. 
Es wird doch auch nach Notenstufen aussortiert bei Bewerbungen. 
Für geht es dann im realen darum ob nun ausreichend oder befriedigend im schriftlichen. 

Nagut, also hat keiner positive Erfahrungen gemacht, dass da was gehen würde...
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Gast
Unregistered
 
#10
31.03.2021, 15:00
(31.03.2021, 14:36)Tritra schrieb:  
(31.03.2021, 10:20)Gast schrieb:  
(31.03.2021, 10:06)Tritra schrieb:  
(31.03.2021, 09:01)Gast schrieb:  Schwammig sind die Begründungen gerade, damit ein Widerspruch nicht durchgeht. So schwammig wie möglich, so konkret wie nötig ist die Devise. Und keine bloß nicht zu präzise die Kritik formulieren, sonst könnte sie noch angegriffen werden. Schließlich wird beim Widerspruch nur geprüft, ob das Votum irgendwie gehalten werden kann.

Ich kenne wenige Berufe wo die Note so wichtig ist, aber auch so stark vom Gemüt der Gutachter abhängt.

Ich sehe halt bei den gleichen Fehlern die angestrichen wurden irgendwie nicht die Rechtfertigung für die Notenschwankung...

Aber gut, wie so oft muss man sich dann wohl abfinden, weil ws nichts bringt und das Geld zu schade ist um was zu machen.

Aber 2 Punkte ist doch quasi nichts. Ab 4 müsste man reden. An meiner ehemalige Uni haben die Profs mal einen Test gemacht und Klausuren selbst als 1. und 2. Korrektor korrigiert und vergleichen. Die Notenstufe war idR gleich, aber ob jetzt 7 oder 9 war vogelwild verschieden. Es gibt halt kaum objektive Kriterien. Der eine Korrektor sagt, dass man das auf dem Weg X auf keinen Fall machen könnte und damit völlige Unkenntnis beweisen würde. Der andere Korrektor würdigt den Weg X als "kreative Lösung" sogar positiv. Examen ist halt Lotto.

Es ist doch ein Unterschied ob es der große Schein ist, oder eine Assessorexamensklausur. 
Es wird doch auch nach Notenstufen aussortiert bei Bewerbungen. 
Für geht es dann im realen darum ob nun ausreichend oder befriedigend im schriftlichen. 

Nagut, also hat keiner positive Erfahrungen gemacht, dass da was gehen würde...

Versteh mich nicht falsch, drücke dir die Daumen, dass das passt. Mich nervt die Willkür der Korrektoren auch einfach nur noch. Aber solange die sich da keinen groben Schnitzer leisten und es noch "irgendwie vertretbar" ist, ist es eben nicht angreifbar. Das ist einer der vielen Nachteile juristischer Klausuren.
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