04.09.2017, 15:27
In Brandenburg logischerweise auch ;)
Ich fand die Klausur eigentlich machbar. War ein bisschen viel durch die vielen Beteiligten, so dass am Ende die Begründung teilweise fehlte... :/
Ich habe die Klage abgewiesen und die isolierte(n) Drittwiderklage(n) antragsgenäß durchgelassen.
Der Kläger konnte keinen Gegenbeweis gegen den zu seinen Lasten gehenden Anscheinsbeweis erbringen. Damit was das Schicksal der Klausur klar bei mir.
Habe auch schon von Leuten gehört, die bei einem non liquet (geht meiner Meinung nach bei Anscheinsbeweis nicht mehr) geblieben sind, demnach die Klage (Die ohnehin nur auf 50 Prozent gerichtet war) durchgelassen und die widerklage auch entsprechend in Höhe von 50 Prozent durchgelassen und im Übrigen abgewiesen haben.
Was habt ihr entschieden?
Tipps für morgen?
Ich fand die Klausur eigentlich machbar. War ein bisschen viel durch die vielen Beteiligten, so dass am Ende die Begründung teilweise fehlte... :/
Ich habe die Klage abgewiesen und die isolierte(n) Drittwiderklage(n) antragsgenäß durchgelassen.
Der Kläger konnte keinen Gegenbeweis gegen den zu seinen Lasten gehenden Anscheinsbeweis erbringen. Damit was das Schicksal der Klausur klar bei mir.
Habe auch schon von Leuten gehört, die bei einem non liquet (geht meiner Meinung nach bei Anscheinsbeweis nicht mehr) geblieben sind, demnach die Klage (Die ohnehin nur auf 50 Prozent gerichtet war) durchgelassen und die widerklage auch entsprechend in Höhe von 50 Prozent durchgelassen und im Übrigen abgewiesen haben.
Was habt ihr entschieden?
Tipps für morgen?
04.09.2017, 15:43
Hatten die gleiche Klausur.
Um es kurz zu machen: es war eine Katastrophe bei mir. Nicht wegen der materiellen Anforderungen. Die waren nicht übertrieben. Mein Zeitmanagement hat aber voll versagt, weil ich mit dem Tatbestand angefangen bin und den einfach nicht hin bekommen hab.
Im Ergebnis sind meine Entscheidungsgründe demnach grütze.
Hätte ich die Zeit gehabt, hätte ich vieles mehr geschrieben.
So hab ich, auch taktisch bedingt, die Klage voll abgewiesen, wobei m.E. eine Quote von 80/20 auch vertretbar gewesen wäre. Der Widerklage hab ich teilweise stattgegeben, bin mit der Begründung aber vorn und hinten nicht fertig geworden.
Hab die ganze Beweiserhebung nicht wirklich nachvollziehen können... jedenfalls ist ein Verursachungsbeitrag, der über das allg. Rücksichtnahmegebot hinaus geht, zulasten des Beklagten nicht nachgewiesen worden. Daher m.E. wg. Kardinalpflichtverstoß nach Paragraph 9 III StVO volle Haftung des Drittwiderbeklagten vertretbar.
M.E.
Anspruch auf volle Reparaturkosten, weil Prognoserisiko zulasten der Drittwiderbeklagten,
Nutzungsausfall für 10 Tage, allerdings nicht 50€ sondern ein geringerer Tagessatz angemessen (hab 40€ genommen). Dazu 10 % Abzug wg. ersparte Aufwendungen.
Anspruch auf Behandlungskosten (-) weil auf GKV gem. 116 SGB X übergegangen.
Dann musste ich meine Klausur abbrechen, weil die Zeit rum war. Zuvor hab ich bereits sehr oberflächlich gearbeitet. Insbesondere die Zulässigkeit der isolierten Drittwiderklage ohne Subsumtion angenommen :-(
Die Tenorierung hab ich bewusst falsch gemacht, weil ich in der Hektik der letzten Sekunden die gespaltene Zinsentscheidung formulieren muss.
Muss sagen, Examen ist von der Belastung her doch eine andere Extremsituation als alle anderen Probeklausuren von davor.
Nr 1 ist jedenfalls bei mir im Teich. Hoffe, dass Nummer 2-8 besser werden. [/i]
Um es kurz zu machen: es war eine Katastrophe bei mir. Nicht wegen der materiellen Anforderungen. Die waren nicht übertrieben. Mein Zeitmanagement hat aber voll versagt, weil ich mit dem Tatbestand angefangen bin und den einfach nicht hin bekommen hab.
Im Ergebnis sind meine Entscheidungsgründe demnach grütze.
Hätte ich die Zeit gehabt, hätte ich vieles mehr geschrieben.
So hab ich, auch taktisch bedingt, die Klage voll abgewiesen, wobei m.E. eine Quote von 80/20 auch vertretbar gewesen wäre. Der Widerklage hab ich teilweise stattgegeben, bin mit der Begründung aber vorn und hinten nicht fertig geworden.
Hab die ganze Beweiserhebung nicht wirklich nachvollziehen können... jedenfalls ist ein Verursachungsbeitrag, der über das allg. Rücksichtnahmegebot hinaus geht, zulasten des Beklagten nicht nachgewiesen worden. Daher m.E. wg. Kardinalpflichtverstoß nach Paragraph 9 III StVO volle Haftung des Drittwiderbeklagten vertretbar.
M.E.
Anspruch auf volle Reparaturkosten, weil Prognoserisiko zulasten der Drittwiderbeklagten,
Nutzungsausfall für 10 Tage, allerdings nicht 50€ sondern ein geringerer Tagessatz angemessen (hab 40€ genommen). Dazu 10 % Abzug wg. ersparte Aufwendungen.
Anspruch auf Behandlungskosten (-) weil auf GKV gem. 116 SGB X übergegangen.
Dann musste ich meine Klausur abbrechen, weil die Zeit rum war. Zuvor hab ich bereits sehr oberflächlich gearbeitet. Insbesondere die Zulässigkeit der isolierten Drittwiderklage ohne Subsumtion angenommen :-(
Die Tenorierung hab ich bewusst falsch gemacht, weil ich in der Hektik der letzten Sekunden die gespaltene Zinsentscheidung formulieren muss.
Muss sagen, Examen ist von der Belastung her doch eine andere Extremsituation als alle anderen Probeklausuren von davor.
Nr 1 ist jedenfalls bei mir im Teich. Hoffe, dass Nummer 2-8 besser werden. [/i]
04.09.2017, 15:53
Das war heute bei mir ein Satz mit X. Mehr als einen Punkt wird es nicht werden. Ich war mit dem Tatbestand total überfordert und habe viel zu spät angefangen zu schreiben.
Als sehr störend empfand ich zudem auch, dass die Damen vom JPA, während der Klausur, insgesamt 2 Mal reinkommen und den Sachverhalt an verschiedenen Stellen nachbessern musste, weil er voll mit Fehlern war....
Als sehr störend empfand ich zudem auch, dass die Damen vom JPA, während der Klausur, insgesamt 2 Mal reinkommen und den Sachverhalt an verschiedenen Stellen nachbessern musste, weil er voll mit Fehlern war....
04.09.2017, 16:06
Bin auch schon am Tatbestand gescheitert. Habe im Ergebnis den Anscheinsbeweis abgelehnt und 50/50 Haftung angenommen.
04.09.2017, 16:10
Hätte jetzt gesagt, dass der Anscheinsbeweis nicht greift wegen der durchgezogenen Linie.
04.09.2017, 16:30
(04.09.2017, 15:43)NRWler schrieb: Hatten die gleiche Klausur.
Um es kurz zu machen: es war eine Katastrophe bei mir. Nicht wegen der materiellen Anforderungen. Die waren nicht übertrieben. Mein Zeitmanagement hat aber voll versagt, weil ich mit dem Tatbestand angefangen bin und den einfach nicht hin bekommen hab.
Im Ergebnis sind meine Entscheidungsgründe demnach grütze.
Hätte ich die Zeit gehabt, hätte ich vieles mehr geschrieben.
So hab ich, auch taktisch bedingt, die Klage voll abgewiesen, wobei m.E. eine Quote von 80/20 auch vertretbar gewesen wäre. Der Widerklage hab ich teilweise stattgegeben, bin mit der Begründung aber vorn und hinten nicht fertig geworden.
Hab die ganze Beweiserhebung nicht wirklich nachvollziehen können... jedenfalls ist ein Verursachungsbeitrag, der über das allg. Rücksichtnahmegebot hinaus geht, zulasten des Beklagten nicht nachgewiesen worden. Daher m.E. wg. Kardinalpflichtverstoß nach Paragraph 9 III StVO volle Haftung des Drittwiderbeklagten vertretbar.
M.E.
Anspruch auf volle Reparaturkosten, weil Prognoserisiko zulasten der Drittwiderbeklagten,
Nutzungsausfall für 10 Tage, allerdings nicht 50€ sondern ein geringerer Tagessatz angemessen (hab 40€ genommen). Dazu 10 % Abzug wg. ersparte Aufwendungen.
Anspruch auf Behandlungskosten (-) weil auf GKV gem. 116 SGB X übergegangen.
Dann musste ich meine Klausur abbrechen, weil die Zeit rum war. Zuvor hab ich bereits sehr oberflächlich gearbeitet. Insbesondere die Zulässigkeit der isolierten Drittwiderklage ohne Subsumtion angenommen :-(
Die Tenorierung hab ich bewusst falsch gemacht, weil ich in der Hektik der letzten Sekunden die gespaltene Zinsentscheidung formulieren muss.
Muss sagen, Examen ist von der Belastung her doch eine andere Extremsituation als alle anderen Probeklausuren von davor.
Nr 1 ist jedenfalls bei mir im Teich. Hoffe, dass Nummer 2-8 besser werden. [/i]
Also an die NRWLer:
Die Berliner-brandeburger hatten wohl bisschen andere Klausur. Wir hatten keine behandlungskosten und der nutzunsausfall waren bei uns 12 Tage und auch 12 Tage berechnet (laut Bearbeiterhinweis auch korrekt berechnet)
04.09.2017, 21:31
In Hessen lief das auch so wie in NRW ;)
05.09.2017, 09:22
Nein, in Hessen lief es wie in Berlin/Brandenburg :dodgy: Ohne Behandlungskosten und mit 12 Tagen Nutzungsausfall...
05.09.2017, 14:41
Heute quasi der Fall : BGH · Urteil vom 15. November 2006 · Az. XII ZR 92/04
nur abgeändert;
Mandantin ist Mieterin und kommt zum RA, weil ihr außerordentlich, hilfsweise ordentlich gekündigt wurde.
Außerordentlich, weil sie seit 6 Monaten gekürzte Miete zahlt. M hält sich für minderungsberechtigt, weil Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung verweigert. Grund der Verweigerung ist, dass V mehr Info außer nur Name wollte (wirtschaftliche Verhältnise, Gewerbeart, Infos zum Intermietvertrag) & sich M aber weigert, die Auskunft zu erteilen.
Ordentlich, weil die Schriftform der Zusatzvereinbarung, wonach der Mietvertrag sich bis zum 2025 verlängern soll, nicht gewahrt wurde (Prokurist hat nur mit seinem Namen unterschrieben, ohne ppa Zusatz) & weil Mietzinsvereinbarung nicht schrifltich abgeschlossen wurden.
Praktisch war ein Mandantenschreiben nur gefordert ggfs. Entwurf eines Schreibens an die Gegenseite
Im Vergleich zu gestern dankbarer.
nur abgeändert;
Mandantin ist Mieterin und kommt zum RA, weil ihr außerordentlich, hilfsweise ordentlich gekündigt wurde.
Außerordentlich, weil sie seit 6 Monaten gekürzte Miete zahlt. M hält sich für minderungsberechtigt, weil Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung verweigert. Grund der Verweigerung ist, dass V mehr Info außer nur Name wollte (wirtschaftliche Verhältnise, Gewerbeart, Infos zum Intermietvertrag) & sich M aber weigert, die Auskunft zu erteilen.
Ordentlich, weil die Schriftform der Zusatzvereinbarung, wonach der Mietvertrag sich bis zum 2025 verlängern soll, nicht gewahrt wurde (Prokurist hat nur mit seinem Namen unterschrieben, ohne ppa Zusatz) & weil Mietzinsvereinbarung nicht schrifltich abgeschlossen wurden.
Praktisch war ein Mandantenschreiben nur gefordert ggfs. Entwurf eines Schreibens an die Gegenseite
Im Vergleich zu gestern dankbarer.
05.09.2017, 15:28
Kein Vergleich zu gestern. Ich bin heute sogar fertig geworden...
Hat jemand einen heißen Tipp für Donnerstag? ZVR ist jetzt eher nicht so mein Fall...
Hat jemand einen heißen Tipp für Donnerstag? ZVR ist jetzt eher nicht so mein Fall...