05.03.2021, 19:20
(05.03.2021, 14:06)Gast schrieb:(05.03.2021, 11:44)Gast schrieb:ArbG-Seite ist eh viel spannender(05.03.2021, 11:39)guga schrieb: Man darf ArbR auf Arbeitnehmerseite und Arbeitgeberseite nicht in einen Topf schmeißen. Das sind eigentlich zwei verschiedene Rechtsgebiete
Eben. Die ganzen FWW Anwälte haben ja meist nur Erfahrung auf AN-Seite und sind für Unternehmen dann nicht interessant.
Ich frage mich schon lange, woher diese "Arbeitgeber-Orientierung" kommt. Die meisten von uns waren oder sind doch selbst Arbeitnehmer, weshalb identifiziert man sich dann so mit der Unternehmer/Arbeitgeberseite?
Juristisch gesehen ist das Arbeitsrecht auf Arbeitnehmerseite auch absolut interessant, vor allem das kollektive Arbeitsrecht im Umgang mit Betriebs- und Personalräten und Gewerkschaften.
05.03.2021, 20:12
Arbeitgeber zahlen besser als Arbeitnehmer.
Vermutlich (ich weiß es nicht) gibt es aber auch viele Aufgaben und Problemstellungen, denen man von vornhereit nur auf Arbeitgeberseite begegnet. Und die können Vermutlich (siehe zuvor) etwas komplexer sein als die 236. Kündigungsschutzklage, weil Arbeitnehmer A den Kollegen K auf der Toilette eingesperrt hat. Arbeitsrecht ist vermutlich nicht wirklich ein Kampf zwischen den Großen und den Kleinen, bei denen man dann eine Seite wählen müsste.
Vermutlich (ich weiß es nicht) gibt es aber auch viele Aufgaben und Problemstellungen, denen man von vornhereit nur auf Arbeitgeberseite begegnet. Und die können Vermutlich (siehe zuvor) etwas komplexer sein als die 236. Kündigungsschutzklage, weil Arbeitnehmer A den Kollegen K auf der Toilette eingesperrt hat. Arbeitsrecht ist vermutlich nicht wirklich ein Kampf zwischen den Großen und den Kleinen, bei denen man dann eine Seite wählen müsste.
05.03.2021, 21:19
(05.03.2021, 19:20)Gast schrieb:(05.03.2021, 14:06)Gast schrieb:(05.03.2021, 11:44)Gast schrieb:ArbG-Seite ist eh viel spannender(05.03.2021, 11:39)guga schrieb: Man darf ArbR auf Arbeitnehmerseite und Arbeitgeberseite nicht in einen Topf schmeißen. Das sind eigentlich zwei verschiedene Rechtsgebiete
Eben. Die ganzen FWW Anwälte haben ja meist nur Erfahrung auf AN-Seite und sind für Unternehmen dann nicht interessant.
Ich frage mich schon lange, woher diese "Arbeitgeber-Orientierung" kommt. Die meisten von uns waren oder sind doch selbst Arbeitnehmer, weshalb identifiziert man sich dann so mit der Unternehmer/Arbeitgeberseite?
Juristisch gesehen ist das Arbeitsrecht auf Arbeitnehmerseite auch absolut interessant, vor allem das kollektive Arbeitsrecht im Umgang mit Betriebs- und Personalräten und Gewerkschaften.
Im internationalen Konzern auf Arbeitgeberseite als Jurist ist echt cool Kollektiv- und Individualarbeitsrecht, Sozialrecht plus Politik, der Betriebsrat wird idR von Großkanzleien vertreten, wenn es vor Gericht geht. FWW-Kanzleien werden wahrscheinlich eher nur Individual- Arbeitsrecht beim einzelnen Arbeitnehmer machen.
05.03.2021, 23:30
Hab im Ref in einer GK auf Arbeitgeberseite die Kündigungen durchgedrückt. Fand ich deutlich interessanter als sie bspw. auf der Arbeitnehmerseite abwehren zu müssen.
05.03.2021, 23:37
Infektionsschutzrecht. Dürfte ein Dauerthema sein, solange man nicht aufhört, symptomlose Menschen per PCR auf Viren-Fragmente zu testen.
05.03.2021, 23:44
05.03.2021, 23:49
Mache Arbeitsrecht in einer GK. Kollektives Arbeitsrecht ist tatsächlich spannend. Egal ob im Rahmen einer DD oder in der alltäglichen Betriebspolitik. Dazu machen wir viel rechtliche Beratung um den Aufsichtsrat. Kann insoweit nur zustimmen, dass Arbeitsrecht viel mehr sein kann, als nur Abwehr von Bestandsschutzklagen.
...letztere haben aber auch ihren Reiz. Ich bin nämlich gerne nebenbei auch mal vor Gericht. Wo hat man das in der GK denn sonst noch, wenn man nicht gerade im IP-Bereich oder bei der Litigation rumhängt?
...letztere haben aber auch ihren Reiz. Ich bin nämlich gerne nebenbei auch mal vor Gericht. Wo hat man das in der GK denn sonst noch, wenn man nicht gerade im IP-Bereich oder bei der Litigation rumhängt?
06.03.2021, 11:35
(05.03.2021, 23:30)Gast schrieb: Hab im Ref in einer GK auf Arbeitgeberseite die Kündigungen durchgedrückt. Fand ich deutlich interessanter als sie bspw. auf der Arbeitnehmerseite abwehren zu müssen.Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Dahinter stecken doch Menschen mit ihren Schicksalen und Konsequenzen, ist es da nicht ein primäres Anliegen eine Kündigung - sofern es betriebswirtschaftlich nicht ZWINGEND notwendig ist - zu vermeiden? Ich könnte ehrlich gesagt keinen Menschen seine Existenzgrundlage entziehen, wenn ich nicht zu 100% dahinter stehen würde und wüsste, dass es absolut unvermeidbar ist. Von daher wäre meine Motivation eine Kündigung eben auf diese absolute Notwendigkeit prüfen zu lassen wesentlich größer als zu versuchen jemanden zu kündigen.
06.03.2021, 12:10
(06.03.2021, 11:35)Gast schrieb:(05.03.2021, 23:30)Gast schrieb: Hab im Ref in einer GK auf Arbeitgeberseite die Kündigungen durchgedrückt. Fand ich deutlich interessanter als sie bspw. auf der Arbeitnehmerseite abwehren zu müssen.Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Dahinter stecken doch Menschen mit ihren Schicksalen und Konsequenzen, ist es da nicht ein primäres Anliegen eine Kündigung - sofern es betriebswirtschaftlich nicht ZWINGEND notwendig ist - zu vermeiden? Ich könnte ehrlich gesagt keinen Menschen seine Existenzgrundlage entziehen, wenn ich nicht zu 100% dahinter stehen würde und wüsste, dass es absolut unvermeidbar ist. Von daher wäre meine Motivation eine Kündigung eben auf diese absolute Notwendigkeit prüfen zu lassen wesentlich größer als zu versuchen jemanden zu kündigen.
Vorstehend: Sozialromantik aus der Antifa-WG und unreflektierte Betrachtungen über den Kapitalismus auf dem Niveau von Karla Kolumna.
06.03.2021, 13:24
(06.03.2021, 11:35)Gast schrieb:(05.03.2021, 23:30)Gast schrieb: Hab im Ref in einer GK auf Arbeitgeberseite die Kündigungen durchgedrückt. Fand ich deutlich interessanter als sie bspw. auf der Arbeitnehmerseite abwehren zu müssen.Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Dahinter stecken doch Menschen mit ihren Schicksalen und Konsequenzen, ist es da nicht ein primäres Anliegen eine Kündigung - sofern es betriebswirtschaftlich nicht ZWINGEND notwendig ist - zu vermeiden? Ich könnte ehrlich gesagt keinen Menschen seine Existenzgrundlage entziehen, wenn ich nicht zu 100% dahinter stehen würde und wüsste, dass es absolut unvermeidbar ist. Von daher wäre meine Motivation eine Kündigung eben auf diese absolute Notwendigkeit prüfen zu lassen wesentlich größer als zu versuchen jemanden zu kündigen.
Weil die Welt auch schwarz-weiß ist und es nur arme, hart schuftende Arbeitnehmer und böse, ausbeutende Unternehmen gibt. Es ist nicht so. Als Arbeitnehmernanwalt wirst du dann eben auch mal versuchen müssen, eine Kündigung abzuwehren, obwohl dein Mandant seine Kollegen gemobbt, Kunden rassistisch beleidigt hat oder ähnliches.
Zum Thema: Arbeitsrecht wird in Unternehmen durchaus gesucht - die Frage ist nur, wie gut das bezahlt wird. Im Bereich Personal werden ja auch Mitarbeiter mit maximal Bachelor BWL mit Schwerpunkt Personal eingestellt, die ein recht niedriges Einstiegsgehalt verlangen dürften.
Ist nicht eher Vertragsrecht im Bereich B2B und ähnliches in Unternehmen gefragt (und wird dann auch angemessen bezahlt)?