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  5. Klausuren März 2021
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Klausuren März 2021
Gast
Unregistered
 
#1.071
15.03.2021, 22:03
(15.03.2021, 21:58)Gast schrieb:  Anwaltsklausuren sind grundsätzlich ziemlich dankbar. Gutachten oder Urteilstil, man kann immer unstrukturiert jedes Problem ansprechen, kaum etwas zu verlieren für den Mandanten, man kann Grundrechte anführen etc. Der Schriftsatz hat auch kaum Formalien. 

Also kommt morgen vermutlich ein Widerspruchsbescheid.


????? FML
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Gast
Unregistered
 
#1.072
15.03.2021, 22:09
(15.03.2021, 22:03)Gast schrieb:  
(15.03.2021, 21:58)Gast schrieb:  Anwaltsklausuren sind grundsätzlich ziemlich dankbar. Gutachten oder Urteilstil, man kann immer unstrukturiert jedes Problem ansprechen, kaum etwas zu verlieren für den Mandanten, man kann Grundrechte anführen etc. Der Schriftsatz hat auch kaum Formalien. 

Also kommt morgen vermutlich ein Widerspruchsbescheid.


????? FML


FML?
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Gast
Unregistered
 
#1.073
15.03.2021, 22:16
(15.03.2021, 22:09)Gast schrieb:  
(15.03.2021, 22:03)Gast schrieb:  
(15.03.2021, 21:58)Gast schrieb:  Anwaltsklausuren sind grundsätzlich ziemlich dankbar. Gutachten oder Urteilstil, man kann immer unstrukturiert jedes Problem ansprechen, kaum etwas zu verlieren für den Mandanten, man kann Grundrechte anführen etc. Der Schriftsatz hat auch kaum Formalien. 

Also kommt morgen vermutlich ein Widerspruchsbescheid.


????? FML


FML?

Diese Jugend...öhm...Ja! Cheese
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Gast
Unregistered
 
#1.074
16.03.2021, 15:08
Wie soll man denn bitte bei sowas fertig werden...
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Dascha
Unregistered
 
#1.075
16.03.2021, 15:14
Hahahahahaha
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Gast
Unregistered
 
#1.076
16.03.2021, 15:15
Was kam denn dran?
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NRW
Unregistered
 
#1.077
16.03.2021, 15:20
Waffengesetz

Sammler sammelt aus persönlichen Gründen nach dem Diebstahl seiner Sammlung in 2010 nicht mehr

Erlaubnis Modelle von Pistolen der dt Polizei zwischen 1914 und 1945

Anhörung 
Nun Erwerb von zwei Waffen mit der Behauptung, dass sie Modelle von Pistolen aus 1914-1945 seien, Baujahr 2013

Nun 1) Widerruf der Erlaubnis
2)Herausgabe Waffenkarte
3)Ablehnung des Antrags auf Eintragung der beiden Waffen aus 2013
4) Unbrauchbarmachung der Waffen oder Übergabe an Berechtigten

Mandant gibt Waffenkarte zurück, Erledigung Nr 2

Rbh fehlerhaft (sind zwei Abschriften der Klage beizufügen)

AK gegen Widerruf und 113 I 2 3 Vwgo bezüglich der Waffenkarte

Zuverlässigkeit (+) da Schließfach der Bank sicher und Pistole ohne Munition ungefährlich
Bedürfnis (+)bestehen,persönliche Hindergrundsgründe im Zeitpunkt des Widerrufs weggefallen und Bedürfnis glaubhaft gemacht

Im Übrigen unbegründet. Waffen schnell heraus, sonst droht deshalb unzuverlässig
Ggf sogar nachschieben von Gründrn, wenn die Polizei den Widerruf nun auf Unzuverlässigkeit wegen unerlaubten waffenbesitz stützt § 45 II 2 WaffenG
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#1.078
16.03.2021, 16:05
(16.03.2021, 15:20)NRW schrieb:  Waffengesetz

Sammler sammelt aus persönlichen Gründen nach dem Diebstahl seiner Sammlung in 2010 nicht mehr

Erlaubnis Modelle von Pistolen der dt Polizei zwischen 1914 und 1945

Anhörung 
Nun Erwerb von zwei Waffen mit der Behauptung, dass sie Modelle von Pistolen aus 1914-1945 seien, Baujahr 2013

Nun 1) Widerruf der Erlaubnis
2)Herausgabe Waffenkarte
3)Ablehnung des Antrags auf Eintragung der beiden Waffen aus 2013
4) Unbrauchbarmachung der Waffen oder Übergabe an Berechtigten

Mandant gibt Waffenkarte zurück, Erledigung Nr 2

Rbh fehlerhaft (sind zwei Abschriften der Klage beizufügen)

AK gegen Widerruf und 113 I 2 3 Vwgo bezüglich der Waffenkarte

Zuverlässigkeit (+) da Schließfach der Bank sicher und Pistole ohne Munition ungefährlich
Bedürfnis (+)bestehen,persönliche Hindergrundsgründe im Zeitpunkt des Widerrufs weggefallen und Bedürfnis glaubhaft gemacht

Im Übrigen unbegründet. Waffen schnell heraus, sonst droht deshalb unzuverlässig
Ggf sogar nachschieben von Gründrn, wenn die Polizei den Widerruf nun auf Unzuverlässigkeit wegen unerlaubten waffenbesitz stützt § 45 II 2 WaffenG

In Hessen hatte er die waffen abgegeben u es war dachte ich widerruf
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Gast
Unregistered
 
#1.079
16.03.2021, 16:05
(16.03.2021, 16:05)Gast schrieb:  
(16.03.2021, 15:20)NRW schrieb:  Waffengesetz

Sammler sammelt aus persönlichen Gründen nach dem Diebstahl seiner Sammlung in 2010 nicht mehr

Erlaubnis Modelle von Pistolen der dt Polizei zwischen 1914 und 1945

Anhörung 
Nun Erwerb von zwei Waffen mit der Behauptung, dass sie Modelle von Pistolen aus 1914-1945 seien, Baujahr 2013

Nun 1) Widerruf der Erlaubnis
2)Herausgabe Waffenkarte
3)Ablehnung des Antrags auf Eintragung der beiden Waffen aus 2013
4) Unbrauchbarmachung der Waffen oder Übergabe an Berechtigten

Mandant gibt Waffenkarte zurück, Erledigung Nr 2

Rbh fehlerhaft (sind zwei Abschriften der Klage beizufügen)

AK gegen Widerruf und 113 I 2 3 Vwgo bezüglich der Waffenkarte

Zuverlässigkeit (+) da Schließfach der Bank sicher und Pistole ohne Munition ungefährlich
Bedürfnis (+)bestehen,persönliche Hindergrundsgründe im Zeitpunkt des Widerrufs weggefallen und Bedürfnis glaubhaft gemacht

Im Übrigen unbegründet. Waffen schnell heraus, sonst droht deshalb unzuverlässig
Ggf sogar nachschieben von Gründrn, wenn die Polizei den Widerruf nun auf Unzuverlässigkeit wegen unerlaubten waffenbesitz stützt § 45 II 2 WaffenG

In Hessen hatte er die waffen abgegeben u es war dachte ich widerruf


Widerspruch
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Gast
Unregistered
 
#1.080
16.03.2021, 16:09
(16.03.2021, 16:05)Gast schrieb:  
(16.03.2021, 15:20)NRW schrieb:  Waffengesetz

Sammler sammelt aus persönlichen Gründen nach dem Diebstahl seiner Sammlung in 2010 nicht mehr

Erlaubnis Modelle von Pistolen der dt Polizei zwischen 1914 und 1945

Anhörung 
Nun Erwerb von zwei Waffen mit der Behauptung, dass sie Modelle von Pistolen aus 1914-1945 seien, Baujahr 2013

Nun 1) Widerruf der Erlaubnis
2)Herausgabe Waffenkarte
3)Ablehnung des Antrags auf Eintragung der beiden Waffen aus 2013
4) Unbrauchbarmachung der Waffen oder Übergabe an Berechtigten

Mandant gibt Waffenkarte zurück, Erledigung Nr 2

Rbh fehlerhaft (sind zwei Abschriften der Klage beizufügen)

AK gegen Widerruf und 113 I 2 3 Vwgo bezüglich der Waffenkarte

Zuverlässigkeit (+) da Schließfach der Bank sicher und Pistole ohne Munition ungefährlich
Bedürfnis (+)bestehen,persönliche Hindergrundsgründe im Zeitpunkt des Widerrufs weggefallen und Bedürfnis glaubhaft gemacht

Im Übrigen unbegründet. Waffen schnell heraus, sonst droht deshalb unzuverlässig
Ggf sogar nachschieben von Gründrn, wenn die Polizei den Widerruf nun auf Unzuverlässigkeit wegen unerlaubten waffenbesitz stützt § 45 II 2 WaffenG

In Hessen hatte er die waffen abgegeben u es war dachte ich widerruf

Hab wegen Abgabe von Schein und Waffe nur im Rahmen der Zweckmäßigkeit erwähnt das auch ein Antrag nach §80 V 3 auf Rückgängigmachung des Vollzugs zu stellen ist
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