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Steuererklärung
Gast Nrw
Unregistered
 
#1
28.03.2021, 22:40
Meine Frage richtet sich an diejenigen, die ihr Referendariat in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis (wie ich in Nrw) gemacht haben. Ich mache grade meine Steuererklärung mit einer Steuer-Software und muss hierzu angeben, welche Art von Beschäftigung ich 2020 ausgeübt habe. Ich habe mein Ref im Frühling abgeschlossen und bin relativ schnell in den Beruf eingestiegen. Als Ref ist man jedoch weder Angestellter noch Beamter, sondern wird in der Sozialversicherung anders behandelt. Stichwort kein Rentenbeitrag, aber Nachversicherung, falls man im öD geblieben ist, was bei mir zutreffen würde. Wie war es bei Euch? Wie habt Ihr Euer Ref angegeben?
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Gast
Unregistered
 
#2
28.03.2021, 23:10
Kann dir deine Frage leider nicht beantworten. habe meine jetzt mit Taxfix gemacht und musste da nicht wirklich was auswählen. Lediglich meine Berufsbezeichnung wurde abgefragt.
Aber die Steuererklärung war auch echt abenteuerlich. 5 verschiedene "Arbeitswege" zu den AGs, zur Kanzlei, zum Gericht und zur Wahlstation. Dazu ein zweiter Wohnsitz für die Wahlstation, aber dort eigentlich auch nur im HomeOffice gearbeitet. Mal sehen ob das FA mir die Erklärung nicht komplett zerlegt.
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Hakan
Unregistered
 
#3
28.03.2021, 23:13
(28.03.2021, 23:10)Gast schrieb:  Kann dir deine Frage leider nicht beantworten. habe meine jetzt mit Taxfix gemacht und musste da nicht wirklich was auswählen. Lediglich meine Berufsbezeichnung wurde abgefragt.
Aber die Steuererklärung war auch echt abenteuerlich.  5 verschiedene "Arbeitswege" zu den AGs, zur Kanzlei, zum Gericht und zur Wahlstation. Dazu ein zweiter Wohnsitz für die Wahlstation, aber dort eigentlich auch nur im HomeOffice gearbeitet. Mal sehen ob das FA mir die Erklärung nicht komplett zerlegt.


Gewiss wird das FA die Erklärung zerlegen. Uli Hoene§ jr. Cowboy
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Gast
Unregistered
 
#4
29.03.2021, 09:09
Man hat doch im Ref immer nur einen Arbeitsweg und das ist der zum Gericht - alles andere sind Dienstreisen, weil das LG einen zur Ausbildung "unterzuweist" :D
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Gast
Unregistered
 
#5
29.03.2021, 10:04
(29.03.2021, 09:09)Gast schrieb:  Man hat doch im Ref immer nur einen Arbeitsweg und das ist der zum Gericht - alles andere sind Dienstreisen, weil das LG einen zur Ausbildung "unterzuweist" :D

Ist das steuerlich dann besser oder schlechter für mich? Oder ist das Toto wie Harry?
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Steuerberater
Unregistered
 
#6
29.03.2021, 10:29
Du gibst das Ref  in der Erklärung ganz normal als Angestellter Anlage N an. Die Sozialversicherung ist völlig egal, da du einfach Die Daten deiner lohnsteuerbescheinigung eingeben musst. 

Werbungskosten 1000.00€ sind ja klar.
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Gast
Unregistered
 
#7
29.03.2021, 11:31
(29.03.2021, 10:04)Gast schrieb:  
(29.03.2021, 09:09)Gast schrieb:  Man hat doch im Ref immer nur einen Arbeitsweg und das ist der zum Gericht - alles andere sind Dienstreisen, weil das LG einen zur Ausbildung "unterzuweist" :D

Ist das steuerlich dann besser oder schlechter für mich? Oder ist das Toto wie Harry?

Viel besser! Fahrtkosten von 0,30 € pro tatsächlich gefahrenem Kilometer statt nur eine Richtung, Verpflegungsmehraufwand, ggf. doppelte Haushaltsführung (vor allem bei Auslandsaufenthalt). Manche Sachbearbeiter beim Finanzamt sind da zunächst etwas kritisch, bei mir wurde aber immer alles problemlos akzeptiert.
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Gast
Unregistered
 
#8
29.03.2021, 11:40
(29.03.2021, 11:31)Gast schrieb:  
(29.03.2021, 10:04)Gast schrieb:  
(29.03.2021, 09:09)Gast schrieb:  Man hat doch im Ref immer nur einen Arbeitsweg und das ist der zum Gericht - alles andere sind Dienstreisen, weil das LG einen zur Ausbildung "unterzuweist" :D

Ist das steuerlich dann besser oder schlechter für mich? Oder ist das Toto wie Harry?

Viel besser! Fahrtkosten von 0,30 € pro tatsächlich gefahrenem Kilometer statt nur eine Richtung, Verpflegungsmehraufwand, ggf. doppelte Haushaltsführung (vor allem bei Auslandsaufenthalt). Manche Sachbearbeiter beim Finanzamt sind da zunächst etwas kritisch, bei mir wurde aber immer alles problemlos akzeptiert.

Geht euer FA davon aus, dass ihr eine „erste Tätigkeitsstätte“ habt? Ich finde das wenig überzeugend, insbesondere im späteren Verlauf des Refs.
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Gast
Unregistered
 
#9
29.03.2021, 11:47
(29.03.2021, 11:40)Gast schrieb:  
(29.03.2021, 11:31)Gast schrieb:  
(29.03.2021, 10:04)Gast schrieb:  
(29.03.2021, 09:09)Gast schrieb:  Man hat doch im Ref immer nur einen Arbeitsweg und das ist der zum Gericht - alles andere sind Dienstreisen, weil das LG einen zur Ausbildung "unterzuweist" :D

Ist das steuerlich dann besser oder schlechter für mich? Oder ist das Toto wie Harry?

Viel besser! Fahrtkosten von 0,30 € pro tatsächlich gefahrenem Kilometer statt nur eine Richtung, Verpflegungsmehraufwand, ggf. doppelte Haushaltsführung (vor allem bei Auslandsaufenthalt). Manche Sachbearbeiter beim Finanzamt sind da zunächst etwas kritisch, bei mir wurde aber immer alles problemlos akzeptiert.

Geht euer FA davon aus, dass ihr eine „erste Tätigkeitsstätte“ habt? Ich finde das wenig überzeugend, insbesondere im späteren Verlauf des Refs.



Das fand ich auch etwas problematisch beim Eintragen. Ich war eigentlich fast nie bei Gericht gegen Ende des Refs. Da gings nur zum Ausbildungszentrum, in die Kanzlei, in Ausweichräume zur AG oder eben zum Arbeitgeber in der Wahlstation
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Gast
Unregistered
 
#10
29.03.2021, 12:49
Ich bin sowieso fast nie irgendwo und freue mich über die Home-Office-Pauschale...
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