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  5. BaWü: Durchgefallen mit 2,05 - Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst droht!
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BaWü: Durchgefallen mit 2,05 - Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst droht!
Noch-Schreiber
Unregistered
 
#21
26.03.2021, 17:05
(26.03.2021, 16:43)RefBay2020 schrieb:  Manchmal hilft da aber auch einfach das gute alte (und billige) Wortlautargument. Weil‘s im Gesetz steht. 

Dass man die Berufung gar nicht bespricht finde ich aber schon krass. In unserer AG gab es dazu eine Einheit mit Klausurbesprechung und noch eine Einheit mit nem Rechtsanwalt


Ja, das stimmt, aber das muss man sich auch trauen die Klausur allein mit dem Argument "Wortlaut" durchzuhauen. Gerade wenn man evtl weiß, dass da irgendwo irgendwie ein Problem versteckt war.
Zudem wird man eben auch nicht bestehen, wenn man die in Frage kommenden AGL, wenn man sie überhaupt alle findet, nur kurz "abhakt" und als einziges Argument kurz Wortlaut anführt. Gerade im ZVR führt das ja sowieso zu nix ^^

Ja, krass ist das, aber ich fand das Ref eh Müll. Kautelar wurde bei uns quasi auch 0 gelehrt ("Zweckmäßig ist es Klage zu erheben"; Vertrags- oder Schriftsatzklausuren gab es zur Besprechung nie) und unser Straf-AG-Rechtsanwalt hat uns immer auf Google verwiesen.
Mies.
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Noch-Schreiber
Unregistered
 
#22
26.03.2021, 17:05
P.S. Ich möchte aber hoffen, dass ich es im April jetzt dennoch gut hinbekomme und bestehe Cheese
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Auch Bln
Unregistered
 
#23
26.03.2021, 17:35
Wenn es mit dem Geld für einen Klausurenkurs knapp ist, nutze das kostenlose Berliner Klausurarchiv:

https://www.berlin.de/gerichte/kammerger...surenkurs/

Da sind wirklich vernünftige Lösungsskizzen drin. 

Für den richtigen Urteilstil regelmäßig einfach Urteile laut laut lesen. Dann gehen gewisse Formulierungen "in Fleisch und Blut" über. 

Viel Glück beim zweiten Anlauf.
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Gast
Unregistered
 
#24
26.03.2021, 18:07
(26.03.2021, 14:25)Gast schrieb:  
(26.03.2021, 14:16)Gast schrieb:  
(26.03.2021, 13:21)Gast schrieb:  
(26.03.2021, 12:52)Gast schrieb:  Nur so nebenbei, ein Freund von mir hatte 2,7 im Erstversuch und hat letztendlich mit Durchschnittsnote den Zweitversuch bestanden. Es hat sich herausgestellt, dass er die Sachen einfach nur falsch hingeschrieben hat und dass die Zeiteinteilung schlecht war, obwohl er den Stoff aber eigentlich konnte. Es ist also möglich. 

Solltest du aber extreme Lücken haben, dann macht es vielleicht tatsächlich Sinn, nicht in den EVD zu gehen, sondern für dich selbst zu lernen, Klausurenkurse zu buchen und dann den Zweitversuch entsprechend nach hinten zu verschieben, bis du deine Lücken gefüllt hast und bereit bist. Natürlich falls das nach deiner Prüfungsordnung geht. Denn dieser Verbesserungsvorgang wird möglicherweise länger dauern.
Ich selbst weiß wovon ich rede, denn ich bin gerade im EVD und habe kurz vor dem Examen wegen eklatanter Lücken leider noch immer grausame Noten und werde wohl erneut durchfallen. In meinem Bundesland ist es so, dass man verpflichtend den Termin nach dem EVD mitschreiben muss. Also gibt es keinen Weg zurück. In meiner Gruppe haben sich einige Teilnehmer nach kurzer Zeit extrem verbessert, das waren die, die es nur schlecht hingeschrieben haben. Dann gibt es mich und noch eine andere. Wir fallen durch fast jede Klausur.

Das soll absolut kein Angriff sein, im Gegenteil. Keiner kennt deine Situation. Aber höre in dich selbst hinein, woran es gelegen hat. Ob es wirklich die privaten Probleme/Krankheit waren, du deine Sachen nur nicht aufs Papier bringst oder doch auch einfach zu viele Wissenslücken vorhanden sind. Es darf nicht zur Übersprungshandlung werden, dass du dich in den EVD kämpfst. So war es bei mir ein bisschen. Nachdem ich mein Ergebnis erfahren hatte, habe ich ernsthaft zehn Minuten später beim OLG angerufen und dort sofort die Anträge für den EVD angefordert. Das war echt dumm, im Nachhinein. Man sollte das erstmal sacken lassen.
Auch beim Zweitversuch hast du ja keine Garantie, dass privat und gesundheitlich alles gut ist. Deswegen müssen die Basics und das Prozessuale wirklich felsenfest sitzen. Wenn wirklich solche Lücken wie bei mir vorliegen, dann macht es keinen Sinn sich krampfhaft in den EVD zu klagen, zumindest nicht, wenn du danach direkt schreiben MUSST.

Ich will dir absolut nicht zu nahe treten oder dich entmutigen. Aber bei mir hatten die paar Monate jetzt leider nicht gereicht. Ich berichte nur von meiner Erfahrung.

Was das Geldthema angeht, kann ich bestätigen, dass die einen gerade echt gut in Ruhe lassen, ich hab letztens zwei Monate völlig anstandslos ALG 2 bekommen (zwischen Ergebnisbekanntgabe und EVD), ohne dass sich überhaupt jemand gemeldet hat. Aber sicher kann man sich natürlich nie sein. Die Notenverbesserer schreiben ja in der Zeit oft Pseudobewerbungen, damit das ALG nicht gekürzt wird. 
Richtiger Mist alles, das kann man nicht leugnen.

Und eine weitere Folgefrage aus Interesse: Was meinst du mit "Sachen falsch hinschreiben"? Inhaltlich falsch oder lediglich die Punkte an den komplett falschen Stellen erörtert?


ich habe auch mal eine Frage. hat sich das bei euch anhand der AG Noten eigentlich angekündigt? ich befürchte nämlich bei mir auch nur Kuschelnote bekommen zu haben und dann die Überraschung im Examen kommt.

Bei mir hat sich das sehr angekündigt. Auch bei den anderen beiden Durchfallern meiner Gruppe.


Wodurch hat sich das bei dir/euch angekündigt?
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Gast
Unregistered
 
#25
26.03.2021, 18:24
(26.03.2021, 18:07)Gast schrieb:  
(26.03.2021, 14:25)Gast schrieb:  
(26.03.2021, 14:16)Gast schrieb:  
(26.03.2021, 13:21)Gast schrieb:  
(26.03.2021, 12:52)Gast schrieb:  Nur so nebenbei, ein Freund von mir hatte 2,7 im Erstversuch und hat letztendlich mit Durchschnittsnote den Zweitversuch bestanden. Es hat sich herausgestellt, dass er die Sachen einfach nur falsch hingeschrieben hat und dass die Zeiteinteilung schlecht war, obwohl er den Stoff aber eigentlich konnte. Es ist also möglich. 

Solltest du aber extreme Lücken haben, dann macht es vielleicht tatsächlich Sinn, nicht in den EVD zu gehen, sondern für dich selbst zu lernen, Klausurenkurse zu buchen und dann den Zweitversuch entsprechend nach hinten zu verschieben, bis du deine Lücken gefüllt hast und bereit bist. Natürlich falls das nach deiner Prüfungsordnung geht. Denn dieser Verbesserungsvorgang wird möglicherweise länger dauern.
Ich selbst weiß wovon ich rede, denn ich bin gerade im EVD und habe kurz vor dem Examen wegen eklatanter Lücken leider noch immer grausame Noten und werde wohl erneut durchfallen. In meinem Bundesland ist es so, dass man verpflichtend den Termin nach dem EVD mitschreiben muss. Also gibt es keinen Weg zurück. In meiner Gruppe haben sich einige Teilnehmer nach kurzer Zeit extrem verbessert, das waren die, die es nur schlecht hingeschrieben haben. Dann gibt es mich und noch eine andere. Wir fallen durch fast jede Klausur.

Das soll absolut kein Angriff sein, im Gegenteil. Keiner kennt deine Situation. Aber höre in dich selbst hinein, woran es gelegen hat. Ob es wirklich die privaten Probleme/Krankheit waren, du deine Sachen nur nicht aufs Papier bringst oder doch auch einfach zu viele Wissenslücken vorhanden sind. Es darf nicht zur Übersprungshandlung werden, dass du dich in den EVD kämpfst. So war es bei mir ein bisschen. Nachdem ich mein Ergebnis erfahren hatte, habe ich ernsthaft zehn Minuten später beim OLG angerufen und dort sofort die Anträge für den EVD angefordert. Das war echt dumm, im Nachhinein. Man sollte das erstmal sacken lassen.
Auch beim Zweitversuch hast du ja keine Garantie, dass privat und gesundheitlich alles gut ist. Deswegen müssen die Basics und das Prozessuale wirklich felsenfest sitzen. Wenn wirklich solche Lücken wie bei mir vorliegen, dann macht es keinen Sinn sich krampfhaft in den EVD zu klagen, zumindest nicht, wenn du danach direkt schreiben MUSST.

Ich will dir absolut nicht zu nahe treten oder dich entmutigen. Aber bei mir hatten die paar Monate jetzt leider nicht gereicht. Ich berichte nur von meiner Erfahrung.

Was das Geldthema angeht, kann ich bestätigen, dass die einen gerade echt gut in Ruhe lassen, ich hab letztens zwei Monate völlig anstandslos ALG 2 bekommen (zwischen Ergebnisbekanntgabe und EVD), ohne dass sich überhaupt jemand gemeldet hat. Aber sicher kann man sich natürlich nie sein. Die Notenverbesserer schreiben ja in der Zeit oft Pseudobewerbungen, damit das ALG nicht gekürzt wird. 
Richtiger Mist alles, das kann man nicht leugnen.

Und eine weitere Folgefrage aus Interesse: Was meinst du mit "Sachen falsch hinschreiben"? Inhaltlich falsch oder lediglich die Punkte an den komplett falschen Stellen erörtert?


ich habe auch mal eine Frage. hat sich das bei euch anhand der AG Noten eigentlich angekündigt? ich befürchte nämlich bei mir auch nur Kuschelnote bekommen zu haben und dann die Überraschung im Examen kommt.

Bei mir hat sich das sehr angekündigt. Auch bei den anderen beiden Durchfallern meiner Gruppe.


Wodurch hat sich das bei dir/euch angekündigt?

Bei mir (bin nicht der von oben) durch Übungsklausuren immer um die Bestehensgrenze rum und durch den Fakt, dass ich Zuhause 0 lernen konnte, weil zu viel Ablenkung.
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Gast
Unregistered
 
#26
26.03.2021, 19:17
(26.03.2021, 18:24)Gast schrieb:  
(26.03.2021, 18:07)Gast schrieb:  
(26.03.2021, 14:25)Gast schrieb:  
(26.03.2021, 14:16)Gast schrieb:  
(26.03.2021, 13:21)Gast schrieb:  Und eine weitere Folgefrage aus Interesse: Was meinst du mit "Sachen falsch hinschreiben"? Inhaltlich falsch oder lediglich die Punkte an den komplett falschen Stellen erörtert?


ich habe auch mal eine Frage. hat sich das bei euch anhand der AG Noten eigentlich angekündigt? ich befürchte nämlich bei mir auch nur Kuschelnote bekommen zu haben und dann die Überraschung im Examen kommt.

Bei mir hat sich das sehr angekündigt. Auch bei den anderen beiden Durchfallern meiner Gruppe.


Wodurch hat sich das bei dir/euch angekündigt?

Bei mir (bin nicht der von oben) durch Übungsklausuren immer um die Bestehensgrenze rum und durch den Fakt, dass ich Zuhause 0 lernen konnte, weil zu viel Ablenkung.

Bei mir war das so, dass ich von Anfang an dauernd 1 oder 2 Punkte kassiert habe. Auch jetzt im EVD wieder. Komischerweise nie 3, immer nur so richtig schlimme Noten. Deshalb kann ich das Ergebnis der Threaderstellerin schon nachvollziehen. Es ist dann wie oben jemand geschrieben hat. Ich finde einfach nicht die richtige Lösung oder mache zu viele Fehler. Dadurch wird ja automatisch auch das Prozessuale meist falsch, weil man ja wieder irgendeine Klageänderung oder sonst was nicht/anders geprüft hat. Also der materielle Fehler zieht das Prozessuale sozusagen mit. Ich habe dann immer dabei stehen, dass es zu sehr von der Lösung abweicht und dadurch einfach nichts mehr übrig bleibt, was überhaupt bewertbar ist. Ansonsten so 4-6. Gute Noten habe ich praktische nie. So können die bestandenen Klasuren die Ausrutscher eben nicht mehr ausgleichen.
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Ella
Unregistered
 
#27
26.03.2021, 20:13
ALG 1 plus Zuschuss mit ALG 2. Nebenjob wäre vielleicht auch möglich, würde mich aber eher doch auf das Examen konzentrieren. 

Ist schon Wahnsinn, eine solche Regelung. In Berlin/Brandenburg gibt es sowas zum Glück nicht. Da werden alle Durchfaller durch möglichst gute AG-Leiter unterrichtet, sodass fast alle im Zweitversuch bestehen.

Einzig diejenigen, die Ihr Referendariat zeitlich sehr verlängern (über den Ergänzungsvorbereitungskurs hinaus) werden aus dem Dienst entlassen.
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Gast
Unregistered
 
#28
26.03.2021, 21:08
(26.03.2021, 19:17)Gast schrieb:  
(26.03.2021, 18:24)Gast schrieb:  
(26.03.2021, 18:07)Gast schrieb:  
(26.03.2021, 14:25)Gast schrieb:  
(26.03.2021, 14:16)Gast schrieb:  ich habe auch mal eine Frage. hat sich das bei euch anhand der AG Noten eigentlich angekündigt? ich befürchte nämlich bei mir auch nur Kuschelnote bekommen zu haben und dann die Überraschung im Examen kommt.

Bei mir hat sich das sehr angekündigt. Auch bei den anderen beiden Durchfallern meiner Gruppe.


Wodurch hat sich das bei dir/euch angekündigt?

Bei mir (bin nicht der von oben) durch Übungsklausuren immer um die Bestehensgrenze rum und durch den Fakt, dass ich Zuhause 0 lernen konnte, weil zu viel Ablenkung.

Bei mir war das so, dass ich von Anfang an dauernd 1 oder 2 Punkte kassiert habe. Auch jetzt im EVD wieder. Komischerweise nie 3, immer nur so richtig schlimme Noten. Deshalb kann ich das Ergebnis der Threaderstellerin schon nachvollziehen. Es ist dann wie oben jemand geschrieben hat. Ich finde einfach nicht die richtige Lösung oder mache zu viele Fehler. Dadurch wird ja automatisch auch das Prozessuale meist falsch, weil man ja wieder irgendeine Klageänderung oder sonst was nicht/anders geprüft hat. Also der materielle Fehler zieht das Prozessuale sozusagen mit. Ich habe dann immer dabei stehen, dass es zu sehr von der Lösung abweicht und dadurch einfach nichts mehr übrig bleibt, was überhaupt bewertbar ist. Ansonsten so 4-6. Gute Noten habe ich praktische nie. So können die bestandenen Klasuren die Ausrutscher eben nicht mehr ausgleichen.


Ich glaube du hast da genau einen Punkt angesprochen den viele immer übersehen. Die Klausuren sind teilweise so gestellt, dass bei (extrem) abweichender materieller Lösung auch das prozessuale total abstrus wird. Und die Korrektoren haben denn eben wenig zu honorieren. Von daher bin ich voll deiner Meinung, dass das man nicht immer trennen kann, ob jemand materiell oder prozessual Schwächen hat
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Gast
Unregistered
 
#29
26.03.2021, 21:36
Bei so schlechten Noten dürfte hauptsächlich (rechts-) Sprache das Problem sein. Wenn die Klausur nicht nach Urteil/Anklage etc aussieht und klingt, hat man auch mit materiellem/prozessualen Wissen schlechte Karten. Für 4 Punkte sollte es sonst fast immer reichen, grade Zulässigkeit der Klage o.Ä. ist doch fast immer gleich.
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Ref2021
Unregistered
 
#30
26.03.2021, 22:14
(26.03.2021, 17:05)Noch-Schreiber schrieb:  
(26.03.2021, 16:43)RefBay2020 schrieb:  Manchmal hilft da aber auch einfach das gute alte (und billige) Wortlautargument. Weil‘s im Gesetz steht. 

Dass man die Berufung gar nicht bespricht finde ich aber schon krass. In unserer AG gab es dazu eine Einheit mit Klausurbesprechung und noch eine Einheit mit nem Rechtsanwalt


Ja, das stimmt, aber das muss man sich auch trauen die Klausur allein mit dem Argument "Wortlaut" durchzuhauen. Gerade wenn man evtl weiß, dass da irgendwo irgendwie ein Problem versteckt war.
Zudem wird man eben auch nicht bestehen, wenn man die in Frage kommenden AGL, wenn man sie überhaupt alle findet, nur kurz "abhakt" und als einziges Argument kurz Wortlaut anführt. Gerade im ZVR führt das ja sowieso zu nix ^^

Ja, krass ist das, aber ich fand das Ref eh Müll. Kautelar wurde bei uns quasi auch 0 gelehrt ("Zweckmäßig ist es Klage zu erheben"; Vertrags- oder Schriftsatzklausuren gab es zur Besprechung nie) und unser Straf-AG-Rechtsanwalt hat uns immer auf Google verwiesen.
Mies.

Ich bringe das jetzt immer, seit die mir das als gut angestrichen haben. Des weiteren hilft in einer Klausur auch Logik und Zusammenhänge (z.B. Streitgenossen und Baumbach'sche Formel)

Wsl hab ich Glück gehabt mit unserer AG Leitern, die mit uns echt viele Tenorierungsübungen macht und super viele Klausuren echt tiefgehend bespricht.
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