08.03.2021, 16:17
(08.03.2021, 16:14)Gast schrieb:(08.03.2021, 15:52)Gast schrieb:(08.03.2021, 14:02)Gast schrieb:(04.03.2021, 22:48)Gast schrieb: Hallo,
ich habe eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch bekommen.
Kann jemand berichten, wie es bei ihm ablief und was so gefragt wurde?
Danke :-)
Glückwunsch! Darf man fragen welches Bundesland und mit welchen Noten du eine Einladung bekommen hast?
Wünsche dir viel Erfolg :)
Danke!
NRW, 26,5 (VB im ersten, hohes B im Zweiten), Diss im ÖR.
Ich hatte hier im Thread schon mal geschrieben.
Wahrscheinlich ginge bei mir auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit, aber ich habe mich tatsächlich ganz freiwillig für die Sozialgerichtsbarkeit entschieden und hoffe, das passt so gut wie ich denke
26,5 Punkte insgesamt bei einem hohen B im Zweiten? Bei 8,9 im Zweiten hättest du somit im Ersten 17,6 Punkte erlangt (kein hohes VB, sondern ein extrem hohes sehr gut). Klingt jetzt irgendwie komisch, sofern ich keinen Denkfehler habe
Die Note vom 2. Examen ist in die Berechnung mit doppelter Gewichtung eingeflossen (Note 1. StEx + 2 * Note 2. StEx).
08.03.2021, 16:19
(08.03.2021, 16:16)Gast schrieb:(08.03.2021, 16:14)Gast schrieb:(08.03.2021, 15:52)Gast schrieb:(08.03.2021, 14:02)Gast schrieb:(04.03.2021, 22:48)Gast schrieb: Hallo,
ich habe eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch bekommen.
Kann jemand berichten, wie es bei ihm ablief und was so gefragt wurde?
Danke :-)
Glückwunsch! Darf man fragen welches Bundesland und mit welchen Noten du eine Einladung bekommen hast?
Wünsche dir viel Erfolg :)
Danke!
NRW, 26,5 (VB im ersten, hohes B im Zweiten), Diss im ÖR.
Ich hatte hier im Thread schon mal geschrieben.
Wahrscheinlich ginge bei mir auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit, aber ich habe mich tatsächlich ganz freiwillig für die Sozialgerichtsbarkeit entschieden und hoffe, das passt so gut wie ich denke
26,5 Punkte insgesamt bei einem hohen B im Zweiten? Bei 8,9 im Zweiten hättest du somit im Ersten 17,6 Punkte erlangt (kein hohes VB, sondern ein extrem hohes sehr gut). Klingt jetzt irgendwie komisch, sofern ich keinen Denkfehler habe
Das Zweite zählt bei dieser Rechnung doppelt.
Ah sorry, da war ich etwas unwissend! Danke für die Aufklärung

08.03.2021, 17:01
Wie lange hat es bei dir gedauert bis zur Einladung? Ich liebäugle schon länger und überlege mich parallel zur ordentlichen Gerichtsbarkeit auch da zu bewerben. Habe 28,X Punkte nach der Rechnung.
08.03.2021, 17:24
(08.03.2021, 17:01)Gast schrieb: Wie lange hat es bei dir gedauert bis zur Einladung? Ich liebäugle schon länger und überlege mich parallel zur ordentlichen Gerichtsbarkeit auch da zu bewerben. Habe 28,X Punkte nach der Rechnung.
Das ging recht schnell, drei oder vier Wochen. Bewerbung im Februar, Gespräch im März. Ich weiß, dass auch im Januar schon eine Vorstellungsgesprächsrunde stattgefunden hat, gehe daher davon aus, dass alle zwei bis drei Monate eine Auswahlrunde stattfindet (aber nur Vermutung).
08.03.2021, 21:25
Die nächste Runde ist im April
08.03.2021, 21:37
09.03.2021, 23:12
mal was anderes (mit der Befürchtung wegen der Frage hier vielleicht gesteinigt zu werden):
Was schreibe ich in ein Anschreiben, warum ich mich für die Sozialgerichtsbarkeit interessiere? Bin momentan an einem Landgericht in einer Zivilkammer und finde es furchtbar. Gibt es etwas, dass man im Rahmen der Bewerbung besonders hervorheben sollte?
Was schreibe ich in ein Anschreiben, warum ich mich für die Sozialgerichtsbarkeit interessiere? Bin momentan an einem Landgericht in einer Zivilkammer und finde es furchtbar. Gibt es etwas, dass man im Rahmen der Bewerbung besonders hervorheben sollte?
10.03.2021, 05:12
Mal anders gefragt: Was erhoffst du dir von der Sozialgerichtsbarkeit, was du in der Zivilkammer vermisst ? Das wird auch eine Antwort auf deine Frage sein. Falls du die Arbeitsbelastung abschreckend findest, solltest du iÜ nicht ans SG gehen...
10.03.2021, 07:38
(10.03.2021, 05:12)Gast schrieb: Mal anders gefragt: Was erhoffst du dir von der Sozialgerichtsbarkeit, was du in der Zivilkammer vermisst ? Das wird auch eine Antwort auf deine Frage sein. Falls du die Arbeitsbelastung abschreckend findest, solltest du iÜ nicht ans SG gehen.
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.
10.03.2021, 12:05
(09.03.2021, 23:12)Gast schrieb: mal was anderes (mit der Befürchtung wegen der Frage hier vielleicht gesteinigt zu werden):
Was schreibe ich in ein Anschreiben, warum ich mich für die Sozialgerichtsbarkeit interessiere? Bin momentan an einem Landgericht in einer Zivilkammer und finde es furchtbar. Gibt es etwas, dass man im Rahmen der Bewerbung besonders hervorheben sollte?
Naja, warum interessierst du dich denn für die Sozialgerichtsbarkeit? Das musst du ja selbst wissen, das kann dir ja keiner vorkauen.
Warum ich das SG dem VG oder dem LG vorziehe:
1. Ich bin Ö-Rechtlern, schon immer gewesen. Finde einige Bereiche in der ordentlichen Gerichtsbarkeit auch ganz spannend, aber die Wahrscheinlichkeit die zu kriegen ist gering und mich interessieren privatrechtliche Streitigkeiten insgesamt einfach zu wenig, daher war AG/LG recht schnell raus. Bleibt also nur VG und SG. Am Ende ist SG "besonderes Verwaltungsrecht" und wer, wie ich, ÖR und insbesondere Verwaltungsrecht mag, wird (meine Hoffnung) auch Sozialrecht mögen.
2. Man entscheidet über existentielle Fragen des Bürgers. Natürlich ist es für den einzelnen auch wichtig, ob er seinen Kaufpreis vor dem LG wiederbekommt. Ich finde es aber nochmal besonders sinnstiftend, über so bedeutsame, existenzielle Fragen zu entscheiden, gleichzeitig aber auch zu schauen, dass auch in einer Materie wie dem Sozialrecht, wo man bei einzelnen Fällen ja durchaus Verständnis und Empathie hat, das Recht richtig angewendet wird, um für Gleichbehandlung zu sorgen. Am Ende ist es ja auch wichtig, dass Steuergelder richtig vergeben werden und nach Recht und Gesetz und nicht nach "der Fall tut mir aber besonders leid.".
3. Am SG hat man, so hoffe ich, eine interessante Mischung aus eher einfach gelagerten Fällen, wo es darum geht dem unvertretenen Kläger die Rechtslage laienhaft zu erklären. Gleichzeitig hat man es zB. im Vertragsarztrecht oder Krankenversicherungsrecht teilweise mit sehr viel Geld und sehr spezialisierten Anwälten zu tun.
4. Die Arbeitsbelastung ist, so höre ich, am SG derzeit humaner als am LG; kann sich aber natürlich auch immer ändern.
5. Die Rechtslage im SG-Bereich kann sich durchaus ändern, sodass man dann über etwas "Neues" entscheidet, was das ganze für mich abwechslungsreich und spannend macht.
6. Und zu guter letzt: Am SG arbeitet man direkt nach der kurzen Einarbeitungszeit als Vorsitzender einer Kammer. Am VG macht man viele Kammersache, darf im ersten Jahr, abgesehen vom AsylR, gar nicht als Einzelrichter entscheiden. Jeder wie er mag, aber ich finde es sehr reizvoll direkt als Vorsitzende einer Kammer ohne große Einmischung entscheiden zu dürfen.