10.03.2021, 19:07
Richter am SG war der geilste Job der Welt (25h/Woche für R1 ist ein guter Deal). Bis Jens Spahn kam, und Klagewellen verursachte. Die Sozialgerichtsbarkeit wird die nächsten 20 Jahre darunter leiden.
10.03.2021, 19:19
10.03.2021, 20:03
Hartz4-Klagen fallen kaum ins Gewicht, und sie haben ihre Berechtigung. Anders als die Fristverkürzungen bei den Krankenversicherungen.
10.03.2021, 20:35
Also die Spahn- Klagen haben sich in meiner Kammer so gut wie erledigt....?
10.03.2021, 20:45
Kurze Frage zu Bayern: da muss man sich ja beim zuständigen Fachministerium bewerben, für eine allgemeine juristische Laufbahn in dessen Geschäftsbereich, die auch Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit einschließt. Auf der Webseite steht als Voraussetzung "zweites im oberen Bereich der Note befriedigend". Hat jemand Erfahrungen was das (aktuell) konkret heißt? Und welche Note man braucht, um dann auch tatsächlich für die Gerichtsbarkeit in Frage zu kommen und nicht nur für die Verwaltung?
10.03.2021, 21:13
ArbG: Zweistellig - entweder Punktezahl oder Wartejahre in der Verwaltung.
SG: 9+.
SG: 9+.
10.03.2021, 21:45
(10.03.2021, 21:13)Gast schrieb: ArbG: Zweistellig - entweder Punktezahl oder Wartejahre in der Verwaltung.
SG: 9+.
Das dürfte für die Gerichtsbarkeiten ziemlich exakt hinkommen.
Einstellung in die StMAS-Laufbahn als solche war vor Corona ab ca. 7,5 realistisch, dann aber natürlich mit der (auch längerfristig) klaren Perspektive auf Verwaltungsstellen an unbeliebten Orten, namentlich ZBFS Bayreuth oder Nördlingen. Aktuell dürfte selbst das natürlich eher nicht reichen.
Problem in BY ist halt wirklich diese Kombination von ArbG und SG in einer Laufbahn. ArbG ist sehr begeht und zieht immer viele qualifizierte Bewerber an, insbesondere auch GK-Aussteiger mit reichlich Erfahrung in diesem Rechtsgebiet. Vergleiche nur mal die jeweiligen Notenvoraussetzungen in Bundesländern, die das trennen (wie NRW), dann siehst Du was ich meine... Ein 8-Punkte-Bewerber, der bewusst ans SG will, wird somit in BY fast sicher von einem ex-GK-Arbeitsrechtler im Rahmen der Bestenauslese ausgestochen, während er zB in NRW (zumindest vor Corona) ganz unproblematisch genommen worden wäre.
10.03.2021, 21:50
Wieso ist Bayreuth unbeliebt? Ist doch eine schöne Stadt.
10.03.2021, 21:55
Nördlingen auch!!!
10.03.2021, 23:08
(10.03.2021, 21:45)GastBY schrieb:(10.03.2021, 21:13)Gast schrieb: ArbG: Zweistellig - entweder Punktezahl oder Wartejahre in der Verwaltung.
SG: 9+.
Das dürfte für die Gerichtsbarkeiten ziemlich exakt hinkommen.
Einstellung in die StMAS-Laufbahn als solche war vor Corona ab ca. 7,5 realistisch, dann aber natürlich mit der (auch längerfristig) klaren Perspektive auf Verwaltungsstellen an unbeliebten Orten, namentlich ZBFS Bayreuth oder Nördlingen. Aktuell dürfte selbst das natürlich eher nicht reichen.
Problem in BY ist halt wirklich diese Kombination von ArbG und SG in einer Laufbahn. ArbG ist sehr begeht und zieht immer viele qualifizierte Bewerber an, insbesondere auch GK-Aussteiger mit reichlich Erfahrung in diesem Rechtsgebiet. Vergleiche nur mal die jeweiligen Notenvoraussetzungen in Bundesländern, die das trennen (wie NRW), dann siehst Du was ich meine... Ein 8-Punkte-Bewerber, der bewusst ans SG will, wird somit in BY fast sicher von einem ex-GK-Arbeitsrechtler im Rahmen der Bestenauslese ausgestochen, während er zB in NRW (zumindest vor Corona) ganz unproblematisch genommen worden wäre.
+1
Bewerberlage im StMI ist übrigens entspannter. Deswegen gehen viele, die ans SG wollen, erst ans StMI, weil der Wechsel von LRA ans SG leicht ist. Im StMAS sind die Notenanforderungen manchmal höher als in der ordentlichen Gerichtsbarkeit - weil die Aussicht auf das ArbG die ganzen Ex-GK-Anwälte anzieht. Viele Top-GKs in München sind gerade im Arbeitsrecht extrem stark aufgestellt. StMI nimmt auf persönliche Bindungen bei der Verschickung in die Provinz übrigens mehr Rücksicht. Grüße aus einem LRA!